| | # 14664 |
| Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 25
| Also so langsam weiß ich nicht mehr wo mir der Kopf steht... jeder rät zu etwas anderem was soll man nun glauben? noch nicht mal die auf dieses Thema spezialisierten anwälte sind sich einig der eine meint schick eine vorbeugene UE, der andere sagt nein der eine meint um den preis verhandeln, bezahlen und ruhe der andere sagt nein und hier wird hauptsächlich geraten mod UE und aussitzen... und wer hat recht? Oh Glaskugel könnte ich nur in die Zukunft vorraussehen Noch eine Frage: Falls es doch zur Klage kommen würde und es wird um die Anwaltskosten gestritten- wie hoch wären dann die kosten wenn man verliert? also ohne den Schadensersatz (2000 könnten das doch dann nicht mehr sein oder? |
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| | # 14665 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Wir hätten momentan die klassische Frankfurter-Vergleichssituation mit 400/450/500 + eigene RA-Kosten. Allerdings hätten wir das nur, denn seit sieben Monaten wird nicht von dieser Kanzlei geklagt.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 14666 |
| Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
| @kerina: warst Du bei einem RA? Wenn ja: hat er pauschale Gebühren für das außergerichtliche vereinbart? Oder gesetzliche? Wenn letzteres, hat er Dir vorgeschlagen etwas zu zahlen? (Dann würde er mehr bekommen, da nach RVG die Vergleichsgebühr anfällt...). PS: man kann sich auch nicht einig sein: wer gut ist, zeigt meiner Meinung nach die Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten und Risiken auf, so dass der Betroffene selbst entscheiden kann (muss er ja auch). |
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| | # 14667 |
| Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 25
| Die Anwälte mit denen ich telefoniert habe haben mir alle einen pauschalbetrag genannt Ich frage mich halt falls es zur klage kommen würde geht es ja um die anwaltskosten, die die abmahner haben möchten (schadensersatz schließe ich jetzt mal aus auch wenn sie den meisten dazu wollen) wenn ich verlieren würde müsste ich dann wirklich so etwas um die 2000 bezahlen? oder wieviele könnten das maximal werden? |
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| | # 14668 |
| Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
| Maximal ist schwierig, man muss bedenken, dass man nicht weiß, was (Höhe in EURO) eingeklagt wird, danach richten sich die Gebühren. Kommt ein Vergleich hinzu, wird es teurer. Der eigene Anwalt darf per Gesetz übrigens für das gerichtliche Verfahren nicht unter den gesetzlichen Gebühren des RVG bleiben (nicht dass es nicht irgendwie machbar wäre, durch geringere außergerichtliche Gebühren etc.), danach solltest Du daher vorher genau fragen! Für einen Überblick tut es auch ein aktueller RVG-Rechner im Netz. Aber: der Rechner nimmt Dir nicht die Wahrscheinlichkeitsberechnung ab, ob es überhaupt zu den Kosten kommt! Sinn der Abmahner ist nämlich Panik zu verbreiten und die Leute zu veranlassen Berechnungen anzustellen. Daher ja auch die "großzügigen" Angebote, es vergleichsweise so zu regeln. Je mehr freiwillig gezahlt wird, desto höher der Profit. Also mal in Ruhe nachdenken und überlegen, was Du an deren Stelle machen würdest, wenn Du nicht zahlen würdest... Klagen oder jemand Neues anbetteln (0,55 € Porto)? Keine Garantie, aber nachdenkenswert - denn die haben auch keine Garantie, dass sie durchkommen. |
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| | # 14669 |
| Registriert seit: 18.07.2009 Ort: hier
Beiträge: 278
| Rechne es doch selber aus, der Streitwert steht in Deiner Abmahnung, wohl was mit 1200,- : Allianz ProFi Prozesskostenrechner Dazu kommen evt. Reisekosten, weil die ja alle gerne weit weg klagen möchten ..
__________________ ------------------------------------------------------ Dieses eBuch für die Erstinformation ist wichtig => Link Spenden nicht vergessen => Abmahnwahn und Spendenaktion-Netzwelt Nur wer vorbereitet ist, bekommt erst gar keine Krise! |
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| | # 14671 | ||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
| Zitat:
Zitat:
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| | # 14672 |
| Gastposter | evl hilft Dir das zur Orientierung vom Pfennigfuchser |
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| | # 14673 |
| Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
| Ja, sehe ich Nach RVG berechnen kann ich auch.Dennoch; in dem Schreiben steht eine vergleichsweise Summe drin. Niemand ist gehindert, nochmal neu den angeblichen Schaden zu "berechnen" und den höheren Schaden dann geltend zu machen. Ich kann auch nichts dafür. |
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| | # 14674 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
| Zitat:
So von wegen: "Unsere Mandantin besitzt das alleinige Recht das geschützte Kunstwerk in Tauschbörsen.... " und mehr sinnfreien Müll. Ich auch nicht, aber die die es erfunden haben. | |
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| | # 14675 |
| Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 16
| hallo forumgemeinde ![]() Wurde letzte woche ebenfalls abgemahnt, Sexy Bich von rivendell feat. cruncher solls woll gewesen sein ![]() hab mich hier 4 tage lang aufgehalten und unmengen an seiten gelesen:eyegrazy: hab eine mod eu abgeschick und denke auch nicht zu zahlen. aber wenn es den vors gericht gehen sollte, wüsste ich nicht wie ich es beweisen soll |
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| | # 14676 | |
| Gastposter | Zitat:
Du sammelst einen ganzen Haufen kaputter DSL-Router und legst das Zeug in einen 50 Liter Müllsack. Den Rest füllst Du mit Kuhmist auf und behauptest, dass Deine Lieblingskuh den Router zum besagten Zeitpunkt gefressen hat und Du zu Beweiszwecken alles drei Jahre eingefrohren hast. Gruß Flesh_Storm | |
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| | # 14677 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
PS: Es heißt Prozeßkostenrisiko. Die Prozeßkosten erfährt man erst wenn die Sache erledigt ist. Das Prozeßkostenrisiko bestimmt jedoch nur die Basiswerte ohne Sondervereinbarungen, Zeugengelder, Gutachterkosten, Fahrtkosten, Abwesenheitspauschalen, usw....
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 14678 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| die einfachste rechnung ist doch die altbewährte mod ue für 4,40€ zu versenden. die chance eine ladung zu gericht zu bekommen ist doch sehr minimal. und selbst wenn.....ich wäre gespannt auf das urteil, die höhe der abmahnkosten der ************ soll erstmal ein richter festlegen, bis dahin benötigt man nichtmal einen anwalt. gruß |
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| | # 14679 | |
| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
| Zitat:
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass du verklagt wirst, geht gegen Null. Im letzten Jahr 2009 wurden schätzungsweise 450.000-500.000 Abmahnungen verschickt, vor Gericht gelandet sind davon weniger als 0,1%. Und die, die verklagt worden sind, befolgten leider unsere Vorgehensweise nicht! Unsere Vorgehensweise: 1)MOD-UE abschicken 2)Bettelbrief -> abheften 3)evtl. Inkasso -> Widerspruch 4)evtl. Mahnbescheid -> Widerspruch 5)Klage -> Kosten (Gericht, RA Kläger, eigener RA, Auslagen, Kostennote Rechteinhaber + vertretender RA rund 2.000 - 2.500 in erster Instanz) Gruß Sycron
__________________ Das kleine ABC für Neuabgemahnte modifizierte Unterlassungserklärung Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe! | |
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| | # 14680 | |
| Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
| Zitat:
Ich z.B. habe immer darauf hingewiesen, dass es ein "Risiko" ist und dass dieses von diversen Wahrscheinlichkeiten (hier: Unwahrscheinlichkeiten | |
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