Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 27.07.2010, 13:41   # 14661
emandy
 
Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von dorfteich Beitrag anzeigen
Aber gleich zu anderen RA auch eine modUE zu schicken, weil diese auch RI aus dem einen Container betreuen, halte ich nicht für klug.
Nein nein ich habe nur für die RI von N+L die vorbeugende mod. UE abgegeben nicht für andere RA´s und ihre RI´s.
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Alt 27.07.2010, 13:50   # 14662
Demon
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von niemehrsaugen Beitrag anzeigen
wenn du die abmahnung in den händen hältst, hat der staatsanwalt die strafrechtliche geschichte gegen dich eingestellt, nun geht es lediglich um das zivilrecht. da gibt es keine hausdurchsuchungen.

mein tipp: lese dich durch meine signaturen....

mod ue und sonst nichts.

gruß
Bezieht sich nur auf Strafanzeigen, bei über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch generierte Abmahnungen verhält es sich anders:

Wenn man die Abmahnung in den Händen hält bedeutet dies lediglich, dass die StA den Antrag auf Aktenseinsicht des Abmahners nachgekommen ist.
Über eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens wird man gesondert von der StA informiert.

Für eine Hausdurchsuchung gibt es keinerlei Vorzeichen, die kommt völlig übberraschend. Hat man die Abmahnung bereits im Briefkasten, dann gibt es auch keine HD mehr. Wird man zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen, dann ist eine HD auch sehr unwahrscheinlich, da der Beschuldigte bereits durch die Vorladung Kenntnis von den Ermittlungen erlangt hat.
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Alt 27.07.2010, 13:53   # 14663
GröGaZ
 
Benutzerbild von GröGaZ
 
Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 5
Hallo Sycron,
Den "Grundkurs" habe ich sehr wohl gelesen und auch noch ein paar Stunden mehr. Irgendwann ist der Kopf mal voll und man übersieht vielleicht ein Detail.
Danke aber trotzdem für die Ausführungen.
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Alt 27.07.2010, 19:29   # 14664
kerina
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 25
Also so langsam weiß ich nicht mehr wo mir der Kopf steht...
jeder rät zu etwas anderem was soll man nun glauben?
noch nicht mal die auf dieses Thema spezialisierten anwälte sind sich einig
der eine meint schick eine vorbeugene UE, der andere sagt nein
der eine meint um den preis verhandeln, bezahlen und ruhe der andere sagt nein
und hier wird hauptsächlich geraten mod UE und aussitzen...
und wer hat recht?
Oh Glaskugel könnte ich nur in die Zukunft vorraussehen
Noch eine Frage: Falls es doch zur Klage kommen würde und es wird um die Anwaltskosten gestritten- wie hoch wären dann die kosten wenn man verliert? also ohne den Schadensersatz (2000€ könnten das doch dann nicht mehr sein oder?
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Alt 27.07.2010, 19:37   # 14665
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von kerina Beitrag anzeigen
Falls es doch zur Klage kommen würde und es wird um die Anwaltskosten gestritten- wie hoch wären dann die kosten wenn man verliert?
Wieso sollte man verlieren?

Wir hätten momentan die klassische Frankfurter-Vergleichssituation mit 400€/450€/500€ + eigene RA-Kosten.

Allerdings hätten wir das nur, denn seit sieben Monaten wird nicht von dieser Kanzlei geklagt.
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Alt 27.07.2010, 19:53   # 14666
schpa
 
Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
@kerina:
warst Du bei einem RA? Wenn ja: hat er pauschale Gebühren für das außergerichtliche vereinbart? Oder gesetzliche? Wenn letzteres, hat er Dir vorgeschlagen etwas zu zahlen? (Dann würde er mehr bekommen, da nach RVG die Vergleichsgebühr anfällt...).

PS: man kann sich auch nicht einig sein: wer gut ist, zeigt meiner Meinung nach die Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten und Risiken auf, so dass der Betroffene selbst entscheiden kann (muss er ja auch).
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Alt 27.07.2010, 20:49   # 14667
kerina
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 25
Die Anwälte mit denen ich telefoniert habe haben mir alle einen pauschalbetrag genannt
Ich frage mich halt falls es zur klage kommen würde geht es ja um die anwaltskosten, die die abmahner haben möchten (schadensersatz schließe ich jetzt mal aus auch wenn sie den meisten dazu wollen) wenn ich verlieren würde müsste ich dann wirklich so etwas um die 2000 bezahlen? oder wieviele könnten das maximal werden?
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Alt 27.07.2010, 20:59   # 14668
schpa
 
Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
Maximal ist schwierig, man muss bedenken, dass man nicht weiß, was (Höhe in EURO) eingeklagt wird, danach richten sich die Gebühren. Kommt ein Vergleich hinzu, wird es teurer. Der eigene Anwalt darf per Gesetz übrigens für das gerichtliche Verfahren nicht unter den gesetzlichen Gebühren des RVG bleiben (nicht dass es nicht irgendwie machbar wäre, durch geringere außergerichtliche Gebühren etc.), danach solltest Du daher vorher genau fragen!
Für einen Überblick tut es auch ein aktueller RVG-Rechner im Netz.
Aber: der Rechner nimmt Dir nicht die Wahrscheinlichkeitsberechnung ab, ob es überhaupt zu den Kosten kommt!

Sinn der Abmahner ist nämlich Panik zu verbreiten und die Leute zu veranlassen Berechnungen anzustellen.

Daher ja auch die "großzügigen" Angebote, es vergleichsweise so zu regeln. Je mehr freiwillig gezahlt wird, desto höher der Profit.

Also mal in Ruhe nachdenken und überlegen, was Du an deren Stelle machen würdest, wenn Du nicht zahlen würdest... Klagen oder jemand Neues anbetteln (0,55 € Porto)? Keine Garantie, aber nachdenkenswert - denn die haben auch keine Garantie, dass sie durchkommen.
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Alt 27.07.2010, 21:00   # 14669
dorfteich
 
Benutzerbild von dorfteich
 
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Beiträge: 278
Rechne es doch selber aus, der Streitwert steht in Deiner Abmahnung, wohl was mit 1200,- : Allianz ProFi Prozesskostenrechner

Dazu kommen evt. Reisekosten, weil die ja alle gerne weit weg klagen möchten ..
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Nur wer vorbereitet ist, bekommt erst gar keine Krise!
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Alt 27.07.2010, 21:10   # 14670
schpa
 
Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
wenn Sie denn das aus der Abmahnung einklagen und nicht mehr... auch dafür gibt es keine Garantie.
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Alt 27.07.2010, 21:21   # 14671
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
Zitat:
Zitat von schpa Beitrag anzeigen
wenn Sie denn das aus der Abmahnung einklagen und nicht mehr... auch dafür gibt es keine Garantie.
Dann schau mal hier
Zitat:
Durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung beendet man jedoch den Rechtsstreit auf Unterlassung. Falls man sich jedoch nachfolgend für Nichtzahlung entscheidet, so wird man frühestens mit einem Zweitschreiben an die Rechtsanwaltsgebühr nach obigem Satz und an den Schadensersatz (ggfls. nach Lizenzanalogie) erinnert. Im Falle eines Gerichtsverfahrens werden dann die anwaltlichen Forderungen aus dem Zweitschreiben zum Streitwert (ca. 1.000 EUR)
Quelle

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Alt 27.07.2010, 21:26   # 14672
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von kerina Beitrag anzeigen
oder wieviele könnten das maximal werden?
evl hilft Dir das zur Orientierung vom Pfennigfuchser
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Alt 27.07.2010, 21:31   # 14673
schpa
 
Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von grave Beitrag anzeigen
Dann schau mal hier
Ja, sehe ich Nach RVG berechnen kann ich auch.

Dennoch; in dem Schreiben steht eine vergleichsweise Summe drin. Niemand ist gehindert, nochmal neu den angeblichen Schaden zu "berechnen" und den höheren Schaden dann geltend zu machen. Ich kann auch nichts dafür.
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Alt 27.07.2010, 21:46   # 14674
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
Zitat:
Zitat von schpa Beitrag anzeigen
Niemand ist gehindert, nochmal neu den angeblichen Schaden zu "berechnen" und den höheren Schaden dann geltend zu machen.
Oder den niedrigeren bis gar keinen.

So von wegen: "Unsere Mandantin besitzt das alleinige Recht das geschützte Kunstwerk in Tauschbörsen.... " und mehr sinnfreien Müll.

Zitat:
Zitat von schpa Beitrag anzeigen
Ich kann auch nichts dafür.
Ich auch nicht, aber die die es erfunden haben.
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Alt 28.07.2010, 02:11   # 14675
dazent
 
Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 16
hallo forumgemeinde
Wurde letzte woche ebenfalls abgemahnt, Sexy Bich von rivendell feat. cruncher solls woll gewesen sein
hab mich hier 4 tage lang aufgehalten und unmengen an seiten gelesen:eyegrazy:
hab eine mod eu abgeschick und denke auch nicht zu zahlen. aber wenn es den vors gericht gehen sollte, wüsste ich nicht wie ich es beweisen soll
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Alt 28.07.2010, 02:22   # 14676
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von dazent Beitrag anzeigen
hallo forumgemeinde
... aber wenn es den vors gericht gehen sollte, wüsste ich nicht wie ich es beweisen soll
Ganz einfach:

Du sammelst einen ganzen Haufen kaputter DSL-Router und legst das Zeug in einen 50 Liter Müllsack. Den Rest füllst Du mit Kuhmist auf und behauptest, dass Deine Lieblingskuh den Router zum besagten Zeitpunkt gefressen hat und Du zu Beweiszwecken alles drei Jahre eingefrohren hast.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 28.07.2010, 03:31   # 14677
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von dorfteich Beitrag anzeigen
Rechne es doch selber aus, der Streitwert steht in Deiner Abmahnung, wohl was mit 1200,- : Allianz ProFi Prozesskostenrechner

Dazu kommen evt. Reisekosten, weil die ja alle gerne weit weg klagen möchten ..
Wir gehen mit der Zeit.... Wir verwenden diesen Prozeßkostenrisikorechner.

PS: Es heißt Prozeßkostenrisiko. Die Prozeßkosten erfährt man erst wenn die Sache erledigt ist. Das Prozeßkostenrisiko bestimmt jedoch nur die Basiswerte ohne Sondervereinbarungen, Zeugengelder, Gutachterkosten, Fahrtkosten, Abwesenheitspauschalen, usw....
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Alt 28.07.2010, 03:44   # 14678
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
die einfachste rechnung ist doch die altbewährte mod ue für 4,40€ zu versenden. die chance eine ladung zu gericht zu bekommen ist doch sehr minimal.

und selbst wenn.....ich wäre gespannt auf das urteil, die höhe der abmahnkosten der ************ soll erstmal ein richter festlegen, bis dahin benötigt man nichtmal einen anwalt.

gruß
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Alt 28.07.2010, 03:49   # 14679
Sycron
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
Zitat:
Zitat von dazent Beitrag anzeigen
... aber wenn es den vors gericht gehen sollte, wüsste ich nicht wie ich es beweisen soll
Eine pauschale Auskunft kann man wohl kaum geben.
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass du verklagt wirst, geht gegen Null. Im letzten Jahr 2009 wurden schätzungsweise 450.000-500.000 Abmahnungen verschickt, vor Gericht gelandet sind davon weniger als 0,1%. Und die, die verklagt worden sind, befolgten leider unsere Vorgehensweise nicht!

Unsere Vorgehensweise:

1)MOD-UE abschicken
2)Bettelbrief -> abheften
3)evtl. Inkasso -> Widerspruch
4)evtl. Mahnbescheid -> Widerspruch
5)Klage -> Kosten (Gericht, RA Kläger, eigener RA, Auslagen, Kostennote Rechteinhaber + vertretender RA rund 2.000 - 2.500 € in erster Instanz)

Gruß
Sycron
__________________
Das kleine ABC für Neuabgemahnte

modifizierte Unterlassungserklärung
Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe!
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Alt 28.07.2010, 09:08   # 14680
schpa
 
Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von niemehrsaugen Beitrag anzeigen
die einfachste rechnung ist doch die altbewährte mod ue für 4,40€ zu versenden. die chance eine ladung zu gericht zu bekommen ist doch sehr minimal.

und selbst wenn.....ich wäre gespannt auf das urteil, die höhe der abmahnkosten der ************ soll erstmal ein richter festlegen, bis dahin benötigt man nichtmal einen anwalt.

gruß
Ja, aber ich finde, wenn die Leute hier nach dem Prozesskostenrisiko fragen, sollten sie eine vernünftige Antwort bekommen.
Ich z.B. habe immer darauf hingewiesen, dass es ein "Risiko" ist und dass dieses von diversen Wahrscheinlichkeiten (hier: Unwahrscheinlichkeiten ) abhängt.
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