Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 26.07.2010, 10:36   # 14621
superdicker
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Zitat:
Zitat von estabilidad Beitrag anzeigen
Abmahnungen: Prinzip Abschreckung
Quelle:taz.de
Wunderbarer Artikel den werde ich in meinen Fundus übernehmen: 1000 Dank!

MMG, Mops
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Alt 26.07.2010, 11:39   # 14622
FJ-Heizer
 
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Da bleibt mir nur ein zu sagen:
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Alt 26.07.2010, 11:42   # 14623
superdicker
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Zitat:
Zitat von FJ-Heizer Beitrag anzeigen
Da bleibt mir nur ein zu sagen:
OT
Herzlichen Gruß an den Urheber des gleichnamigen Prinzips!
OT off
MMG, Mops
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Alt 26.07.2010, 12:58   # 14624
Kersare
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Zitat:
Zitat von estabilidad Beitrag anzeigen
Abmahnungen: Prinzip Abschreckung
Quelle:taz.de
Sehr guter Artikel. Zeigt er doch wieder einmal die Machenschaften dieser Abmahnbrange auf.
Aber... haben wir das nicht schon alles vermutet/ gewusst?
Wem nützt dieser Artikel? Dem abgemahnten Volk sicher nicht. Ich sehe es eher als Eigenwerbung des Hr. RA Dieter J. Maier.

Zitat:
"Wenn die Firmen die Kosten vorstrecken und damit das ganze Risiko tragen, werden die Anspruchsinhaber heißgemacht", sagt Anwalt Maier, der auf Abmahnfälle spezialisiert ist. "Dieses Vorgehen ist juristisch nicht mehr sauber - die Methoden mancher Kanzleien werden immer windiger."
Wenn er (und sicherlich auch einige andere AW´s) so gut darüber wissen, warum geht er oder sie nicht gemeinsam dagegen vor? Der gemeine Abgemahnte kann es nicht. Ihm fehlt es am juristischen Wissen und vor allem an das nötige Kleingeld.
Aber halt..., Das Einkommen dieser "guten" AW´s steht ja auch auf dem Spiel.

Zitat:
Einer seiner Mandanten musste jüngst 400 Euro zahlen, weil er für 5,10 Euro eine Gesichtsmaske verkauft hat.
Ich will garnicht wissen was Hr. RA Dieter J. Maier für seine Dienste erhalten hat.
Auch füer Euch ist es leicht verdientes Geld
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Alt 26.07.2010, 13:02   # 14625
superdicker
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Wann endlich wird ihnen wohl das Handwerk gelegt?

Heute habe ich wieder meine künstlerische Ader entdeckt.
Die ganzen Wochen war relative Ruhe an der Abmahnfront aber bald wird
diese Kanzlei hier wieder tausende "schwarze Peter" verschicken.

Idh persönlich hoffe noch auf die Geschichte mit "Peter und der Wolf".
Allerdings diesmal für das bessere Ende für den Wolf.
Da bin ich mal gespannt, ob wie beim Ebay-Abzockerurteil ein mutiger Jurist die Rolle des Wolfes übernimmt!
Nur mal so paar künstlerische Freiheiten,Mops
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Alt 26.07.2010, 14:23   # 14626
schpa
 
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Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
Nein, es geht um die unverschämte und rechtlich bedenkliche Forderung eines Abmahners, Einschreiben mit Rückschein zukünftig nicht mehr anzunehmen.
Das ist nicht nur bedenklich, sondern berufsrechtswidrig. Mitteilung an die zust. RAK.
PS: gibt es das schriftlich? Wer hat das geschrieben? Ist das schon an die Kammer gegangen?

Nur noch mal kurz: RS sollte ok, sein. Per Fax vorab ist auch immer schön, wegen der Sendebestätigung, sofern denn die erste Seite wenigstens mit ausgedruckt wird (wenn's geht).

Der Gerichtsvollzieher ist der einzige, der bescheinigt, welchen Inhalt er zugestellt hat. Man bekommt eine Durchschrift des Schreibens zurück, angetackert die Zustellurkunde und Bestätigung, dass GENAU das Schreiben, welches hier vorliegt, an wen und wann zugestellt wurde.
Wer auf Nummer sicher (z.B. bei Kündigungen) gehen will, benutzt den GVZ.
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Alt 26.07.2010, 14:26   # 14627
superdicker
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Diese 13-19 € sind eine gute Investition . Der Gerichtsvollzieher ist bekannt wie ein bunter Hund.
Seine Auftritte leiten bestimmt keine Jubelstürme ein auch in einer Kanzlei!

MMG,Mops
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Alt 26.07.2010, 14:30   # 14628
schpa
 
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Zitat:
Zitat von pro-man1st Beitrag anzeigen
Nicht nur bei Deiner OriginalUE ist kein Künstler genannt......
Da es aber in der modUE so angedacht ist und diese sich bewährt hat, war ich beim Erstellen meiner modUE so frei
Der "Künstler" meint hier wohl den Interpret / Band.

Abmahner ist aber immer der Urheberechtsinhaber (muss es jedenfalls sein)! Wenn Dieter Bohlen für irgendein Pop-Sternchen was schreibt, stünde Dieter Bohlen in der Abmahnung, nicht die Sängerin, die durfte nur singen ist aber nicht Urheberin bzw. hat diese Rechte im Zweifel auch nicht übertragen bekommen.

"Künstler" ist insofern irreführend, weil auch der Song-Schreiber der Künstler i.S.d. UrhG sein kann / ist.
Interpet ist aber auch ein "Künstler" aber nicht zwingend der UrhR-Inhaber.

Also: in der modUE muss der Rechteinhaber stehen. Der Künstler / Intrerpret nicht, wenn diese nicht identisch sind.
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Alt 26.07.2010, 15:45   # 14629
estabilidad
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Sehr guter Artikel. Zeigt er doch wieder einmal die Machenschaften dieser Abmahnbrange auf.
Aber... haben wir das nicht schon alles vermutet/ gewusst?
Wem nützt dieser Artikel? Dem abgemahnten Volk sicher nicht. Ich sehe es eher als Eigenwerbung des Hr. RA Dieter J. Maier.
Meiner Ansicht nach, ist jede Veröffentlichung über solche zweifelhaften Praktiken ein guter Artikel. Denn leider gibt es immer noch viel zu viele, die an den Schalthebeln sitzen, die keine Vorstellung davon haben, dass es bei dem Thema nicht um legitime Reche der Urheber geht, sondern vorrangig um einen florierenden Geschäftszweig in der rechtlichen Grauzone.
Ganz konkret für die Abgemahnten via Textguard ist ein solcher Artikel ebenfalls hilfreich, da aus dem Text unmissverständlich hervorgeht, dass Gebühren erhoben werden, die " dank des Sonderangebots von Textguard aber niemals gezahlt wurden".
Dass ein solcher Artikel nicht ohne rechtliche Beurteilung durch einen Rechtsanwalt auskommt, wie in diesem Falle RA Maier, ist eigentlich auch klar. Schließlich ist ein Journalist nicht der Fachmann, der eine rechtliche Beurteilung des Ganzen durchführen kann.
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Alt 26.07.2010, 15:51   # 14630
HutzenButzen
 
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Beiträge: 83
Zitat:
Zitat von schpa Beitrag anzeigen
PS: gibt es das schriftlich?
Drück mich

Zitat:
Ist das schon an die Kammer gegangen?
Als Nichtbetroffener kann ich das nicht bejahen, dieses hier lässt es aber vermuten.


Zitat:
Wer auf Nummer sicher (z.B. bei Kündigungen) gehen will, benutzt den GVZ.
Mann kanns auch übertreiben, ausschlaggebend wird letztendlich sein, wem ein Richter in derartigen Streitsachen mehr Glaubwürdigkeit schenkt. Zeugen sind dann immer gerne gesehen...
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Alt 26.07.2010, 15:51   # 14631
constantin
 
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Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von schpa Beitrag anzeigen
Also: in der modUE muss der Rechteinhaber stehen. Der Künstler / Intrerpret nicht, wenn diese nicht identisch sind.
Das ist - sorry - Nonsens. Selbstverständlich muss neben der Angabe des RI auch das abgemahnte Werk in der ModUE spezifiziert werden. Bei einzelnen Musiktiteln oder einem Album ist daher stets auch der "Künstler/Interpret" anzugeben.
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Alt 26.07.2010, 16:05   # 14632
schpa
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Das ist - sorry - Nonsens. Selbstverständlich muss neben der Angabe des RI auch das abgemahnte Werk in der ModUE spezifiziert werden. Bei einzelnen Musiktiteln oder einem Album ist daher stets auch der "Künstler/Interpret" anzugeben.
No, kein Nonsens, kommt immer darauf an: Als "Gegner" / Vertragspartner natürlich nur der RI, nicht der "nur"-Interpret in Betracht.
Wenn der Interpret zur Werksidentifizierung erforderlich ist, dann natürlich. Dann aber auch an richtiger Stelle (bei: Song durch "Sowieso" interpretiert) und nicht ich erkläre gegenüber dem Sänger die Unterlassung...

Offenbar waren einige darüber gestolpert, dass da irgendwelche Namen stehen, die sie nicht kennen, wohl aber den Interpreten. Darum ging es mir. Die RI darf man nicht weglassen.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 26.07.2010 um 13:10 ----------

Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
Als Nichtbetroffener kann ich das nicht bejahen, dieses hier lässt es aber vermuten.

Danke!
Es liegt dann auch und in erster Linie ein Verstoß gegen § 14 BORA vor.

Zitat:
Mann kanns auch übertreiben, ausschlaggebend wird letztendlich sein, wem ein Richter in derartigen Streitsachen mehr Glaubwürdigkeit schenkt. Zeugen sind dann immer gerne gesehen...
Grundsätzlich ja, ich hab ja auch keinen GVZ empfohlen.
Zeugen? Das würde ich vorher schriftlich festhalten. Nach 3 Jahren Erinnerungen? Oh oh,...

Aber sicher, es kommt auf glaubwürdiges, nachvollziehbares Verhalten an.
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Alt 26.07.2010, 16:11   # 14633
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
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Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von schpa Beitrag anzeigen
.....
Also: in der modUE muss der Rechteinhaber stehen. Der Künstler / Intrerpret nicht, wenn diese nicht identisch sind.
@schpa,

da gehören sowohl RI, als auch genau spezifiziertes Werk samt Künstler rein, so wie ich es gestern bereits geschrieben hatte:

Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
........ggü. den Herren A, B und C c/o NuL Kriegstr....das Werk.... des Künstlers.... etc.....
Wo ist da das Problem? Oder willst Du das Risiko eingehen, dass die modUE evtl. ungültig würde, nur weil man sich ein paar Buchstaben für den Künstler gespart hat und somit das Werk nicht mehr eindeutig spezifiziert (zuordenbar) ist?

Gruß
montezuma##
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Alt 26.07.2010, 16:31   # 14634
schpa
 
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Es gibt kein Problem und ihr habt ja Recht!

Wie ich oben schrieb, ging ich davon aus, dass jemand nicht verstand, weshalb der RI auftacht, da der ja nicht der Interpret sei... Die beiden würde ich nicht austauschen. Und der RI ist der wichtigste, da wo der in der OriginalUE steht gehört er auch in die modUE (und an dieser Stelle nicht etwa plötzlich der Künstler).

Sorry für's Missverständnis!
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Alt 26.07.2010, 16:46   # 14635
M007
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Zitat:
Zitat von schpa Beitrag anzeigen
Es gibt kein Problem und ihr habt ja Recht!
Es geht hier nicht ums "Recht haben", sondern darum möglichst viel Rechtssicherheit in die mod.UE zu bekommen.

Warum soll man darüber nicht mal seine Meinung austauschen

Diskussionen machen ein gutes Forum aus
__________________
http://www.netzwelt.de/forum/image.php?type=sigpic&userid=254537&dateline=12666  90155
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Alt 26.07.2010, 22:22   # 14636
Gabel
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von M007 Beitrag anzeigen
Es geht hier nicht ums "Recht haben", sondern darum möglichst viel Rechtssicherheit in die mod.UE zu bekommen.

Warum soll man darüber nicht mal seine Meinung austauschen

Diskussionen machen ein gutes Forum aus
Ja, genau! Wenn man überhaupt keine Ahnung von juristischen Sachen hat, hat man ja Angst, dass man evt etwas in der ModUe zu schreiben vergisst oder gar nicht richtig schreibt.
Darum gibts hier diesen tollen Forum.
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Alt 26.07.2010, 22:26   # 14637
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von estabilidad Beitrag anzeigen
Meiner Ansicht nach, ist jede Veröffentlichung über solche zweifelhaften Praktiken ein guter Artikel. Denn leider gibt es immer noch viel zu viele, die an den Schalthebeln sitzen, die keine Vorstellung davon haben, dass es bei dem Thema nicht um legitime Reche der Urheber geht, sondern vorrangig um einen florierenden Geschäftszweig in der rechtlichen Grauzone.
Jaa das habe ich auch mal gedacht und mich wie ein 5jähriger gefreut wenn irgendwelche Berichte im TV oder einer Zeitung stand. Leider haben diese aber bis heute nichts bewirkt. Schau Dir das aktuelle Urteil eines ebay- Abzockers an. Und nun lass Dir das mal auf der Zunge "zergehen",
Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 485 Abmahngründe!)

Verstehe mich nicht falsch. Ich werde auf keinen Fall das Feld kampflos räumen oder resignieren. Ich glaube eben nur nicht mehr an die Anwaltschaft. Eher werden es die Abgemahnten dieses Landes alleine schaffen das den Bonzen in Industrie und Politik die Augen geöffnet werden.
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Alt 26.07.2010, 23:09   # 14638
Gabel
 
Registriert seit: 21.06.2010
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Hab wieder und wieder meine Abmahnung wegen "...Dancefloor" durch gelesen und versucht zu verstehen, was da eigentlich steht.
Die drei Herren, so wie ich verstanden habe, sind ja doch Künstler, weil da steht: "...haben das Musikwerk soundso geschaffen (Komposition und Text)", und die werden durch N+L vertreten. Und von dem Interpreten, in dem Fall ist es Cascada, ist überhaupt gar keine Rede.
Muss ich doch in der modUE "des Interpreten Cascada" rein schreiben oder ist es in dem Fall unwichtig?


Danke!
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Alt 26.07.2010, 23:12   # 14639
superdicker
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Zitat:
Zitat von Gabel Beitrag anzeigen
Hab wieder und wieder meine Abmahnung wegen "...Dancefloor" durch gelesen und versucht zu verstehen, was da eigentlich steht.
Die drei Herren, so wie ich verstanden habe, sind ja doch Künstler, weil da steht: "...haben das Musikwerk soundso geschaffen (Komposition und Text)", und die werden durch N+L vertreten. Und von dem Interpreten, in dem Fall ist es Cascada, ist überhaupt gar keine Rede.
Muss ich doch in der modUE "des Interpreten Cascada" rein schreiben oder ist es in dem Fall unwichtig?
Danke!
Schau Dir die Ue des Absahners an und dann schreibst Du die Daten in unsere ModUE. Wenn Du was falsch machst,dann läßt Dich das der Abmahner wissen und dann machst Du es richtig!

MMG,Mops
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Alt 26.07.2010, 23:15   # 14640
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von Gabel Beitrag anzeigen
Muss ich doch in der modUE "des Interpreten Cascada" rein schreiben oder ist es in dem Fall unwichtig?
Orientiere Dich doch ganz einfach an der Original UE, die Du ja nicht mitschickst.

Sollte machbar sein.

Beim Rest blickt eh keiner mehr durch.

Demnächst lassen noch die Notenständerproduzenten abmahnen.
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