Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 25.07.2010, 04:25   # 14601
Sycron
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Schon wieder kann ich nicht schlafen und treibe mich wieder hier rum.Die verschiedenen Arten der ModUE Versendung und die fruchtlose Diskussion darüber gehen mir langsam auf den Nerv!
Schon die Indianer benutzen die sicherste Versandart zur Nachrichtenübermittlungen!!!

Guckst Du hier!

Gruß
Sycron
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Alt 25.07.2010, 12:25   # 14602
HutzenButzen
 
Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 83
Zitat:
Zitat von steffen_h Beitrag anzeigen
Die Empfehlung der Versandart: Einwurf Einschreiben bleibt aber unverändert und als völlig ausreichend bestehen
in dem Musterschreiben einer mod. UE!
Vielleicht ausreichend, aber eine dem Abmahner im Geschäftsablauf entgegenkommende Verfahrensweise und deshalb unbefriedigend!

Schon mal was von der Rache des kleinen Mannes gehört...
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Alt 25.07.2010, 12:31   # 14603
M007
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von M007
 
Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von Sycron Beitrag anzeigen
Schon die Indianer benutzen die sicherste Versandart zur Nachrichtenübermittlungen!!!
Wobei die von Dir geschilderte Versandart die Gefahr birgt, dass auf dem Schreibtisch des Empfängers nicht nur das Schreiben hinterlassen wird.

Guggst Du hier
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Alt 25.07.2010, 12:32   # 14604
HutzenButzen
 
Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 83
Zitat:
Zitat von Sycron Beitrag anzeigen
Also, es geht hier um 2,00 € finanziellen Unterschied zu dieser Versandart:
Fax bzw. E-Mail (Fristwahrung)
Einschreiben mit Rückschein (Unterlassungsanspruch)
Zeuge (Inhalt; Eintüten, korrekte Adressierung + Versand)

Nein, es geht um die unverschämte und rechtlich bedenkliche Forderung eines Abmahners, Einschreiben mit Rückschein zukünftig nicht mehr anzunehmen.

Deshalb die Diskussion hier, die sich auch endlich zu einer Meinungsfindung entwickelt hat! Bravo, warum war das eigentlich eine soooo schwere Geburt? Schwer wiegt auch, dass sich diese Diskussion dann jetzt über mehrer Threads erstreckt.

Übersichtlich ist anders...
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Alt 25.07.2010, 20:02   # 14605
Consta
 
Registriert seit: 24.07.2010
Beiträge: 4
Wollte ich morgen nach der Arbeit abschicken. Frist läuft bis zum 3. August
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Alt 25.07.2010, 20:26   # 14606
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
Zitat:
Zitat von Consta Beitrag anzeigen
Wollte ich morgen nach der Arbeit abschicken. Frist läuft bis zum 3. August
dann mach es so, bislang gab es hier noch keine probleme mit dem einschreiben/rückschein.

gruß
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Alt 25.07.2010, 20:26   # 14607
Gabel
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 10
Hallo Leute!
Melde mich mal wieder zurück.

Habe vor paar Tagen den 2. Abmahnbrief von N+L wegen "...Dancefloor" bekommen. Gleiches Container und die gleichen Log-Daten. Werde wie beim 1. Brief vorgehen: modUE und nix zahlen.

Auf den ersten Brief habe ich noch keine Antwort bekommen, lediglich der Rückschein kam nach 2 Wochen nachm Versand zurück.

Grüße
Gabel
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Alt 25.07.2010, 22:45   # 14608
Gabel
 
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 10
Bin jetzt am modUE schreiben. Habe einpaar Fragen, sorry!
Es geht um "...Dancefloor". Ich habe "...gegenüber der Firma" durch ",...jeweils gegenüber
-Herr Name 1, Adresse,
-Herr Name 2, Adr...
-Herr Name 3, Adr..." ersetzt und weiter so geschrieben:
"...der Zuwiderhandlung von den Unterlassungsgläubigern..."
"...ohne Einwilligung des jeden Unterlassungsgläubigers..."

ich weiß jetzt nicht, ob so richtig ist? Muss ich dann doch überall "von dem jeden" oder "des jeden" rein scheiben?
In der MusterUE ist der Fall mit z.B. 3 Rechteinhaber und einem Werk nicht beschrieben.

Danke für die Hilfe!

Gabel
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Alt 25.07.2010, 22:53   # 14609
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Gabel Beitrag anzeigen
Danke für die Hilfe!
Üblicherweise erstellt man für jeden Rechteinhaber eine eigene mod.UE. Das erspart einem etwaige Probleme und uns eine unzulässige Einzelfallberatung. Abgesehen davon: bzgl. bestimmter Formulierungen (z.B. bzgl. des/der Rechteinhaber/s) kann man sich in der Regel gut an der Original-UE orientieren.
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Alt 25.07.2010, 23:09   # 14610
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Gabel Beitrag anzeigen
Bin jetzt am modUE schreiben. Habe einpaar Fragen, sorry!
Es geht um "...Dancefloor".....l
@Gabel,

im Falle von dancefloor wurde bisher immer sinngemäß folgendes geschrieben:

...ggü. den Herren A, B und C c/o NuL Kriegstr....das Werk.... des Künstlers.... etc

und scheinbar auch problemlos anerkannt.

Gruß
montezuma##
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Alt 25.07.2010, 23:13   # 14611
Gabel
 
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Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Üblicherweise erstellt man für jeden Rechteinhaber eine eigene mod.UE. Das erspart einem etwaige Probleme und uns eine unzulässige Einzelfallberatung. Abgesehen davon: bzgl. bestimmter Formulierungen (z.B. bzgl. des/der Rechteinhaber/s) kann man sich in der Regel gut an der Original-UE orientieren.
Danke für die Antwort!

Bei meiner modUE hab ich mich an die beiligende UE orientiert. Da steht auch:
"...jeweils gegenüber
-Herr 1
-Herr 2
-Herr 3
...." usw.

Hab auch so übernommen.

@montezuma## :

Bei mir wurde kein Künstler genannt, so dachte ich, ich nenn auch keinen, oder?
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Alt 25.07.2010, 23:20   # 14612
Fossy
 
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Zitat:
Zitat von Gabel Beitrag anzeigen
Bei mir wurde kein Künstler genannt, so dachte ich, ich nenn auch keinen, oder?
Einfach die Daten aus der originalen UE übernehmen und fertig.
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Alt 25.07.2010, 23:24   # 14613
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
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Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von Gabel Beitrag anzeigen
Bei mir wurde kein Künstler genannt, so dachte ich, ich nenn auch keinen, oder?
Zitat:
Zitat von Fossy Beitrag anzeigen
Einfach die Daten aus der originalen UE übernehmen und fertig.
Daten aus der OriginalUE oder/und aus dem Abmahnschreiben übernehmen.
Dort sollte der Künstler aufgeführt sein.
Bleibt aber jedem selber überlassen, was er/sie einträgt.

Gruß
montezuma##
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Alt 25.07.2010, 23:30   # 14614
pro-man1st
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Gabel Beitrag anzeigen
Bei mir wurde kein Künstler genannt, so dachte ich, ich nenn auch keinen, oder?
Nicht nur bei Deiner OriginalUE ist kein Künstler genannt......
Da es aber in der modUE so angedacht ist und diese sich bewährt hat, war ich beim Erstellen meiner modUE so frei
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Illegal ist so ein hartes Wort
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Alt 26.07.2010, 04:44   # 14615
Sycron
 
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Beiträge: 463
Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
Nein, es geht um die unverschämte und rechtlich bedenkliche Forderung eines Abmahners, Einschreiben mit Rückschein zukünftig nicht mehr anzunehmen.
Darüber wurde es hier reichlich diskutiert!

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die Versandtart Einschrieben/Rückschein hat den unschlagbaren Vorteil gegen über dem "Einwurfschreiben" das der Übergang des Schreibens in den Machtbereich des Empfängers dokumentiert wird. Weshalb soll ich denn als Abgemahnter freiwillig auf einen unschlagbaren vorteil verzichten?
Gruß
Sycron
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Alt 26.07.2010, 10:07   # 14616
HutzenButzen
 
Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 83
Zitat:
Zitat von Sycron Beitrag anzeigen
Darüber wurde es hier reichlich diskutiert!
Bedenke bitte, Diskussion ungleich Meinungsfindung! Erst jetzt herrscht wieder Konsens.

Einschreiben und Rückschein! Wers auf die Spitze treiben will, könnte es auch noch mit dem Vermerk "persönlich" zustellen lassen...
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Alt 26.07.2010, 10:11   # 14617
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
Bedenke bitte, Diskussion ungleich Meinungsfindung! Erst jetzt herrscht wieder Konsens.

Einschreiben und Rückschein! Wers auf die Spitze treiben will, könnte es auch noch mit dem Vermerk "persönlich" zustellen lassen...
Um mir ganz sicher zusein verschwende ich 13-19€ und dann:

www.der-gerichtsvollzieher.de - Zustellung

Zitat daraus:
"Verweigerung der Zustellung:
Die Zustellung ist nicht annahmebedürftig.
Wird die Annahme des Schriftstückes vom Adressaten verweigert,
wird es in der Wohnung bzw. dem Geschäftsraum zurückgelassen.
Die Zustellung ist bewirkt. Das Schriftstück gilt gem. § 179 ZPO als zugestellt."

Und ab ist der Lack!


MMG,Mops
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Alt 26.07.2010, 10:15   # 14618
estabilidad
 
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 63
Abmahnungen: Prinzip Abschreckung
Quelle:taz.de
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Alt 26.07.2010, 10:17   # 14619
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von estabilidad Beitrag anzeigen
Abmahnungen: Prinzip Abschreckung

Quelle:taz.de
Schade der erste Link geht nicht!

MMG,Mops
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Alt 26.07.2010, 10:22   # 14620
estabilidad
 
Registriert seit: 10.04.2010
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danke für den hinweis. jetzt sollte es gehen.
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