| | # 14601 | |
| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
| Zitat:
Guckst Du hier! Gruß Sycron Werbung | |
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| | # 14603 | |
| Frauenbeauftragter Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
| Zitat:
Guggst Du hier | |
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| | # 14604 | |
| Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 83
| Zitat:
Nein, es geht um die unverschämte und rechtlich bedenkliche Forderung eines Abmahners, Einschreiben mit Rückschein zukünftig nicht mehr anzunehmen. Deshalb die Diskussion hier, die sich auch endlich zu einer Meinungsfindung entwickelt hat! Bravo, warum war das eigentlich eine soooo schwere Geburt? Schwer wiegt auch, dass sich diese Diskussion dann jetzt über mehrer Threads erstreckt. Übersichtlich ist anders... | |
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| | # 14607 |
| Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 10
| Hallo Leute! Melde mich mal wieder zurück. Habe vor paar Tagen den 2. Abmahnbrief von N+L wegen "...Dancefloor" bekommen. Gleiches Container und die gleichen Log-Daten. Werde wie beim 1. Brief vorgehen: modUE und nix zahlen. Auf den ersten Brief habe ich noch keine Antwort bekommen, lediglich der Rückschein kam nach 2 Wochen nachm Versand zurück. Grüße Gabel |
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| | # 14608 |
| Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 10
| Bin jetzt am modUE schreiben. Habe einpaar Fragen, sorry! Es geht um "...Dancefloor". Ich habe "...gegenüber der Firma" durch ",...jeweils gegenüber -Herr Name 1, Adresse, -Herr Name 2, Adr... -Herr Name 3, Adr..." ersetzt und weiter so geschrieben: "...der Zuwiderhandlung von den Unterlassungsgläubigern..." "...ohne Einwilligung des jeden Unterlassungsgläubigers..." ich weiß jetzt nicht, ob so richtig ist? Muss ich dann doch überall "von dem jeden" oder "des jeden" rein scheiben? In der MusterUE ist der Fall mit z.B. 3 Rechteinhaber und einem Werk nicht beschrieben. Danke für die Hilfe! ![]() Gabel |
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| | # 14609 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Üblicherweise erstellt man für jeden Rechteinhaber eine eigene mod.UE. Das erspart einem etwaige Probleme und uns eine unzulässige Einzelfallberatung. Abgesehen davon: bzgl. bestimmter Formulierungen (z.B. bzgl. des/der Rechteinhaber/s) kann man sich in der Regel gut an der Original-UE orientieren.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 14610 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
im Falle von dancefloor wurde bisher immer sinngemäß folgendes geschrieben: ...ggü. den Herren A, B und C c/o NuL Kriegstr....das Werk.... des Künstlers.... etc und scheinbar auch problemlos anerkannt. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 14611 | |
| Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 10
| Zitat:
Bei meiner modUE hab ich mich an die beiligende UE orientiert. Da steht auch: "...jeweils gegenüber -Herr 1 -Herr 2 -Herr 3 ...." usw. Hab auch so übernommen. @montezuma## : Bei mir wurde kein Künstler genannt, so dachte ich, ich nenn auch keinen, oder? | |
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| | # 14613 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
Dort sollte der Künstler aufgeführt sein. Bleibt aber jedem selber überlassen, was er/sie einträgt. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 14614 | |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Zitat:
Da es aber in der modUE so angedacht ist und diese sich bewährt hat, war ich beim Erstellen meiner modUE so frei
__________________ Illegal ist so ein hartes Wort | |
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| | # 14615 | ||
| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
| Zitat:
Zitat:
Sycron | ||
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| | # 14616 | |
| Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 83
| Zitat:
Einschreiben und Rückschein! Wers auf die Spitze treiben will, könnte es auch noch mit dem Vermerk "persönlich" zustellen lassen... | |
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| | # 14617 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
www.der-gerichtsvollzieher.de - Zustellung Zitat daraus: "Verweigerung der Zustellung: Die Zustellung ist nicht annahmebedürftig. Wird die Annahme des Schriftstückes vom Adressaten verweigert, wird es in der Wohnung bzw. dem Geschäftsraum zurückgelassen. Die Zustellung ist bewirkt. Das Schriftstück gilt gem. § 179 ZPO als zugestellt." Und ab ist der Lack! MMG,Mops | |
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