Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 24.07.2010, 12:29   # 14581
schpa
 
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Beiträge: 61
Sehe ich genauso wie Suhal. Es ist ja nicht so, dass die ungefragt Post bekommen, sondern darauf bestehen unter Fristsetzung. Wenn es an die genannte Adresse geht, sollte alles ok sein. Außerdem immer vorab per Fax ("Original folgt mit späterer Post") drauf und gut ist, dann können die sich schon mal freuen und rechtzeitig zum Postfach gehen.

Außerdem sollte man sich den Spaß machen und auf die Rechtsprechung zum "Empfang" von per Firewall geblockten Abmahnungen per Mail etc. an dieser Stelle zitieren. Diese halte ich übrigens für nicht haltbar.

PS. deshalb meint ich in dem SKW-Thread auch, dass man die Straßenanschrift im Impressum findet. Ich benutze nie Postfach-Adressen, wird es aufgrund des Vertrages des Empfängers mit der Post in ein Postfach umgeleitet, ist es nicht mein Problem.
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Alt 24.07.2010, 12:41   # 14582
acaddo
 
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hi, habe heut schon wieder eine Abmahnung bekommen , die 2te innerhalb von 3 tagen .
Diesmal soll es der Container viva club Rotation gewesen sein mit dem Lied
sexy Bitch .
Glaube die wollens jetzt wissen seid ich die erste modU.E abgeschickt habe.
Habe schon voll die Wut...
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Alt 24.07.2010, 12:46   # 14583
superdicker
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@acaddo

Bitte keine Gewaltandrohungen! Wir kriegen sonst Ärger hier!

Button "ändern" und weg damit!

MmG, Mops
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Alt 24.07.2010, 13:24   # 14584
superdicker
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Prima, ich hatte das schon der Schutzfrau oder dem Schutzmann gemeldet!

@All
Bitte keine Beleidigungen mehr. Wir denken uns unseren Teil schon. Das sollen unsere fleißigen Brieffreunde schon registrieren.!

MMG,Mops
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Alt 24.07.2010, 14:03   # 14585
Consta
 
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Beiträge: 4
Hi Community,
ich wurde heute auch unsanft ausm Schlaf gerissen und mit uns allen bekannten Post (Nümann + Lang) + der lieblings Mutter konfrontiert

"Rivendell feat. Cruncer - Sexy Bitch" und 450€ wollen sie haben.

Habe mir schon viele Seiten zu diesen Thread durchgelesen und bin auch zu dem entschluss gekommen erstmal eine mod UE zurück zu senden.
Der brief ist auf den Anschluss meines Vaters ausgestellt, wäre es jetzt sinnvoll, wenn in der UE auf einmal mein "Vorname" auftaucht?!


Danke im Voraus.
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Alt 24.07.2010, 14:07   # 14586
ulrich
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Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Consta Beitrag anzeigen
Der brief ist auf den Anschluss meines Vaters ausgestellt, wäre es jetzt sinnvoll, wenn in der UE auf einmal mein "Vorname" auftaucht?!


Danke im Voraus.
Nein, da der Anschluss auf dem Namen Deines Vaters angemeldet ist muss er auch die UE ausfüllen.

Ich Raten zu!

1. Mod. UE und keinen Kontakt zum Abmahner/unterschreiben muss immer der AI.
2. Nichtzahlen.
3. Gestritten wird über die Höhe der Forderungen und Berechtigung der Abmahnung später, wenn es mal da zu kommen sollte!

Das soll heißen, im Normalfall wird man für die ersten beiden Punkte keinen Anwalt benötigen. Wenn jemand aber absolut unsicher ist, (die meisten Haben ja nach ihren Aussagen sowieso einen Anwalt) dann sollte man einen Fachanwalt beauftragen.

Versandarten einer mod. UE
1.Fax bzw. E-Mail (Fristwahrung)
2.Einwurf Einschreiben (Unterlassungsanspruch)
3.Zeuge (Inhalt; Eintüten, korrekte Adressierung + Versand)

Wie verhalte ich mich nach Abgabe der mod UE!

„Bettelbriefe“ > lochen und abheften.
Gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen und zurück ans Gericht.
Inkassoschreiben > Widerspruch einlegen.
Klageschrift (ist sehr selten) > jetzt einen guten Fach Anwalt einschalten.
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Alt 24.07.2010, 14:14   # 14587
acaddo
 
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Beiträge: 6
habe jetzt 2 neue modU.E ausgedruckt kann ich die beiden in einem Brief versenden (spare Gebühr fürs Einschreiben mit Rückschein ) ?
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Alt 24.07.2010, 14:26   # 14588
superdicker
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Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von acaddo Beitrag anzeigen
habe jetzt 2 neue modU.E ausgedruckt kann ich die beiden in einem Brief versenden (spare Gebühr fürs Einschreiben mit Rückschein ) ?
In diesem Fall ist sparen falsch. Bitte jede einzelne unter Zeugen eintüten und weg damit!

MMG,Mops
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Alt 24.07.2010, 15:04   # 14589
Consta
 
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Beiträge: 4
Alles klar, danke ulrich!

Habe die mod. UE bearbeitet und ausgedruckt. Die nötigen Formalitäten ausfüllen lassen und versenden!
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Alt 24.07.2010, 19:34   # 14590
topgun275
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 76
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Hallo mein Lieber Dsl Und Vdsl ist auch analoge Technik.
Wo hast Du denn diese Weisheit her? Das "A" vor DSL, also ADSL heißt nicht "ANALOG", sondern "ASYMMETRISCH", in englisch "Asymmetric Digital Subscriber Line", also "asymmetrischer, DIGITALER Teilnehmer-Anschluss". Natürlich sind diese Anschlüsse DIGITAL, auch VDSL!!!
__________________
Vorlage für eine ModUE:http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html
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Alt 24.07.2010, 19:46   # 14591
superdicker
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Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von topgun275 Beitrag anzeigen
Wo hast Du denn diese Weisheit her? Das "A" vor DSL, also ADSL heißt nicht "ANALOG", sondern "ASYMMETRISCH", in englisch "Asymmetric Digital Subscriber Line", also "asymmetrischer, DIGITALER Teilnehmer-Anschluss". Natürlich sind diese Anschlüsse DIGITAL, auch VDSL!!!
Hier mal lesen:

Anschluß DSL von der TAE - Dose bis zum Computer

Nichts desto trotz ist das analoge Übertragung!
MMg,Mops
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Alt 24.07.2010, 19:47   # 14592
Consta
 
Registriert seit: 24.07.2010
Beiträge: 4
Wie sieht das eigentlich mit Rechner beschlagmahnen aus und so?!
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Alt 24.07.2010, 19:53   # 14593
Sycron
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
@Consta

hast Du MOD-UE schon abgeschickt?
Wir sind in zivilrecht und nicht in strafrecht! Bitte GRUNDKURS durchlesen?
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Alt 24.07.2010, 19:53   # 14594
grave
 
Benutzerbild von grave
 
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Beiträge: 3.083
Zitat:
Zitat von Consta Beitrag anzeigen
Wie sieht das eigentlich mit Rechner beschlagmahnen aus und so?!
Wenn Du Deine Abmahnung in Händen hälst ist das Theman "Hausdurchsuchung" vom Tisch
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Alt 24.07.2010, 21:42   # 14595
M007
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von M007
 
Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von grave Beitrag anzeigen
Wenn Du Deine Abmahnung in Händen hälst ist das Theman "Hausdurchsuchung" vom Tisch
Aber NUR für den aktuellen Fall...

Wenn Dir der massenhafte upload von "Heimatfilmen" zur Last gelegt wird (zukünftig) kann immer noch die Staatsanwaltschaft bei Dir von unseren netten Ordnungshütern an die Tür klopfen lassen...

Wenn Du da also noch Leichen im Keller (oder "Hoppelfilme" auf dem Computer) hast, schnell noch mal mit nem Cleaner drüber, damit er sauber ist.
__________________
http://www.netzwelt.de/forum/image.php?type=sigpic&userid=254537&dateline=12666  90155
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Alt 24.07.2010, 21:46   # 14596
topgun275
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 76
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Nichts desto trotz ist das analoge Übertragung!
Dann lies bitte das hier:

Digital Subscriber Line ? Wikipedia

Aber egal, Hauptsache schneller als ISDN
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Alt 24.07.2010, 21:57   # 14597
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von topgun275 Beitrag anzeigen
Dann lies bitte das hier:

Digital Subscriber Line ? Wikipedia

Aber egal, Hauptsache schneller als ISDN
Danke.Da wollen wir uns nicht in die Haare geraten, wo ich eh bald keine mehr habe. Ob jetzt "ANNA LÜGT" oder nicht.Ärgern wir lieber die Abmahner!

MMG ,Mops
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Alt 25.07.2010, 02:07   # 14598
steffen_h
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Registriert seit: 14.06.2010
Beiträge: 87
@Netzwelt.de/Forum,

leider ist mir, bei der Beurteilung der Thematik: Nichtannahme bzw. Verweigerung ein Denkfehler unterlaufen.
Nach einem Kurzseminar bei einem Lehrstuhlbeauftragten sowie Richter an einem OLG, wurde ich auf meinen
Denkfehler heute Vormittag aufmerksam gemacht.

Fazit:
Ein Einschreiben dient nur einem, den Umsatz der Post, ansonsten ist es aus juristischer Sicht unnütz. Denn
weder bei einem ES mit RS, noch bei einem Einwurf Einschreiben, kann man den Inhalt (gleiche gilt bei einem
Brief) beweisen, sondern nur den Versand.
Wenn Du ein Ziegelstein per Einschreiben versendest, kannst Du zwar nachweisen, das du etwas versendet hast,
sagt der Empfänger es war ein T-Träger, hast Du Pech.

Egal ob Brief, Einwurf Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, hier zählt die Rechtsprechung des BGH
(Az. VIII ZR 22/97), quasi die Frage des Anscheins und Geschehensablaufes. Selbst wenn der Abmahner seinen
Briefkasten zunagelt, gilt er als zugestellt.
Die Thematik Machtbereich hat beim Versand der mod. UE nichts zu suchen, sondern, nur wann der Abmahner
Kenntnis erlangt haben könnte (2 - 3 Tage nach Versand). Er wird keinen Richter finden, der eine EV durchwinkt.

Einfach, wenn die mod. UE - als verweigert oder nicht abgeholt - zurückkommt, nochmals unverzüglich per Brief
- neu - dem Abmahner zusenden. Keine neue mod. UE ausstellen, sondern die zurückgekommene Erstfassung
versenden.


Die Empfehlung der Versandart: Einwurf Einschreiben bleibt aber unverändert und als völlig ausreichend bestehen
in dem Musterschreiben einer mod. UE!

Versandarten einer mod. UE
  • Fax bzw. E-Mail (Fristwahrung)
  • Einwurf Einschreiben (Unterlassungsanspruch)
  • Zeuge (Inhalt; Eintüten, korrekte Adressierung + Versand)


VG Steffen
Initiative Abmahnwahn-Dreipage
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Alt 25.07.2010, 03:55   # 14599
Sycron
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
Zitat:
Zitat von steffen_h Beitrag anzeigen
@Netzwelt.de/Forum, Versandarten einer mod. UE
  • Fax bzw. E-Mail (Fristwahrung)
  • Einwurf Einschreiben (Unterlassungsanspruch)
  • Zeuge (Inhalt; Eintüten, korrekte Adressierung + Versand)
[/COLOR]

Also, es geht hier um 2,00 € finanziellen Unterschied zu dieser Versandart:
Fax bzw. E-Mail (Fristwahrung)
Einschreiben mit Rückschein (Unterlassungsanspruch)
Zeuge (Inhalt; Eintüten, korrekte Adressierung + Versand)

Gruß
Sycron
__________________
Das kleine ABC für Neuabgemahnte

modifizierte Unterlassungserklärung
Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe!
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Alt 25.07.2010, 04:05   # 14600
superdicker
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Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Schon wieder kann ich nicht schlafen und treibe mich wieder hier rum.Die verschiedenen Arten der ModUE Versendung und die fruchtlose Diskussion darüber gehen mir langsam auf den Nerv!
Letztendlich ist die einzig sichere Zustellung die persönliche Übergabe des Schreibens(ModUE) in der jeweiligen
Absahnerkanzlei.
Ich persönlich würde dann,zwar nicht ganz 100%, diese Methode hier versuchen:

www.der-gerichtsvollzieher.de - Zustellung

Kostet zwischen 13-19€ und da Abmahnungen sich in Grenzen halten sollen(wer ist schon hirnloser Powersauger) bin ich bereit mir dies zu gönnen!
Das hier auf der Zunge zergehen lassen:

"Verweigerung der Zustellung:
Die Zustellung ist nicht annahmebedürftig.
Wird die Annahme des Schriftstückes vom Adressaten verweigert,
wird es in der Wohnung bzw. dem Geschäftsraum zurückgelassen.
Die Zustellung ist bewirkt. Das Schriftstück gilt gem. § 179 ZPO als zugestellt."
Guten Morgen,Mops
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