| | # 1443 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Der Forenauftritt von RA Hechler hat nichts mit seiner anwaltlichen Qualifikation und seiner Integrität gegenüber seinen Mandanten zu tun. Er gehört zur Gattung des "Vergleichsanwalts", wobei seine Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anzusiedeln sind. "Vergleichsanwalt" bedeutet nichts anderes, als dass er seinen Mandanten eine schnelle Regelung der Angelegenheit mit überschaubaren Kosten verspricht und wohl auch einhält. Mir wäre da nichts Negatives aufgefallen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
| | # 1445 |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Mal eine Frage, die sicherlich nicht ot ist, aber sehr ins Detail geht (PN wäre auch möglich): RA Nümann wies hier im Forum, aber auch in seinen Abmahnungen beim "Bettelbrief" immer auf den Grundsatz "Treu und Glauben" gem. § 242 ff BGB hin. Demnach hat der Schuldner eine Aufklärungs- und Antwortpflicht, deren Verletzung u.U. zu Schadensersatzanprüchen gegen den Gläubiger führen kann (z.B. durch Aufklärung über die Unterwerfung an einen anderen Gläubiger, damit der Abmahnende keine Klage erheben muß, die wiederum Kosten verursacht.) Gut, nun schicke ich nach Erhalt der Abmahnung eine modUE ab und zahle NICHT. "Bettelbrief" mit dem besagten BGB Hinweis kommt. Wie ist dieser SV i.Z. mit dem $ 242 ff BGB zu verstehen? Ist mit der Abgabe der modUE und der NICHTZahlung - die ja im Bettelbrief auch erkannt worden ist - nicht der Pflicht zur Auskunft genüge getan? Oder bin ich gesetz Treu und Glauben darüberhinaus verpflichtet, meine Entscheidung dem RA nun auch noch detailiert vorzubringen? Vielleicht würde es ja auch reichen, statt einer detailierten Begründung WARUM nur eine modUE und eben KEINE Zahlung geleistet worden ist, ein kurzer Hinweis genügen, daß man diese Datei eben nicht up/oder downgeloaded hat; oder noch kürzer das der SV wie in der Abmahnung beschrieben NICHT zutrifft und man daher keine Veranlassung zur Zahlung sieht...? Freund Google hat vieles beantworten können, aber dieser Fall ist ihm in dieser Form unbekannt. Aber vielleicht hat ja Jemand einen link für mich...? Danke! Gruß K
__________________ <<< Wer Signaturen lesen kann, ist eindeutig im Vorteil ! >>> <<< Die ersten 5 Beiträge dieses threads erklären fast alles...>>> |
|
| | # 1446 |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Na wenn ich nix gemacht habe brauch ich auch was weis immer nicht zurück schicken, und natürlich auch nix zahlen, sorry meine Meinung. Dann kann man sich getrost zücklehnen und den Herrn ne guten Mann sein lassen. Hi Hi ja die Justiz hat auch nix besseres zu tun als laute zu verfolgen die mal bei rot über die Ampel gehen, Dieter Bohlen sagt hierzu das richtige. Quelle: Youtube YouTube - Dieter Bohlen File sharing |
|
| | # 1447 |
| Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 3
| habe 1. abmahnung von NuL mitte juli wegen sunshine (dance nation vs. shaun baker) bekommen. habe mod ue weggeschickt und seit dem gar nichts mehr gehört. keine 2. schreiben, keine weitere abmahnung.....sehr komisch...mache mir schon gedanken, ob nul gerichtlich gegen mich vorgehen will..... lg |
|
| | # 1449 | ||
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Ja und noch was, die Industrie ist doch selber schuld, so viele angebliche Künstler, nach Cascada kräht in 2 Jahren kein man mehr danach, und ey mal ehrlich, die wirklich großen Künstler wissen wie sie Geld verdienen nicht mit cd verkauf, das war mal, und ist wir auch nie wieder so sein, früher mit den schallplatten war das anders. da lies sich Geld verdienen aber heute nicht mit einer CD, sicher hat auch die CD ihren Platz. Aber die Zukunft liegt im netz. Und da meine ich für jeden Internet Zugang ne pauschale zu erheben von nur 5 Euro. Und alles wäre OK. Und das kommt ach bei den Künstlern an. Aber ist wieder das Prob. da hätten wir massenhaft Anwälte die dann Arbeitslos sind, aber ich finde das ist das wirklich kleinere übel. Aber da tun sich alle so schwer damit, ich kann das nicht verstehen. -----Doppelpost zusammengeführt am 19.10.2009 um 14:38:50----- Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 19.10.2009 um 14:39:23----- Zitat:
| ||
|
| | # 1450 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
Die leben davon, das Menschen die Nerven verlieren und unüberlegte Dinge machen. Immer schön das Forum durchlesen!!!! :liebegru: | |
|
| | # 1451 |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Also ich bin mir nicht sicher, ob hier ein "Wirklich" betroffener User schreibt....So lässt sich schließlich auch Panik verbreiten. Ein Schelm, der dabei böses denkt Außerdem ist "onkeldope" seit 8 Wochen hier registriert und schreibt heute sein ersten Post, hmmmm... |
|
| | # 1452 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
| |
|
| | # 1453 | |
| Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
wie schon bereits gesagt, NuL hatte mir frist gesetzt bis zum ca. 22. juli, das sind mittlerweile schon 3 monate....haben die guten herren so viel zu tun?! | |
|
| | # 1454 |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4
| Hallo, habe genau dasselbe Problem...abmahnung 450 vom 12ten. Nun meine Frage...der Brief ist an meinem Stiefvater adressiert der allerdings seit 2 Jahren in den USA wohnt, kann man da was draus machen ? Werde ansonsten gleich zum Verbraucherschutz gehen und mich dort erkundigen. Oder halt die Standard schritte einhalten...1.modUE mit RS abschicken und abwarten. Würde mich über Hilfe sehr freuen ! Mit freundlichen Grüßen Timo |
|
| | # 1455 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
| |
|
| | # 1456 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
mod Ue abschicken! 2.Bettelbrief abwarten! Nix zahlen! Weiter Diese Forum lesen. Bisher ist noch niemand von NÜL verklagt worden. Eventuell weitere Betroffene und Bekannte auf Dieses Forum aufmerksam machen.:liebegru: | |
|
| | # 1458 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Es gibt hier im Bereich filesharing auch keine Urteile. Weshalb auch? Kein Mensch hindert einen Gläubiger seinen Anspruch im gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen. Sogar dort existiert keine Verpflichtung den Widerspruch zu begründen. Erst im streitigen Verfahren. Die Frage, ob ein Abgemahnter nach der Leistung [modUE] der verblieben Forderung von Rechtsanwaltskosten + Schadensersatz zu "fristgerecht" zu widersprechen habe, oder gar ob er Auskünfte über den Inhalt der Begründung des Widerspruchs zu geben habe stellt sich daher nicht. Zudem: Die Rest-Forderungen stellen wie "Unterlassung" eine außervertragliche Forderung aus einer unerlaubten Handlung dar. Also eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB. Hier existieren keine weiterreichenden "Erkundigungspflichten" für RA Nümann. Mit der Akteneisicht bei der STA, oder dem Auskunftsverfahren Zivil hat RA Nümann bereits seine Erkentnissmöglichkeit wahrgenommen und er kann nun nicht förmlich Unkenntniss geltend machen. Das ist ein Haken bei der Massenabmahnerei: Alle tun so, als ob sie genau Kentniss hätten weshalb der Anschlußinhaber haftbar zu machen sei. Darauf hin in einem nächsten Produkt um Auskunft zu bitten ist mehr als zweifelhaft. So gelten solche Kommunikations-Aufforderungen gerne [höchstrichterlich] als Versuch des Verletzten [vgl. RA Haas] die Verjährungsfrist zu verlängern, in dem man so tut, als ob eine Erkenntniss, die ins Auge springt dem armen Verletzten gar nicht aufgefallen wäre. ["Aaach... warum widersprechen Sie denn jetzt unserem schönen Mahnbescheid. Jetzt sind wir ganz traurig, weil wir gar nicht wissen warum!"] Es ist also nicht so, dass RA Nümann uns einen Kühlschrank geliefert hat und nun sein Geld haben will. Er macht eine unerlaubte Handlung gegen uns geltend und wir können auch über Nichtzahlen bestreiten, denn wir wissen ja dass er sofort Klage erheben wird. Genauso wie die Zahlung als "Schuldeingeständniss" gewertet werden kann kann eine Nichtzahlung bewertet werden. Demgegenüber stehen aber außergerichtliche Mehrkosten, die geltend gemacht werden können. Also nicht etwa "Schadensersatz", sondern zum Beispiel die Kosten für einen Mahnbescheid.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
| | # 1459 | ||
| Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 73
| Zitat:
Zunächst einmal danke für deine starke Arbeit in diversen Foren hier. Machst wirklich gute Arbeit ![]() Dennoch sehe ich aber etwas anders. Hast du vertrauen zu einem Anwalt der dich gegen Herrn Nümann vertreten soll wenn er demselben folgendes schreibt? Sehr geehrter Herr Kollege Nümann, ich habe Ihren Einsatz in diesem Forum bemerkt. Nach meiner Ansicht ist es Ihre Zeit nicht wert. Hier schreibt ein Klientel, dass sich weder einen Anwalt leisten kann, noch vernünftigen Argumenten zugänglich ist. Letzendlich wird man aus der Anonymität heraus noch beschimpft, wenn man sich für einen Vergleich stark macht. Mit freundlichen und kollegialen Grüßen RA Hechler PS: Bitte auch einen Gruß an die Kollegin Berger, da mir bei unserem letzten Telefonat mein Charme etwas abhanden gekommen war (XP beim neuen Dell-Rechner defekt). Selbstverständlich dürfen Sie die EUR 119,00 behalten, um die es ging! Ein Anwalt der sich hier im anti Nümann Forum bewegt und offen schreibt das hier nur ein Klientel bewegt welches sich keinen Anwalt leisten kann und dann auch noch dem Herrn Nümann 119 Euro schenkt hat hier nichts aber auch garnichts verloren. Er ist in meien Augen jemand der an der Not anderer mitverdienen will. Und das ist in meinen Augen fast so schäbig wie die überzogenen Abmahnungen selbst. Wenn ich schon höre ein rundum Abmahnschutzpaket Zitat:
Das kann ich auch selber machen. Kostet mir für jede Abmahnung 4.75 Euro für das Einschreiben mit Rückschein. Sicherlich werde ich mir wenn es nötig ist einen RA nehmen, der auch ruhig mehr kosten darf. Dann werde ich aber jemanden nehmen der auch erfolge wie zum beispiel RA Gulden vorzuweisen hat. Und nicht einen wie du es nennst "Vergleichsanwalt". Dieses stellt nur meine eigene Meinung da und dient nicht als rat für andere Borduser. Denke mal die sind fähig genug ihre eigene Meinung zu bilden. Gruß Opfer | ||
|
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema | |
| Stichworte |
| alliance, autodata, cascada, josh, lernhaus, matthew, tasa |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Kleiner Hinweis turn piracy into profit | Beitrag #16622 | Pingback | 03.11.2010 15:08 | |
| Ermittlung wg illegaler Downloads - Virtual Racing. e.V. - Forum | Beitrag #1 | Pingback | 14.10.2010 11:27 | |
| Abmahnwelle im Anmarsch - Seite 6 - Lovetalk.de | Beitrag #1 | Pingback | 17.08.2010 16:55 | |
| Absahnwahn turn piracy into profit | Beitrag #14639 | Pingback | 27.07.2010 08:53 | |
| Filesharing - Erwischt - und nun? - Lovetalk.de | Dieses Thema | Pingback | 14.03.2010 00:55 | |
| Haben Sie schon gezahlt? turn piracy into profit | Beitrag #2 | Pingback | 25.02.2010 15:30 | |
| Alte Erfolge Neue Herausforderungen Verein gegen den Abmahnwahn | Beitrag #1 | Pingback | 08.02.2010 10:22 | |
| Hilfe, Abmahnung! auf der suche nach intelligentem leben | Beitrag #1 | Pingback | 21.12.2009 12:17 | |
| Was tun bei Abmahnungen? - Erste Hilfe - Security Forum | Dieses Thema | Pingback | 19.10.2009 06:48 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:10 Uhr.









