Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 23.07.2010, 14:33   # 14561
M007
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von M007
 
Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von FredFeuerstein Beitrag anzeigen
Okay, hat aber nur bedingt was mit dem DSL-Zugang zu tun, oder?
Würde ich nicht sagen.

Wenn ein Haus neu gebaut wird und der Wasseranschluss gelegt wird, dann schaue ich doch auch nach, ob alle Leitungen "wasserdicht" sind und warte nicht ab, bis mich ein Nachbar verklagt, weil seine Bude darunter nass wird.

Also gehört das Absichern des W-LAN, wenn es denn eingeschaltet ist, für mich schon zur Einrichtung des DSL-Anschlusses, genau wie das ändern des Standardpasswortes.
Werbung

__________________
http://www.netzwelt.de/forum/image.php?type=sigpic&userid=254537&dateline=12666  90155
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 14:54   # 14562
FredFeuerstein
 
Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
@M007
Da hast Du wohl recht. Das Einrichten des INet-Zugangs dauert in den meisten Fällen trotz allem nur 5min, oder?
Ich will demnächst bei mir mal irdendwie ein Proxy "einbauen", weil meine Kids jetzt langsam in das Alter kommen, wo sie alleine im INet rumsurfen. Da sollten dann natürlich solche Sachen wie Tauschbörsen nicht möglich sein, aber auch XXX-Seiten etc. sollen gefiltert werden. Wenn sie dann mit skype oder ICQ anfangen wollen, wird es wohl nochmal spannend. Da kommt noch viel Arbeit auf mich zu, aber die Stunden investiere ich lieber, als meinen Kindern die ganze Zeit beim INet zuzuschauen. Das wird die nämlich dann auch nerven

Und diese Standard-DSL-Einrichtung ist ja nun so schwierig, wie einmal XP neu raufbügeln - das war früher ja noch eine "Herausforderung" auf dem 386SX16 mit 1MB RAM Windows 3.11 zum Laufen zu bringen - und solange an der Autoexec.bat und config.sys rumzuprobieren, bis möglichst viele Treiber in den "hohen Speicher" (hieß glaube ich so, jenseits der 640KB) geladen werden.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 15:01   # 14563
M007
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von M007
 
Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
Zitat:
Zitat von FredFeuerstein Beitrag anzeigen
@M007
Da hast Du wohl recht. Das Einrichten des INet-Zugangs dauert in den meisten Fällen trotz allem nur 5min, oder?
Für den erfahrenen user schon

Zitat:
Zitat von FredFeuerstein Beitrag anzeigen
Und diese Standard-DSL-Einrichtung ist ja nun so schwierig, wie einmal XP neu raufbügeln - das war früher ja noch eine "Herausforderung" auf dem 386SX16 mit 1MB RAM Windows 3.11 zum Laufen zu bringen - und solange an der Autoexec.bat und config.sys rumzuprobieren, bis möglichst viele Treiber in den "hohen Speicher" (hieß glaube ich so, jenseits der 640KB) geladen werden.
Das hängt in erster Line vom Router ab, wenn man einen benutzt. Da gibt es von der Benutzerfreundlichkeit schon gewaltige Unterschiede.

Ich hab damals mit mehreren Startdisketten gearbeitet um z.B. Doom spielen zu können. Aber Du hast recht im Vergleich zu damals ist vieles (zu) einfach geworden

Keine Herausforderung mehr für "echte Männer"
__________________
http://www.netzwelt.de/forum/image.php?type=sigpic&userid=254537&dateline=12666  90155
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 15:50   # 14564
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von FredFeuerstein Beitrag anzeigen
Das Häkchen bei WLAN aktivieren nicht setzen, meinst Du?
Geändert: Naja, Du meinst so Firewall, Virenschutzprogramm, nur bestimmte MAC-Adressen zulassen (Wenn Wlan, dann WPA2 verschlüsselt) etc. Okay, hat aber nur bedingt was mit dem DSL-Zugang zu tun, oder?
Doch das ist das Wichtigste an der Einrichtung einer Verbindung und da ist der Laie schon ein bißchen überfordert.
Du siehst ja selbst die Ausmaße, die die Schluderigkeiten dort genommen haben.
MMG,Mops
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 16:01   # 14565
FredFeuerstein
 
Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
@superdicker
Wobei hier gestern ja einer schrieb: 98% waren es wohl selber.....
Ein Bekannter von mir wohnt in einer Großstadt - richtig schön in den Blocks. Er sagt er sieht so zwischen 15 und 20 Wlans, wovon eins nicht gesichert ist.....denke, das ist schon ein realistisches Verhältnis....oder?
Du hast natürlich recht, bestmöglich sichern. Ein WLan mit (nur) Wep-Verschlüsselung oder MAC-Adressen-Filter wird wohl auch nur selten wirklich gehackt...
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 16:18   # 14566
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von FredFeuerstein Beitrag anzeigen
@superdicker
Wobei hier gestern ja einer schrieb: 98% waren es wohl selber.....
Ein Bekannter von mir wohnt in einer Großstadt - richtig schön in den Blocks. Er sagt er sieht so zwischen 15 und 20 Wlans, wovon eins nicht gesichert ist.....denke, das ist schon ein realistisches Verhältnis....oder?
Du hast natürlich recht, bestmöglich sichern. Ein WLan mit (nur) Wep-Verschlüsselung oder MAC-Adressen-Filter wird wohl auch nur selten wirklich gehackt...
Da brauchen wir gar nicht drüber zu diskutieren. Deshalb bremse ich ja mal das fröhliche Abheften und Geloche indem ich auf die Möglichkeit einer Klage hinweise.Wir haben es hier mit hochspezialisierten Entreicherern zu tun.

MMG,Mops und ersaufe mir nicht!
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 16:24   # 14567
pro-man1st
 
Registriert seit: 10.01.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Kjel Beitrag anzeigen
Hallo Mitleidende, ich wollte schnell mal einen Statusbericht von mir abgeben, abgemahnt letztes Jahr, per Anwalt eine ModUE abgeschickt, seither keine mir bekannte Kontaktaufnahme der Herren mehr gehabt.
Icke och nicht!
....oder, das mit der modUE habe ich auch ohne Anwalt geschafft
Bisher noch Ruhe
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 16:55   # 14568
so_so
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
Zitat:
Zitat von FredFeuerstein Beitrag anzeigen
...
Ein Bekannter von mir wohnt in einer Großstadt - richtig schön in den Blocks. Er sagt er sieht so zwischen 15 und 20 Wlans, wovon eins nicht gesichert ist.....denke, das ist schon ein realistisches Verhältnis....oder?
...
Da SIEHT man 15 - 20 WLans??? Meins sieht man nichtmal....!

Wünsche euch allen ein Abwahn- und Bettelbrieffreies WE!
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 19:05   # 14569
Icewürfel
 
Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 17
Hallo liebe Gemeinde der abgemahnten,

ich will mal eben Report abgeben und ne kleine Frage hätt ich noch....

Also... 05/2009 soll ich eine Datei zum DL bereitgestellt haben ... 08/2009 dann die Abmahnung....
modUE abgegeben und Ball flachgehalten.....

12/2009 Schreiben erhalten in dem steht: UE wurde von der Mandantschaft angenommen, aber weil keine Vergleichszahlung geleistet wurde müsse ich nun 1000 und´paar zerqutschte zahlen....

Widerspruch eingelegt (nur Widerspruch gegen die Zahlung sonst nichts geschrieben).

07/2010 Schreiben erhalten: Da wird sich auf LEBENSERFAHRUNG bezogen, was vermutlich heissen soll, dass ich als Anschlußinhaber auch für die sogenannte TAT haftbar gemacht werde und dass auch dies der Beweis dafür sein soll, dass ich die Tat auch begangen habe, weil ich der Anschlußinhaber bin. Und ich soll eine UE abgeben. Natürlich wird auch letztmalig die Gelegenheit gegeben, nun einen noch höheren Betrag bis zum zu zahlen.

Soweit der Report.

Nun meine Frage: nochmal einfach nur Widerspruch einlegen??? Denn Nur weil ich der Anschlußinhaber bin, ist doch noch lange nicht bewiesen, dass ich die Tat selbst begangen habe oder ???
Oder Widerspruch einlegen mit dem vermerk, dass ich die Tat nicht begangen habe ???

wäre Euch sehr dankbar für ein paar Tips

Grüsse
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 19:09   # 14570
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
Zitat:
Zitat von Icewürfel Beitrag anzeigen
Nun meine Frage: nochmal einfach nur Widerspruch einlegen??? Denn Nur weil ich der Anschlußinhaber bin, ist doch noch lange nicht bewiesen, dass ich die Tat selbst begangen habe oder ???
Oder Widerspruch einlegen mit dem vermerk, dass ich die Tat nicht begangen habe ???
Allgemeine Vorgehensweise:
1. modUE per ES+RS (zur Fristwahrung evtl. vorab per Fax z.B. Post, Copy-Shop…)
2. kein Kontakt zum Abmahner (weder Widerspruch, Anruf o.ä.)
3. nicht zahlen
4. Aussitzen
5. Kein p2p mehr/ WLAN sichern
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 19:19   # 14571
Icewürfel
 
Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 17
Danke für die schnelle AW

1. hab ich gemacht
2. Widerspruch (wie gesagt nur gegen die geforderte zahlung aus dem 2. brief (zwecks Fristwahrung))
3. hab nixx gezahlt
4. ich sitze
5. p2p software ist seit 1. brief gelöscht (wurde aber auch nicht zum DL von musik mißbraucht) / WLAN ist
seit 08/2009 WPA2 verschlüsselt zusätzlich wexxle ich noch jede woche das PW

muß ich denn nun durch punkt 2 mit nachteilen für mich rechnen ???

Danke schon mal für AWen
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 19:25   # 14572
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
Zitat:
Zitat von Icewürfel Beitrag anzeigen
muß ich denn nun durch punkt 2 mit nachteilen für mich rechnen ???
Glaube ich nicht. Von jetzt an einfach Füße stillhalten
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 19:33   # 14573
schpa
 
Registriert seit: 21.07.2010
Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von Icewürfel Beitrag anzeigen
2. Widerspruch (wie gesagt nur gegen die geforderte Zahlung aus dem 2. brief (zwecks Fristwahrung))

Es ist nicht nötig, Widerspruch gegen simple Zahlungsaufforderungen einzulegen. Entweder zahlt man oder nicht. Die Frist ist keine "echte" Frist. Wenn ich sowieso nicht vorhabe zu zahlen, dann einfach ignorieren.

Ich persönlich würde jemanden, der - wie auch immer - reagiert zumindest als eingeschüchtert ansehen und nochmal drohen (mit Frist )
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 19:39   # 14574
Icewürfel
 
Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 17
@schpa: da iss was dran


@alle zusammen: für den fall, dass es nun anfängt inkassoforderungen zu hageln....das inkassobüro ist ja nicht der abmahner....sollte man dagegen widerspruch einlegen? und wenn ja... gibts da auch so´ne vorlage wie z.B. die modUE ???

Grüsse
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 19:43   # 14575
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
Zitat:
Zitat von Icewürfel Beitrag anzeigen
sollte man dagegen widerspruch einlegen?
und wenn ja... gibts da auch so´ne vorlage wie z.B. die modUE ???
-Ja
-und nochmal ja Wegweiser Inkasso incl. Vorlage
  Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2010, 19:46   # 14576
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Zitat:
Zitat von Icewürfel Beitrag anzeigen
@schpa: da iss was dran


@alle zusammen: für den fall, dass es nun anfängt inkassoforderungen zu hageln....das inkassobüro ist ja nicht der abmahner....sollte man dagegen widerspruch einlegen? und wenn ja... gibts da auch so´ne vorlage wie z.B. die modUE ???

Grüsse
Das findest Du alles hier was Du brauchst:

Verein gegen den Abmahnwahn

MMG,Mops
  Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2010, 02:14   # 14577
upa1
 
Registriert seit: 24.07.2010
Beiträge: 3
bin ein weiterer "Kunde" von Nümann und Lang.
mod. Unterlassungserklärung fristgemäß abgeschickt - per Einschreiben mit Rückschein !!
Bei der Post > Sendung verfolgen =gemacht
Sendung gefunden mit dem Hinweis: Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt.
Wie jetzt?
Normalerweise erwarte ich jetzt eine Rückantwort der Post mit einer Unterschrift von der Person die das Schreiben angenommen hat.
Liegt das Schreiben im Postfach kann es dort abgeholt werden - ohne Unterschrift, ab in den Papierkob damit, und nachher was von Fristüberschreitung mir vorgeworfen werden!
Oder verstehe ich das ganze falsch?
  Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2010, 02:21   # 14578
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von upa1 Beitrag anzeigen
Liegt das Schreiben im Postfach kann es dort abgeholt werden - ohne Unterschrift, ab in den Papierkob damit, und nachher was von Fristüberschreitung mir vorgeworfen werden!
Oder verstehe ich das ganze falsch?
Selbstverständlich.

Wird ein deratiges Schreiben nicht abgeholt geht es zum Versender zurück. Die Nichtabholung ist als Zugangsvereitelung zu werten.

Der Versender kann die Erklärung (insofern er sie nicht schon vorher per Telefax versendet hat) nochmals auf den Weg bringen. Gerne auch identisch mit RS aber natürlich kommentarlos.

Einen schönen Tages holen die Leute das Ding schon ab.

PS: Abholzeiten sind bei dieser Kanzlei ganz normal.
  Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2010, 03:03   # 14579
steffen_h
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.06.2010
Beiträge: 87
Zitat:
Zitat von upa1
Der Empfänger besitzt ein Postfach. Die Sendung wurde zur Abholung bereitgelegt.
Wie jetzt?
Normalerweise erwarte ich jetzt eine Rückantwort der Post mit einer Unterschrift
von der Person, die das Schreiben angenommen hat.
Im vorliegenden Fall wird in einem Postfach nur ein Auslieferungsbeleg eingelegt.
Mit diesem Beleg, kann das Einschreiben dann vom Empfänger oder einer beauftragten
Person abgeholt werden. Wird es nicht abgeholt, geht es zurück an den Versender.


Zitat:
Zitat von OLG Brandenburg, Urteil v. 03.11.2004, Az. 9 UF 177/04
Da dem Beklagten dieses Schreiben nicht ausgehändigt oder
in seinen Briefkasten eingeworfen worden ist und er den für ihn hinterlegten Brief
nicht bei der Post abgeholt hat, ist das Schreiben nicht in seinen Machtbereich
gelangt, und gilt als nicht zugestellt.

VG Steffen
Initiative Abmahnwahn-Dreipage
  Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2010, 03:53   # 14580
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von steffen_h Beitrag anzeigen
VG Steffen
Initiative Faktenresistenz
"Ist hiernach aber mangels des Abholens des Einschreibebriefs durch den Beklagten kein (tatsächlicher) Zugang erfolgt, so käme lediglich die Fiktion eines Zugangs auf Grund einer treuwidrigen Vereitelung desselben durch den Beklagten in Betracht. Die Voraussetzungen hierfür liegen aber nicht vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Beklagte durch das Nichtabholen des Briefs jedenfalls nicht gegen eine ihn in allgemeiner Hinsicht treffende Obliegenheit verstoßen hat. Eine allgemeine Obliegenheit dahin gehend, Willenserklärungen zu empfangen und deshalb auf Benachrichtigung hin Briefe von der jeweils zuständigen Poststelle abzuholen, existiert nicht (Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl. [2000], § 130 Rdnrn. 10, 25). Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Adressat mit einem Zugang rechnen musste. Weiß der Adressat, dass der Absender ihm eine Erklärung zusenden will, oder muss er insbesondere auf Grund bestehender vertraglicher Beziehungen mit dem Eingang eines solchen Schreibens rechnen, so muss er sich für den Fall des Nichtabholens trotz Abholbenachrichtigung so behandeln lassen, wie wenn ihm das Schreiben zur Zeit des frühestmöglichen Abholtermins zugegangen wäre (BGHZ 137, 205, 209 ff. = NJW 98, 976 = LM § 130 BGB Nr. 27; BAG, NJW 63, 554, 555)."

Ich würde mir ganz einfach mal das gesamte Urteil genau durchlesen. Ich würde langsam auch mal den Namen des Rechtsanwalts der die Behauptung stützt bekannt geben. Oder sollte es sich hier um einen illegalen Ratschlag handeln?

PS: Dipl.-Jur. Jens Ferner: "Sofern jedenfalls im konkreten Fall ein Einschreiben nicht angenommen wird, bietet es sich mit dem BGH (VIII ZR 22/97) an, darauf abzustellen, ob mit einem Einschreiben zu rechnen war:

Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß derjenige, der aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, geeignete Vorkehrungen treffen, daß ihn derartige Erklärungen auch erreichen (RZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262, 263; BGH NJW 1983, 929, 930; BAG DB 1986, 2336 f.). Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluß eines Vertrages begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (vgl. RGZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262)."

PPS: "Wenn aber ein Einschreiben/Rückschein nicht angenommen wird, dann ist diese Annahmeverweigerung eine Vereitelung des Zugangs. Ein solchermassen zurückgekommenes Einschreiben/Rückschein sollte dann bei den meisten Gerichten reichen, eine einstweilige Verfügung, sollte die angesichts der personellen Überlastung überhaupt beantragt werden, im Nachhinein wieder aufzuheben. das macht man vielleicht ein bis zwei Mal, dann werden die Kosten schon dazu führen, dass das aufhört." [RA Goddbyeing]
  Mit Zitat antworten
Antwort



Stichworte
alliance, autodata, cascada, josh, lernhaus, matthew, tasa
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html
Erstellt von Für Typ Datum
Kleiner Hinweis turn piracy into profit Beitrag #16622 Pingback 03.11.2010 15:08
Ermittlung wg illegaler Downloads - Virtual Racing. e.V. - Forum Beitrag #1 Pingback 14.10.2010 11:27
Abmahnwelle im Anmarsch - Seite 6 - Lovetalk.de Beitrag #1 Pingback 17.08.2010 16:55
Absahnwahn turn piracy into profit Beitrag #14639 Pingback 27.07.2010 08:53
Filesharing - Erwischt - und nun? - Lovetalk.de Dieses Thema Pingback 14.03.2010 00:55
Haben Sie schon gezahlt? turn piracy into profit Beitrag #2 Pingback 25.02.2010 15:30
Alte Erfolge – Neue Herausforderungen Verein gegen den Abmahnwahn Beitrag #1 Pingback 08.02.2010 10:22
Hilfe, Abmahnung! auf der suche nach intelligentem leben Beitrag #1 Pingback 21.12.2009 12:17
Was tun bei Abmahnungen? - Erste Hilfe - Security Forum Dieses Thema Pingback 19.10.2009 06:48


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:17 Uhr.