| | # 1403 | ||
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
Jeder muss selber wissen, ob man er den Verstoß begangen hat oder nicht. Falls dies nicht der Fall ist, macht ein Anwalt durchaus Sinn um seinen Standpunkt darzulegen. Falls es zu einem Prozess kommt sehe ich das Engagement eines Anwalts als durchaus notwendig an, von daher stimme ich dir in diesem Punkt zu. Zitat:
Auch da stimme ich dir zu, allerdings ist die Unterschrift bei der mod.UE obligatorisch. | ||
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| | # 1404 | |
| Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
| Zitat:
mod Ue abschicken! 2.Bettelbrief abwarten! Nix zahlen! Weiter Diese Forum lesen. Bisher ist noch niemand von NÜL verklagt worden. Eventuell weitere Betroffene und Bekannte auf Dieses Forum aufmerksam machen. Je mehr Aufmerksamkeit man erzielt, umso schlechter für unseren "Linksanwalt" Nümann! | |
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| | # 1405 |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 2
| Hi leute habe den thread jetzt tagelang verfolgt mich hatts auch getroffen ... einmal bravo black hits vol 20 musikwerk weit gekommen ka was das ist!Mattew tasa!am 6.04.2009 hierbei passt der filesharing client nicht! dieser brief kam am 13.10! dann diese woche nochmal 16.10 kam der nächste evucate the dancefloor cascada aus german top 100 single charts vom 17.8.2009 für(allan eshuijs.yann pfeifer.manuel reuter) beide 450 euro der anschluss läuft auf meine mutter werde erstmal alles so machen wie beschrieben und meinen anwalt kontaktieren werde euch auf dem laufenden halten danke im voraus für das was hier geleistet wurde |
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| | # 1407 |
| Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 45
| @schnorkelbock Mir sprichst du ebenfalls aus der Seele. Mein Freund hielt diese Werbung zusätzlich noch für diskriminierend, weil größtenteils Männer als "böse Raubkopierer" darin verurteilt werden. Wir hatten uns schon überlegt, ob man dagegen wohl irgendwie klagen könnte. ![]() Weiterhin habe ich nie verstanden, warum mir sowas vor einem Kinofilm oder auf einer DVD die ich aus der Videothek ausgeliehen habe, gezeigt wird. Wenn ich im Kino sitze, dann habe ich doch für den Film bezahlt und in der Videothek habe ich den Film auch nicht kostenlos mitgenommen. Also warum muss ich mir so einen Schrott ansehen? Von mir sieht die Musikindustrie auch kein Geld mehr und die Künstler deren Lieder abgemahnt werden, meide ich in Zukunft. Ich frage mich ja immer, was die MI macht, wenn es mit den Abmahnungen vorbei ist und die Geschäfte garantiert nicht besser laufen. |
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| | # 1408 | |
| Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 71
| Zitat:
Wenn ich das schon höre: "Bravo Black Hits" und dann Lady Gaga, Karel Gott.. bitte was ist da BLACK?????? Da kann man nur hoffen das da ein paar Man in Black kommen und Alle vom Planten beamen. boa.... wo ist mein sekt...? | |
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| | # 1409 | |
| Registriert seit: 09.10.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
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| | # 1411 |
| Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 65
| Hallo. Folgende Meinung stelle ich hier zur Diskussion. Wie schon kürzlich von mir erwähnt, gibt es ein Urteil von 2006, welches die Speicherung von IP Daten für Flatratekunden untersagt. Speicherung von IP-Daten bei Flatrate-Verträgen Sowohl das AG Darmstadt (MMR 2005, 634) als auch das LG Darmstadt (GRUR-RR 2006, 173) als Berufungsgericht hatten die Speicherung von dynamischen IP-Daten bei Flatrate-Tarifen für rechtswidrig erklärt. Gegen die Entscheidung hatte die betroffene Deutsche Telekom AG Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH eingelegt, welche dieser mit Beschluss vom 28.10.2006, Az. III ZR 40/06 als unzulässig verworfen hat. Die Entscheidung des LG Darmstadt ist damit rechtskräftig. Ich habe bisher keinen Hinweis gefunden, dass obige Beschlüsse nicht mehr wirksam sind. Aus folgenden Gründen meine ich, dass die IP Datenauskünfte der Telekom, welche Flatratekunden betreffen, in allen Fällen gerichtlich nicht verwertbar sind. 1. Selbst wenn die Telekom richterlich dazu gezwungen werden kann, die Verkehrsdaten heraus zu geben. Dürfte sie laut dem oben erwähnten Beschluss, zumindest für Flatratekunden, gar keine Daten haben, da diese sofort nach Verbindungsende hätten gelöscht werden müssen. Eine IP Auskunft wäre demnach also mit richterlichem Beschluß unmöglich. 2. IP Auskünfte von Flatratekunden können daher nur aus der Vorratsdatenspeicherung entnommen werden. Solche Daten dürfen nur dann übermittelt werden, wenn es sich um die Ermittlung schwerer Straftaten handelt, welche "gewichtige Eingriffe in das Grundrecht rechtfertigen können". Das war hier ganz klar nicht der Fall! Wie man es auch dreht und wendet, die Daten der Telekom können nur auf illegale Weise erhoben worden sein und sind somit gerichtlich nicht verwertbar. Was sagt ihr dazu? |
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| | # 1412 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 54
| Tachchen.... Wollt nur mal kurz ne Querfrage einwerfen: Warum ist bei den neuesten Schreiben von Nümann kein Richterlicher Beschluss (wie zum beispiel bei von Kenne & P. vom Landgericht Köln) dabei??? Müsste das nicht eigentlich so sein, oder hab ich in meiner Verzweiflung irgendwas übersehen???? ![]() Liebe Grüüüüssele!!!:liebegru: |
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| | # 1413 |
| Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 71
| @ichse: Das gleiche habe ich mir gestern auch durchgelesen. Befürchte jedoch, das sich dies durch die Umsetzung der EU-Richtline zum 01.01.2008 erledigt hat. Siehe hier: Vorratsdatenspeicherung ? Wikipedia |
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| | # 1414 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
1. Eine knappe Schilderung der gerügten Handlung: Die gerügte Handlung muss so beschrieben werden, dass der Abgemahnte den Vorwurf auch nachvollziehen kann. Der Abmahner sollte auch seine eigene Rechtsposition klar machen. 2. Hinweise auf davon betroffene Gesetze sollten ebenfalls enthalten sein: Der Abgemahnte muss die Abmahnung auch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehen können. ! Fehler hier machen die Abmahnung nicht unbedingt unwirksam. 3. Aufforderung zur Unterlassung: In einer Abmahnung muss zur Unterlassung des in Punkt 1 und 2 beschriebenen Vergehens aufgefordert werden. 4. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: In den meisten Fällen fordert der Abmahner einen bestimmten Erklärungsinhalt. Dieser liegt der Abmahnung meistens als vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Sollte keine Unterlassungserklärung beiliegen, muss der Abgemahnte selber eine ausreichende Erklärung formulieren. Wichtig ist dabei, dass das zu unterlassende Verhalten möglichst genau bezeichnet ist und eine ausreichende Vertragsstrafe versprochen wird. Der Abgemahnte sollte möglichst immer eine eigene Unterlassungserklärung formulieren. 5. Fristsetzung: Dem Abgemahnten ist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine angemessene Frist zu setzen. Diese beträgt in der Regel 5 - 10 Tage. 6. Androhung gerichtlicher Schritte bei fruchtlosem Ablauf der Frist: Dem Abgemahnten sind für den Fall, dass die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht abgeben wird, gerichtliche Schritte anzudrohen. 7. Evtl. Schadensersatzforderung: 8. Evtl. Aufforderung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten oder bei Vereinen eine Aufwandsentschädigung 9. Unterschrift Mögliche Anlagen: * Vollmacht des Mandanten * Kopie(n) des gerügten Vergehens * Kostennote des Anwalts bzw. Auslagenpauschale des Vereins * Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung | |
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| | # 1415 | |
| Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 65
| Zitat:
Das ist der Unterlassungsgläubiger | |
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| | # 1416 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
| Entschuldigt meinen wiederholten Post, aber meine Frist läuft bald ab. Weiß einer von euch wo ich die Informationen der Rechteinhaber im Fall von Cascade - Evacuate The Dancefloor bekomme? Der Abmahnung entnehm ich nur die Namen, nämlich Allan Eshuijs, Yann Pfeifer, Manuel Reuter. Doch in der Muster mod UE wird " Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Scheidtbachstraße 23-31, 51469 Bergisch Gladbach, " angegeben, nicht nur die Namen. Was soll ich tun? grüße Edit: da war voll einer schneller, Dankeschön |
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| | # 1417 | |
| Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 65
| Zitat:
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| | # 1420 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 22
| Zitat: Zitat von fishborn Wer is denn im Fall von dem Musiktitel "Evacuate The Dancefloor" von "Cascada" der Rechteinhaber. Der in der Muster mod UE für "Verlagsgruppe Muster GmbH & Co. KG, Musterstraße 2-3, 51000 Musterberg," eingesetzt wird? grüße Allan Eshuijs, Yann Reifer und Manuel Reuter c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte, Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe Das ist der Unterlassungsgläubiger wieso muß in die mod eu als unterlassungsgläubiger auch die rechtsanwälte rein reichen da nicht die drei namen? grüße |
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