| | # 1385 |
| Gastposter | @fishborn, also wenn das so ist, dann kannst Du das nicht beweisen, ohne Schuldeingeständnis. Daher ist der Sachverhalt so zu betrachten, als wenn jeder von Euch eine unabhängige Abmahnung bekommen hat. Das würde ich unter persöhnliches Pech für Dich und Deinen Freund verbuchen und jeweils die mod UE per Einschreiben und Rückschein verschicken. Gruß Flesh_Storm @Princess, manchmal rauche ich wirklich zuviel. Danke ! |
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| | # 1387 | |
| Gesperrt Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
| Zitat:
Was die schwere Deiner Schuld anbetrifft, musst Du selbst dafür geradestehen. Erkennst Du die Schuld ohne Unterlassungseinwilligung an, bist Du geliefert. So einfach ist das. | |
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| | # 1388 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
| Wobei in diesem Falle meine Eltern vor Gittern landen würden. Also am Besten wäre es einfach die UEs zu unterschreiben und zu zahlen, würde ich dann sagen, weil ich von der mod UE noch nicht so überzeugt bin, da ja reintheoretisch höhere Kosten auf mich zukommen würden. Oder wie hoch ist die Chance, dass man nach der 2. "Erinnerung" nichts mehr von den Abmahner hört? War da nicht irgendwas mit 1:600 bis 1:1000 oder verwechsel ich da was? Grüße |
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| | # 1389 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
@fishborn Lass Dich nicht noch mehr verunsichern, als es schon der Fall ist. Meine Meinung zu Deinem für mich recht aussergewöhnlichen Fall: Solltest Du tatsächlich gewillt sein zu zahlen, würde ich es rechtlich prüfen lassen, ggf. über einen Anwalt bei den Abmahnern, inwieweit hier eine "Zusammenlegung" möglich wäre. Aber ich denke, der 2. Anschlussinhaber würde dann ebenfalls noch mal abgemahnt werden, weil er es ja die Verletzung zugelassen / unterstützt hat. Aber vielleicht können die Profis hierzu auch noch was beisteuern? -----Doppelpost zusammengeführt am 17.10.2009 um 23:22:41----- Zitat:
UEs und "Kosten" sind zunächst getrennt voneinander zu betrachten. Es wird hier davon abgeraten, die original UE zu unterschreiben. Die Reichweite dieser Erklärung ahnst DU in diesem Moment anscheinend noch nicht mal. Mein Rat: Nimm Dir den morgigen Sonntag, lies Dich ein (die letzen 30 Seiten dieses Forums), klick hier und da die interessanten links an, auch den Link in meiner Signatur und bilde Dir dann eine Meinung. Eines kann ich Dir dann auf jeden Fall versprechen: Du wirst sehen, daß vieles möglich ist, aber Gefängnis für Dich oder Deine Eltern eher unwahrscheinlich. Apropos: Da wohl Deine Eltern abgemahnt wurden, sind diese es, die etwas zu unterschreiben haben. Also "berate" sie gut!
__________________ Cheers, Mitchell Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen. Für alle Neuabgemahnten | ||
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| | # 1390 |
| Moderation Threadstarter Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
| Es ist völlig unbedeutend, wie viele Anschlüsse/AI du mit deinem Beispiel "erwischt" hast. Du könntest ja genausogut einen völlig unbeteiligten Wlan-Anschluss des Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen haben können. Jeder ist für seinen Anschluss verantwortlich und wie das Freunde untereinander klären, geht den Abmahner nichts an. |
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| | # 1391 | |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
In einem Zivilprozess geht es niemals um Bestrafung sondern nur um Schadensersatz, Unterlassung oder Kostenübernahme. Haft oder sonstige Strafen sind immer nur bei einem Strafprozess möglich!! | |
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| | # 1392 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
| @ Mitchell Erst mal vielen Dank für deine Antwort. Aber meine Eltern haben von dem allen gar keine Ahnung, wenn es nach Ihnen ginge würden Sie einfach die UE unterschreiben, zurücksenden und bezahlen. Und wenn ich Ihnen durch irgendwelche Quellen im Internet beweisen will, dass das nicht gut ist, dann ist Ihnen das auch egal, weil heutzutage fast nur noch Müll im Internet zu finden ist. Was ist denn so heimtückisch an diesem UE? Was für eine Reitweiche hat sie und ihre Folgen denn? EDIT BY PRINCESS Bitte dazu die ersten 5 Beiträge des Thread lesen! Danke Bes. römisch II, Pkt. 4 + 5 Und jetzt kommt bitte nicht mit: "Ja les die letzten Posts", Ich informiere mich schon seit gestern und lese eifrig mit und ich hab immer noch kapiert was an der UE so schlimm ist, weil eine Schuldeingestehung ist es ja nicht, oder etwa doch? Edit: Okay ich nehme das zurück in Mitchell's Signatur finde ich einige Fragen auf meine Antwort. 'Tschuldige Grüße |
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| | # 1393 | |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
Weiterhin ist dieser Vertrag 30 Jahre gültig und sobald du in diesen 30 Jahren (bzw. nicht du sondern der Anschlussinhaber) dieses Lied noch einmal veröffentlichst wird sofort die Vertragsstrafe fällig. | |
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| | # 1394 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
![]() Zitat:
Dann dürftest Du den Unterschied herausgefunden haben. Ich mach jetzt Feierabend, aber Du wirst hier sicherlich rund um die Uhr Hilfe finden
__________________ Cheers, Mitchell Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen. Für alle Neuabgemahnten | ||
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| | # 1396 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
| Ija gut ich bekenne mich schuldig, ich hätte diese Information aus dem Thread entnehmen können. Wie hoch ist denn jetzt die Wahrscheinlichkeit, dass wenn man eine mod UE schreibt und nicht zahlt, mehr als die 450 zahlen muss? Grüße |
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| | # 1397 | |
| Gesperrt Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
| Zitat:
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| | # 1398 |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Diese Frage kann nicht einmal ein guter Rechtsanwalt beantworten (zumindest nicht vollständig). Es kommt zunächst einmal auf den Einzelfall an, dann auf mögliche Gegendarstellungen und Belege die dich entlasten (soweit kann da schon ein Rechtsanwalt behilflich sein) und zu guter letzt natürlich die variable N+L, die entweder die Forderung gerichtlich geltend machen oder eben nicht. Leider ist dies bisher kaum zu prognostizieren oder eine Klagewahrscheinlichkeit zu bemessen. @butano: hast ne PN wg. deiner Frage |
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| | # 1399 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
| Hab' schon drauf geantwortet -----Doppelpost zusammengeführt am 18.10.2009 um 00:49:00----- Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 18.10.2009 um 00:53:11----- Zitat:
| ||
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| | # 1400 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| auch wenn ich @lucky7 zustimme:Zitat:
Zitat:
richtig erkannt @fishborn. Du warst der Übeltäter. Deine Eltern werden sozusagen vor die Gitter gesetzt und dürfen nur zum Geburtstag zum "singen" kommen.klick --> klick --> | ||
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