Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 17.10.2009, 23:30   # 1381
Flesh_Storm
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@fishborn,

kannst Du mal erläutern, wie das technisch gehen soll, sich einen Download zu teilen ?

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 17.10.2009, 23:32   # 1382
Palembang
 
Registriert seit: 05.09.2009
Beiträge: 136
Ich glaube das nennt sich Acc Sharing.Soweit ich weiß geht das aber nur im Ekad und dann nur mit speziellen Mods!
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Alt 17.10.2009, 23:36   # 1383
fishborn
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
@flesh

Na klar,

Nehmen wir ein Beispiel:
An einem sonnigen Samstag starte ich mit meinem Laptop einen DL bei mir Zuhause, doch die File ist groß, also dauert der DL lange. Im Laufe des Tages entscheide ich mich, mich zu meinem Freund zu begehen, nehme meinen Laptop mit, verbinde mich mit seinem Router, und führe den DL fort.

So könnte es z.B. gewesen sein. Ist das jetz deutlicher?

Gruß
fishborn
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Alt 17.10.2009, 23:38   # 1384
PLAYBOX
 
Benutzerbild von PLAYBOX
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von Trealy Beitrag anzeigen
Guten Abend an alle.

Uns hat ebenfalls Post von NuL erreicht. Matthew Tasa für "Weit Gekommen".

Nun hab ich eine Frage zur Mod UE. Die Word-Datei und die Mod UE auf der Seite unterscheiden sich. Welches ist die aktuelle/gültige?

Desweiteren wollte ich fragen ob die noch offenen Felder per Hand auszufüllen sind und die Klammern darunter entfernt werden müssen, wie z.B. "(Vorname / Nachname)".


Entschuldigt, wenn ich Antworten auf meine Fragen in diesem Thread überlesen habe
Hallo,
Wo die Felder mit Vorname / Nachname eigentlich alle Vorgegebene Felder sind zu entfernen (ist ja ein Muster) . Nach dem Entfernen
trägst du deine Daten ein mit dem Namen usw.Also wo Namen steht löscht du und Tippst Dein Namen ein USW.Per Hand Musst du nichts ausfüllen
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Alt 17.10.2009, 23:47   # 1385
Flesh_Storm
Gastposter
 
@fishborn,

also wenn das so ist, dann kannst Du das nicht beweisen, ohne Schuldeingeständnis. Daher ist der Sachverhalt so zu betrachten,
als wenn jeder von Euch eine unabhängige Abmahnung bekommen hat.

Das würde ich unter persöhnliches Pech für Dich und Deinen Freund verbuchen und jeweils die mod UE per Einschreiben und Rückschein verschicken.

Gruß

Flesh_Storm

@Princess, manchmal rauche ich wirklich zuviel. Danke !
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Alt 17.10.2009, 23:53   # 1386
fishborn
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
@flesh

Und was wäre wenn ich die Schuld eingestehe und es somit beweißen kann?
Muss ich dann mehr zahlen?

grüße
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Alt 18.10.2009, 00:08   # 1387
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von fishborn Beitrag anzeigen
@flesh

Und was wäre wenn ich die Schuld eingestehe und es somit beweißen kann?
Muss ich dann mehr zahlen?

grüße
Eine Verurteilung muß nicht immer in Geld ausgesprochen werden. Du kannst genauso gut hinter Gitter wandern.

Was die schwere Deiner Schuld anbetrifft, musst Du selbst dafür geradestehen. Erkennst Du die Schuld ohne Unterlassungseinwilligung an, bist Du geliefert. So einfach ist das.
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Alt 18.10.2009, 00:15   # 1388
fishborn
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
Wobei in diesem Falle meine Eltern vor Gittern landen würden.
Also am Besten wäre es einfach die UEs zu unterschreiben und zu zahlen, würde ich dann sagen, weil ich von der mod UE noch nicht so überzeugt bin, da ja reintheoretisch höhere Kosten auf mich zukommen würden.
Oder wie hoch ist die Chance, dass man nach der 2. "Erinnerung" nichts mehr von den Abmahner hört? War da nicht irgendwas mit 1:600 bis 1:1000 oder verwechsel ich da was?

Grüße
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Alt 18.10.2009, 00:16   # 1389
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Eine Verurteilung muß nicht immer in Geld ausgesprochen werden. Du kannst genauso gut hinter Gitter wandern.
Erkennst Du die Schuld ohne Unterlassungseinwilligung an, bist Du geliefert. So einfach ist das.
Was für ein Bockm**t!

@fishborn
Lass Dich nicht noch mehr verunsichern, als es schon der Fall ist.
Meine Meinung zu Deinem für mich recht aussergewöhnlichen Fall:
Solltest Du tatsächlich gewillt sein zu zahlen, würde ich es rechtlich prüfen lassen, ggf. über einen Anwalt bei den Abmahnern, inwieweit hier eine "Zusammenlegung" möglich wäre. Aber ich denke, der 2. Anschlussinhaber würde dann ebenfalls noch mal abgemahnt werden, weil er es ja die Verletzung zugelassen / unterstützt hat.
Aber vielleicht können die Profis hierzu auch noch was beisteuern?

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.10.2009 um 23:22:41-----

Zitat:
Zitat von fishborn Beitrag anzeigen
Also am Besten wäre es einfach die UEs zu unterschreiben und zu zahlen, würde ich dann sagen, weil ich von der mod UE noch nicht so überzeugt bin, da ja reintheoretisch höhere Kosten auf mich zukommen würden.
Achtung
UEs und "Kosten" sind zunächst getrennt voneinander zu betrachten.
Es wird hier davon abgeraten, die original UE zu unterschreiben. Die Reichweite dieser Erklärung ahnst DU in diesem Moment anscheinend noch nicht mal.
Mein Rat: Nimm Dir den morgigen Sonntag, lies Dich ein (die letzen 30 Seiten dieses Forums), klick hier und da die interessanten links an, auch den Link in meiner Signatur und bilde Dir dann eine Meinung.
Eines kann ich Dir dann auf jeden Fall versprechen: Du wirst sehen, daß vieles möglich ist, aber Gefängnis für Dich oder Deine Eltern eher unwahrscheinlich.
Apropos: Da wohl Deine Eltern abgemahnt wurden, sind diese es, die etwas zu unterschreiben haben. Also "berate" sie gut!
__________________
Cheers,
Mitchell

Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen.
Für alle Neuabgemahnten
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Alt 18.10.2009, 00:24   # 1390
princess15114
Moderation
Threadstarter
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
Zitat:
Zitat von fishborn Beitrag anzeigen
Nehmen wir ein Beispiel:...
Es ist völlig unbedeutend, wie viele Anschlüsse/AI du mit deinem Beispiel "erwischt" hast.
Du könntest ja genausogut einen völlig unbeteiligten Wlan-Anschluss des Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen haben können.

Jeder ist für seinen Anschluss verantwortlich und wie das Freunde untereinander klären, geht den Abmahner nichts an.
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Alt 18.10.2009, 00:25   # 1391
lucky7
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Eine Verurteilung muß nicht immer in Geld ausgesprochen werden. Du kannst genauso gut hinter Gitter wandern.
Bitte spare dir solche Kommentare die nicht nur falsch sind, sondern auch noch andere Forenteilnehmer aufs Schärfste verunsichern!!

In einem Zivilprozess geht es niemals um Bestrafung sondern nur um Schadensersatz, Unterlassung oder Kostenübernahme. Haft oder sonstige Strafen sind immer nur bei einem Strafprozess möglich!!
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Alt 18.10.2009, 00:31   # 1392
fishborn
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
@ Mitchell

Erst mal vielen Dank für deine Antwort.
Aber meine Eltern haben von dem allen gar keine Ahnung, wenn es nach Ihnen ginge würden Sie einfach die UE unterschreiben, zurücksenden und bezahlen. Und wenn ich Ihnen durch irgendwelche Quellen im Internet beweisen will, dass das nicht gut ist, dann ist Ihnen das auch egal, weil heutzutage fast nur noch Müll im Internet zu finden ist.

Was ist denn so heimtückisch an diesem UE?
Was für eine Reitweiche hat sie und ihre Folgen denn?

EDIT BY PRINCESS
Bitte dazu die ersten 5 Beiträge des Thread lesen! Danke
Bes. römisch II, Pkt. 4 + 5


Und jetzt kommt bitte nicht mit: "Ja les die letzten Posts", Ich informiere mich schon seit gestern und lese eifrig mit und ich hab immer noch kapiert was an der UE so schlimm ist, weil eine Schuldeingestehung ist es ja nicht, oder etwa doch?

Edit: Okay ich nehme das zurück in Mitchell's Signatur finde ich einige Fragen auf meine Antwort.
'Tschuldige

Grüße
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Alt 18.10.2009, 00:36   # 1393
lucky7
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von fishborn Beitrag anzeigen
Und jetzt kommt bitte nicht mit: "Ja les die letzten Posts", Ich informiere mich schon seit gestern und lese eifrig mit und ich hab immer noch kapiert was an der UE so schlimm ist, weil eine Schuldeingestehung ist es ja nicht, oder etwa doch?

Grüße
In der UE gibst du 1. zu den Verstoß begangen zu haben und 2. sicherst du Vertraglich zu die 450€ zu zahlen. weiterhin akzeptierst du eine Vertragsstrafe von 5100€ wenn du den abgemahnten Verstoß noch einmal begehst. Das alles bestätigst du ( bzw. der Anschlussinhaber!!) per rechtsverbindlicher Unterschrift.

Weiterhin ist dieser Vertrag 30 Jahre gültig und sobald du in diesen 30 Jahren (bzw. nicht du sondern der Anschlussinhaber) dieses Lied noch einmal veröffentlichst wird sofort die Vertragsstrafe fällig.
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Alt 18.10.2009, 00:40   # 1394
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von fishborn Beitrag anzeigen


EDIT BY PRINCESS
Bitte dazu die ersten 5 Beiträge des Thread lesen! Danke
Bes. römisch II, Pkt. 4 + 5
Siehste, jetzt hast Du die Princess am Hals
Zitat:
Und jetzt kommt bitte nicht mit: "Ja les die letzten Posts"
Nachdem Du die Beiträge wie oben empfohlen gelesen hast, klickst Du auf den Abmahnreader in meiner Signatur und liest mind. Kapitel 2.
Dann dürftest Du den Unterschied herausgefunden haben.
Ich mach jetzt Feierabend, aber Du wirst hier sicherlich rund um die Uhr Hilfe finden
__________________
Cheers,
Mitchell

Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen.
Für alle Neuabgemahnten
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Alt 18.10.2009, 00:47   # 1395
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
Eine offtopic Frage habe ich zur Zeit der veröffentlichten Postings:
Warum werden Postings mit zweistündiger Zeitversetzung veröffentlicht (also: von unserer MEZ zwei Stunden zurück)?
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Alt 18.10.2009, 00:47   # 1396
fishborn
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 37
Ija gut ich bekenne mich schuldig, ich hätte diese Information aus dem Thread entnehmen können.

Wie hoch ist denn jetzt die Wahrscheinlichkeit, dass wenn man eine mod UE schreibt und nicht zahlt, mehr als die 450 € zahlen muss?

Grüße
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Alt 18.10.2009, 00:51   # 1397
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von fishborn Beitrag anzeigen
Ija gut ich bekenne mich schuldig, ich hätte diese Information aus dem Thread entnehmen können.

Wie hoch ist denn jetzt die Wahrscheinlichkeit, dass wenn man eine mod UE schreibt und nicht zahlt, mehr als die 450 € zahlen muss?

Grüße
Diese Frage muß ein Rechtsanwalt Deines Vertrauens beantworten.
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Alt 18.10.2009, 00:59   # 1398
lucky7
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Diese Frage muß ein Rechtsanwalt Deines Vertrauens beantworten.

Diese Frage kann nicht einmal ein guter Rechtsanwalt beantworten (zumindest nicht vollständig). Es kommt zunächst einmal auf den Einzelfall an, dann auf mögliche Gegendarstellungen und Belege die dich entlasten (soweit kann da schon ein Rechtsanwalt behilflich sein) und zu guter letzt natürlich die variable N+L, die entweder die Forderung gerichtlich geltend machen oder eben nicht. Leider ist dies bisher kaum zu prognostizieren oder eine Klagewahrscheinlichkeit zu bemessen.

@butano: hast ne PN wg. deiner Frage
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Alt 18.10.2009, 01:42   # 1399
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
@butano: hast ne PN wg. deiner Frage
Hab' schon drauf geantwortet

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.10.2009 um 00:49:00-----

Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
Diese Frage kann nicht einmal ein guter Rechtsanwalt beantworten (zumindest nicht vollständig). Es kommt zunächst einmal auf den Einzelfall an, dann auf mögliche Gegendarstellungen und Belege die dich entlasten (soweit kann da schon ein Rechtsanwalt behilflich sein) und zu guter letzt natürlich die variable N+L, die entweder die Forderung gerichtlich geltend machen oder eben nicht. Leider ist dies bisher kaum zu prognostizieren oder eine Klagewahrscheinlichkeit zu bemessen.
Zusammengefasst kannst Du also gar nicht begründen, ob die Einschaltung eines Fachanwaltes sinnvoll ist oder nicht. Meine Intentition ist es dennoch, einen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, wenn es zum Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.10.2009 um 00:53:11-----

Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
In der UE gibst du 1. zu den Verstoß begangen zu haben und 2. sicherst du Vertraglich zu die 450€ zu zahlen. weiterhin akzeptierst du eine Vertragsstrafe von 5100€ wenn du den abgemahnten Verstoß noch einmal begehst. Das alles bestätigst du ( bzw. der Anschlussinhaber!!) per rechtsverbindlicher Unterschrift.

Weiterhin ist dieser Vertrag 30 Jahre gültig und sobald du in diesen 30 Jahren (bzw. nicht du sondern der Anschlussinhaber) dieses Lied noch einmal veröffentlichst wird sofort die Vertragsstrafe fällig.
Mit Unterschriften sollte man also sehr vorsichtig sein...
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Alt 18.10.2009, 04:35   # 1400
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
auch wenn ich @lucky7 zustimme:

Zitat:
Zitat von lucky7
In einem Zivilprozess geht es niemals um Bestrafung sondern nur um Schadensersatz, Unterlassung oder Kostenübernahme. Haft oder sonstige Strafen sind immer nur bei einem Strafprozess möglich!!
so konnte ich mir ein lachen beim lesen beider Postings nicht verkneifen.

Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Eine Verurteilung muß nicht immer in Geld ausgesprochen werden. Du kannst genauso gut hinter Gitter wandern.
Zitat:
Zitat von fishborn Beitrag anzeigen
Wobei in diesem Falle meine Eltern vor Gittern landen würden.
richtig erkannt @fishborn. Du warst der Übeltäter. Deine Eltern werden sozusagen vor die Gitter gesetzt und dürfen nur zum Geburtstag zum "singen" kommen.
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