Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 16.10.2009, 22:45   # 1301
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Im Übrigen suchen wir hängeringend nach Mandanten, die sich vor Gericht trauen und nach Bekanntgabe unserer objektiven Einschätzung der Rechtslage keinen Vergleich machen wollen. Trotz der vielen Schreier hier findet sich jedoch keiner.
Was glauben Sie denn, weshalb Sie keine solchen Mandanten finden können? Glauben Sie allen Ernstes, daß ein Mandant einen RA auswählt, um vor Gericht zu ziehen, der Ihre Einschätzung der Rechtslage und Gewinnmöglichkeiten vertritt?
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Alt 16.10.2009, 23:22   # 1302
hardwaretyp
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Es scheint auch bei Nümann seit Tagen wieder kräftig loszugehen mit einer neuen Abmahnwelle.
...Es gilt allerdings, die zivilrechtlichen Folgen nicht zu unterschätzen. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung muss genauestens geprüft werden, ebenso die Forderungen nach Anwaltskosten und Schadensersatz....
Wer es auf einen Prozess ankommen lassen will, wozu...abraten, dem sei gesagt, dass zumindest uns momentan keine Klagen bekannt sind.
Die meist geforderten EUR 450,00 sind jedoch objektiv betrachtet....Augenmerk muss insbesondere auf der Unterlassungserklärung liegen.
ABMAHNUNG NÜMANN LANG AUTODATA BPM STUDIO Filesharing Urheberrecht Lernhaus Österreich

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.10.2009 um 20:59:39-----
...kommen Sie doch mal einen Tag in unsere Kanzlei...Wir verbringen außerdem Stunden damit, den Abgemahnten den Unsinn, der hier teilweise geschrieben wird, auszutreiben und sie vor noch größeren finanziellen Schäden zu bewahren
Im Übrigen suchen wir hängeringend nach Mandanten, die sich vor Gericht trauen und nach Bekanntgabe unserer objektiven Einschätzung der Rechtslage keinen Vergleich machen wollen. Trotz der vielen Schreier hier findet sich jedoch keiner.
`Nabend Doc Hechler!
Sie weisen einerseits auf ein Überdenken der Ue und der anw. Kosten hin, andererseits sei dieses "Geldangebot" kein schlechter Deal! Also was nun?
...hin auf die Aussage eines Members...jammern Sie herum, daß Niemand mit Ihnen den endgültigen und langen Weg geht. Warum wohl nicht Bieten Sie doch als "barmherziger Samariter" eine kostenlose Verteidigung bis zum Ende an? Dann findet sich schon ein Reicher, der sich die 15.000€ leisten kann...ohne Ihre event. 1700,-€ "Aufpreis"!...oder...Sie beteiligen sich mit z.B. 40%( ist doch billig, im Gegensatz zu der Publicity wenns klappt)!!!:liebegru:

...und der Unsinn, den Sie den Leuten wieder austreiben müssen....den wüßt ich gerne, danke! (laut Ihrer eigenen Aussage wissen Sie bisher nix über größere Probleme gegen Abgemahnte, die modUE`s verschickten, oder?)

Gruß
hardwaretyp
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Alt 16.10.2009, 23:44   # 1303
butano
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Beiträge: 404
Zur Registrierung vermeintlicher Rechtsanwälte hier im Forum

Ich muß mal ganz ehrlich schmunzeln, daß hier "rein zufällig" auf einmal Postings vermeintlicher Rechtsanwälte auftauchen. Zur Registrierung hier im Forum sei gesagt, daß man sich hier unter jedem beliebigen Nick registrieren kann. Es wird noch nicht mal ein Personaualsweis, ein polizeiliches Führungszeugnis und schon gar nicht die Vorlage der Bestellung durch die zuständige Anwaltskammer verlangt. Um es klar zu sagen: Wenn sich zum Beispiel jemand als "RA_Müller" hier registriert und Partei für die anwaltliche Strafverfolgung ergreift, wird das ohne weiteres durch die hiesigen Moderatoren geduldet - und alle schauen einfach nur zu.... Das ist nicht erschütternd, sondern Tatsache und entbehrt aufgrund hiesiger Rechtfertigung der Moderatoren jeglicher öffentlich rechtlichen Grundlage.

Insofern tragen die Beiträge vermeintlicher Rechtsanwälte meiner Meinung nach eher zur Belustigung, oder konstruktiven Erweiterung dieses Forums bei. An dieser Stelle muß die hiesige registrierte Community etwas sagen.

Wenn aber jemand wie ich die Willkür jedweder Anwälte durch Sendungen (die nicht per Gerichtsvollzieher zugestellt werden hier im Forum öffentlich) anprangert, wurden/werden Beiträge durch den hiesigen Moderator (Threadstarter stellte die entsprechenden Postings auf "invisible" = nicht sichtbar für alle anderen hier) wegen konstruktiver Kommunikationsunfähigkeit unterbunden. Fakto: Wenn ein Moderator hier nicht dem Thema Rechnung tragen kann das er führt, dann soll er ein solches Thema auch nicht eröffnen (wie gesagt: das Thema wurde durch den Threadstarter/Moderator eröffnet).

Was in meinen leider "verschwundenden" Beiträgen zum aktuellen Thema unterbunden wurde war (und ist): Keine Anwaltskanzlei kann dem Empfänger einer Postsendung vor Gericht beweisen, daß der Empfänger einen ganz bestimmten Brief erhalten hat. Die Kanzlei kann nur durch Einschreiben (meinetwegen auch durch Rückschein) belegen, daß(!) der Empfänger überhaupt eine Sendung erhalten hat - mehr nicht.

Jeder entsprechend beauftragten Kanzlei fehlt es bereits im Ansatz an der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers (was natürlich eine [bis dato ungeklärte] Kostenfrage ist). Ab wann es für eine Anwaltskanzlei rentiert einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, muß ich hier im Forum nicht darlegen. Das können die entsperchenden Kanzleien selber ausrechnen oder beim Amts-/Landgericht nachfragen.

Bis dahin sind jegliche vermeintlichen Einschüchterungsversuche eben nur solche.

##################################################
@Mods/Admins:
Diese Seite des Thread wird aufgrund vorsorglicher Annahme der Zensur als PDF-Dokument gesichert.

Dies ist keinerlei Anprangerung, sondern dient lediglich der dokumentierten Threadfortsetzung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Alt 16.10.2009, 23:58   # 1304
lucky7
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
[U]Keine Anwaltskanzlei kann dem Empfänger einer Postsendung vor Gericht beweisen, daß der Empfänger einen ganz bestimmten Brief erhalten hat. Die Kanzlei kann nur durch Einschreiben (meinetwegen auch durch Rückschein) belegen, daß(!) der Empfänger überhaupt eine Sendung erhalten hat - mehr nicht.
Es reicht in solchen Fällen vor Gericht völlig aus, den Versand dieses Briefes zu belegen. Dies ist schon allein dadurch gegeben, dass jede Kanzlei ein Postausgangsbuch führt und somit jedes Schriftstück das Versendet wird entsprechend vermerkt wird. In diesem Fall müsstest du dann belegen, dass du diesen Brief tatsächlich nicht bekommen hast. Das ist keine Spekulation von mir oder dummes Zeug, sondern schlicht und einfach Tatsache. Deine Annahme geht also diesbezüglich leider Fehl. Anwälte versenden im Regelfall grundsätzlich nur normale Briefe so auch in diesen Fällen. Bitte gib dich nicht der Illusion hin, dass allein deswegen die zivilrechtlichen Ansprüche nicht rechtswirksam geltend gemacht wurden.
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Alt 17.10.2009, 00:03   # 1305
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Dann kommen Sie doch mal einen Tag in unsere Kanzlei und machen Notizen von den Telefonanrufen. Dann bekommen Sie Ihre Statistik.
Bester RA Hechler, ich hatte mit diesem Beitrag nicht Dich persönlich angesprochen sondern jemand anderes, auf dessen Statistik ich neugierig war. Mathematisch betrachtet ist es dennoch interessant, wie Du von Deiner eigenen Klientel auf die Gesamtheit hochrechnest.

Übrigens, mit "RA Hechler Qualität" nahm ich bezug auf die bekannte Profilnachricht von Dir
Zitat:
Sehr geehrter Herr Kollege Nümann,

ich habe Ihren Einsatz in diesem Forum bemerkt. Nach meiner Ansicht ist es Ihre Zeit nicht wert. Hier schreibt ein Klientel, dass sich weder einen Anwalt leisten kann, noch vernünftigen Argumenten zugänglich ist. Letzendlich wird man aus der Anonymität heraus noch beschimpft, wenn man sich für einen Vergleich stark macht.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
RA Hechler
Abschließend darf ich noch an das AZ erinnern, daß Du Frank2009 vor etlichen Wochen verprochen hast....
__________________
Cheers,
Mitchell

Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen.
Für alle Neuabgemahnten
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Alt 17.10.2009, 00:12   # 1306
Grilli
 
Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 29
Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
Es reicht in solchen Fällen vor Gericht völlig aus, den Versand dieses Briefes zu belegen. Dies ist schon allein dadurch gegeben, dass jede Kanzlei ein Postausgangsbuch führt und somit jedes Schriftstück das Versendet wird entsprechend vermerkt wird. In diesem Fall müsstest du dann belegen, dass du diesen Brief tatsächlich nicht bekommen hast. Das ist keine Spekulation von mir oder dummes Zeug, sondern schlicht und einfach Tatsache. Deine Annahme geht also diesbezüglich leider Fehl. Anwälte versenden im Regelfall grundsätzlich nur normale Briefe so auch in diesen Fällen. Bitte gib dich nicht der Illusion hin, dass allein deswegen die zivilrechtlichen Ansprüche nicht rechtswirksam geltend gemacht wurden.
Was aber wenn die Post mal wieder etwas verschlampt hat?
Es wäre ja nicht das erste mal! Von mir wird ein Einschreiben mit Rückschein verlangt, aber selber werden nur 0815 Briefe versendet.
Ne nich mit mir.
:mw:
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Alt 17.10.2009, 00:20   # 1307
princess15114
Moderation
Threadstarter
 
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Beiträge: 3.432
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Zur Registrierung vermeintlicher Rechtsanwälte hier im Forum
Rein zufällig, konnten bislang alle angemeldeten RAte durch persönlichen Kontakt verifiziert werden.

Wenn die Form des Zugangs einer Abmahnung jemand nach nach 88 Beiträgen immer noch nicht verstanden haben, ist es einfach nur traurig und entspricht der Pisastudie - Achtung keiner aus Bayern oder Sachsen.

Ich schlage daher vor, dass jeder vor seinem Nick das Kürzel seines Bundeslandes gesetzt bekommt, damit man die Inhalte seiner Beiträge entsprächend würdigen kann.
Zitat:
@Mods/Admins:
Diese Seite des Thread wird aufgrund vorsorglicher Annahme der Zensur als PDF-Dokument gesichert.
Beim Verhältnis geschriebener/gelöschter Beiträge liegst du noch nicht an der Spitze... wird vllt. noch.

botano, Kf. von butanon
organische, farblose, leicht entzündliche Flüssigkeit
verwendet in Farbentfernern, Lösungsmitteln und Lacken
verdunstet bei Zimmertemperatur

Bitte Heizung anstellen!!!

Nachtrag:
Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de

Zitat:
Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Beweiserleichterung. Es genügt fortan, das Absenden einer Abmahnung zu beweisen. Hierfür genügt z. B. die Bestätigung eines Zeugen, der bekundet, dass ein korrekt adressierter Brief zur Post gegeben wurde.
(Quelle (PDF): BGH, Beschluss v. 21.12.2006, I ZB 17/06, abgedruckt in GRUR 7/2007, 629)
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Alt 17.10.2009, 00:25   # 1308
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
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Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
Es reicht in solchen Fällen vor Gericht völlig aus, den Versand dieses Briefes zu belegen. Dies ist schon allein dadurch gegeben, dass jede Kanzlei ein Postausgangsbuch führt und somit jedes Schriftstück das Versendet wird entsprechend vermerkt wird. In diesem Fall müsstest du dann belegen, dass du diesen Brief tatsächlich nicht bekommen hast. Das ist keine Spekulation von mir oder dummes Zeug, sondern schlicht und einfach Tatsache. Deine Annahme geht also diesbezüglich leider Fehl. Anwälte versenden im Regelfall grundsätzlich nur normale Briefe so auch in diesen Fällen. Bitte gib dich nicht der Illusion hin, dass allein deswegen die zivilrechtlichen Ansprüche nicht rechtswirksam geltend gemacht wurden.
Ich erkläre es gerne nochmal und auch ausführlich: Man mag mir gerne nachweisen, daß(!!!) ich ein Einschreiben erhalten haben mag (mehr nicht). Bis dato sehe ich beim Postboten an meiner Haustüre auch nur das verschlossene Kuvert (mehr nicht). Muß ich dem Postboten an Eides statt versichern, daß ich den Inhalt des Briefes verstanden habe und akzeptiere? Nein! Das ist nicht Aufgabe des Postboten. Und?

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Alt 17.10.2009, 00:33   # 1309
hardwaretyp
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 73
"Chefin":
Das ist ja wohl nicht Dein ernst mit der Bundeslandkennung,....oder? Es verstößt gegen geltendes Recht wegen Diskriminierung! Habe ich Dich je wegen Deiner "Karlsberger Schnittchen"( "Toast Hawaii"") angegriffen?

Gruß
hardwaretyp

EDIT BY PRINCESS
Bestimmte Beiträge lassen sich nur mit einer kräftigen Portion Ironie beantworten.
Also, keine Angst. Vor allem würde das ein BL diskriminieren aus dem immerhin die meisten IPs kommen.

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Alt 17.10.2009, 00:37   # 1310
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Ich erkläre es gerne nochmal und auch ausführlich: Man mag mir gerne nachweisen, daß(!!!) ich ein Einschreiben erhalten haben mag (mehr nicht).
Hättest Du Dir die Mühe gemacht und wärest Du dem link von Princess gefolgt, hättest Du gelernt, daß laut BGH dies in erster Linie noch nicht einmal das Problem des Abmahnenden ist, sondern des Abgemahnten.
Ob und was Du letztendlich mit dem Brief anfängst, sorry, daß ist eigentlich schon fast belanglos.
Insgesamt in meinen Augen eine recht nutzlose Diskussion...
__________________
Cheers,
Mitchell

Der o.a. Beitrag entspricht nur meiner persönlichen Meinung und ist auf gar keinen Fall als Rechtsberatung zu verstehen.
Für alle Neuabgemahnten
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Alt 17.10.2009, 00:41   # 1311
OHweh
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Ich erkläre es gerne nochmal und auch ausführlich: Man mag mir gerne nachweisen, daß(!!!) ich ein Einschreiben erhalten haben mag (mehr nicht). Bis dato sehe ich beim Postboten an meiner Haustüre auch nur das verschlossene Kuvert (mehr nicht). Muß ich dem Postboten an Eides statt versichern, daß ich den Inhalt des Briefes verstanden habe und akzeptiere? Nein! Das ist nicht Aufgabe des Postboten. Und?

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Thread als PDF gesichert.
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Sorry muss da mal ganz hart nachfragen..........Das Gespräch hier geht doch jetzt darum das die Briefe nicht ankommen und im Zitat schreibst du das du den inhalt nich annimmst und akzeptierst??? I think you are on the woodway
Das mit den Briefen steht doch hier gar nicht mehr zur debatte es geht hier um die Abmahnung allgemein wo man sich mal gedanken machen sollte wie man sowas für die zukunft abstellen kann ohne grössere kosten!!! Denke wir sind hier wieder voll vom Thema ab!
__________________
Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren
Meine Beiträge sind nur meine Persönliche Meinung und ist nicht als Rechtsbeistand anzusehen
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Alt 17.10.2009, 00:42   # 1312
lucky7
 
Registriert seit: 03.09.2009
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Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Ich erkläre es gerne nochmal und auch ausführlich: Man mag mir gerne nachweisen, daß(!!!) ich ein Einschreiben erhalten haben mag (mehr nicht). Bis dato sehe ich beim Postboten an meiner Haustüre auch nur das verschlossene Kuvert (mehr nicht). Muß ich dem Postboten an Eides statt versichern, daß ich den Inhalt des Briefes verstanden habe und akzeptiere? Nein! Das ist nicht Aufgabe des Postboten. Und?
Du musst dem Postboten gar nichts sagen. Du musst ihm auch nicht bei deiner Telefonrechnung sagen, dass du sie lesen wirst. Dennoch musst (solltest) du die Telefonrechnung bezahlen.

Was du tust ist - egal was es auch ist - deine Entscheidung und dein Risiko. Ich wollte dich nur dahingehend aufklären, dass ein Dokument nicht an Rechtsgültigkeit verliert wenn es nicht per Einschreiben gesendet wird und das ist wie gesagt keine persönliche Meinung und kein Halbwissen sondern Tatsache!
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Alt 17.10.2009, 00:45   # 1313
butano
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Zitat:
Zitat von OHweh Beitrag anzeigen
Sorry muss da mal ganz hart nachfragen..........Das Gespräch hier geht doch jetzt darum das die Briefe nicht ankommen und im Zitat schreibst du das du den inhalt nich annimmst und akzeptierst??? I think you are on the woodway
Das mit den Briefen steht doch hier gar nicht mehr zur debatte es geht hier um die Abmahnung allgemein wo man sich mal gedanken machen sollte wie man sowas für die zukunft abstellen kann ohne grössere kosten!!! Denke wir sind hier wieder voll vom Thema ab!
Jeder Trottel kann irgendwas per Einschreiben verschicken. Nicht logisch? Doch. Und daher Kann keiner einem Empfänger attestieren, daß es einen bestimmten Briefinhalt auch verstanden hat. Meinetwegen können sich darüber sämtliche Richter ihre Prücken kraulen - es bringt nichts, weil die rechtlichen Grundlagen nicht ausreichen.
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Alt 17.10.2009, 00:47   # 1314
Flesh_Storm
Gastposter
 
Jo may, seids denn all verrückt geworden oder habts Euchs Arschel zugepierct ?

@butano Entscheidend ist: wie der Richter das sieht
und dem reicht ein ordentlich geführtes Postausgangsbuch.
Und wenn dem Richter das reicht, braucht Dir auch Niemand etwas
nachweisen !

@hardwaretyp,

Falls amtlich bescheinigt festgestellt wurde, dass die Kinder in einigen Bundesländern blöder sind als in den Anderen, so ist das eine Tatsache und keine Diskriminierung ! Diskriminierung wäre, wenn nur die Postings der dummen User hier gelöscht würden, aber das dem nicht so ist, kannst Du hier überall lesen ! Oder nicht ?

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 17.10.2009, 00:49   # 1315
princess15114
Moderation
Threadstarter
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.432
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Jeder Trottel kann irgendwas per Einschreiben verschicken.
Die Form der Übermittlung ist völlig Wurscht, denn sie müssen dir garnichts schreiben. Demnach ist es auch völlig egal ob bei dir irgendwas ankommt.

Sie können auch gleich auf Unterlassung klagen.
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Alt 17.10.2009, 00:54   # 1316
butano
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Jo may, seids denn all verrückt geworden oder habts Euchs Arschel zugepierct ?

@butano Entscheidend ist: wie der Richter das sieht
und dem reicht ein ordentlich geführtes Postausgangsbuch.
Und wenn dem Richter das reicht, braucht Dir auch Niemand etwas
nachweisen !
Postausgangsbücher dokumentieren letztendlich gar nichts: Sendungen gehen raus und werden angenommen. Mehr nicht. Über den Inhalt oder dem Verständnis der Annahme der Sendung durch den Empfänger ist nirgendwo etwas dokumentiert.

Ich weiß, daß das das nicht immer lustig ist. Aber es ist die Wirklichkeit.
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Alt 17.10.2009, 00:56   # 1317
Ichse
 
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Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
dass die Kanzlei Nümann + Lang gegen Abgemahnte, die keine Unterlassungserklärung abgegeben haben auch mit dem Mittel des "Antrags auf Einstweilige Verfügung" vorgeht.
[Click mich. Ich bin ein "modUE-Werbebanner"]
Ein Beweis mehr dafür, worum es Nümann wirklich geht. Das Forum sollte sich von diesem Mitglied distanzieren. Kommunikation nützt nur dem Abmahner.
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Alt 17.10.2009, 01:00   # 1318
lucky7
 
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Postausgangsbücher dokumentieren letztendlich gar nichts: Sendungen gehen raus und werden angenommen. Mehr nicht. Über den Inhalt oder dem Verständnis der Annahme der Sendung durch den Empfänger ist nirgendwo etwas dokumentiert.

Ich weiß, daß das das nicht immer lustig ist. Aber es ist die Wirklichkeit.
Die Sache ist jedoch, dass du diese Meinung exklusiv hast, gerade was ein Gerichtsprozeß angeht. Ich gebe dir noch einmal letztmalig den dringenden Rat, dich nicht auf deine Interpretation der Sachlage zu verlassen, sonst wirst du damit möglicherweise ziemlich auf die Nase fallen. Beratungsresistenz hat noch niemandem etwas genutzt und es kommt mir so vor als würde dich dieser Begriff dieses Thema betreffend ziemlich gut beschreiben. Keiner hier will dir böses, also tu dir selber einen Gefallen und glaube uns.
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Alt 17.10.2009, 01:01   # 1319
Ichse
 
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Beiträge: 65
[QUOTE=RA Hechler;698806]
Die meist geforderten EUR 450,00 sind jedoch objektiv betrachtet kein allzu schlechtes Angebot,

ABMAHNUNG NÜMANN LANG AUTODATA BPM STUDIO Filesharing Urheberrecht Lernhaus Österreich

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.10.2009 um 20:59:39-----




Du bist raus! Vergleich, Vergleich, Vergleich!
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Alt 17.10.2009, 01:05   # 1320
hardwaretyp
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 73
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Jo may, seids denn all verrückt geworden oder habts Euchs Arschel zugepierct ?

@hardwaretyp,
Falls amtlich bescheinigt festgestellt wurde, dass die Kinder in einigen Bundesländern blöder sind als in den Anderen, so ist das eine Tatsache und keine Diskriminierung ! Diskriminierung wäre, wenn nur die Postings der dummen User hier gelöscht würden, aber das dem nicht so ist, kannst Du hier überall lesen ! Oder nicht ?
Gruß
Flesh_Storm
...ist es daß? Ihr postet hier nur da, wo Jemand ein "Opfer" sein kann, gelle?.....wo Niemand Eurer Meinung ist...oder gar Eurem Empfinden des Intellektes!

hardwaretyp
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