| | # 12942 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Er hat sich mittlerweile ja schon einen gewissen Ruf erarbeitet. Ich finde es besser, wenn er unter seinem aktuellen Nicknamen weiterpostet (egal was), als dass wir es hier ständig mit neuen Nicknamen zu tun haben. So weiss man wenigstens gleich, auf wessen Postings man nicht mehr zu antworten braucht.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 12943 |
| Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 4
| Habe auch eine kleine Spende veranlsßt aber beim Verwedungszweck nur meinen Nick-Name angegeben. Ich hoffe es wird trotzdem richtig zugeordnet. Da ich fast täglich im Forumlese ein herzliches Dankeschön an Allen die mich nach meinen 2 Abmahnungen im Oktober 2009 beruhigt und dahin geführt haben wo ich heute bin. 2x mod. Unterlassungserklärung geschickt mit Rückantwortschein. Bei einem (Sch.&P.) anschließend Bestätigung bekommen mit neuer Frist. Beim Zweiten(N&L) bis heute nichts gehört! |
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| | # 12944 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 415
| Zitat:
was soll ich von dir lernen können, nehme mal an NICHTS und dabei soll es auch bleiben(was soll man von einem eingebürgerten Polen lernen? der nach so vielen Jahren nicht einmal richtig deutsch schreiben kann) also behalte deine Weisheiten für dich und schweige lieber wie du es geschrieben hast
__________________ Lesen schadet der DUMMHEIT Da ich nicht weiss, wie unser Rechtssystem funktioniert, sind meine Antworten keine Rechtsberatung | |
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| | # 12945 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Leute, bitte tut mir und uns allen einen Gefallen und lasst @elasigi mit seinen kruden -Fragen alleine! Es gibt nichts mehr, was ihm nicht schon dutzende Male in aller Seelenruhe versucht wurde zu erklären. An diesem Zustand wird sich trotz weiterer Antworten unsererseits auch nichts ändern, deshalb nochmal meine Bitte NICHT FÜTTERN! ![]() Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen |
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| | # 12946 | |
| Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 38
| Zitat:
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| | # 12947 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Denn das Ganze ist nicht kostenlos und Du musst Dir einen hotfile Account holen. Was zugleich auch eine Registrierung bedeutet, und Du Deinen Anonymität aufgibst. Ne das ist nichts für mich! Siehe hier: Go.Anonym :: hotfile.com/premium.html | |
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| | # 12948 |
| Registriert seit: 24.05.2010
Beiträge: 2
| Hallo, nachdem ich mich etwas eingelesen habe, stellt sich mir die Frage, wie ich am besten auf eine Abmahnung reagiere. In meinem Fall ist dies eine Abmahnung für ein Purzel-Video von RA Schiek. Ich kann nicht ausschließen, dass im konkreten Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, allerdings nicht durch mich, sondern meinen Sohn. Allerdings konnte mir der Gute keine genauen Angaben darüber machen, ob das angegebene Werk tatsächlich komplett heruntergeladen bzw. ob es überhaupt komplett verteilt wurde. Nachvollziehbar ist für mich die Forderung deswegen nicht wirklich. Ist in einem solchen Fall immer ein Anwalt hinzuzuziehen? Oder reicht es auch hier aus, die mod UE abzugeben und der Dinge zu harren? Vielen Dank BS |
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| | # 12950 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Nein. Nach meiner Schätzung ist ein Anwalt in über 95% aller Fälle überflüssig, so man es auf Basis der Ausfüllanleitung zur mod.UE, die man über den Grundkurs für Neuabgemahnte erhält, und durch Lesen hier selber hinbekommt, eine mod.UE auszufüllen. Natürlich.
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| | # 12951 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
mit mod.UE hat noch keiner was falsch gemacht | |
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| | # 12952 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
zuerst bitte den Thread wechseln, hier geht's zu Schieck. Ob Teile oder nicht des urheberrechtlich geschützten Werkes ist Wurscht. Lies bitte nochmal genau die Abmahnung durch, so oder ähnlich steht es da auch drin. Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren: 1. Gar nicht reagieren Sehr schlecht, da man dann hochgradig EV-gefährdet ist (Einstweilige Verfügung vom Gericht). Diesen Weg sollte man nur dann für sich währen, wenn man gerichtssichere Beweise in der Hinterhand hat sowie genügend Geld und Nerven, um einen evtl. anstehenden Prozess auch durchzustehen. 2. Zum Anwalt gehen Eine gute, einfache, aber i.d.R. teure Lösung. Allerdings sollte man sich auf jeden Fall einen RA der Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen, der dann auch schon umfassende Erfahrungen in Fällen des Urheberrechts sammeln konnte. 3. Die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen Hierbei dürfte es sich um die schlechteste Alternative handeln! Diese Möglichkeit ist nicht zu empfehlen, da man mit Abgabe dieser OriginalUE ein Schuldeingeständnis abgibt sowie die Kosten der Abmahnung meist ungerechtfertigt hoch sind. Bei Folgeabmahnungen hat man dann kaum noch schlüssige Argumente, warum man dann anders reagieren will. 4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen Das ist ebenfalls nicht empfehlenswert, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern, oft Knebelverträge mit einem Schuldeingeständnis sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden. 5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung. Hier gibt man zwar kein Schuldeingeständnis ab, ist sein Geld aber dennoch los. Für diesen genau einen Fall der Abmahnung hat man dann allerdings Ruhe. 6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen Hierbei handelt es sich um die vom Forum favorisierte Möglichkeit. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass einen im Zeitraum der Verjährung (mindestens 3 Jahre) jederzeit noch ein Mahnbescheid erreichen, die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden oder sogar eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann. 7. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und einen Vergleich aushandeln Dieser Weg ist nur mit einem eigenen RA zu empfehlen, da bei persönlichem Kontakt zu den Abmahnanwälten schnell unbedachte Äußerungen getätigt werden können, die nachteilig für den Abgemahnten verwendet werden können. Neben diesen aufgezeigten Möglichkeiten gibt es der Vollständigkeit halber noch andere Verfahrensweisen, auf die ich aufgrund der Gefährlichkeit der Anwendung im Folgenden nicht weiter eingehen, sondern diese nur aufzählen werde: - Schutzschrift(en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten - Negative Feststellungsklage erheben - Schadensersatzklage erheben - Beschwerde Gewerbeuntersagung Falls diese Aufzählung nicht vollständig sein sollte, kann sie gerne jederzeit ergänzt werden. ![]() Gruß montezuma##
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| | # 12956 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Ich schätze mal nach den Rohrkrepierern mit den Kostenklagen wird sich unser netter Herr N. bald um Unterlassungsklagen bemühen.... | |
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| | # 12957 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Juristen sollen ja immer für eine Überraschung gut sein. Also heißt es "Augen" auf! Das betrifft aber nicht nur den Herrn Nümann sondern die ganze Abmahner Gilde.... | |
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| | # 12958 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
Könnte der dubiose und höchst illegale Rechtsberater das kurz mal eindeutschen, so das es auch das Fußvolk versteht. Dankeeeee | |
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| | # 12960 |
| Gastposter | Ich schätze er meint: Nachdem sich die Kostenklagen nicht wie erwartet vor Gericht entwickelt haben, wird sich Herr N. aus K. nun verstärkt auf Kundschaft stürzen, welche keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Shual kann aber auch etwas ganz anderes gemeint haben, mein shualisch ist leider nicht perfekt. |
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