Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 23.05.2010, 22:29   # 12941
meindackelwaldi
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Weil schon allein diese Anmerkung mindestens 5 weitere Beiträge proviziert...

Hab' ichs nicht gesagt!?
@princess15114: Kannst du seinen Posting-Counter zurück auf 0 setzen ? Ich habe so langsam den Verdacht, dass der Troll nur seinen Counter hochtreiben will, um dann plötzlich auf seriös zu machen und unter Neuankömmlingen (zusätzlich) Unruhe zu stiften.

VG
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Alt 23.05.2010, 22:34   # 12942
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von meindackelwaldi Beitrag anzeigen
um dann plötzlich auf seriös zu machen
Er hat sich mittlerweile ja schon einen gewissen Ruf erarbeitet. Ich finde es besser, wenn er unter seinem aktuellen Nicknamen weiterpostet (egal was), als dass wir es hier ständig mit neuen Nicknamen zu tun haben. So weiss man wenigstens gleich, auf wessen Postings man nicht mehr zu antworten braucht.
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Alt 23.05.2010, 23:13   # 12943
sepp52
 
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Habe auch eine kleine Spende veranlsßt aber beim Verwedungszweck nur meinen Nick-Name angegeben. Ich hoffe es wird trotzdem richtig zugeordnet.
Da ich fast täglich im Forumlese ein herzliches Dankeschön an Allen die mich nach meinen 2 Abmahnungen im Oktober 2009 beruhigt und dahin geführt haben wo ich heute bin. 2x mod. Unterlassungserklärung geschickt mit Rückantwortschein. Bei einem (Sch.&P.) anschließend Bestätigung bekommen mit neuer Frist. Beim Zweiten(N&L) bis heute nichts gehört!
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Alt 24.05.2010, 01:54   # 12944
lexx
 
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Zitat:
Zitat von elasigi Beitrag anzeigen
wovon hast du Angst , entwerder schreibe ich was mich betrifft oder schweige ich. Ist noch die möglichkeit , du hast was von mir gelernt, weil ich auch nicht immer die Wahrheit geschrieben habe,.

Sieht auf einen Maulwurf aus.
an den der auf der langen Leitung steht:
was soll ich von dir lernen können, nehme mal an NICHTS und dabei soll es auch bleiben(was soll man von einem eingebürgerten Polen lernen? der nach so vielen Jahren nicht einmal richtig deutsch schreiben kann)
also behalte deine Weisheiten für dich und schweige lieber wie du es geschrieben hast
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Da ich nicht weiss, wie unser Rechtssystem funktioniert, sind meine Antworten keine Rechtsberatung
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Alt 24.05.2010, 02:15   # 12945
montezuma##
 
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Leute,

bitte tut mir und uns allen einen Gefallen und lasst @elasigi mit seinen kruden -Fragen alleine!

Es gibt nichts mehr, was ihm nicht schon dutzende Male in aller Seelenruhe versucht wurde zu erklären.
An diesem Zustand wird sich trotz weiterer Antworten unsererseits auch nichts ändern, deshalb nochmal meine Bitte

NICHT FÜTTERN!



Gruß
montezuma##
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Alt 24.05.2010, 11:51   # 12946
pit
 
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Zitat:
Zitat von elasigi Beitrag anzeigen
bei der ersten Abmahnung war es eine Firma , also könnte ich das verstehen, in der 2 Abmahnung ist in der original UE keine Firma erwähnt, , nur ein Herr , deshalb habe ich gefragt ob männliche oder weibliche Form ich nutzen sollte.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 23.05.2010 um 18:49 ----------


beschreibe deine geschichte , hast du was runtergeladen oder nicht, wenn nicht wo ist dein polnischer Stolz, ich kann auch auf polnisch schreiben, nalezysz do grupy ludzi jak na ciebie ktos pluje to bedziesz möwil ze deszcz pada. Ich habe im auf polnisch geschrieben, wenn jemand auf dich spuckt wirst du sagen, es regnet:
so was habe ich als bbeispiel geschrieben um zu beweisen das ich kein maulwurf bin.
Ich habe schon so was gelesen
Ich bin stolz ein Deutsche zu sein.
Wo ist der Stolz, ist eine modUe alles was man als Stolz nennen kann?
Soll ich meine Adresse geben , oder wo ich was gemacht habe ,oder alle illegale links angeben . Wir sind nur kleine Spieler und wie jede normale Mensch wo nur arbeitet kann sich nicht leisten alles zu kaufen . Schreib die Module und abwarten . Computer sauber machen und abwarten .( i ja nierozumiem oco ci chodzi jest wszystko opisane ..)
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Alt 24.05.2010, 12:26   # 12947
ulrich
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Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
@all,
noch einmal ein Aufruf in eigener Sache. Finger weg vom Filesharing !
Ihr findet alles, was Ihr braucht auf Hotfile.com.
Das Finger weg vom Esel findet meine Zustimmumg, aber Dein Hinweis auf "Hotfile.com" nicht.

Denn das Ganze ist nicht kostenlos und Du musst Dir einen hotfile Account holen.
Was zugleich auch eine Registrierung bedeutet, und Du Deinen Anonymität aufgibst. Ne das ist nichts für mich!

Siehe hier: Go.Anonym :: hotfile.com/premium.html
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Alt 24.05.2010, 14:58   # 12948
spocht
 
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Beiträge: 2
Hallo,

nachdem ich mich etwas eingelesen habe, stellt sich mir die Frage, wie ich am besten auf eine Abmahnung reagiere. In meinem Fall ist dies eine Abmahnung für ein Purzel-Video von RA Schiek. Ich kann nicht ausschließen, dass im konkreten Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, allerdings nicht durch mich, sondern meinen Sohn. Allerdings konnte mir der Gute keine genauen Angaben darüber machen, ob das angegebene Werk tatsächlich komplett heruntergeladen bzw. ob es überhaupt komplett verteilt wurde. Nachvollziehbar ist für mich die Forderung deswegen nicht wirklich. Ist in einem solchen Fall immer ein Anwalt hinzuzuziehen? Oder reicht es auch hier aus, die mod UE abzugeben und der Dinge zu harren?

Vielen Dank

BS
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Alt 24.05.2010, 15:05   # 12949
FJ-Heizer
 
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Die allgemeine Forumsempfehlung lautet:
1.modUE(in meiner Signatur)
2.Keine Kohle
3.Kein Kontakt
4.Hier weiter mitlesen
5.Kleine Spende in die Kriegskasse
Thats all.
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Alt 24.05.2010, 15:06   # 12950
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von spocht Beitrag anzeigen
Ist in einem solchen Fall immer ein Anwalt hinzuzuziehen?
Nein. Nach meiner Schätzung ist ein Anwalt in über 95% aller Fälle überflüssig, so man es auf Basis der Ausfüllanleitung zur mod.UE, die man über den Grundkurs für Neuabgemahnte erhält, und durch Lesen hier selber hinbekommt, eine mod.UE auszufüllen.

Zitat:
Zitat von spocht Beitrag anzeigen
Oder reicht es auch hier aus, die mod UE abzugeben und der Dinge zu harren?
Natürlich.
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Alt 24.05.2010, 15:07   # 12951
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von spocht Beitrag anzeigen
Hallo,
...Oder reicht es auch hier aus, die mod UE abzugeben und der Dinge zu harren?
schau mal hier *klick* mal drauf rein.

mit mod.UE hat noch keiner was falsch gemacht
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Alt 24.05.2010, 15:08   # 12952
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von spocht Beitrag anzeigen
.....nachdem ich mich etwas eingelesen habe, stellt sich mir die Frage, wie ich am besten auf eine Abmahnung reagiere. ....
@spocht,

zuerst bitte den Thread wechseln, hier geht's zu Schieck.

Ob Teile oder nicht des urheberrechtlich geschützten Werkes ist Wurscht. Lies bitte nochmal genau die Abmahnung durch, so oder ähnlich steht es da auch drin.

Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:

1. Gar nicht reagieren
Sehr schlecht, da man dann hochgradig EV-gefährdet ist (Einstweilige Verfügung vom Gericht). Diesen Weg sollte man nur dann für sich währen, wenn man gerichtssichere Beweise in der Hinterhand hat sowie genügend Geld und Nerven, um einen evtl. anstehenden Prozess auch durchzustehen.

2. Zum Anwalt gehen
Eine gute, einfache, aber i.d.R. teure Lösung. Allerdings sollte man sich auf jeden Fall einen RA der Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen, der dann auch schon umfassende Erfahrungen in Fällen des Urheberrechts sammeln konnte.

3. Die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen
Hierbei dürfte es sich um die schlechteste Alternative handeln! Diese Möglichkeit ist nicht zu empfehlen, da man mit Abgabe dieser OriginalUE ein Schuldeingeständnis abgibt sowie die Kosten der Abmahnung meist ungerechtfertigt hoch sind. Bei Folgeabmahnungen hat man dann kaum noch schlüssige Argumente, warum man dann anders reagieren will.

4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen
Das ist ebenfalls nicht empfehlenswert, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern, oft Knebelverträge mit einem Schuldeingeständnis sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden.

5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen
Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung. Hier gibt man zwar kein Schuldeingeständnis ab, ist sein Geld aber dennoch los. Für diesen genau einen Fall der Abmahnung hat man dann allerdings Ruhe.

6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen
Hierbei handelt es sich um die vom Forum favorisierte Möglichkeit. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass einen im Zeitraum der Verjährung (mindestens 3 Jahre) jederzeit noch ein Mahnbescheid erreichen, die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden oder sogar eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann.

7. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und einen Vergleich aushandeln
Dieser Weg ist nur mit einem eigenen RA zu empfehlen, da bei persönlichem Kontakt zu den Abmahnanwälten schnell unbedachte Äußerungen getätigt werden können, die nachteilig für den Abgemahnten verwendet werden können.

Neben diesen aufgezeigten Möglichkeiten gibt es der Vollständigkeit halber noch andere Verfahrensweisen, auf die ich aufgrund der „Gefährlichkeit“ der Anwendung im Folgenden nicht weiter eingehen, sondern diese nur aufzählen werde:

- Schutzschrift(en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten
- Negative Feststellungsklage erheben
- Schadensersatzklage erheben
- Beschwerde – Gewerbeuntersagung

Falls diese Aufzählung nicht vollständig sein sollte, kann sie gerne jederzeit ergänzt werden.

Gruß
montezuma##
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Alt 24.05.2010, 16:35   # 12953
spocht
 
Registriert seit: 24.05.2010
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Danke an alle für die schnelle Reaktion. Dann werde ich wohl auch eine UE anfertigen und abwarten, was noch alles auf mich zukommen mag.
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Alt 24.05.2010, 17:03   # 12954
lexx
 
Benutzerbild von lexx
 
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Beiträge: 415
Zitat:
Zitat von spocht Beitrag anzeigen
Danke an alle für die schnelle Reaktion. Dann werde ich wohl auch eine UE anfertigen und abwarten, was noch alles auf mich zukommen mag.
wieso anfertigen, die gibt es als Download- nur den blauen Links in den Signaturen folgen
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Alt 26.05.2010, 15:47   # 12955
Sunlight4444
 
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Beiträge: 70
Schneller Zwischenstand: bei mir gibt's nichts Neues. Alles beim alten Stand.

Grüßle
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Alt 26.05.2010, 17:02   # 12956
Shual
 
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Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Sunlight4444 Beitrag anzeigen
Schneller Zwischenstand: bei mir gibt's nichts Neues. Alles beim alten Stand.

Grüßle
Für Deine Akten.

Ich schätze mal nach den Rohrkrepierern mit den Kostenklagen wird sich unser netter Herr N. bald um Unterlassungsklagen bemühen....
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Alt 26.05.2010, 17:12   # 12957
ulrich
Gesperrt
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Ich schätze mal nach den Rohrkrepierern mit den Kostenklagen wird sich unser netter Herr N. bald um Unterlassungsklagen bemühen....
Also ganz ehrlich diese trügerische Ruhe kommt mir auch nicht koscher vor. Ich werde das Gefühl nicht los das da, was ganz Gemeines ausgeklügelt wird.
Juristen sollen ja immer für eine Überraschung gut sein. Also heißt es "Augen" auf! Das betrifft aber nicht nur den Herrn Nümann sondern die ganze Abmahner Gilde....

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Alt 26.05.2010, 17:23   # 12958
Nice try
 
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Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Für Deine Akten.

Ich schätze mal nach den Rohrkrepierern mit den Kostenklagen wird sich unser netter Herr N. bald um Unterlassungsklagen bemühen....
Gelesen und so gut wie nix davon verstanden

Könnte der dubiose und höchst illegale Rechtsberater das kurz mal eindeutschen, so das es auch das Fußvolk versteht. Dankeeeee
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Alt 26.05.2010, 18:26   # 12959
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Nice try Beitrag anzeigen
Gelesen und so gut wie nix davon verstanden
Na dann schau mal

Zitat:
Im Verlaufe der Rechtstreitigkeit räumte der Beklagte ein, dass seine teils voll- und teils minderjährigen Söhne das in Rede stehende Filesharing veranlasst hätten.


Jetzt klar
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Alt 26.05.2010, 18:27   # 12960
Demon
Gastposter
 
Ich schätze er meint:

Nachdem sich die Kostenklagen nicht wie erwartet vor Gericht entwickelt haben, wird sich Herr N. aus K. nun verstärkt auf Kundschaft stürzen, welche keine Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Shual kann aber auch etwas ganz anderes gemeint haben, mein shualisch ist leider nicht perfekt.
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