Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 15.10.2009, 23:25   # 1241
Grilli
 
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Zitat:
Zitat von RiMKO Beitrag anzeigen
es geht ja nicht ums gefunden werden sondern ob die vertragsstrafe zieht wenn ich für künstler 1 abgemahnt wurde und nun dabei erwischt werde das ich alben von künstler 2 verbreite.
Du unterschreibst die UE ja nicht für einen Künstler, sondern für den Rechteinhaber.Wenn der Rechteinhaber nun aber auch den zweiten Künstler unter Vertrag hat, dann bist Du dran!
Aber bedenke, hier sind beinahe alle Unschuldig niemand würde auf die Idee kommen etwas illegales zu tun

P.S: Es sind weitere Bettelbriefe seid meinem letzten Post gekommen.
Langsam wird das Papier weniger, aber die Preise steigen!
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Alt 15.10.2009, 23:48   # 1242
Ichse
 
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Zitat:
Zitat von RiMKO Beitrag anzeigen
es geht ja nicht ums gefunden werden sondern ob die vertragsstrafe zieht wenn ich für künstler 1 abgemahnt wurde und nun dabei erwischt werde das ich alben von künstler 2 verbreite.
Vielleicht ist es besser für dich und für uns alle, wenn wir die so genannten „Künstler“, wegen deren Werken wir alle abgemahnt wurden, in Zukunft für immer meiden wie die Pest. Kein Filesharen, kein Kauf ihrer CD’S. Sollen sie und ihre Abmahner doch verhungern! Zeigen wir unseren Kindern doch was wirklich gute Musik ist, damit sie nicht in Versuchung kommen, sich den kommerziellen Schrott reinzuziehen, den die so genannten Rapper und möchte gern DJ`s verbreiten. Holen wir die alten AC/DC CD’s aus dem Schrank und erklären wir unseren Söhnen den Sinn des Lebens:

„Du sollst einen Sohn zeugen, einen Baum pflanzen und einmal im leben AC/DC gesehen haben“
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Alt 15.10.2009, 23:48   # 1243
RiMKO
 
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Grilli, welche kanzlei ist es bei dir?
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Alt 16.10.2009, 09:28   # 1244
Grilli
 
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Zitat:
Zitat von RiMKO Beitrag anzeigen
Grilli, welche kanzlei ist es bei dir?
Na unser Kumpel Peter! :liebegru:
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Alt 16.10.2009, 10:28   # 1245
Knights who say:NI
 
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Zitat:
Zitat von Ichse Beitrag anzeigen
„Du sollst einen Sohn zeugen, einen Baum pflanzen und einmal im leben AC/DC gesehen haben“
Womit wir dann bei dem Problem wären,dass die Kids den Esel etc. anwerfen und sich in Ermangelung von Geld für die Tickets,die Videos von AC-DC laden....und somit schliesst sich der (Teufels)Kreis...das erstere mit der Zeugung üben sie heutzutag ja schon sehr früh,einzige Hürde wird der Baum sein--wird es halt ein Auftrag für den Schulunterricht

So,das OT-Zeug musst ich mal loswerden...ausserdem.....nen Baum muss ich heut auch noch pflanzen
__________________
Wer mit der Herde geht,muss den Ärschen folgen und ausscheren,um nicht geschoren zu werden...
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Alt 16.10.2009, 10:43   # 1246
hanswurst
 
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Hi
Gestern flatterte auch bei mir eine abmahnung ins haus.
musikwerk"weit gekommen"
Kanzlei Nümann und Lang
Werde mal die geänderte unterlassungserklärung verfassen und wegschicken. mal sehen was passiert.

übrigends das forum ist super hilfreich, ganz grosse klasse hat mich wieder ein wenig beruhigt.DANKE

-----Doppelpost zusammengeführt am 16.10.2009 um 11:07:48-----

habe doch noch eine kurze Frage zur Unterlassungserklärung,
und zwar wurde bei mir das werk "weit gekommen" auf dem Tonträger
"bravo hits 20" abgemahnt.

Muss ich nun auf der Unterlassungserklärung
...das geschützte Werk “weit gekommen “ des Künstlers "Tone" (Musikalbum)...
oder
...das geschützte Werk “weit gekommen“ des Künstlers "bravo black hits vol.20" (Musikalbum)....

eintragen.
ich meine dass zweiteres richtig ist wollte aber nochmals sichergehen
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Alt 16.10.2009, 11:10   # 1247
Nice try
 
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"Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden"

Schwarz-gelber Koalitionspoker: FDP stoppt Internetsperren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik

Bla Bla Bla....hör die Film + Musiklobby schon rufen:"Also das herunterladen erst kürzlich veröffentlicher Tonträger stellt für uns natürlich ne Mords schwere Gefahrensituation dar". Irgend ein Richter wird,s schon absegnen.
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Alt 16.10.2009, 11:11   # 1248
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von hanswurst Beitrag anzeigen
habe doch noch eine kurze Frage zur Unterlassungserklärung,
und zwar wurde bei mir das werk "weit gekommen" auf dem Tonträger
"bravo hits 20" abgemahnt.
Trage es so ein wie es auf Deiner Abmahnung steht!
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Alt 16.10.2009, 11:19   # 1249
Ichse
 
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Prämisse: Sind wir jetzt alle raus!
Einen wunderschönen guten Morgen im Peter Nümann Gedächtnisforum!
In den Medien hört man, dass die FDP (kein Scherz) die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt hat:
„Die Vorratsdatenspeicherung wird bis zum ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.“

Nach meiner Information sind die Abmahnungen nur durch die Ermittlung der IP Daten möglich gewesen. Diese IP Informationen stammen aus der Vorratsdatenspeicherung der Provider. Würde das bedeuten, dass wir wenigstens bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Vorratsdatenspeicherung raus und außer Gefahr sind?
Nach meiner Auffassung dürften diese Daten dann nicht mehr gerichtlich verwertbar sein.

FDP setzt sich zu Bürgerrechten gegen Überwachungsambitionen durch | Radio Utopie
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Alt 16.10.2009, 11:31   # 1250
Nice try
 
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Tja Herr Nümann,

jetzt heißt,s die Ärmel hochkrempeln und endlich wieder mit ehrlicher Arbeit das Geld verdienen.
Obwohl, mit dem ganzen abzockten Geld kann man sich auch locker zu Ruhe setzten...RIP
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Alt 16.10.2009, 11:32   # 1251
Metzgersbub
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 2
Hallo und guten Morgen,

Hatte auch gestern das Schreiben von NL im kasten (Shock)
und dann auch gleich hier im Forum hilfe gefunden.

Meine modUE wollte ich heute raus schicken und da wollte ch fragen ob es für mich lohnenswert ist den Mustervergleich gleich mit wegzuschicken da ich keine Nerven auf Gericht oder sonnstiges hab.

Das mit dem wer einmal Zahlt der Zahlt immer is schon klar aber wenn sich die Rechtslage ändert wie grad von mitglied beschrieben können die ja nich nochmal kommen und was einfordern, oder? Ich will die sache einfach vom Tisch haben...

Grüsse Metz
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Alt 16.10.2009, 11:34   # 1252
Oberpuffer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 6
Hallo Hanswurst,

so ist es richtig!
...das geschützte Werk “weit gekommen “ des Künstlers "Tone" (Musikalbum)...
habe leider das gleiche Schreiben und den gleichen Künstler und Werk.
Weiterhin viel Glück
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Alt 16.10.2009, 11:35   # 1253
lucky7
 
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Zitat:
Zitat von Ichse Beitrag anzeigen
Nach meiner Information sind die Abmahnungen nur durch die Ermittlung der IP Daten möglich gewesen. Diese IP Informationen stammen aus der Vorratsdatenspeicherung der Provider. Würde das bedeuten, dass wir wenigstens bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Vorratsdatenspeicherung raus und außer Gefahr sind?
Nach meiner Auffassung dürften diese Daten dann nicht mehr gerichtlich ve
Nach meinem Kenntnisstand stammt die Ermittlung der Klarnamen nicht aus den Vorratsdaten die laut Gesetz gespeichert werden müssen, sondern aus den Daten, die der Provider für seine eigenen Zwecke erhebt (z.b. Abrechnungszwecke etc.). An die Vorratsdaten kommen die Abmahnkanzleien nur ran, wenn sie Strafanzeige erstatten. Diese Strafanzeigen werden mit hoher Regelmäßigkeit nicht mehr bearbeitet. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch bezieht sich nur auf die vom Provider erhobenen und gespeicherten Daten.

Da die meisten Abmahnungen nichtmehr über Strafanzeige und Akteneinsicht laufen sondern über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, hat diese Debatte also nur geringe Auswirkungen auf den Abmahnwahn.


Siehe dazu auch:
http://www.aufrecht.de/news-und-beit...eberrecht.html
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Alt 16.10.2009, 11:38   # 1254
hanswurst
 
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oh mann hab grad angst irgend etwas falsch einzutragen in der unterlassungserklärung.

und zwar fehlt mir die adresse des gläubiger was habt ihr dort reingeschrieben???
auf dem vordruck der kanzlei steht als gläubiger
"matthew tasa c/o nümann + Lang rechtsanwälte, kriegsstrasse 45, karlsruhe"
muss ich diese eintragen, weil der annwalt im namen von tasa handelt oder brauche ich die komplette adresse der verlagsgruppe
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Alt 16.10.2009, 11:40   # 1255
syslord
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von Ichse Beitrag anzeigen
Prämisse: Sind wir jetzt alle raus!
Einen wunderschönen guten Morgen im Peter Nümann Gedächtnisforum!
In den Medien hört man, dass die FDP (kein Scherz) die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt hat:
„Die Vorratsdatenspeicherung wird bis zum ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.“

Nach meiner Information sind die Abmahnungen nur durch die Ermittlung der IP Daten möglich gewesen. Diese IP Informationen stammen aus der Vorratsdatenspeicherung der Provider. Würde das bedeuten, dass wir wenigstens bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Vorratsdatenspeicherung raus und außer Gefahr sind?
Nach meiner Auffassung dürften diese Daten dann nicht mehr gerichtlich verwertbar sein.

FDP setzt sich zu Bürgerrechten gegen Überwachungsambitionen durch | Radio Utopie
Das glaubst du wirklich?

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Alt 16.10.2009, 11:44   # 1256
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
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Zitat:
Zitat von hanswurst Beitrag anzeigen
oh mann hab grad angst irgend etwas falsch einzutragen in der unterlassungserklärung.
Dann nimm Dir ordentlich Zeit dafür und lies Dich in die Thematik ein. Diese modUE ist viel zu wichtig um sie eben mal hinzuklatschen, ohne wirklich zu wissen, was wer wie wo ist.

Hier gibt es eine sehr gute Anleitung, man muss sie nur mal lesen -> KLICK-MICH-AN-BIN-DIE-MODUE
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Alt 16.10.2009, 11:48   # 1257
Oberpuffer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 6
Hallo Metzgersbub,
wenn Du keine Nerven hast, musst du es wohl tun!
Aber glaube mir, wenn du noch mehr gezogen hast, könnten immer wieder Abmahnungen kommen und Du kommst nicht zur Ruhe!
Du kannst doch jetzt erstmal nur die mod.UE abschicken, dann hast du noch genügend Zeit, darüber nachzudenken, wie du weiter verfahren möchtest.

Ich verstehe den Artikel erstmal so, dass es um Kinderpornographie geht, mehr nicht!
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Alt 16.10.2009, 11:49   # 1258
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von hanswurst Beitrag anzeigen
"matthew tasa c/o nümann + Lang rechtsanwälte, kriegsstrasse 45, karlsruhe"
In dem Fall gibt es keine Verlagsgruppe, sondern nur den Herrn Tasa als RI. Also übernimm es doch einfach so wie es in der original mitgeschickten UE steht, bzw so wie oben in den "" ...""


Gruß
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 16.10.2009, 11:50   # 1259
lucky7
 
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Zitat:
Zitat von hanswurst Beitrag anzeigen
oh mann hab grad angst irgend etwas falsch einzutragen in der unterlassungserklärung.

und zwar fehlt mir die adresse des gläubiger was habt ihr dort reingeschrieben???
auf dem vordruck der kanzlei steht als gläubiger
"matthew tasa c/o nümann + Lang rechtsanwälte, kriegsstrasse 45, karlsruhe"
muss ich diese eintragen, weil der annwalt im namen von tasa handelt oder brauche ich die komplette adresse der verlagsgruppe
Die mod.UE ist doch ähnlich aufgebaut wie die UE nur halt, dass ein paar Passagen umformuliert sind und die Geldstrafe und die Abmahngebühren etc.entfernt wurden.

Leg die beiden UEs nebeneinander udn dann trag in die mod.UE das ein was in der UE steht.
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Alt 16.10.2009, 11:51   # 1260
Metzgersbub
 
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Danke Puffer das werd ich mal erst nur so machen mit der modUE
Aber bei mir gehtz nich um Kinderpornos sondern um das Lied weit gekommen .... falls du mich meintest, aber denke den artikel drueber
Greetz
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