muss das aktenzeichen als solches nicht kenntlich gemacht sein? es kommt auch kein datum darin vor. findet sich das aktenzeichen auf dem brief von rasch oder auf dem biref des gerichts?
Gericht?
15.10.2009, 18:10
#
1222
RiMKO
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ja die kam auch vom anwalt. allerdings ist auch ein schreiben oder eine kopie eines beschlusses des landgerichts bielefeld dabei.
15.10.2009, 18:12
#
1223
Mondo
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Zitat:
Zitat von RiMKO
ja die kam auch vom anwalt. allerdings ist auch ein schreiben oder eine kopie eines beschlusses des landgerichts bielefeld dabei.
Das heißt, es wurde entschieden ohne dich in Kentniss gesetzt zu haben oder dich eingeladen zu haben? Was steht den in dem
Schreiben?
15.10.2009, 18:14
#
1224
ulrich
Gesperrt
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Zitat:
Zitat von RiMKO
ja die kam auch vom anwalt. allerdings ist auch ein schreiben oder eine kopie eines beschlusses des landgerichts bielefeld dabei.
Ja das ist auch OK so. Das Aktenzeichen welches Du aber in Deine mod UE eintragen musst ist aber das von der Abmahnung, also von der Kanzlei Nümann. Ist das denn so schwer?
Ich habe fertig !
15.10.2009, 18:17
#
1225
Mondo
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Zitat:
Zitat von ulrich
Ja das ist auch OK so. Das Aktenzeichen welches Du aber in Deine mod UE eintragen musst ist aber das von der Abmahnung, also von der Kanzlei Nümann. Ist das denn so schwer?
Ich habe fertig !
Sagte ich ja schon.
Rechts neben dem Betreff
15.10.2009, 18:20
#
1226
Ichse
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Beiträge: 67
Mal eine Frage. Die Abmahnungen von N+L scheinen sich hauptsächlich auf so genannte Sampler zu beziehen. Nehmen wir an, jemand wurde wegen einem Titel auf einem Sampler abgemahnt. Wie formuliert man eine modifizierte UE so, dass man gegen weitere Abmahnungen, die den selben Sampler, aber möglicherweise andere RIs betreffen, sicher ist?
15.10.2009, 18:23
#
1227
Mondo
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von Ichse
Mal eine Frage. Die Abmahnungen von N+L scheinen sich hauptsächlich auf so genannte Sampler zu beziehen. Nehmen wir an, jemand wurde wegen einem Titel auf einem Sampler abgemahnt. Wie formuliert man eine modifizierte UE so, dass man gegen weitere Abmahnungen, die den selben Sampler, aber möglicherweise andere RIs betreffen, sicher ist?
Ich würde mal sagen, warte erstmal ab bis die ins Haus trudeln, dan schickst du die weg. Warum vorher "geständnisse" abgeben wenn du noch nicht einmal weist was noch kommen wird (falls)
15.10.2009, 18:25
#
1228
RiMKO
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Beiträge: 20
Zitat:
Zitat von Mondo
Das heißt, es wurde entschieden ohne dich in Kentniss gesetzt zu haben oder dich eingeladen zu haben? Was steht den in dem
Schreiben?
das ist nur der beschluss um die rausgabe meiner adresse zu der IP.
15.10.2009, 18:25
#
1229
ulrich
Gesperrt
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Ichse
Mal eine Frage. Die Abmahnungen von N+L scheinen sich hauptsächlich auf so genannte Sampler zu beziehen. Nehmen wir an, jemand wurde wegen einem Titel auf einem Sampler abgemahnt. Wie formuliert man eine modifizierte UE so, dass man gegen weitere Abmahnungen, die den selben Sampler, aber möglicherweise andere RIs betreffen, sicher ist?
Entschuldigt die evtl doofe Frage ... falls es zu Off Topic ist , please den Post löschen ...
In dem schreiben steht unter Punkt 2 ...
"Im Rahmen dieses Gerichtsverfahren wurde der Auskunftsanspruch unserer Mandantschaft richterlich durch das Landgericht Köln geprüft .... (usw) "
Warum Landgericht Köln ? Ist es egal zu welchem Gericht man geht ? Weil Kanzlei oder halt Mandant haben ihren sitz in Frankfurt oder Karlsruhe ... weit ab von Köln ...
Gruß GoLfY
15.10.2009, 18:46
#
1231
Orchid95
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von GoLfY
Entschuldigt die evtl doofe Frage ... falls es zu Off Topic ist , please den Post löschen ...
Keine doofe Frage!
Zitat:
Warum Landgericht Köln ?
Das LG Köln ist für die Telekom zuständig, die ihren Sitz in Bonn hat und mit diesem Beschluss zur Auskunft bezüglich der Klarnamen zu den entspr. IPs verpflichtet wurde.
Du bist also vermutlich Kunde der T-Com....
15.10.2009, 19:30
#
1232
lucky7
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von Shual
Reingefallen.
Fehler nicht aufgefallen, Schlaukopf? Mich erst "deutsch" anpöbeln und dann den Fehler nicht entdecken, nicht nachdenken und mit so einem Quatsch in die PN-Ebene schleichen?
Da du nicht über PN kommunizieren willst, müllen wir dieses Forum eifrig weiter zu OK!
Übrigens fühle ich mich nicht genötigt deine Beiträge Fehler zu lesen. Wenn du von Verordnung redest dann lasse ich das auch noch durchgehen. Gepöbelt habe ich im übrigen auch nicht, das ist eine haltlose Unterstellung.
Zitat:
"Zuerst wurde eine Verordnung umgesetzt" - Falsch.
Richtlinie, mein Bester: "Die vorliegende Richtlinie dient auch dazu, einigen dieser neuen internationalen Verpflichtungen nachzukommen."
Das Wort Verordnung hast du benutzt, ich dagegen sprach von Richtlinie. Aber schön, dass du dich selber verbesserst.
Zitat:
Die EU-Richtlinien, vornehmlich 2001/29/EG basieren im Bereich der "Anti-Piraterie" - "Urheber- und verwandte Schutzrechte" auf den "WIPO"-Verträgen [WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger, die den Schutz der Urheber bzw. der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller].
Richtlinie, Sag ich doch! Interessiert mich aber eigentlich nicht worauf diese Richtlinien basieren. Mich interessieren nicht einmal diese Richtlinien sondern nur die Umsetzung selbiger in unsererm allseits beliebten Heimatland.
Zitat:
Jetzt haben wir 2009. Ich halte Dir zu Gute, dass Du Dich 1996 wahrscheinlich noch nicht im Urheberrecht getummelt hast. Aber irgendwann sollte es schon ankommen, was seither geschieht. Ansonsten gehts immer so weiter und weiter und weiter.
Tschüß!
Ich halte dir zugute, dass du vermutlich nicht aus bloßem Spam-Interesse oder zwanghafter Rechthaberei diese sinnlos endlos Diskussion weiterführst sondern nur um mich über die Thematik aufzuklären.
Deswegen will ich dir dafür noch einmal recht herzlich danken und du hast natürlich recht was mein Wissensstand 1996 im punkto Urheberrecht angeht. Ich habe mich in der Tat zu dieser Zeit noch in keinster Weise mit urheberrechtlichen Fragen beschäftigt.
15.10.2009, 20:03
#
1233
lexx
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
Zitat:
Zitat von lucky7
Da du nicht über PN kommunizieren willst, müllen wir dieses Forum eifrig weiter zu OK!
.
man kann es aber auch sein lassen!!!
Einsicht ist der beste Weg zur Besserung!
15.10.2009, 20:08
#
1234
Mondo
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 14
Ich habe da mal eine Frage die mich schon seit längerem beschäftigt. Ich meine das ich die Frage schon einmal gelesen habe. Die finde ich leider nichtmehr.
Man hat ja sozusagen eine "Straftat" begangen indem man ein Urheberrecht verletzt hat sehe ich das richtig?
Kommt dieser Fall dan auch in den Führungszeugnissen deren Leute die diese tat begangen im BZR
vor?
15.10.2009, 20:09
#
1235
lucky7
Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
Zitat:
Zitat von lexx
man kann es aber auch sein lassen!!!
Einsicht ist der beste Weg zur Besserung!
Du hast natürlich recht. Ich werde das Thema für mich jetzt abhaken.
Weiß nicht was mich da vorhin geritten hat.
-----Doppelpost zusammengeführt am 15.10.2009 um 20:20:22-----
Zitat:
Zitat von Mondo
Ich habe da mal eine Frage die mich schon seit längerem beschäftigt. Ich meine das ich die Frage schon einmal gelesen habe. Die finde ich leider nichtmehr.
Man hat ja sozusagen eine "Straftat" begangen indem man ein Urheberrecht verletzt hat sehe ich das richtig?
Kommt dieser Fall dan auch in den Führungszeugnissen deren Leute die diese tat begangen im BZR
vor?
Da es hier im allgemeinen nicht um Strafprozesse sondern um Zivilprozesse geht (wenn denn dann Prozesse geführt werden) sind diese für das Führungszeugnis ohne Belang. Falls wirklich strafrechtlich ermittelt wird, werden diese Ermittlungen meistens eingestellt. Somit wird ein einmaliger geringer Verstoß nicht im Führungszeignis landen. Wenn du natürlich Massenhaft illegales Filesharing betreibst und vor dem Strafgericht landest kann dies natürlich dennoch passieren falls du rechtskräftig zu einer Strafe, die über 90 Tagessätzen liegt, verurteilt wirst.
15.10.2009, 22:20
#
1236
RiMKO
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 20
hallo, wenn man in der mod UE angibt ja keine "medien" mehr von dem rechteinhaber weiter zu verbreiten, gilt dies dann nur für den rechteinhaber an den man diese versicherung abgegeben hat oder auch an andere kunde des anwalts?
also wenn ich jetzt album 1 "verbreitet" habe und abgemahnt wurde zieht die vertragsstrafe aus der mod UE nur wenn ich das selbe album oder irgend was des künstlers von album 1 weiter vebreite oder generell beim verbreiten von irgend etwas des selben anwalts?
15.10.2009, 22:37
#
1237
hteufelchen
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
Zitat:
Zitat von RiMKO
hallo, wenn man in der mod UE angibt ja keine "medien" mehr von dem rechteinhaber weiter zu verbreiten, gilt dies dann nur für den rechteinhaber an den man diese versicherung abgegeben hat oder auch an andere kunde des anwalts?
also wenn ich jetzt album 1 "verbreitet" habe und abgemahnt wurde zieht die vertragsstrafe aus der mod UE nur wenn ich das selbe album oder irgend was des künstlers von album 1 weiter vebreite oder generell beim verbreiten von irgend etwas des selben anwalts?
Ich denke diese Frage beantwortet sich von alleine... Man sollte nicht ziehen oder verbreiten schon garnicht nach einer Abmahnung!!
15.10.2009, 22:39
#
1238
RiMKO
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 20
es geht mir darum zu wissen ob wenn ich etwas anderes sauge/verbreite der selbe anwalt kommen kann und die vertragsstrafe fällig wird.
rein aus neugierde
15.10.2009, 22:42
#
1239
hteufelchen
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
Zitat:
Zitat von RiMKO
es geht mir darum zu wissen ob wenn ich etwas anderes sauge/verbreite der selbe anwalt kommen kann und die vertragsstrafe fällig wird.
rein aus neugierde
Der oder ein anderer.. einer findet Dich immer und wenn dies unter der Hand passieren sollte... also lass es doch einfach und kauf dir die Platte oder lade sie Dir LEGAL....
15.10.2009, 22:44
#
1240
RiMKO
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 20
es geht ja nicht ums gefunden werden sondern ob die vertragsstrafe zieht wenn ich für künstler 1 abgemahnt wurde und nun dabei erwischt werde das ich alben von künstler 2 verbreite.
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html