Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 29.04.2010, 22:33   # 12361
dorfteich
 
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Man muss die Erklärung nur anwenden, aber: Die ModUE ist kein
"ich schreib mal was" Papier, sondern nagelt dich rechtlich für viele Jahre fest und bei Vertragsstrafe (noch mal erwischen lassen), wird das sehr uncool !!! Daher, wenn nicht sicher, helfen lassen im Bekantenkreis, wenn es sein muss auch vom Fach-RA!!!!
(Rechtsberatung, und das wäre eine, ist nicht erlaubt von nicht-RA's)

Zitat:
Zitat von Irvyne Beitrag anzeigen
und wie siehts mit dem hier aus? "Auskunftserteilung gemäß §§ 33, 34 Bundesdatenschutzgesetz"
Bringt nix und könnte dich in die "die Verklagen wir jetzt" Liste hochstufen...
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Nur wer vorbereitet ist, bekommt erst gar keine Krise!
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Alt 29.04.2010, 22:36   # 12362
Irvyne
 
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Ja versteh ich, ich werd auch sicher die finger davon lassen kannste mir glauben aber ich werdse wegschicken für den weg hab ich mich entschieden deswegen wollt ich von euch jetzt noch wissen ob man diese 4 Blätter auch noch dazu legen muss also in den Brief oder ob man nur die obere anlage wegschicken muss.
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Alt 29.04.2010, 22:38   # 12363
dorfteich
 
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Nur die ModUE mit deinen dich betreffenden Inhalten, NICHTS weiter!!
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Alt 29.04.2010, 22:39   # 12364
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Irvyne Beitrag anzeigen
Ja versteh ich, ich werd auch sicher die finger davon lassen kannste mir glauben aber ich werdse wegschicken für den weg hab ich mich entschieden deswegen wollt ich von euch jetzt noch wissen ob man diese 4 Blätter auch noch dazu legen muss also in den Brief oder ob man nur die obere anlage wegschicken muss.
DIE MODUE IST GENAU EINE SEITE LANG!
Nimm doch einfach die verlinkte Word-Datei, dann kannst Du nichts verkehrt machen.
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Alt 29.04.2010, 22:40   # 12365
Irvyne
 
Registriert seit: 29.04.2010
Beiträge: 13
Okay vielen dank, dann werd ich jetzt mal wesentlich beruhigter ins bett gehen
Wünsch allen ne gute Nacht!

Werd ich tun waldi ich informier mich einfach lieber 10 mal bevor ich irgendwas falsch mach hehe
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Alt 29.04.2010, 22:47   # 12366
Globe01
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 21
Leute ich habe ein kleines Problemchen.

Ich kläre kurz nochmal auf, ich wohne noch bei den Eltern und der Vater ist Anschlussinhaber. Nachdem wir/ich ja unsere 2ten Brief bekommen haben, wovon ich gerechnet habe und das auch ihm bereits erzählt hatte, ist er dennoch sehr verägert und meint, dass er nicht mehr will, dass es über seinen Namen laufen soll. Ergo > er will nicht die mod. UE unterschreiben, weil er mit der Sache nichts zu tun haben will.

Also ihn jetzt mit irgendwelchen Paragraphen aufklären würde nicht klappen, da mein Vater Probleme mit der deutschen Sprache hat und er sowieso dem Inhalt nichts entnehmen könnte.

Eins ist klar, ob er will oder nicht (leider), es läuft über seinen Namen als Störer. Und er muss unterschreiben, denn alle anderen Wege würden das ganze ja nur ncoh komplizierter machen. Oder gibt es noch weitere Wege?
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Alt 29.04.2010, 22:49   # 12367
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Globe01 Beitrag anzeigen
Oder gibt es noch weitere Wege?
Nein... er als Anschlussinhaber und als solcher abgemahnte muss die modUE auf alle Fälle unterschreiben
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Alt 29.04.2010, 23:26   # 12368
Ferdynand
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 3
Abend,

habe 'ne kleine (vll. dumme) Frage zu mod.UE....

in der Kopfzeile unter:

Einschreiben mit Rückschein (die Zeile bleibt - oder?)

und

Vorab per Fax/eMail: 01234 56789 0 (hier gibt man eigene Fax-Nr. bzw. eMail-Adresse von der man die mod.UE vorab verschicken wird? )

Möchte nur zu 100% sicher sein, damit ich nichts falsches mache
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Alt 29.04.2010, 23:36   # 12369
Globe01
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 21
Zitat:
Zitat von Ferdynand Beitrag anzeigen
Abend,

habe 'ne kleine (vll. dumme) Frage zu mod.UE....

in der Kopfzeile unter:

Einschreiben mit Rückschein (die Zeile bleibt - oder?)

und

Vorab per Fax/eMail: 01234 56789 0 (hier gibt man eigene Fax-Nr. bzw. eMail-Adresse von der man die mod.UE vorab verschicken wird? )

Möchte nur zu 100% sicher sein, damit ich nichts falsches mache
Jap ich habe die Einschreiben mit RÜckschein Zeile gelassen, damit mas gleich im Fensterbrief lesen kann.

Genau, wenn dus per Fax oder eMail vorab schickst, dann trägst du dementsprechend deine Fax oder eMail ein.
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Alt 29.04.2010, 23:38   # 12370
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
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Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von Globe01 Beitrag anzeigen
Genau, wenn dus per Fax oder eMail vorab schickst, dann trägst du dementsprechend deine Fax oder eMail ein.

Völliger Quatsch.


Schreibe:
"vorab per Fax an..."

Den Absender sieht man ja sowieso. Faxkennung etc.
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Alt 29.04.2010, 23:40   # 12371
HutzenButzen
 
Registriert seit: 29.04.2010
Beiträge: 83
Hallo allerseits,
als interessierter Leser der Abmahnproblematik allgemein und nach durchlesen von ca. 200 Forenseiten (+/- 1000 drängt sich mir die Frage auf: Würden für eine vorbeugende Unterlasungserklärung Kosten entstehen?

Zur Verdeutlichung möchte ich als Beispiel Nürmann+Lang nehmen, welche ja mehrere Rechteinhaber vertreten und nach Abmahnung eines Titels noch Folgeabmahnungen für andere Titel aus der Urheberrechtverletzung des Download von z.B. Chartcontainern aussprechen.

Also 1. Abmahnung Cascada....2. Abmahnung Tim Toupet....3. Abmahnung Culcha Candela...ect.

Was wäre denn, wenn der Abgemahnte nach der 1. Abmahnung einfach vorbeugend allen durch die Kanzlei vertretenen Rechteinhaber die Unterlassung erklärt? Und wenn man schon mal dabei ist, auch gleich den anderen bekannten Abmahnanwälten?

Dass zukünftige Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen werden müssen ist selbstverständlich zwingend, aber wie wäre dieses vorgehen zu bewerten, sinnvoll, um Folgekosten zu minimieren bei Leuten, die eh als Urheberechtsverletzer enttarnt sind und zukünftig dahingehend kürzer treten müssen?

Grüße
************** <- Neu hier und nicht von diesem Wahnsinn betroffen...bisher...

EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Real(vor)namen!
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Alt 29.04.2010, 23:47   # 12372
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
Was wäre denn, wenn der Abgemahnte nach der 1. Abmahnung einfach vorbeugend allen durch die Kanzlei vertretenen Rechteinhaber die Unterlassung erklärt? Und wenn man schon mal dabei ist, auch gleich den anderen bekannten Abmahnanwälten?
Das wäre absurd (wozu noch eine mod.UE ohne Schuldeingeständnis, wenn man gleichzeitig inflationär Schuldeingeständnisse verteilt?).

Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
aber wie wäre dieses vorgehen zu bewerten, sinnvoll, um Folgekosten zu minimieren
Als Schuldeingeständniss(e). Und das mit den Folgekosten wäre u.a. deshalb ein Trugschluss in solchen Fällen.

Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
bei Leuten, die eh als Urheberechtsverletzer enttarnt sind
Wo gibt es die denn? Wer eine mod.UE ohne Schuldeingeständnis für ein abgemahntes Werk abgibt und sonst nix macht, ist nicht als Urheberrechtsverletzer enttarnt, sondern wurde/wird höchstens beschuldigt/verdächtigt, solange kein Richter darüber entschieden hat.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Alt 30.04.2010, 01:12   # 12373
cinecore
 
Registriert seit: 25.04.2010
Beiträge: 35
Hallo habe die 2 Mahnug von N+L bekommen.was ich feststellen muß :
die Abmahnung ist Rechtswiedrich!
da die Herren nicht mal richtig die Rechtinhaber schreiben konnen.
die denken nur an Kohlen! Da muß man für das Geld schon was leisten.
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Alt 30.04.2010, 01:33   # 12374
outburn
 
Benutzerbild von outburn
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 135
Zitat:
Zitat von Ferdynand Beitrag anzeigen
...Einschreiben mit Rückschein (die Zeile bleibt - oder?)...
Die bleibt nur dann, wenn Du es auch per ES/RS schickst - aber das wirst Du ja hoffentlich auch tun!

und

Zitat:
Zitat von Ferdynand Beitrag anzeigen
...Vorab per Fax/eMail: 01234 56789 0 (hier gibt man eigene Fax-Nr. bzw. eMail-Adresse von der man die mod.UE vorab verschicken wird? ) ...
NEEEIIIIIN!
Entweder schreibst Du nur Vorab per Fax ohne Nummer oder wenn Du die Faxnummer dazu schreibst, dann die des Empfängers, also die Nummer, die Du beim Faxen eintippst!!!
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Alt 30.04.2010, 01:34   # 12375
Strolchy23
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 14
@HutzenButzen..

Ich halte es auch für ehr unklug vorab für Titel eine UE zu schreiben, für die man nicht abgemahnt wurde.
Dies kommt bei der Gegenseite wie ein Schuldeingeständnis an und das soll ja durch die mod UE verhindert werden.
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Alt 30.04.2010, 01:43   # 12376
outburn
 
Benutzerbild von outburn
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 135
Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
...als interessierter Leser der Abmahnproblematik allgemein und nach durchlesen von ca. 200 Forenseiten (+/- 1000 drängt sich mir die Frage auf: Würden für eine vorbeugende Unterlasungserklärung Kosten entstehen?...
Aus welcher Richtung kommt denn Dein Interesse?!?
Hättest Du nicht 200-1000 Seiten gelesen, sondern 200+1000, wäre die Frage beantwortet...

Zitat:
Zitat von HutzenButzen Beitrag anzeigen
...um Folgekosten zu minimieren bei Leuten, die eh als Urheberechtsverletzer enttarnt sind und zukünftig dahingehend kürzer treten müssen?...
Wer ist denn hier wann von wem "enttarnt" worden?
Paß lieber auf, daß Du nicht selbst enttarnt wirst!
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Alt 30.04.2010, 06:38   # 12377
HutzenButzen
 
Registriert seit: 29.04.2010
Beiträge: 83
Zitat:
Zitat von outburn Beitrag anzeigen
Paß lieber auf, daß Du nicht selbst enttarnt wirst!
Keine Chance:aetsch:

Es ist höchste Zeit meine Kinder über die Gefahren des Filesharings aufzuklären und ich mache mich gerade darüber etwas "schlau". Außerdem kann es nicht schaden, falls es doch mal zu Unannehmlichkeiten kommen sollte, gewappnet zu sein, da die Reaktionsfristen auf solche Schreiben bekanntermaßen äußerst kurz sind.

Mehr nicht...
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Alt 30.04.2010, 07:42   # 12378
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von cinecore Beitrag anzeigen
die Abmahnung ist Rechtswiedrich!
da die Herren nicht mal richtig die Rechtinhaber schreiben konnen.
Du aber auch nicht. Richtig heißt das: "widerlich" und "Rechthaber".

Spaß beiseite. Warum glaubst Du, die Abmahnung wäre rechtswidrig? Erklär mal genauer, dann kann Dir auch geholfen werden.
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Alt 30.04.2010, 07:45   # 12379
Elch85
 
Registriert seit: 30.04.2010
Beiträge: 2
hatte gestern auch eine abmahnung im kasten von n+l wegen evacuate teh dancefloor.
gibt es keinen vordruck einer modue wo man nur noch seine adresse eeingeben muss.
habe kein geld für einen anwalt und komm damit einfach nicht klar, soll ja auch alles richtig sein.


gruß
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Alt 30.04.2010, 07:52   # 12380
Demon
Gastposter
 
Hier gibt es die modUE incl. Anleitung.

Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Übernimm Werk und Rechteinhaber aus der orig. UE und Du kannst quasi nichts falsch machen.

Ich code mal eben ein kleines Programm, ein Torrent-Esel-AllinOne-Client der für jeden Download gleich eine passende modUE ausdruckt.
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