Weil in der Mod UE Firma steht!
Und Herr M eigentlich keine Firma ist.
Schau mal hier:
Matthew Tasa
Co-Founder & CEO work Firma:
60386 Frankfurt am Main , Deutschland
Aussage von Google!
15.10.2009, 13:20
#
1202
Wiener01
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 21
Zitat:
Zitat von Mondo
Man lese die Erste Seite des Schreibens,
Sehr geehrter bla...
wir zeigen ausweislich bla. Interessen des (Herrn).. Tasa= Rechtsinhaber.
Wenn das net stimmt bin ich blöd
Ich denk auch, das Rechteinhaber bzw. Rechtsinhaber nicht falsch ist.
15.10.2009, 13:53
#
1203
Darko Milos
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 58
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann
Die Fragen haben jetzt Ihren Weg zu mir gefunden. Sie waren bei meinem letzten Posting tatsächlich schon da, sorry, nur nicht bei mir, sondern vom Sekretariat noch nicht weitergeleitet. Die Mail am Donnerstag kam jedenfalls bei mir ohne Anhang an, deshalb ja auch die Nachfrage. Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass der Fehler bei uns passiert ist.
Beste Grüße und insofern Bitte um Entschuldigung
Peter Nümann
In einem etwaigen gerichtlichen Verfahren müssten die Rechteinhaber zudem darlegen und unter Beweis stellen, auf welcher tatsächlichen Grundlage der von ihnen geltend Schadensersatzbetrag zwischen 250,00 EUR und 450,00 EUR berechnet wurde. Hierzu finden sich weder in den verschickten Abmahnschreiben noch Folgeschreiben der Kanzlei Nümann Ausführungen. Es wird lediglich pauschal behauptet, dass der Musik- und Filmindustrie Schäden in Millionenhöhe durch illegale Tauschbörsenangebote entstehen. Selbst wenn - was angezweifelt werden darf und wird - der Industrie tatsächlich solche erheblichen Schäden in der Gesamtheit entstehen, genügt ein solcher pauschaler Hinweis nicht, einen konkret bezifferten Schaden gegenüber einem Einzelnen zu rechtfertigen.
Zwar ist der Richter in einem Verfahren berechtigt, unter bestimmten Umständen die Schadenshöhe gem. § 187 ZPO zu schätzen, jedoch muss der angeblich Geschädigte (hier die Musik- und Filmindustrie) die tatsächlichen Grundlagen für eine solche Schätzung dem Gericht mitteilen. In diesem Zusammenhang behauptet die Kanzlei zwar ebenfalls, dass man über entsprechende Gutachten verfüge, die die geltend gemachten Beträge rechtfertigen würden und dass die Gerichte diesen Gutachten folgen würden - weder entsprechende Gutachten noch Urteile sind bisher bekannt noch von der Kanzlei Nümann außergerichtlich vorgelegt; man stellte lediglich in Aussicht, dass man im Falle eines Gerichtsverfahrens solche selbstverständlich vorlegen würde.
Also weiterhin sich nicht von Nüman und Konsorten einschüchtern lassen. Jede mod UE die durch Anregung dieses Forums an Ihre Kanzlei geht ist ein Erfolg der Forenteilnehmer......
15.10.2009, 14:19
#
1204
Nice try
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 466
Mal ne blöde Frage:
Kann man aufgrund unserer Postings hier, unsere IP bzw. unseren Anschluss zurückverfolgen?
Dem 08-15 User ist das sicher nicht möglich, aber kann man so was hacken ?
Vielleicht war die Frage ja gar nicht so blöd
15.10.2009, 14:22
#
1205
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von miggenmehl
Kann man aufgrund unserer Postings hier, unsere IP bzw. unseren Anschluss zurückverfolgen?
Die IP loggt jede Forensoftware, soweit ich die kenne. Und wer in den Admin - Bereich kommt, hat auch die IP.
15.10.2009, 14:52
#
1206
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von lucky7
Es ist also die deutsche Umsetzung eines europäischen Beschlusses, somit ist es deutsche Rechtsprechung, zumindest nach der Umsetzung dieses EU Beschlusses im EU-Mitgliedsland Deutschland.
Reingefallen.
Fehler nicht aufgefallen, Schlaukopf? Mich erst "deutsch" anpöbeln und dann den Fehler nicht entdecken, nicht nachdenken und mit so einem Quatsch in die PN-Ebene schleichen?
"Zuerst wurde eine Verordnung umgesetzt" - Falsch.
Richtlinie, mein Bester: "Die vorliegende Richtlinie dient auch dazu, einigen dieser neuen internationalen Verpflichtungen nachzukommen."
Die EU-Richtlinien, vornehmlich 2001/29/EG basieren im Bereich der "Anti-Piraterie" - "Urheber- und verwandte Schutzrechte" auf den "WIPO"-Verträgen [WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger, die den Schutz der Urheber bzw. der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller].
Jetzt haben wir 2009. Ich halte Dir zu Gute, dass Du Dich 1996 wahrscheinlich noch nicht im Urheberrecht getummelt hast. Aber irgendwann sollte es schon ankommen, was seither geschieht. Ansonsten gehts immer so weiter und weiter und weiter.
diese IP hat gerade versucht meinen Compi zu hacken: 77.238.172.11
London, England.
Ich muss auch sagen das passiert nicht zum ersten mal.
15.10.2009, 16:07
#
1208
jjjfff
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 2
Hallo zusammen, ich wurde ebenfalls abgemahnt (nümann wegen "weit gekommen", 450 euro gefordert) und ich habe ein paar Fragen an euch:
1. RA Heckler (anwaltskanzlei-hechler.d*) bietet solch ein Abmahnschutzpaket an, in dem versprochen wird, alle künftig eintreffenden Abmahnungen zu entgehen. Man hört ja oft, dass es selten bei einer einzigen Abmahnung bleibt. Wenn ich dieses Paket nun abschließe, und die Kanzlei wie versprochen an alle momentan Abmahnenden Anwälte die Unterlasungserklärung schickt, bin ich dann gegenüber allen Anschuldigungen, die sich von heute ab gesehen auf die Vergangenheit beziehen, geschützt? Oder können dennoch Schadenersatzansprüche gegen mich geltend gemacht werden / rechtlich durchgesetzt? Also zusammengefasst: können weitere Kosten auf mich zukommen (von der ersten Nümann-Abmahnung mal abgesehen) ?
2. Der Anschluss ist auf meinen Vater zugelassen, der aber nichtmal einen PC besitzt, nur ich habe einen. Also wenn dann würde ohnehin nur ich (ich sage hiermit aus das ich mir strafrechtlich verfolgbaren begangenen Tat bewusst bin! ) in Frage kommen. Ist es möglich, den Namen meines Vater "rein zu waschen" und stattdessen mich als mutmaslich schuldig hinzustellen, um meinem Vater aus der Sache rauszuhalten?
3. Wenn auf einem Rechner 100%ig kein Urheberrechtlich geschütztes Material nachgewiesen werden kann, wurde dann schon einmal wegen dem mutmaslich begangenen Vergehen richterlich belangt?
Danke schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße, Jonas
15.10.2009, 16:25
#
1209
auch ein opfer
Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 73
Zitat:
Zitat von jjjfff
Hallo zusammen, ich wurde ebenfalls abgemahnt (nümann wegen "weit gekommen", 450 euro gefordert) und ich habe ein paar Fragen an euch:
1. RA Heckler (anwaltskanzlei-hechler.d*) bietet solch ein Abmahnschutzpaket an, in dem versprochen wird, alle künftig eintreffenden Abmahnungen zu entgehen. Man hört ja oft, dass es selten bei einer einzigen Abmahnung bleibt. Wenn ich dieses Paket nun abschließe, und die Kanzlei wie versprochen an alle momentan Abmahnenden Anwälte die Unterlasungserklärung schickt, bin ich dann gegenüber allen Anschuldigungen, die sich von heute ab gesehen auf die Vergangenheit beziehen, geschützt? Oder können dennoch Schadenersatzansprüche gegen mich geltend gemacht werden / rechtlich durchgesetzt? Also zusammengefasst: können weitere Kosten auf mich zukommen (von der ersten Nümann-Abmahnung mal abgesehen) ?
2. Der Anschluss ist auf meinen Vater zugelassen, der aber nichtmal einen PC besitzt, nur ich habe einen. Also wenn dann würde ohnehin nur ich (ich sage hiermit aus das ich mir strafrechtlich verfolgbaren begangenen Tat bewusst bin! ) in Frage kommen. Ist es möglich, den Namen meines Vater "rein zu waschen" und stattdessen mich als mutmaslich schuldig hinzustellen, um meinem Vater aus der Sache rauszuhalten?
3. Wenn auf einem Rechner 100%ig kein Urheberrechtlich geschütztes Material nachgewiesen werden kann, wurde dann schon einmal wegen dem mutmaslich begangenen Vergehen richterlich belangt?
Danke schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße, Jonas
Hallo jjjfff
Lese dir zunächst mal die ersten beiden seiten dieses Threads durch.Da sind schon die meisten Fragen beantwortet.
Dann lese die restlichen seiten dieses Threads durch und du wirst denke ich mal einen anderen Rechtsanwalt nehmen.
Falls du nach dem vernünftigen lesen überhaupt einen nehmen willst.
Denn ca. 80% hier im Bord nehmen erst dann einen RA wenn es wirklich ernst wird was in nahezu allen fällen nicht kommen wird.
Gruß Opfer
P.S Schicke auf garkeinen fall überhastet die beiliegende UE zurück sehe dich erst mal um was eine modUE ist und entscheide dann
15.10.2009, 16:26
#
1210
oro
Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
Zitat:
Zitat von jjjfff
Oder können dennoch Schadenersatzansprüche gegen mich geltend gemacht werden / rechtlich durchgesetzt? Also zusammengefasst: können weitere Kosten auf mich zukommen (von der ersten Nümann-Abmahnung mal abgesehen) ?
das abgeben einer vorbeugenden modue schützt grundsätzlich nur vor den abmahnkosten, also den kosten für die abmahnenden anwälte. schadensersatzansprüche bestehen selbstverständlich weiterhin.
Zitat:
2. Der Anschluss ist auf meinen Vater zugelassen, der aber nichtmal einen PC besitzt, nur ich habe einen. Also wenn dann würde ohnehin nur ich (ich sage hiermit aus das ich mir strafrechtlich verfolgbaren begangenen Tat bewusst bin! ) in Frage kommen. Ist es möglich, den Namen meines Vater "rein zu waschen" und stattdessen mich als mutmaslich schuldig hinzustellen, um meinem Vater aus der Sache rauszuhalten?
es ist natürlich möglich, den namen deines vaters rein zu waschen. nur interessiert das im zweifelsfall keinen. er hängt so oder so mit drin. wenn du die sache zugibst, kommt auf ihn trotzdem störerhaftung zu. also lieber nichts zugeben, vater als anschlussinhaber unterschreibt modue, dein name taucht erst gar nicht auf. das ist vielleicht für dich "unehrenhaft", aber billiger als zwei abmahnungen anstatt einer bezahlen zu müssen
Und aufmerksam lesen - aber das versteht sich von selbst!
15.10.2009, 16:29
#
1212
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von jjjfff
...und ich habe ein paar Fragen an euch:...
Vielleicht liest Du zuerst die hervorragende Zusammenfassung von Princess15114 am Anfang dieses Threads konzentriert durch...
...anschließend verfügst Du über das nötige Grundwissen, um bei RA Hechler anzurufen, ihm Deine Fragen zu stellen und seine Antworten darauf zu verstehen...
hallo, auch ich wurde wegen einem lächerlichen Album abgemahnt und werde nun die mod. UE abschicken. nur habe ich die frage wo in dem brief das aktenzeichen zu finden ist. es ist nirgends zu finden. (vielleicht bin ich auch nur zu blöd.
15.10.2009, 17:44
#
1215
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von RiMKO
hallo, auch ich wurde wegen einem lächerlichen Album abgemahnt und werde nun die mod. UE abschicken. nur habe ich die frage wo in dem brief das aktenzeichen zu finden ist. es ist nirgends zu finden. (vielleicht bin ich auch nur zu blöd.
In der Regel findest Du das oben im Briefkopf:
Betreff: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
(AZ: 2005-9XXX-187496)
15.10.2009, 17:45
#
1216
Mondo
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von RiMKO
hallo, auch ich wurde wegen einem lächerlichen Album abgemahnt und werde nun die mod. UE abschicken. nur habe ich die frage wo in dem brief das aktenzeichen zu finden ist. es ist nirgends zu finden. (vielleicht bin ich auch nur zu blöd.
Das steht doch eig neben dem Betreff!?
15.10.2009, 17:53
#
1217
RiMKO
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 20
naja es ist ein schreiben vom clemens (Rasch). das einzigste das angegeben ist, ist "unser zeichen. von "AZ" oder sonstigem ist nichts angegeben. der betreff ist auch "Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen!". darunter steht nichts sondern der brief beginnt ganz normal.
15.10.2009, 17:57
#
1218
ulrich
Gesperrt
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Zitat:
Zitat von RiMKO
naja es ist ein schreiben vom clemens (Rasch). das einzigste das angegeben ist, ist "unser zeichen.
Was dann hinter unser Zeichen steht, muss (müsste) es doch sein.
15.10.2009, 17:59
#
1219
RiMKO
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 20
muss das aktenzeichen als solches nicht kenntlich gemacht sein? es kommt auch kein datum darin vor. findet sich das aktenzeichen auf dem brief von rasch oder auf dem biref des gerichts?
15.10.2009, 18:02
#
1220
ulrich
Gesperrt
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von RiMKO
muss das aktenzeichen als solches nicht kenntlich gemacht sein?
Nei.
Zitat:
es kommt auch kein datum darin vor. findet sich das aktenzeichen auf dem brief von rasch oder auf dem biref des gerichts?
Jetzt wird es wieder kompliziert!!!
Wie hast Du zwei Abmahnungen bekommen? In der Regel kommt die von der Kanzlei, und darauf steht auch das Aktenzeichen!
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html