| | # 104 | |
| Registriert seit: 28.05.2009 Ort: Celle
Beiträge: 11
| Zitat:
Einfach ignorieren und nicht zahlen oder noch ein Brief hinschreiben und nicht zahlen? Dass ist jetzt hier die Frage Denn haben ja reingeschrieben, dass ich mich zu äußern kann usw. Klar, ich frage jetzt, weil die mir ein wenig Angst gemacht haben, dneke mal genau, wie sie das wollten | |
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| | # 105 |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 9
| Hallo Habe heute ein 2. Schreiben bekommen,nach 4 Monaten......Ich wäre der Aufforderung nur teilweise nachgekommen und hätte nur die ModUe abgegeben................sie wollen jetzt von mir den vollen Betrag......was kann ich tun? lg lina |
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| | # 106 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 108 |
| Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 1
| Hallo Habe mich heute hier angemeldet, nach monatelangem mitlesen Abmahnung Mai 09 "DD 51", "Sunshine", modUe verschickt, nicht gezahlt. Nun kam Erinnerungsschreiben mit 1.255...Euro. Da die letzten Tage schon die Leute ihren "Bettelbrief" erhielten, konnte ich mich seelisch schon drauf einstellen. Die modUe wurde angenommen, fordern nur noch die Zahlung. Warten... |
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| | # 109 | |
| Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 119
| Zitat:
__________________ Forum gelesen - modUE per ES/RS - nichts gezahlt - keinen Kontakt zu den Abmahnern - 2. Schreiben erhalten - abwarten... Hier geht´s zur modUE | |
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| | # 110 |
| Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 54
| Hallo und Guten Abend,ich war lange Zeit nicht hier und habe heute mal wieder reingelesen(meine letzte Seite im alten Thread war 284).Nun zu meinem Stand der Dinge,am 01.04.2009 abgemahnt,Anwalt eingeschaltet,Modue über ihn ändern lassen,nix bezahlt und bis Heute nix mehr gehört.!!!!Das einzige was ich bezahlt hatte war der Anwalt,dieser hatte mich 238,00uro gekostet.... Sollte irgendwann mal was kommen,werde ich euch informieren.... Lg aus NRW und lasst den Kopf nicht hängen,es gibt schlimmeres im Leben |
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| | # 111 |
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 4
| Hallo zusammen, nach wochenlangem mitlesen melde ich mich auch mal wieder zurück. Unschwer zu erraten warum und hier für die Statistik... Nach der Abmahnwelle Ende Mai flatterte gestern der 2. Brief ins Haus (Forderung nun etwas über 1200 Euronen). Mod UE wurde nach dem ersten Schreiben versandt und selbstverständlich nicht gezahlt. Wird natürlich fein säuberlich abgelegt und wir stellen weiterhin auf Durchzug. Alles was wir denen zu sagen hatten steht in der Mod UE :klowarte: Viele Grüße Adrienne |
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| | # 112 |
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 8
| Guten Abend, habe in den letzten Wochen & Monaten fleissig mitgelesen und habe das Thema hier weiter verfolgt und Euch ja versprochen, das ich Euch Rückmeldung gebe, sobald es etwas Neues bei mir gibt. Ich gehöre zur Abmahnwelle Mai 2009 und wurde für einen Titel abgemahnt, verlangt wurden damals 450 pauschal ... ein Freundschaftspreis, wenn ich an den Brief denke, der gestern eingetrudelt ist .... knapp 4 Monate später. Zwischendurch hatte ich nichts weiter von denen gehört, bis auf den Rückschein des Einschreibens (Mod-UE Versand). Die abgegebene Mod-UE wurde auch bei mir angenommen, allerdings hört ja bekanntlich bei Geld die Freundschaft auf und daher ist nun die volle Summe über 12xx,xx fällig. Zahlen soll ich bis zum 06.10.09. Selbst wenn ich das Geld liegen hätte, würde mir was Besseres einfallen, als nun einzuknicken. Ganz ehrlich, wenn man sich für den Weg der Mod-UE und Nicht Zahlen entschieden hat (aus welchem Gründen auch immer), sollte man sich jetzt auch nicht Einschüchtern lassen und doch zahlen. Die Schreiben werden sicherlich nicht harmloser, je länger man sich dagegen entschliesst, auch nur einen Cent zu bezahlen. Was mich schon mal beruhigt ist die Tatsache, das nun wohl die Leute abgearbeitet werden, die sich bisher gegen diese Abzocke zur Wehr gesetzt haben und ich damit nicht alleine dastehe. Wenn ich ehrlich bin, habe ich im 1. Moment darüber nachgedacht, Stellung zu diesem Schreiben zu beziehen, da ich indirekt in dem Brief dazu aufgefordert werde. Zitat: " Sollten Sie sachliche Einwendungen gegen die Abmahnung haben, sind Sie von Rechts wegen gehalten, innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren. " Macht es Sinn nun einen Anwalt einzuschalten oder ab wann ist es wirklich ratsam, einen RA hinzu zu ziehen? Hat jemand in diesem Zuge schon Erfahrungen mit RA Dr. Alexander Wachs gemacht ? (Bitte per PN an mich) Für den Fall das mir die Ernsthaftigkeit dieses Abmahnschreibens entgangen sein sollte, frage ich mich, ob N&L schon jemals ein Verfahren angestrebt haben und wenn ja, wie dieses ausgegangen ist? Konnte unter den ganzen Quellenangaben leider nix dazu finden. Nur zu den anderen Kanzleien ... Für den Fall das es bei dieser einen Abmahnung bleibt ( 1 Song ) und es tatsächlich vor Gericht geht, ist mit welcher Summe zu rechnen ? (ca. 2000 ???) Ich werde jetzt, wie auf mehreren Seiten empfohlen, mich genauso verhalten wie die meisten Anderen hier. Schreiben wird abgeheftet, es wird nicht gezahlt und ich werde auch keinen Kontakt suchen. Desweiteren werde ich versuchen ruhig zu bleiben und abzuwarten, was als Nächstes kommt .... Natürlich werde ich auch weiterhin diesen Thread hier verfolgen in der Hoffnung, das wir alle glimpflich aus der Sache rauskommen. In diesem Sinne Liebe Grüße P.S. Dickes Dankeschön an Princess, Ullrich und die ganzen anderen Poster, die hier sehr viel Zeit und Mühe reinstecken und uns mit ihren fachlichen Antworten und Ratschlägen zur Seite stehen. Ohne Euch hätte ich (und ich denke viele Andere auch) sicherlich schon den Kopf in den Sand gesteckt und gekuscht ... Seit es den neuen Thread gibt, bin ich nicht mehr gezwungen, jeden Abend 30 neue Seiten zu lesen. Vielen Dank dafür, ich hoffe, das es nun auch in Zukunft so übersichtlich und entspannt hier zu geht. Ich denke, das musste nochmal gesagt werden |
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| | # 113 |
| Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 2
| So! Meine Mum und Dad haben jetzt auch ne Abmahnung bekommen. Wir sollen 8xx,xx Euro zahlen.... Wenn dann habe ich die besagte Datei heruntergeladen, ändert das etwas? Weil mein Eltern ja ncihts illegales gemacht haben in dem Fall!? Müssen meine Eltern nachweisen dass sie zu dem Termin nicht am PC waren? oder ist das egal? ALso ich habe vorgeschlagen: mod. UE abschicken, nciht zahlen, alles weitere ignorieren, erst wieder reagieren wenn richterliche BEschlusse folgen (hoffe das wird eh nciht passieren!) |
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| | # 114 | |
| Registriert seit: 28.05.2009 Ort: Celle
Beiträge: 11
| Zitat:
Ja klar, man kriegt erstmal ein wenig schiss... Aber durch das Thread hier, habe ich mich entschlossen, abwarten und Tee trinken... Und wie die anderen schon meinen keinen Kontakt suchen. Denke dass ist das beste. Klar die probieren jetzt erstmal, weil sie bei den anderen vllt. auch kein Geld holen können, sich bei den "alten" zu melden. Vllt. zahlt da jetzt noch wer... Aber NEIN, das Geld kann ich wenn ich es hätte lieber für was anderes ausgeben :-D | |
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| | # 115 |
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 7
| Hallo Habe nich heute mal bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und wollte wissen ob gegen mich ermittelt wird,die haben weder das aktenzeichen gefunden noch mein Name,was soll ich davon halten wo haben die dann eigentlich die adresse her? Lg |
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| | # 116 | |
| Moderation Threadstarter Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
| Zitat:
Solltest du nicht wegen Autodata oder BPM-Studio abgemahnt worden sein, kann die StAschaft auch nichts wissen, da das Ganze den Weg des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gegangen ist... Bitte die ersten 5 Beitäge des Threads nochmals verinnerlichen. Danke! | |
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| | # 117 |
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 7
| Habe auch eine abmahnung von N+L 09.09.09 von den erhalten hätte die Ballermann hits 2009 das von Evacuate the Dancefloor - Cascada am 14.08.09 runtergeladen. und weil mir das keine ruhe lässt habe ich heute bei der staatsanwaltschaft in Karlsruhe und Frankfurt angerufen aber keiner wusste bescheid. das gegen einen ermittelt wird oder wurde weder mit dem aktenzeichen konnten sie was anfangen noch mit dem namen. |
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| | # 118 |
| Registriert seit: 10.11.2003 Ort: Erlangen
Beiträge: 29
| [QUOTE=aber keiner wusste bescheid. das gegen einen ermittelt wird oder wurde weder mit dem aktenzeichen konnten sie was anfangen noch mit dem namen.[/QUOTE] Das wundert mich jetzt aber auch. Ist es nicht so, dass die staatsanwaltschaft ein verfahren wegen der anzeige durchführt, welches dann meist eingestellt wird und dann kommen die Abmahner und bekommen durch die Akteneinsicht die IP? Folglich müsste doch bei der Staatsanwaltschaft ein Vorgang mit Aktenzeichen notiert sein. |
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| | # 119 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
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| | # 120 |
| Registriert seit: 10.11.2003 Ort: Erlangen
Beiträge: 29
| Ich glaube ein sehr aufmerksamer Leser zu sein und ich kann mich erinnern hier schon mehrmals die Frage gelesen zu haben, ob N&L jemals einen Prozess geführt hat, welcher eine der hier genannten Abmahnungen betrifft. Bisher hat niemand diese frage mit ja beantwortet, glaube ich zu meinen. Die frage ist, beschränken sich die Herren auf das Drohen mit Abmahnungen? Wird hier nur mit Angst Geld verdient? Falls bisher wirklich niemand verklagt worden ist, könnte es einen Vorteil bringen, wenn wir Betroffenen gegenüber N&L viel offener die Zahlung verweigern. Ich für meinen Fall werde auf den Bettelbrief so antworten . ( Muster von abmahnwahn-dreipage.de) Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, nach wiederholter Prüfung des Sachverhaltes, teile ich Ihnen mit, dass Ihrerseits keinerlei Zahlungsansprüche bestehen, da ich keine Rechte Ihrer Mandantschaft verletzt habe. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verletzer die begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, dass er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernstgemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 209/86 = GRUR 1988, 699, 700 = WRP 1988, 652 - qm-Preisangaben II; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/89, Urteilsabdr. S. 38 - Metro III). Die von mir abgegebene Unterlassungserklärung ist straf- und gerichtsbewehrt. Sie wurde formuliert nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch. Darunter wird eine Formulierung innerhalb einer Unterlassungserklärung verstanden, nach der die Höhe einer festzusetzenden Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung vom Verletzen nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Im Streitfall wird die Überprüfung der Höhe der Vertragsstrafe den Gerichten überlassen. Da meine abgegebene einseitige strafbewehrte Unterlassungserklärung ernsthaft ist und auch inhaltlich den an eine solche Erklärung zu stellende Anforderungen entspricht, die Wiederholungsgefahr unabhängig von einer Annahmeerklärung des Gläubigers und daher gegebenenfalls auch schon vor einer solchen entfallen lässt (st.Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1995 I ZR 212/93, ZIP 1996, 246 = GRUR 1996, 290, 292 = WRP 1996, 199 m.w.N. Wegfall der Wiederholungsgefahr I, dazu EWiR 1996, 281 (Gloy)). Mit bester Empfehlung |
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