Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 18.04.2010, 21:01   # 11881
Arragon
 
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so habe eben beide ue geschrieben bzw ausgefüllt. bei monsta von culcha habe ich den unteren abschnitt geändert und interpret eingefügt.
aber bei so ein schöner tag steht da nix sondern nur werk.
da lass ich das wie es ist oder ???
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Alt 18.04.2010, 21:06   # 11882
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Arragon Beitrag anzeigen
da lass ich das wie es ist oder ???
So wie es in der originalen UE des Abmahners geschrieben wird, kannst du es übernehmen
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Alt 18.04.2010, 21:08   # 11883
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Arragon Beitrag anzeigen
...
Wo es keinen Interpreten gibt, enthält eine mod.UE nur den Rechteinhaber und der "Zusatz" beim Titel bzgl. des Interpreten fehlt üblicherweise.
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Alt 18.04.2010, 21:10   # 11884
Arragon
 
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ok denke ich habe verstanden. bekomme ich überhaupt bescheid ob die ue angenommen wurde oder nicht. was passiert wenn sie verweigert wird. gilt sie dennoch für mich .
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Alt 18.04.2010, 21:10   # 11885
so_so
 
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Zitat:
Zitat von loggez Beitrag anzeigen
naja zu dem fall verstorbener verstarb noch vor der Tat gabs keine wirklichen infos. seh mal nach, nur der tip mit einem anwalt, und eine unklare kopierte aussage zur vorbeugenden ue
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Zitat von Ulrich: "Wenn der (ehemalige) Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechteverletzung bereits verstorben war
und nur die Ummeldung des Anschlusses –aus welchen Gründen auch immer nicht korrekt erfolgt ist,
reicht der Hinweis auf den Trauerfall nicht aus, es ist nämlich zu befürchten,
dass umgehend eine zweite Abmahnung an den richtigen Adressaten erfolgen wird."

Ich weiß nicht, WO dein Problem liegt... eine Rechtsberatung wirst du hier jedenfalls NICHT erhalten! Auf was legst du es also an???

Ulrich hat dir etwas dazu geschrieben und wenn mich nicht alles täuscht, stand das gleiche auch schon ein paar Seiten vorher.

Also, kleine Bitte an dich: Lesen, durchlesen, verstehen - und nicht wahllos rummotzen. Dann lies dir doch einfach auch mal alles andere dazu durch, was du im Internet findest. Oder frag einen Anwalt - am besten einen, der auf Internetrecht spezialisiert ist. Kannst aber auch nen Anwalt fragen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist - nur kannst du dann nicht wirklich erwarten, RICHTIG GUT beraten zu werden.

Und falls da noch die Frage auftauchen sollte, wegen Rechtsschutzversicherung: Vergiss es. Urheberrecht ist nicht mit abgedeckt.

Und jetzt viel Spaß beim LESEN
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Alt 18.04.2010, 21:11   # 11886
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Arragon Beitrag anzeigen
...
Die musst nur reagieren, sollte die mod.UE mit Begründung abgelehnt werden. Dann ist die Begründung zu prüfen und gegebenenfalls eine korregierte Version hinzuschicken.
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Alt 18.04.2010, 21:14   # 11887
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Sorry, aber sein Einwand in diesem Fall war durchaus berechtigt. Deshalb habe ich ihm ja auch geantwortet. Ich verstehe auch Deine Analyse und Reaktion aufgrund Deiner sicherlich korrekten Schlussfolgerung. Aber ich denke, der Fall ist soweit abgeschlossen.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Alt 18.04.2010, 21:31   # 11888
so_so
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Sorry, aber sein Einwand in diesem Fall war durchaus berechtigt. Deshalb habe ich ihm ja auch geantwortet. Ich verstehe auch Deine Analyse und Reaktion aufgrund Deiner sicherlich korrekten Schlussfolgerung. Aber ich denke, der Fall ist soweit abgeschlossen.
Ich fand seinen/ihren Einwand nicht berechtigt, weil es wirklich schon 2mal dagestanden hat! Wenn der Verstorbene bereits zu der "Tatzeit" verstorben war und lediglich der Anschluss - aus welchem Grund auch immer - nicht umgemeldet war, ist das ja kein Verschulden des Abmahnenden/RI. Ich verstehe das zumindest so. Und mir ist ja auch klar, dass es nicht rechtens sein kann, das einem Verstorbenen kein Geld zusteht - ergo darf er auch nichts mehr "besitzen", was er eh nicht bezahlen kann. Und wenn jemand meint, man müsste den Anschluss nicht ummelden (aus welchem Grund auch immer) - und trotzdem die Leitungen weiterhin nutzt, dann muss dieser jemand auch für den Schaden aufkommen (als Störer zumindest)

So hab ich das zumindest gedeutet.

Klar, der erste Schock der Trauer ist oft so groß, das man nicht an alles gleichzeitig denken kann. Also fragt man sich: wie lange war denn der ursprüngliche Anschlussinhaber vor der "Tatzeit" schon verstorben?

Nichts für ungut
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Alt 18.04.2010, 21:38   # 11889
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
...
Also fragt man sich: wie lange war denn der ursprüngliche Anschlussinhaber vor der "Tatzeit" schon verstorben?
...
Grundsätzlich zahlt immer einer den Anschluss und das ist sicherlich kein Toter. Dieser "Rechnungskonto-Inhaber" ist oft ein guter Hinweisgeber bzgl. des "wie lange".
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Alt 18.04.2010, 21:48   # 11890
loggez
 
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Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Zitat von Ulrich: "Wenn der (ehemalige) Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechteverletzung bereits verstorben war
und nur die Ummeldung des Anschlusses –aus welchen Gründen auch immer nicht korrekt erfolgt ist,
reicht der Hinweis auf den Trauerfall nicht aus, es ist nämlich zu befürchten,
dass umgehend eine zweite Abmahnung an den richtigen Adressaten erfolgen wird."

Ich weiß nicht, WO dein Problem liegt... eine Rechtsberatung wirst du hier jedenfalls NICHT erhalten! Auf was legst du es also an???

Ulrich hat dir etwas dazu geschrieben und wenn mich nicht alles täuscht, stand das gleiche auch schon ein paar Seiten vorher.

Also, kleine Bitte an dich: Lesen, durchlesen, verstehen - und nicht wahllos rummotzen. Dann lies dir doch einfach auch mal alles andere dazu durch, was du im Internet findest. Oder frag einen Anwalt - am besten einen, der auf Internetrecht spezialisiert ist. Kannst aber auch nen Anwalt fragen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist - nur kannst du dann nicht wirklich erwarten, RICHTIG GUT beraten zu werden.

Und falls da noch die Frage auftauchen sollte, wegen Rechtsschutzversicherung: Vergiss es. Urheberrecht ist nicht mit abgedeckt.

Und jetzt viel Spaß beim LESEN
wer lesen kann ist klar im vorteil^^

Also kleine bitte auch an dich: Les dir bevor du was schreibst die letzten Seiten durch, achte auch am besten auf die Uhrzeit und hol keine Leichen an die Oberfläche.

schau dir mal post: 11864 an. da war für mich schon alles geklärt.

also erzähl mir nichts von lesen, wirklich nutzlosen infos und ect pp lieber an die eigene Nase fassen bevor du schon einen Beitrag abgeben musst.

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Alt 18.04.2010, 21:50   # 11891
so_so
 
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@ Frank

Genau. Das meinte ich ja auch damit. Sicherlich zahlt kein Toter - genauso sicherlich, wie ein Toter auch nicht den Anschluss nutzt

Na hoffentlich lief das Konto nicht auch noch auf den Verstorbenen...

Ich kenn das von meiner Oma - als mein Opa verstarb, lief der Telefonanschluss und etliches andere auch noch auf den Namen meines Opas... Oma wollte das nicht ändern - so sind alte Leute *mitdenSchulternzuckt* Ich kanns verstehen.

Und jetzt wieder zu den vielen Neu-Vielabgemahnten.

Meine Fresse... man bekommt ja glatt den Eindruck, dass hier die Strategie geändert wird. Viele Abmahnungen an ein und dieselbe Person - Angst einjagen.... "Wir sind dir auf dem Fersen" und "mit mehr als EINER Abmahnung stehst du ganz oben auf unserer Liste und es handelt sich nicht mehr um nen Bagatellfall". Bla, bla, bla... lasst euch nicht einschüchtern!
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Alt 18.04.2010, 21:52   # 11892
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von loggez Beitrag anzeigen
da war schon für mich alles geklärt
Sehr erfreulich. Also existiert kein Grund mehr, hier jetzt einen Streit anzufangen. Vollkommen unnötig. Gilt natürlich für alle, auch für mich.



Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
Und jetzt wieder zu den vielen Neu-Vielabgemahnten.
So sehe ich das auch. Heute lief es insgesamt recht gemütlich ab.
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Alt 18.04.2010, 21:57   # 11893
Strolchy23
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 14
Und noch ein Opfer vom letzten Freitag.
Ich öffnete meinen Briefkasten und fand darin einen Brief mit einer Abmahnung über den Titel "So ein schöner Tag".
Habe den Brief dann erstmal zur Seite gelegt und tief durchgeatmet.
Gestern/ Heute habe ich mich nun über das Thema informiert und bin dadurch auch auf dieses tolle Forum gestoßen.
Hier habe ich mich erstmal durch die vielen Seiten gelesen und konnte den ersten Schock nun langsam verdauen.
Habe nun die modUE ausgefüllt und werde den Brief morgen zur Postbringen.
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Alt 18.04.2010, 22:05   # 11894
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
Ist doch auch mal schön zu lesen:
Zitat:
Zitat von Strolchy23 Beitrag anzeigen
Gestern/ Heute habe ich mich nun über das Thema informiert und bin dadurch auch auf dieses tolle Forum gestoßen.
Hier habe ich mich erstmal durch die vielen Seiten gelesen und konnte den ersten Schock nun langsam verdauen.
Gefunden, gelesen...
Zitat:
Zitat von Strolchy23 Beitrag anzeigen
Habe nun die mod.UE ausfüllt, werde den Brief morgen per Post an die Kanzlei schicken und abwarten.
..und offensichtlich verstanden.

Gehe davon aus, dass Du auch nicht zahlst. Auch wenn Du`s nicht geschrieben hast.
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Alt 18.04.2010, 22:09   # 11895
Strolchy23
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 14
Jetzt war deine Antwort schneller als meine Korrektur des Beitrages um eine kleine Frage die mir beim nochmaligen Durchlesen der Abmahnung gekommen ist.


edit: Hab die Frage jetzt hier nochmal:

und dabei noch eine kleine Frage.

Im letzten Absatz der Vorlage nenne ich ja das Musikwerk..
Zitat:
das geschützte Werk “So ein schöner Tag", ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
Nenne ich dort wirklich nur den Namen des Stückes oder ergänze ich noch aus welchem Album der Titel ist?
Frage nur, weil auf der 1. Seite des Schreibens, wo der Vorwurf (Tat-Datum, Zeitpunkt usw.) genannt wird, unter Dateiname das Album steht, woher das Stück kommt.

Danke schonmal für eure Hilfe..
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Alt 18.04.2010, 22:15   # 11896
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Strolchy23 Beitrag anzeigen
...
Üblicherweise schreibt man in die mod.UE nur das Werk, für das man abgemahnt wurde. Wofür man abgemahnt wurde (ob Einzeltitel oder Album), ist in der Regel der Abmahnung zu entnehmen, wenn es nicht sowieso schon korrekt in der Original-UE steht, aus der man dann die Bezeichnung übernehmen könnte. Des Weiteren halte ich es für wenig empfehlenswert, bei Abmahnungen wegen eines Einzeltitels eine erweiterte mod.UE für z.B. ein Album abzugeben. Im Falle von Abmahnungen für einen Einzeltitel aus einem Sampler (keines Albums) ist die Angabe der Samplerbezeichnung aufgrund der unterschiedlichsten Rechteinhaber bzgl. der Einzeltitel sowieso nicht empfehlenswert.
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Alt 18.04.2010, 22:25   # 11897
Strolchy23
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 14
Danke für die Erklärung.
Hatte die Bezeichnung des Musikwerks aus der vorgefertigten UE übernommen und in meine mod. UE kopiert.
War jetzt nur irgendwie etwas unsicher geworden.
Dann lasse ich das so und benenne nur den Titel des Musikwerks.

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Alt 18.04.2010, 22:44   # 11898
so_so
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
Also ICH würde das nicht dazu schreiben. Aber das ist echt nur MEINE Meinung.

Auf das Lied ok, aber auf das Album? Wer weiß, was denen als nächstes einfällt. So viel wie nötig schreiben, aber sowenig wie möglich
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Alt 18.04.2010, 23:11   # 11899
Strolchy23
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 14
Wie gesagt, ich habe die relevanten Daten..
Adresse der abmahnenden Kanzlei, Anschrift des/der Rechteinhaber und
Name der streitgegenständlichen Datei.. aus deren beigefügter UE 1:1 in die Vorlage übernommen die hier im Forum empfohlen wird.
Damit sollte das hoffentlich passen.
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Alt 18.04.2010, 23:56   # 11900
Halo
 
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Beiträge: 5
Hallo ich bin auch neukunde bei nümann und Lang geworden
Ich habe eine Sache die mich stört ich habe Post von 2 verschieden Anwälten bekommen einmal wegen "Monsta" und einmal wegen "so ein schöner Tag" Der Briefkopf ist der Selbe der sogenante Hash wert ist der selbe sogar die Uhrzeit zählt das nun unter maßen abmahnung ?
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