| | # 11387 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
| Zitat:
1. ist hier wohl der Grossteil der deutschen Bevölkerungsschichten anwesend. 2. reagiert jeder anders auf seine erste Abmahnung... kaum einer wird das wohl gelassen sehen... der eine eher gefasst und ruhig und dere andere eher panisch. der erste davon liest erstmal, bevor er schreibt und der letztere fragt erstmal, bevor er liest... und zwischen diesen beiden Extremen ist halt alles hier vertreten und jeder wird hier behandelt. Dabei musst du sehen, dass gerade der, der panisch schreibt der bevorzugte Kunde der Abmahner ist. Denn der ist in seiner Panik eher bereit zu zahlen. Daher hat mit Sicherheit kaum einer ein Problem damit, eine Frage zum wiederholten Male zu beantworten. Meistens hat man die mit 2-3 Antworten halbwegs beruhigt und in den Grundkurs geschickt... Und schon ist dem Abmahner wieder ein halbwegs sicheres Opfer genommen Das ist doch wohl das bisschen antworten wert, oder?
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 11388 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| klar hast du recht mit deinem post, manchmal ist es ein bisschen frustrierend, wenn man immer dasselbe schreiben muss weil neuabgemahnte immer die gleichen fragen stellen. aber in letzter zeit ist es doch eher ruhig in allen foren geworden, liegt es daran, daß die ************ nun erstmal die füße still halten bis endlich der bgh urteilt oder lesen hier mehr ohne zu fragen? meister schutt kramt seine altlasten aus den keller, wie auch immer..... jeder abgemahnter, den wir helfen können, sein täglich brot weiterhin kaufen zu können weil er nicht die abmahnindustrie unterstützt, ist es wert, ein paar zeilen zu schreiben. wenn es auch nur die aufforderung ist erstmal zu lesen. und deshalb stoße ich gerne mit dir an:saufgela rostgruß |
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| | # 11389 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Kurzunterbrechung des Boykotts Die neue Halbjahresbilanz ist da! Sie ist überaus erfreulich. Seit einem halben Jahr überwachen hoch qualifizierte Rechtsanwälte der Kanzlei Nümann + Lang nahezu täglich meine blog-Entwicklung. Im Durchschnitt setzt ich eine Beschäftigungsdauer (zum Großteil außerhalb der normalen Kanzleiöffnungszeiten) von durchschnittlich 28,7 Minuten für insgesamt drei Anwälte an. Damit wäre eine Summe von 86,1 Stunden mit einem rechtsanwaltlichen Stundensatz in Höhe von 180,00 anzusetzen. Dieses hat wiederum einen Gesamtbetrag in Höhe von 15.498,00 collateral damage verursacht, was mich natürlich außerordentlich freut. Dabei wurde ich noch nicht mal von denen abgemahnt. PS: von den psychischen Schäden ganz zu schweigen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 11390 |
| Registriert seit: 13.04.2010
Beiträge: 28
| Guten Abend allerseits. Auch ich war lange nur ein aufmerksamer Leser dieses Forums, der gefühlte 300 Seiten dieses Threads und ca. 50 Stunden reiner Lesezeit mit anderen Infos aus dem Netz verbracht hat. Und nun melde mich mit meiner ersten Frage zu Wort. ZUM SACHVERHALT: vor knapp drei Monaten erhielt mein Vater die erste Abmahnung von N+L über 450 Euro für einen Musiktitel eines angeblich heruntergeladenen Chartscontainers. "Täter" ist unserer Meinung nach wahrscheinlich meine jüngere Schwester, was im Folgenden relevant wird. Relevant in diesem Zusammenhang ist auch, dass sie über 20 Jahre alt, damit volljährig ist. Und sich weitaus besser mit Computern auskennt als meine Eltern. Ich habe nachdem die Abmahnung kam erstmal eingehend recherchiert und ihm empfohlen, nicht zu zahlen und nur fristgerecht eine modifizierte UE abzuschicken, die ich für ihn entsprechend angepasst habe. Er wollte aber, um sich weiteren Ärger zu ersparen (er ist "herzkrank"...), dennoch zahlen und hat auch die 450 Euro an die freundlichen Herren Abmahn-Anwälte überwiesen. Außerdem habe ich ihm eine vorauseilende UE für zwei weitere Titel empfohlen, die aktuell von N+L abgemahnt werden und sich auch dem Chartcontainer befanden. Mir ist klar, dass die Meinungen hier auseinander gehen, ob diese vorauseilenden UE sinnvoll sind, weil sie ja angeblich "schlafende Hunde" wecken könnten. Aber das halte ich für Unsinn, wenn man sowieso schon eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten hat, der natürlich auch in seinen Datenbanken sehen kann, welche weiteren Titel er auf gleichem Chartcontainer anschließend abmahnen kann um so immer wieder 450,00 Euro zu erhalten. Meine Frage dreht sich um folgendes: hier wird immer wieder beauptet, die vorauseilende UE wäre "schlecht". Doch wenn ich es richtig verstehe, wird durch die vorauseilende UE jeglicher Anspruch eines abmahnenden Anwalts auf Rechtsanwaltsgebühren ausgeschlossen. Damit bleibt als einziger großer Posten bei den typischen N+L-Abmahnungen "nur noch" 500,00 Euro Schadensersatz. Wie ich heute gelesen habe, kann der Störer = Anschlussinhaber aber nur für die Rechtsanwaltskosten, nicht für den Schadensersatz haftbar gemacht werden. Quelle: Filesharing: Es gibt sie noch! Abmahnung Nümann + Lang für Eshujs u.a. | Rechtsanwaltskanzlei Ratzka Zumindest sofern der folgende Satz zutrifft: "3. Leitsatz: Bei einem volljährigen Kind, das nach allgemeiner Lebenserfahrung im Umgang mit Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor seinen erwachsenen Eltern hat, bedarf es keiner einweisenden Belehrung" Quelle: Informations-Portal und FAQ zu Rechtsproblemen im Filesharing-Bereich Wenn ich das richtig verstehe, bliebe demnach bei dieser Konstellation von den erstreitbaren Kosten für den Abmahner nichts/fast nichts übrig, wenn man erst die vorauseilende UE abgeschickt hat und sich dann auf sein Zeugnisverweigerungsrecht im Zusammenhang mit Familienangehörigen beruft?! 1. Vorauseilende UE = Rechtsanwaltskosten des Abmahners weg 2. Downloader war Familienangehöriger -> Zeugnisverweigerungsrecht durch den Störer -> Downloader war volljährig und haftbar -> Störer kann nicht für Schadensersatz haftbar gemacht werden MEINE FRAGE: Sehe ich das richtig?! Oder liege ich da vollkommen falsch?! BEVOR IHR MIR AUF MEINE ANFRAGE ANTWORTET, FOLGENDE BITTE: zerredet meine Anfrage hier nicht. Wenn ihr keine Ahnung habt und eure Meinung nicht belegen könnt, wäre es nett, ihr würdet nichts zu meiner Anfrage schreiben. Das führt ansonsten nur zu Verwirrung für die unzähligen Neuabgemahnten, denen sich diese Frage auch stellt und die dann erstmal Meinungen von Tatsachen zu trennen versuchen! Was immer schwerer wird, weil das Thema so unübersichtlich geworden ist... DANKE! |
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| | # 11391 |
| Registriert seit: 20.02.2010 Ort: J.w.d.
Beiträge: 143
| hmmm..irgendwie kommst du mir bekannt vor Es gibt hier einige von den erfahreneren Leuten die dir deine Frage beantworten können, nur hoffe ich sehr das damit nicht wieder so eine Diskussion losgetreten wird wie bei "Sushi im Bart" und "Perudabo"(hieß der so?) Nix für ungut... |
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| | # 11392 | |
| Registriert seit: 13.04.2010
Beiträge: 28
| Zitat:
Weil Du ähnlich betroffen bist bzw. die gleiche Frage hast?! Oder denkst Du, ich bin ein Troll/Fake?! Letzteres: NEIN! Ich war noch nie in diesem Forum angemeldet! Und von "Sushi im Bart" und "Perudabo" weiss ich auch nichts... Sollte es bei einem von beiden um meine Fragestellung gegangen sein, wäre es aber nett, Du oder jemand anderes würde mir die Seite in diesem Thread nennen, auf der ich Antworten finden kann?!!! Aber bitte nur, wenn es sich auch wirklich um diesen Sachverhalt handelt. Danke! Und falls jemand der Erfahreneren Sorge wegen einer zu ausufernden Diskussion hat: bitte eine PN mit der Antwort/Meinung zu meinem Sachverhalt an mich!! Danke²! | |
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| | # 11393 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| Zitat:
8. Was ist eine vorauseilende modifizierte Unterlassungserklärung und wann brauche ich diese Die vorauseilende mod. UE ist ein Sonderfall der mod. UE, die an den Rechteinhaber des Werkes geschickt wird. Vorauseilend heißt die deshalb, weil sie einer drohenden Abmahnung vorauseilt. Damit wird das Unterlassungsbegehren des Rechteinhabers bereits im Vorfeld erfüllt. Vorauseilend heißt auch, sie wird vor Eintreffen einer Abmahnung gegenüber dem Rechteinhaber abgegeben. Der Text entspricht inhaltlich dem Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung. Da es hier jedoch (noch) keine Abmahnung gibt, kann das Aktenzeichen aus dem Muster weggelassen werden. Die Ursachen wie man zur Erkenntnis kommt, dass eine Abmahnung droht, sind vielfältig. Durch strafrechtliche Ermittlungen zum einen. So könnte man durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt bekommen, dass gegen den Anschlussinhaber ermittelt wurde, aber das Verfahren eingestellt wurde. Weiterhin haben auch Ermittlungsvorgänge wie Hausdurchsuchungen oder Polizeivernehmungen nachfolgende zivilrechtliche Konsequenzen (Abmahnung). Nach Kenntnis gilt es daher schnell zu handeln. Eine weitere Nutzungsmöglichkeit eine mod. UE vorauseilend zu versenden, besteht bei vorliegen, der in Pkt. II (2.) genannten Gegebenheiten. Man sollte allerdings bedenken, dass die Form einer vorauseilenden modifizierten Unterlassungserklärung kein Allheilmittel gegen noch vermutete, kommende Abmahnungen darstellt. Es sollte dafür schon ein indizierter Grund vorliegen, da man anderenfalls auch eine Abmahnung wegen Abgabe einer nicht geforderten Unterlassungserklärung (RA Stadler vom 09.12.2009) bekommen könnte. Auch wenn der Link im vorgenannten Beitrag schon einige Zeit zurückliegt, zeugt dieser Aufruf hier (Link), dass vorsorgliche Unterlassungserklärungen auch Gefahren und Risiken darstellen können, insbesonders dann, wenn sie aufs Geradewohl verschickt werden. das steht alles auf der ersten seite dieses forums, grundkurs gemannt. gruß | |
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| | # 11394 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Die wären nicht erstattungsfähig weil die Abmahnung unbegründet ist, wenn der Unterlassungsanspruch schon abgewendet wurde. Ja. Zitat:
Grundsätzlich wird ein Störer jedoch nicht für Schäden haftbar gemacht. Ich würde mich diesbezüglich jedoch gegenüber dem Abmahner außergerichtlich überhaupt nicht erklären (KEIN KONTAKT!) Ein Fall von Geltendmachung reiner Schadensersatzansprüche seitens der RI ist mir bisher auch noch nicht bekannt. Diesbezüglich würde ich mir auch keine Sorgen machen. | |
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| | # 11395 |
| Registriert seit: 13.04.2010
Beiträge: 28
| @ Niemehrsaugen: Danke Dir, aber den "Grundkurs" habe ich zig Male gelesen. Auf ihm und einigen anderen Informationen aus dem Netz beruhte ja auch mein Entschluss, für meinen Vater eine vorauseilende UE aufzusetzen. Es lag schließlich ein "indizierter" Grund vor, von weiteren Abmahnungen auszugehen. Wie Du aber sicher weisst, werden durch die vorauseilende UE bestenfalls die Anwaltskosten für die noch möglichen Abmahnungen von z.B. N+L nichtig. Wobei auch dieser Punkt stritig ist, weil ja angeblich bereits Kosten für den Abmahnanwalt entstanden sind, wenn er das Mandat erhalten hat und seine Arbeit vor dem Abschicken der Abmahnung aufgenommen hat. (Die 50 Euro Pauschale zur Ermittlung der IP/Anschrift sind für mich in Ordung, aber mir schleierhaft ist, wie sich die Anwaltskosten beim Vershcicken von Serienbriefen bei standardisiertem Vorgehen auf über 600 Euro belaufen können. M.E. ist es Betrug/Wucher, für diese "Arbeitsleistung" so eine Kostenpauschale zu verlangen! Aber belassen wir es dabei, dass mehr als 600 Euro angemessen sind...). Was aber laut aller Infos, die ich dazu finden konnte, zuerst trotzdem bestehen bleibt, ist der Schadensersatzanspruch. Den könnte der Anwalt immer noch durchzusetzen versuchen. Und nur darauf zielt meine Frage ab bzgl. dem Verwandten/volljährigen Kind des Störers. Also nochmal. Alles folgende, nachdem eine vorauseilende UE eingereicht wurde: 1. Stimmt es, dass der Störer nur dann vollumfänglich haftet, wenn es sich bei dem Downloader z.B. um ein minderjähriges Kind handelt oder er sein Wlan nicht ausreichend geschützt hat, wodurch ein unbekannter Dritter es benutzen konnte? 2. Wie soll der Störer vorgehen, wenn er weiss, dass der mutmaßliche Downloader sein volljähriges Kind war? Muss er das Kind benennen, um sich von Schadensersatzanspruch freizumachen oder reicht der allgemeine Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht bei nahen Verwandten?! 3. Sollte das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ausreichend sein, mit welchen Maßnahmen von Seiten des Abmahners hat der Störer und sein Kind -wenn er es denn benennt- zu rechnen? Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass das Kind des Störers studiert und keinem Beruf nachgeht, sondern sich nur mit einem Unterhalt finanziert (auf das rein rechtlich eigentlich gar keinen Anspruch mehr hat) -----Doppelpost zusammengeführt am 13.4.2010 um 09:16:34----- Danke Dir, Orchid! Damit wären meine Fragen geklärt! Eine Sache noch: wie mir in den vergangenen Stunden aufgefallen ist, ist bei N+L in den letzten Wochen mindestens ein neuer Abmahntitel dazugekommen ("Monsta"). Wie sinnvoll wäre es dann, sicherheitshalber tatsächlich ALLE Titel bei N+L mit vorauseilenden UE abzudecken. Weil es ja offensichtlich auch vorkommt, dass weitere Titel hinzukommen können und sogar für ein und denselben Titel bei mehreren Rechteinhabern (z.B. waren Anwalt Rasch und N+L zeitweise für unterschiedliche Rechteinhaber des gleichen Titels von Cascade zuständig). Die Gefahren einer solchen Breitseite vorauseilender UE sind mir klar, können aber zumindest teilweise umschifft werden, wenn z.B. der Anschlußinhaber nach den UEs sicherheitshalber wechselt. Mich würde interessieren, ob es hier schon jemand schon so gehalten hat?! Und wie er dabei vorganagen ist?! Einfach alle Titel des Chartcontainers UE-konform in einer großen UE auflisten? Und an wen schicken?! Direkt an N+L oder an die jeweiligen Rechteinhaber direkt? Und falls es jemand von den Mitlesern getan hat, hatte er danach Ruhe oder nicht?! |
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| | # 11396 | ||
| Gastposter | Zitat:
Wenn Du die gesammten 100 Songs meinst in einer UE zu unterlassen ist das , sorry, blödsinn weil nicht alle Songs abgemahnt werden. Ausserdem müstest Du jeden einzelnen RI anschreiben. Zitat:
Frage meiner seits: Du schreibst das Du die modUE angepasst hast. Bezieht sich die Anpassung auf die Erweiterung? | ||
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| | # 11397 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
Kann man hier alles nachlesen | |
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| | # 11399 |
| Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
| Hi Leute, da ich gerade mein einjähriges feiere möchte ich euch mal ein wenig Mut machen und euch informieren das ich nun seit einem Jahr nichts mehr von N.ULL gehört habe. Kurzer Werdegang: Mai 09 erstmals von Null wg. Tasa abgemahnt mit der forderung SOFORT 450 zu zahlen. April 09 Anwalt beauftragt ne UE zu schicken. April 09 UE ging aus bis April 10 FUNKSTILLE seitens NULL ![]() Also es muss nicht der Weltuntergang sein wenn Null euch Briefchen schickt. Oberste Regel: Immer COOL bleiben und nicht aufgeben. Haltet durch und lasst euch nicht von denen einschüchtern!! Mit besten Grüßen Mule4ever |
|
| | # 11400 | ||
| Registriert seit: 13.04.2010
Beiträge: 28
| Danke sehr...Aber ich wünschte, ich hätte ihr fernbleiben können! Leider ist es passiert. Dementsprechend dankbar bin ich, dass es dieses Forum und die einschlägigen Seiten gibt! & ![]() So berechtigt der grundsätzliche Anspruch der Rechteinhaber auch fraglos ist: diese Abmahnindustrie ist unmoralischste und scheinheiligste, mit dem ich in meinem Leben bisher "persönlich" in Kontakt gekommen bin. Und dass der Gesetzgeber hier keine vernünftigen Rahmenbedingungen setzt, ist nach m.E. schierer Wahnsinn. Zitat:
Ansonsten hieße es, drei Jahre lang zu bangen, dass N+L zum Zeitpunkt des Loggs noch einen anderen Mandanten hatte, von dem sich ein Song in diesem Chartcontainer befand. Wie z.B. jetzt aktuell im Fall von "Monsta". Hier hat sich für N+L eine weitere Option aufgetan, über die man als Geloggter aber erst seit März 2010 informiert wird, wenn man entweder eine Abmahnung dafür in den Händen hält oder den Titel in einer Abmahn-Datenbank entdeckt. Oder "zufälligerweise" im gleichen Download-Zeitraum von mehreren Abmahnern geloggt wurde. Einen Teil der Titel aus dem Chartcontainer ist natürlich auch besonders relevant, wenn laut der Datenbank aktuelle Abmahnungen anderer Abmahner als N+L vorliegen. Mit Hilfe der einschlägigen Datenbank würde ich dann direkt die Rechteinhaber anschreiben oder -sofern das ausreichend ist- deren jeweilige Musikverlage bzw. Plattenfirmen. Wie detailliert die vorauseilende UE dann jeweils ausfallen muss, weiss ich noch nicht. Mir wäre es am liebsten, wenn ich keinen konkreten Titel erwähnen müsste, auch wenn das natürlich sehr weitgehend wäre. Nach dem Wechsel des Anschlußinhabers wäre aber die Gefahr der Vertragsstrafe nur minimal, gerade weil mein Vater außer als Anschlußinhaber durch Verschulden Dritter niemals Gefahr laufen wird, irgendwelche Urheberrechte zu verletzen. Zitat:
Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung | ||
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