| | # 1101 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
1. Eine ausreichende Willenserklärung ersetzt "unter Umständen" eine bereits abgegebene, die widerrufen wird. Das ist die Antwort auf die Frage 1 die gestellt wurde. 2. Ein Zahlungsversprechen sollte jedoch eingehalten werden. In diesem Fall handelt es sich zudem um einen vereinbarten "Zahlungsaufschub". Das war Anwort auf Frage 2. 1 + 2 = "Geld" ist kein Anfechtungsgrund für einen Widerruf einer Willenserklärung, der Sonne hat vor Gericht zu bestehen. Schon gar nicht, wenn es sich um einen außergerichtlichen Einigungsbetrag handelt. Sowas wäre bei Extremen möglich, wie beim berühmten "Ebay-Porsche" geschehen. Ich kann zwar einen Porsche bei ebay für 3,50 ersteigern, aber ich bekomme ihn trotzdem nicht. Es kann hier nur um die Korrektur bezgl. "Schuldeingeständniss" gehen. Den armen Kerl darüber hinaus noch mit allerlei selbst gestricktem Zeug zuzumüllen ... ist doch eher etwas für den Strang tiefgründiger psychologischer Gedanken von Abgemahnten.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 1106 | |
| Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
Mfg Peter Nümann | |
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| | # 1108 | |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
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| | # 1109 |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5
| Hallo an alle. Wir haben heute einen Umschlag erhalten von der Anwaltskanzlei Nümann + Lang. Dort steht geschrieben das wir Schadensersatz in Höhe von 450,- Euro zahlen sollen. Wir sollen folgende Tat begangen haben: "Bravo Black Hits Vol. 20" Musikwerk "Weit Gekommen" Tat Datum: xx.04.09 ist ein Sonntag und da haben wir geschlossen. Desweiteren haben wir gerade den Link gelesen von Baxter. Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Deutschland Nun meine Frage was können wir tun? Wir sind uns keiner Schuld bewusst und die Aufforderung die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben fällt ja schonmal ganz aus, da wir ja die Tat dann gestehen würden. Vielen Dank an alle die uns weiterhelfen können. |
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| | # 1110 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
[Ich bin natürlich nicht repräsentativ, da ich noch nicht im Fall-Zuweisungs-Kartell den Botenjunge spiele. ]60% - "Unschuldig" [20% nach OLG Frankfurt 11 U 52/07 v. 01.07.08] 40% - Täterbezug [20% nach OLG Frankfurt 11 W 58/07 v. 20.12.07 nicht haftbar] "Ich glaube Ihnen, dass sie die Tat nicht begangen haben, aber manchmal muß man auch für etwas gerade stehen, was man nicht begangen hat." [Richterin am AG Frankfurt/Main, Schlußsatz, nicht protokolliert glaube am 25.06.2009 um 09:55 - Vergleich]
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| | # 1112 | |||
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
Zitat:
Haben Sie evtl. eine Statistik darüber wie hoch der Anteil finanziell schwacher Anschlussinhaber ist? Zitat:
Ich halte auch nicht zurück, dass ich es nicht gewesen bin, sondern nur die Beweise mit denen ich dies untermauern kann. Wenn der Abmahnanwalt mir dies nicht glaubt, dann kann ich nichts dagegen tun, da im Übrigen auch keinerlei Interesse habe ohne Not Dritte in Private Dinge einzubeziehen die niemanden etwas angehen. Sollte ich dies vor Gericht müssen um meine Unschuld zu beweisen tue ich dies aber die Auslagen der Gegenseite zu tragen nur weil ich mein Privatleben nicht ohne Zwang öffentlich mache wirkt in einem Rechtsstaat befremdlich und ich gehe nicht davon aus, dass das Gericht dies anders sehen wird. | |||
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| | # 1113 | |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
mal so nebenbei, könnte man erwägen eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung anzustreben? " Ironiemodus-ein" würde mich da Herr Nümann dann auch vertreten? "Ironiemodus-aus" | |
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| | # 1114 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
]Schick ich Ihnen gerne so zu. Was das Gericht.... das Gericht dort ist doch vollständig uneins. "Es war einmal ein Rechtsanwalt der obersten Güteklasse. Der legte zwei unterschiedliche Klageerwiderungen vor. Eine von ihm geschrieben und eine nicht von ihm Geschriebene. Die Seine wurde von der jungen Richterin mit Note 6 bewertet. "Unsubstantiiert". Die andere von einer erfahrnen Juristin mit Note 2,5 "Substantiiert - noch nicht ausreichend". Genau: Beide Texte waren von mindestens gleicher Qualität. PS: Sie dürfen natürlich eines nicht vergessen: Wenn sich ein Abgemahnter zB in einem Internetforum anmeldet geschieht das oft Monate vor einer Klage. Da redet sichs leichter.
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| | # 1115 | |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Zitat:
Das Problem ist, dass du dies, falls es zu einem Prozeß kommt, auch beweisen musst. Von einer Anzeige wegen Falschaussage würde ich Abstand nehmen. Das würde dich nur Geld kosten, da die Abmahner deine IP geloggt haben und somit jedenfalls der Anschein besteht, dass du diese Rechtsverletzung begangen hast. Du könntest höchstens Herrn Nümann deine Situation schildern, wobei ich persönlich meine, dass dies ohne Rechtsbeistand (der mit Kosten verbunden wäre) auch unkalkulierbare Risiken birgt was die Mitteilung von Informationen anbelangt, die nicht für die Gegenseite bestimmt sind. | |
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| | # 1116 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Lindor vs RIAA = "An attorney defending against a music-piracy lawsuit didnt cross ethical bounds by filing motions broadly attacking the recording industry and posting them on his blog, a magistrate judge has ruled, rejecting demands from the RIAA for monetary sanctions." [...] "The opinion is not binding on the federal judge who presided over the RIAAs case against Marie Lindor, Beckermans client who was accused of making copyrighted music available on the Kazaa file sharing program. After five depositions and three years of legal maneuvering, the RIAA has dropped the case against the woman whom Beckerman said has never turned on a computer." Quelle Beschluss
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| | # 1118 |
| Registriert seit: 03.09.2009
Beiträge: 134
| Was willst du uns mit diesem Beitrag mitteilen? Der Fall hat m.E. nach wenig mit dem Abmahnwahn zu tun und ist ausserdem ein Fall amerikanischer Rechtsprechung. is zwar OFFTOPIC aber ein Aussenminister der kein Englisch kann ist nicht gerade ein Aushängeschild für Deutschland! |
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| | # 1119 | |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 16
| Zitat:
Ich weiß hundertprozentig, das weder mein Mann noch ich dieses Programm Torrent auf dem Rechner haben. Die Sache ist aber, wer weiß wann und wo evtl. diese IP geloggt wurde, wir haben T-Home Entertainement, wo Fernsehen übers Internet läuft ![]() ausserdem fehlt nach Aussage meines Mannes die Mac-Adresse um den Rechner zuzuordnen. Also in meinen Augen echt alles ein bisschen "haltlos" -----Doppelpost zusammengeführt am 14.10.2009 um 16:42:01----- achja.. interessant auch das ein so vielbeschäftigter Anwalt sooooooviel Zeit hat in einem Internetforum zu posten | |
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