| | # 10901 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
richtig erkannt, weil Du dann eben als Störer in Haftung genommen wirst. Als Anschlussinhaber bist Du für die "Verkehrssicherheit" Deines Anschkusses selber verantwortlich und wirst deshalb von den ************ zur Verantwortung gezogen. Auch Dir geben ich den freundschaftlichen Rat, Dich zumindest in den Grundkurs für Neuabgemahnte (siehe meine Signatur) gründlichst einzulesen, dann wird Dir vieles klarer. Gruß montezuma## Werbung
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 10902 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Wenn man tatsächlich Belege vorliegen hat kann man diese je nach Kassenlage einsetzen oder diese für ein mögliches Verfahren sicher bunkern. Beauftragt man hier einen qualifizierten Anwalt muß dieser sicher mehrere Schriftsätze entwerfen, was Geld kostet und (wie viel Geld?) vorher besprochen werden sollte, bevor man den auftrag vergibt. Den eigenen Anwalt zahlt man aber sicherlich selbst, denn in solche Verfahren steigen gewisse Abmahnkanzleien ungern ein, da das Verlustrisiko enorm hoch ist.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10904 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Genau einer der "Aufreger". Was mich mehr stört ist dieses Gerede um RA-Kosten. War das jetzt ein Streitwertansatz von 250.000 für 132 Musiktitel? Oder hat man anders als am OLG Köln doch die Gebührenfaktorerhöhung anerkannt? (150.000 Streitwert - 1,9 Gebühr RA Kosten) Normalerweise diesen Pressemitteilungen dazu jemanden über etwas aufzuklären. Diese hingegen führt zu mehr Fragen, als man vorher hatte.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 10905 |
| Gastposter | Danke für die schnellen Antworten. Bin auf einen interessanten Link (veröffentlich im Thread "Die große Filesharing-FAQ") gestoßen: Filesharing, die Folgen und Auswege aus der Haftung Wenn man die dort angestellte Argumentation bzgl. W-LAN verfolgt (insbesondere unter Einbeziehung der Telemediengesetze), so könnte es doch einen Versuch wert sein, jedwede eigene Täterschaft abzustreiten und auf unbefugte Nutzung durch Dritte zu verweisen. Andere Idee: Meistens ist ja nicht der Download, sondern der Upload (die Veröffentlichung) Grund der Abmahnung. Wenn man in seinem Filesharing-Client regelmäßig den Upload abstellt (auf 0 KB/s Upload Speed begrenzt), dann muss doch der Abmahner den Nachweis erbringen, dass man tatsächlich einen Upload gemacht hat. Dann ist es doch nicht ausreichend zu sagen, dass der Client sichtbar war und sich die Datei bei einem auf der Festplatte befandt. Wie würdet ihr diese Argumentation beurteilen? Wie genau wird nachgewiesen, dass man die abgemahnte Datei auch tatsächlich als Upload zur Verfügung gestellt hat (und nicht nur heruntergeladen hat)? |
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| | # 10906 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
und wie würdest Du das im Ernstfall vor Gericht beweisen wollen? Ich denke, den Beweis wirst Du schwerlich geben können. Und dann glaube ich zu wissen, wem der Richter am Ende mehr Glauben schenken wird. Gruß montezuma##
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| | # 10907 | ||
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Zitat:
Ein "aber ich hab doch gar nicht" reicht da als Gegenargument nicht aus. Aber so weit sind wir ja noch gar nicht, oder? Wohlgemerkt: diese Diskussion ist ohnehin erst sinnvoll im Falle einer Kostenklage. Und die Gefahr einer solchen ist doch recht gering. Je weniger Informationen, Du dem Abmahner von Dir gibst, desto weniger kann er abschätzen, wie groß seine Chancen vor Gericht sein werden. | ||
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| | # 10908 |
| Gastposter | @waldibrieffreund @montezuma## Ja, stimmt, das wären schon mögliche Argumentationsketten für den Fall einer Kostenklage. Beweisen könnte ich diese Behauptungen natürlich nicht. Genausowenig wie der Abmahner beweisen kann, dass *ich* derjenige war, der heruntergeladen hat. Aber das braucht er ja auch nicht, da es ja die sogenannte Störerhaftung gibt... |
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| | # 10909 |
| Registriert seit: 24.03.2010
Beiträge: 2
| Hallo zusammen ich bin neu hier und habe jetzt schon so einiges gelesen, interessant ist das ich innerhalb von 15 Minuten nachdem ich meine Abmahnung in meinen Forum bekanntgegeben habe einen Anruf bekam der mir helfen wollte und mich auf diese Seite brachte ![]() Danke dem Anrufer und danke all denen die sich hier schon sehr lange bemühen den Abzockabmahner das Handwerk zu legen Nun ich betreibe ein Forum und habe jetzt eine Abmahnung der Herren Nümann und Lang bekommen, weil in diesem Forum ein Artikel, in dem eine neue TV Sendung angekündigt wird zugänglich war. Dieser Artikel ist vermutlich durch Google oder E-Mail Newsletter verbreitet worden und wurde ins Forum gepostet - leider nicht zitiert wie das sonst meistens der Fall ist Er umfasst 85 Zeilen und wurde 385 x angeschaut Es gibt an jedem der Artikel eine Meldefunktion von der aber kein Gebrauch gemacht wurde, ebenso scheint die Aufforderung bei gefundenen Urheberrechtsverletzungen zuerst den Kontakt aufzunehmen völlig egal zu sein. Die Abmahnung beläuft sich auf einen Streitwert von 15.900 € (für diesen einen Artikel) Als Schadenersatz werden 900 € geltend gemacht + die Anwaltskosten von 755 € macht 1655 Euro die ich zu zahlen habe geht man auf die Homepage der Firma teleschau der Mediendienst GmbH findet man dort natürlich keinen Zugang zu dem Artikel da er ja an Kunden verkauft wurde. Das bedeutet das dieser Artikel wenn überhaupt von irgend einem Kunden kopiert wurde- vermutlich aus dem News Verzeichnis von Google, weil er thematisch zur Seite passte und jemand den Usern zeigen wollte das es da bald eine neue TV Sendung gibt Das heisst man kann weder nachvollziehen ob wirklich jemand für so einen Titel 900 Euro zahlen würde noch was man zahlen müsste als Mitglied, denn es wird angeboten, das etwaige Rechtsstreitigkeiten eventuell dadurch abgegolten werden könnten wenn man ein Abo abschliesst. Übrigens haben die Herren von Teleschau auf ihrer HP selber den Satz keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt - was ich dann in Anbetracht der Lage doch sehr witzig finde. Ich habe den Artikel heute morgen sofort gelöscht Was mir komisch vorkommt ist die Höhe der Forderungen, ist hier jemand der mir bestätigen kann das das eine normale Höhe für so einen Artikel ist ? Normalerweise wird bei uns alles als Zitat gehandhabt - dieser Artikel ist durchgerutscht Ziemlich teurer Fehler für uns Da fragt man sich ob es überhaupt noch lohnt so ein Forum zu betreiben |
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| | # 10911 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
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| | # 10912 | |
| Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 22
| Zitat:
Ich schätze hier sah es so aus, als sei der Beitrag ein eigener gewesen und wird somit als Textdiebstahl angesehen. I-wo hab ich doch bei dem Peter auf der Page sowas wie Texturheberrecht gelesen | |
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| | # 10913 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Auch wenn wir dieses Thema nicht speziell behandeln liegen uns doch Abmahnungen und zT auch Erkentnisse aus Gerichtverfahren vor. Problematisch erscheint, dass bei solchen Abmahnungen keinerlei Vergleichsbereitschaft auf Gegnerseite zu erkennen ist und man sich klagefreudiger zeigt als man sich das so denkt. Es gibt allerdings auch schon Beschlüsse in denen solche Streitigkeiten an die Heimatgerichte verwiesen wurde, was bei der Anwaltswahl natürlich eine Kostenrolle spielt. Vom Beweis her sind solche Dinge natürlich einfachst (Screenshot). Richtig bemerkt wäre hier die Quelle des Artikels (wer denn nun den Artikel warum und woher gepostet hat sehr wichtig). Ansonsten dreht sich der ganze Kram jedoch um sehr spezielle Rechtsfragen, so daß anders als bei den Filesharingverfahren eine anwaltliche Vertretung von Anfang an Sinn macht. Selbstverständlich sind die Rechtsanwälte, die zB beim Verein gegen den Abmahnwahn als Experten angegeben sind allesamt befähigt auch solche Abmahnungen zu behandeln. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist auch hier Pflicht! Es wird natürlich zu empfehlen sein den Vorgang einzuscanen, zu entpersonalisieren und ihn zwecks Begutachtung und Rücksprache an die Forenmoderation zu versenden. Besondere Empfehlung: Gerne sind solche Artikel noch im Internet mit Bezug zum Forum abrufbar! Es muß im Sinne der Abwendung einer Vertragsstrafe am Besten ein Profi checken, ob es keine Spuren mehr im Internet zu finden gibt. Das ist sofort zu unternehmen, denn bei solchen Fragen kommt es gerne auf das Abgabedatum der Unterlassungserklärung ab, die zügig abzugeben ist.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10915 |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Bushido klaut ne Uhr wenn er sie braucht, und ihm ist es scheiß egal? Hab das so eben bei sat 1 gehört, das ist doch ne bodenlose Frechheit, ich zitiere : wenn ich kein Geld habe und ne Uhr Brauche klau ich mir eine. :Zitat ende. Und wenn ich kein Geld für Musik habe, darf ich die auch klauen? Also der hat se doch nicht alle. Ich krieg das Kotzen |
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| | # 10917 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| Das wird ja immer doller!! Eig. könnte man jetzt als Abmahnanwalt auf jeden Blog, In jedes Forum oder sonstige Facebook, Twitter und Studi/SchülerVZ pages urheberrechtlich geschütztes Material posten und dann Screen machen und kassieren... Es muss dringend etwas passieren!! Edit: Bush*do sche** aufs U(H)Rheberrecht |
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| | # 10918 |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Geduld, wir sind dabei. Dauert halt, aber was es mit Sicherheit wird ist....TEUER. Den Vergleich ablehnen und ein Gutachten fordern kostet e x t r e m viel Geld und auch paar Nerven. An dieser Stelle möchte ich (nicht ganz uneigennützig) auf unsere Spendenaktion hinweisen. Sollte uns allen zu Gute kommen... Nice |
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| | # 10919 |
| Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 156
| Ich weiß, dass ihr dabei seid. Aber: Es geht mir jetzt nicht mehr nur ums Filesharing - langsam nimmt das ganze Geschäft abartige Züge an. Irgendwann werde ich noch abgemahnt weil ich Times-New-Roman benutze... oder Arial |
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