| | # 10861 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Ich kann nicht Rechte an etwas halten, das ich widerrechtlich hegestellt habe. "Da hätte man vorher fragen müssen", wie die Richter in Hamburg sagten. Unser Herr RA Küpperbusch "Und besonders interessant wird es, wenn auf Seiten der Textdichter mehrere Miturheber am Text und auf Seiten der Komponisten mehrere Miturheber der Melodie stehen. Am Besten noch auf Basis der Nachschaffung eines bereits bekannten Werkes. Dann hätten wir jeweils eine Miturhebergemeinschaft betreffend die einzelnen Elemente Text und Musik und zwischen diesen jeweiligen Gesamthandsgemeinschaften als solchen eine Urhebergesellschaft i.S.d. § 9 UrhG auf Basis eines vorgeschaffenen Werkes." weist schon darauf hin das über diese Frage wohl einiges an Hirngrütze verschüttet werden muß, bevor man das richtige tun kann. Werbung
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10862 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Nee. Aber wenn du mir ne Abdankungs-Urkunde von dem Typen angeboten hättest, dann hätte ich sicher Ja gesagt. -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | |
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| | # 10864 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Ich habs nicht. Vielleicht kennt ja Princess jemanden der weiß wers haben könnte. Man kann sich aber auch so denken, dass alle Titel bis dorthin auf der Liste stehen und damit auch rechtsverletzend hergestellte Plagiate.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 10865 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
aber die Teile hat er erstens widerrechtlich verwendet und zweitens wie es scheint eben nicht nur Teile, sondern ganze Tonspuren, wo er nur noch sein deutsches Gangstergesabbel drübergemischt hat. Damit ist das ganze "neue Werk" zu 50% (da lässt sich drüber streiten, ich bin der Meinung, dass die Musik wichtiger als der Text ist, also >50%) illegal und er sollte somit kein Urheberrecht daran haben können. Aber wahrscheinlich werden mir unsere Rechtsexperten hier gleich sagen, dass die deutsche Rechtssprechung mal wieder ganz anders ist. Gruß montezuma## P.S. Mist! Einmal den Thread nicht minütlich aktualisiert und prompt war @Shual schneller
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| | # 10866 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
§ 97 UrhG - Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz "(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht." Damit Bushido in den Plagiatsfällen ein Verletzer wird muß er ein nach dem Gesetz geschützes Recht inne haben, was denklogisch nicht möglich ist, da er selber Rechtsverletzer ist. Näheres findet sich im Urteilstex des LG Hamburg. Das Kernproblem findet sich hier. Deswegen werden jetzt die ganzen Jodelterrorsongs vernichtet. Den rückwirkenden Impuls setzt man über die Auskunft über die Verkäufe, wobei die gutgläubigen Verbraucher hier nicht die CDs vernichten müssen. Man geht also zu Recht auch heute davon aus, das eine Veröffentlichung nicht hätte statt finden dürfen und daher auch kein Unterlassungsanspruch auf ein nach einer Veröffentlichung wirksames Recht rückwirkend existieren kann.
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| | # 10867 | |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Zitat:
"Denn das Gericht ordnete darüber hinaus an, dass elf CDs, auf denen die umstrittenen Melodien zu hören sind, darunter neben Bushido-Singles und -Alben auch Sampler wie "The Dome" und "Bravo Hits", aus dem Handel zurückgerufen und vernichtet werden müssen." Quelle: NDR Online - Nachrichten - Hamburg- Bushido muss für Klangklau berappen Da würd ich schonmal durchladen. Ist doch sonst so´n coola gangsta, oder doch nicht? K
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| | # 10868 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Gerade erreicht mich diese Mail des Bundesamts für Strahlenschutz! "Lieber illegaler und dubioser Prof. Shual, da uns Ihre besonderen Fähigkeiten im Bereich des Abmahnstrahlenschutzes nich verborgen blieben bitten wir sie heute in einer delikaten Angelegenheit um illegalen Beistand. Wir haben soeben des Auftrag erhalten zum Teil schwer abmahnstrahlengefährdendes Material in Form von rechtswiedrig hergestellten Plagiat-CDs eines gewissen Herrn F. aus B. zu hunderttausenden zu vernichten. Könnten Sie uns dabei nicht helfen? Stellen sie doch für die Vernichtung eine Sondertruppe aus erfahrenen illegalen Rechtsberatern mit Ihrer Abmahstrahlenschutzkleidung zusammen, damit wir gemeinsam die Erde von diesem Plagiatabmahnstrahlenschmutz befreien können!
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| | # 10870 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| deren 25365 Mit Rechteinhaber nun Schadensersatzansprüche haben. Ob ich hierzu eine Mail von den Anwälten der Universal usw.... bekomme, ob man nun gleich oder später... 3? 4? Millionen Schaden geltend macht? Und aus 968 Mediamarktregalen muß in einer Kleinarbeit von 2420 Stunden alles aussortiert werden, wenn Rechtskraft eintritt. Das wären unter Brüdern 250.000 Aufwand. Achg*tt und schau Mal! Ein rechtsverletzendes Angebot bei Ebay! Schnell screenshot machen und abmahnen!!!
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 10871 | |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Zitat:
![]() *Fingerschnipp!!!* Ja, hier! Bin dabei! Wäre mir eine Ehre .... happy greetinz K | |
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| | # 10873 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| Zitat:
Au Backe Bushido, das wird richtig Teuer. Nee meine nicht die Strafe vom Gericht, sondern: - Vertragsstrafe von der Plattenfirma - Rückrufaktion der ganzen Alben und Sampler - Kosten für die Vernichtung - Viel schlimmer noch, Verdienstausfall der Labels. Immerhin sind The Dome und Bravo Hits Selbstläufer. Wer weiß das besser als wir.... - Hab die Klagen der 39 anderen "Künstler" die auf den Samplern sind vergessen, auweia... Man sieht sich immer zwei mal im Leben, gelle... | |
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| | # 10874 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Vor allem freut es mich, dass, wenn das Urteil endlich rechtskräftig ist, es wenigstens genau den Richtigen getroffen hat. Hoffentlich hat das eine abschreckende Wirkung auf die ganzen Möchtegern-Künstler, die mit dem Verkauf ihrer "Ware" nix verdienen und sich deshalb auf die Abzockschine begeben müssen, um nicht zu verhungern. Gruß montezuma## -----Doppelpost zusammengeführt am 23.3.2010 um 20:09:23----- Zitat:
zu Deiner Aufzählung gehört ein nicht unerheblicher Posten noch dazu: - Schadensersatzklagen der 41 anderen RI auf den Doppelalben "The Dome" oder "Bravo-Hits", die ja nun auch nichts mehr verdienen. Ich glaube, wenn das Urteil rechtskräftig wird und unser Bullshido keine Rechtsschutzversicherung für solch einen Fall hat, kann er sich nach Zahlung der ganzen Forderungen direkt wieder bei Hartz4 anmelden. Gruß montezuma##
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| | # 10878 | |
| Registriert seit: 26.12.2009
Beiträge: 44
| Zitat:
Wie ist das denn rechtlich? Muss der Verkäufer die Auktion jetzt löschen, oder darf er es weiter so drin lassen, da das Urteil ja noch nicht ganz rechtskräftig ist? Sorry für die vielleicht "blöde" Frage
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| | # 10879 |
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| | # 10880 | |
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