| | # 10844 |
| Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2
| Hi, ich habe heute meine modUE fertiggeschrieben und werde sie morgen abschicken per E u.R ,das ist euer Verdienst - danke noch mal. Und dann wollte ich noch für die Belustigung danke sagen. Ich denke ja auch, dass das Anwaltsdeutsch ein bißchen verwirrend ist - aber mit ein wenig Nachdenken könnte man wohl manche Frage weglassen, doch wie schon gesagt - der Lachfaktor wäre nicht so hoch. Und auch wenn es nicht so sein soll hier Ein großes DANKESCHÖN an die Alteingesessenen hier für ihre Engelsgeduld und ihren Humor. Wen ich damit meine wissen die Betroffenen sicherlich. Falls es etwas neues gibt, dann melde ich mich wieder-aber lesend bin ich wohl etwas öfter dabei. Gruß wusel |
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| | # 10845 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Bushido - Janine contains a sample of Dark Sanctuary - Les Memoires Blessees Bushido - Kein Fenster contains a sample of Dark Sanctuary - Loin de mortels Bushido - Eine Nummer für sich contains a sample of Dark Sanctuary - Perdition D-Bo - Ich beende es contains a sample of Dark Sanctuary - Miserere Bushido - Bloodsport contains a sample of Dark Sanctuary - Reve Mortuaire Bushido - Dealer vom Block contains a sample of Dark Sanctuary - L'Arrogance Bushido - Hast du was bist du was contains a sample of Dark Sanctuary - Les Larmes Du Meprise Saad & Nyze - Der Pate contains a sample of Dark Sanctuary - L'adieu À l'Enfant Bushido - Eine Nummer für sich contains a sample of Dark Sanctuary - Perdition Ich sehe jedoch da nichts was mal abgemahnt wurde. Auf der Liste des Stern sind jedoch andere Werke genannt, darunter auch defnitve Abmahnkreationen. Ich würde eine eingehende rechtliche Prüfung empfehlen um Schadenersatzklagen gegen den Typ vorzubereiten.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10846 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Die geklauten Songs sind laut Gericht unter anderem: "Sex in the City""Bloodsport""Goldrapper""Janine", "Es ist ok", "Träne aus Blut" oder "Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück". Bushido wurde nach dem Erscheinen des Albums "Von der Skyline zum Bordstein zurück" 2006 mit dem MTV Europe Music Award in der Kategorie "Best German Act" geehrt. Auch im Jahr darauf holte er sich den Titel. 2007 und 2008 erhielt er außerdem den Echo für den besten Hip-Hop-Act Deutschlands. Quelle ZDF 16 Titel zum Bordstein zurück, Goldrapper, ect. |
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| | # 10849 | |
| Frauenbeauftragter Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
| Zitat:
![]() Könnte ihm damit nicht jemand ans Bein ... falls der Abmahnanwalt da vor Gericht ziehen würde? :ideen: Nur soone Idee Hat zufällig jemand einen Account bei der Bildzeitung Man könnte ja mal dezent auf die Einnahmen durch Abmahnungen hinweisen
__________________ | |
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| | # 10850 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Wenn alles rund und gut läuft, hast Du "Freunde" wenn es aber ins Stocken gerät fallen diese über Dich her. Und glaube mal das dieser Gangster nicht nur Freunde hatte. Wir werden sehen und lesen, hoffe ich...... | |
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| | # 10851 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
-CityLight- | |
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| | # 10852 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Man sollte sich hier aber zwingend anwaltlicher Beratung versichern, bevor man Luftschlösser baut oder sinnlosen Aktionismus an den Tag legt.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10853 |
| Frauenbeauftragter Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
| Bei ihm brauche ich mir sowieso keine Sorgen machen Eventuell müsste ich mal prüfen ob er Musik für die Heimatfilme (ab)geschrieben hat, die ich "angeblich" zum upload zur Verfügung gestellt haben soll.
__________________ |
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| | # 10854 |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| "Der Berliner Rapper wehrt sich gerichtlich gegen Filesharer. "Ich kenne Bushido doch gar nicht", wundert sich ein beschuldigter Pensionär." Bushido: Gangster-Rapper gegen Rentner – laut.de – News Ist zwar aus 2008, aber manchmal holt einen die Vergangenheit ungefragt ein... |
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| | # 10856 | |
| Registriert seit: 30.03.2009 Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
| Zitat: Da werden das Original und das plagiat direkt vorgestellt. Kein Zweifel: 100%ig geklaut. Hört sich so an, als wenn dieser "Rapper" die Originalspur genommen hat, eine percussionspur rübergezogen hat und mit seinen geistreichen Texten verunstaltet hat. Mir war der Typ schon immer suspekt. Nur selbst klauen und alte Oma´s wegen einer mangelhaft abgesicherten WLAN Verbindung vor den Kadi zerren. Klasse Idee, die CD´s zu schrotten. Den Typ am besten hinterher ! Glückliche Grüße K
__________________ <<< Wer Signaturen lesen kann, ist eindeutig im Vorteil ! >>> <<< Die ersten 5 Beiträge dieses threads erklären fast alles...>>> | |
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| | # 10857 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Er hat zwar Teile von anderen Urheber für seine Titel verwendet, jedoch eine eigene Sache geschaffen, für die er, als eigentlicher Urheber gilt. Zitat:
Man könnte höchstens den Klagevertreter (als den der Französischen Gothik-Gruppe) kontaktieren mit dem Wink auf "Erlöse aus Abmahnungen/ Schadenersatz" weil ja die eigentlichen Urheber Entschädigung erhalten. (so das Urteil mal rechtskräftig ist) Ob die, welche schon an Fiedler gezahlt haben Regressansprüche anmelden können bezweifle ich. Zitat:
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| | # 10858 | |
| Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
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| | # 10859 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Nichtssagend. Übliche Vollmacht. Steht dann eben der Titel drauf an dem er keine Rechte hält. Was anderes wäre allerdings in den Auskuft eine Versicherung an Eides statt über die Rechteinhaberschaft. Achtung: "Zunächst ist das Gericht überwiegend davon überzeugt, dass der Antragsteller Miturheber des Musikwerks "X" und demnach aktivlegitimiert nach § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG ist. Dies beruht auf dem Inhalt der eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers (Anlage ASt 3, Bl. 17 GA), welche unter Ziffer I. 15. auch den streitgegenständlichen Titel aufführt." - Der hat wohl für quasi alles unterschrieben. [Quelle] Ich sehe da aber bei eventuellen Straftaten keine Gefahr der Verjährung, also kann man den Entscheid des OLG abwarten und gleich am nächsten Tag nach dem Urteil des OLG kühl und schmerzlos eine Strafanzeige stellen. Da wir zwischendrin noch zwei ähnlich gelagerte Fälle abhandeln müssen kann man wohl auch auf bereits vorhandene Erkenntnisse aufbauen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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