| | # 10823 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Es ist überhaupt kein Problem, so etwas in einen Trojaner oder eine Malware einzubauen. Das ist schon echt heftig, wie einfach das bei manchen WLAN-Routern ist. -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | |
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| | # 10824 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
![]() Für kritischer halte ich es, wenn ein Reboot des Routers (z.B. bei kurzem Stromausfall) schon zu einem Rücksetzen des Paßwortes führen würde. | |
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| | # 10825 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Und genau da lag das Problem. Man brauchte es auf dem per USB verbundenen Rechner einfach nur ausführen. -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | |
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| | # 10826 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Aber der BGH-Herr hat es einfach so belassen. Insofern ist die Frage doch eher, ob der BGH .... "Vorhängeschloß" Wenn denn in meinem Geräteschuppen lauter Gefahrenquellen stecken kann ich nicht davon ausgehen, dass sich ein potentieller Täter, der sich aus meiner Kettensägensammlung bedienen möchte sich von "Vorhängeschlössern" abhalten läßt. Daher ist auch das "Vorhängeschloß" rechtlich gesehen kein geeignetes Sicherungsmittel. Hingegen werden zusätzliche Maßnahmen, zB ein "mit einem massiven Vorhängeschloss gesicherter stabiler Gitterkäfig" nebst weiterer Zugangsabsperrungen (Stahltür - Schlüssel) als ausreichend angesehen. Weitere Optionen wären Alarmanlage, Wachhunde (extrascharf, die wiederum gesichert werden müssen) Elektrozaun, oder ein Sicherheitssystem, dass sofort der Polizei meldet, wenn auch nur ein Marder die Tür des Geräteschuppens schräg ansieht. Natürlich sollte man aber auch Wachleute vor Ort stehen haben, denn man muß den potentiellen Täter schon dingfest machen. Nein. Das alles ist kein Witz und schon gar kein guter. Denn wenn sich trotzdem einer eine Kettensäge klaut... wäre man zivilrechtlich trotz obiger Sicherheitsanlagen zum Teil haftbar, auch wenn mir die ausreichende Sicherung attestiert wird. ... ob der BGH im Bereich der Schutzrechtsverletzungen bei denen es sich eben nicht um abhanden gekommene Wertgegenstände, oder entwendete Kettensägen mit Massaker-Gefahrenpotential handelt diese Teilhaftungsprinzipien fort führt. "dd) Diese im Einzelnen unterschiedlichen rechtlichen Erwägungen stimmen im Ergebnis darin überein, dass unvorsätzliches Handeln die Verantwortung für die unterstützte, von einem Dritten begangene Schutzrechtsverletzung nicht ausschließt, andererseits der Mitverursachungsbeitrag allein zur Begründung der Verantwortlichkeit nicht ausreicht, die Zurechnung der fremden Schutzrechtsverletzung vielmehr einer zusätzlichen Rechtfertigung bedarf. Sie besteht in der Regel in der Verletzung einer Rechtspflicht, die jedenfalls auch dem Schutz des verletzten absoluten Rechts dient und bei deren Beachtung der Mitverursachungsbeitrag entfallen oder jedenfalls als verbotener und daher zu unterlassender Beitrag des Handelnden zu der rechtswidrigen Handlung eines Dritten erkennbar gewesen wäre." [BGH vom 17.09.2009, Az: Xa ZR 2/08] Was zb Beispiel unsere RAin Nicole Schneiders berichtete ist daher schon etwas mit revolutionärem Potential. "Der Senat spracht in diesem Zusammenhang [W-LAN-Schutz] interessanterweise von „Obliegenheiten"." Das ist natürlich äußerst interessant, denn eigentlich basiert das ganze Thema nicht auf dem Vorgang "Waschmaschinenenkauf", sondern auf einem Nutzungsvertrag mit einem Provider, der eben auch die technische Ausrüstung zur Verfügung stellt. Diesem gegenüber hat man die "Obliegenheit" der vertragsgemäßen Nutzung, deren Rechte und Pflichten aus den entsprechenden Dokumenten wie AGBs hervor gehen. Beispiel... aktuell "Telekom" -21.12.2009-, die sog "Halzband-Modifikation": "4 - Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: i) Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick und CD-ROM) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden." [...] "5 - Nutzung durch Dritte Dem Kunden ist es nicht gestattet, Call & Surf Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten." Wahrscheinlich wird der Kunde über solche Änderungen über die Rechnung "informiert", nämlich darüber das es Änderungen gegeben habe. Nun ist also die deutlich erkennbare Obliegenheitsverletzung von 99,7% aller deutschen Internetuser erkennbar. Ist sie aber gleich zu setzen mit einer Verletzung einer Rechtspflicht? Der Vertragspartner spricht weiter: "j) Die Deutsche Telekom und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Call & Surf und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Call & Surf verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Deutschen Telekom." ... wenn ihm also konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung vorliegen muß er seinem Vertragspartner Meldung machen. Allerdings ... muß man bekennen, dass die ganze Geschichte Kontraktionen mit noch nicht "Halzband-modifizierten" AGBs herstellt. so ist die Nutzung jeglicher Dritter heuzuTage "verboten", wie alle mitbekommen haben ( Der BGH hat also die Gelegenheit sich anzusehen - live und direkt - welche "verrückten" Auswirkungen seine "Halzband"-Entscheidung heute schon hatte. 80% des normalen Internetverkehrs sind schlichte "illegale Handlungen", die auf "Obliegenheitsverletzungen" gegenüber den Providern beruhen. Es ist daher anzuraten, dass man salomonisch den Trennstrich zieht wie man den Trennstrich bei Schutzrechtsverletzungen immer schon gezogen hat. "b) Schuldner des Unterlassungsanspruchs ist nicht nur, wer in eigener Person einen der Tatbestände des § 97 UrhG usw. verwirklicht oder vorsätzlich die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch einen Dritten ermöglicht oder fördert. Verletzer und damit Schuldner ist vielmehr auch, wer die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch den Dritten ermöglicht oder fördert, obwohl er sich mit zumutbarem Aufwand die Kenntnis verschaffen kann, dass die von ihm unterstützte Handlung das absolute Recht des Urheberrechtsinhabers verletzt (offenes W-LAN... keine Kontrolle von Dritten, etc.). c) Den Anschlußinhaber trifft jedoch keine generelle Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungen. d) Eine Pflicht zur Einholung von Erkundigungen und gegebenenfalls zur eigenen Prüfung kann jedoch für den Anschlußinhaber entstehen, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung vorliegen. e) Die gesetzliche Deckelung greift." (abgeleitet) Teilhaftungsmodell bei Bagatell"straftaten". - Wenn jemand in den Urlaub fährt und denkt er habe seinen Router abgeschaltet, aber in Wahrheit hat er es nur vergessen muß er die Meldung eines Rechtsanwalts für 100€ durchaus erdulden. - Wenn jemand seine komplette Family saugen läßt bis der Arzt kommt die volle Latte. Damit wären wir aber auch schon bei der Zukunft und der Ausbaustufe "Router-II". Heute sind Geräte mit vorinstallierten Sicherheitseinrichtungen die Regel. Deswegen wäre "c) Den Anschlußinhaber trifft jedoch keine generelle Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungen." umso wichtiger. Er hat die Obliegenheit .... aber nicht die Verpflichtung, was ihn im einzelfall haftbar machen kann aber nicht muß.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10827 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Ich habe nun meine Rechungen geprüft und keine Erwähnung einer veränderten AGB meines Providers ermitteln können. Ich bin also über die "Halzband-Modifikationen" nicht informiert, oder besser gesagt sogar ich bemerke solche Dinge erst mit monatlicher Verspätung.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10828 |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
| Guten Morgen wünsch ich euch Allen, Shual, meinst du WIRKLICH, dass die die Zeit haben und auch das Interesse, hier mitzulesen??????? Nichts für Ungut und ja, ich weiß ja, dass es diese/n Screenshot/s gibt... aber dennoch wage ich zu bezweifeln, dass ein BGH-Richter WIRKLICH ein Interesse daran haben könnte, sich hier "einzulesen"... |
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| | # 10829 |
| Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 2
| Hallo Hab am Freitag auch eine Abmahnung von NüL bekommen. Evacuade the Da..... Hab mich die letzten 4 Tage hier durchgelesen. Hab ein Termin bei einem befreundeten RA am Do & werde dann aber die ModUE wegschicken und abwarten,nix zahlen!!! Danke für die ganzen infos hier!!!! |
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| | # 10830 | |
| Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
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| | # 10831 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Diese Multi-Dinger sollte man nicht über einen "längeren" Zeitraum einfach ausschalten. Der periodische Prüfrythmus in der Vermittlungsstelle könnte das als permanente Leitungsstörung auswerten. So richtig gelöst ist das Problem nämlich noch nicht bei den "Multi-Dingern". -CityLight-
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| | # 10832 |
| Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2
| Wo sind eigentlich die ganzen Betroffenen, die diesen Brief schon vor 4-6 Monaten erhalten haben und auch nur eine modifizierte UE abgeschickt haben......... Was ist daraus geworden ? 2. Bettelbrief kommt dann noch. Ok das konnt ich bereits auch rauslesen. Und danach ? Können hier evtl Betroffene (von vor 4-6 Monate) berichten ? |
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| | # 10833 |
| Registriert seit: 24.02.2010 Ort: da wo die Sonne nie scheint
Beiträge: 23
| Hallo Leute, mein reset besteht darin den Stecker zu ziehen und 10 Sekunden zu warten, reicht völlig aus für Hänger zu beseitigen. Nach einem Hardwarereset wird der Router auf Werkseinstellung zurückgesetzt, also Kennwort 0000 und den Rest muß man auch wieder neu einstellen, steht in jeder Anleitung, also kein Geheimniss. Bisher nichts neues bei mir, also weiter Tee trinken und abwarten. Gruß Willigo |
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| | # 10834 | |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
| Zitat:
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| | # 10835 |
| Registriert seit: 05.09.2009
Beiträge: 11
| Hallo liebe Gemeinde Nun wollte ich euch mal auf den Neuesten Stand der Dinge bringen was meine 3 Abmahnungen betreffen. Es ist nun ca 5 Monate her seit meiner letzten Abmahnung und bisher gibt es weder ein Bettelbrief noch sonstiges zu vermelden. Ich halte euch in X Monaten dann wieder auf dem laufenden wenn sich nix tut bis dann gruß Joshy |
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| | # 10836 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
wenn Du bei den Posts auf der linken Seite unter dem nickname schaust, dann wirst Du sehen, seit wann die User hier registriert sind. Und ich bin mir ganz sicher, dass mindestens 90% aller hier registrierten User erst aufgrund der unsäglichen Liebesbriefe hier gelandet sind. Somit kannst Du Dir Deine Frage selber beantworten, wo die ganzen "Alt"abgemahnten sind -->> -->> nämlich HIER!! Und was ist passiert? modUE, Bettelbrief und bis auf 13 Fälle von 78.000 in 2009 weiter nichts! Kannst Du Dir aber alles selber hier im Thread erlesen. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 10837 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
MfG 1984 | |
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| | # 10839 |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
| "Bushido als Plagiator überführt elf CDs raus aus dem Handel" Link ist zwar Bild, aber wenns hilft....Sind die Bushido Abmahnungen jetzt illegal??? Bushido als Plagiator überführt ? Elf CDs raus aus dem Handel - Unterhaltung - Bild.de |
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| | # 10840 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
ist ja mal 'ne gute Nachricht, wenn auch... Zitat aus dem Artikel: "Gegen das Urteil können er und seine Verteidiger Berufung einlegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig." Vielleicht kommt ja mal aus einer ganz anderen Richtung "Unterstützung" gegen den ganzen Abmahnwahn. ![]() Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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