Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 23.03.2010, 00:25   # 10821
so_so
 
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Zitat von Kersare Beitrag anzeigen

"nicht auf ‚no-cost’-Basis."
Und was lehrte uns damals unser(e) Deutschlehrer(in)???

Doppelte Verneinung? ... Na, klickert's?
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Alt 23.03.2010, 00:54   # 10822
Bambi
 
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Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Es kommt noch schlimmer. Ich hab mittlerweile den zweiten Router mit WLAN-Funktion am Wickel gehabt, der nach einem Reset das Konfigurations-Kennwort mit zurück gesetzt hat (auf 0000). Und einer davon hat den WLAN-Zugang sogar noch auf den unverschlüsselten Modus zurückgesetzt. Also völlig offen nach dem Reset.
In beiden Fällen kein Hinweis darauf im mitgelieferten Kurzhandbuch.

-CityLight-
Kann ich nur bestätigen, mein Router setzt das Konfigurations-Kennwort nach einem Reset immer auf "0000" zurück. Und es kommt mindestens einmal im Monat vor, dass ich einen Reset durchführen muss, da sich der Router "aufgehangen" hat.
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Alt 23.03.2010, 01:37   # 10823
CityLight
 
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Zitat von Bambi Beitrag anzeigen
Kann ich nur bestätigen, mein Router setzt das Konfigurations-Kennwort nach einem Reset immer auf "0000" zurück...
Ich hab mich in meinem Posting etwas unvollkommen ausgedrückt. Ich meinte mit einem Software-Reset !!. Also nicht mit dem kleinen Reset-Knopf (meist auf der Unterseite), sondern ausgeführt mit einem kleinen Reset-Tool. Bei einem Router lagen gleich die zwei Tools (eins für Software-Reset, eins für Hardware-Reset) mit auf der beiliegenden CD. Die beiden Tools unterschieden sich nur an zwei Einsprung-Adressen (HEX-Adressen) für die Reset-Routine des Routers.
Es ist überhaupt kein Problem, so etwas in einen Trojaner oder eine Malware einzubauen.
Das ist schon echt heftig, wie einfach das bei manchen WLAN-Routern ist.

-CityLight-
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 23.03.2010, 01:43   # 10824
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Es ist überhaupt kein Problem, so etwas in einen Trojaner oder eine Malware einzubauen.
Ich nehme aber doch mal an, daß zum Auslösen des (Software-)Resets erstmal ein Einloggen mit Paßwort erforderlich ist, oder?

Für kritischer halte ich es, wenn ein Reboot des Routers (z.B. bei kurzem Stromausfall) schon zu einem Rücksetzen des Paßwortes führen würde.
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Alt 23.03.2010, 02:06   # 10825
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Ich nehme aber doch mal an, daß zum Auslösen des (Software-)Resets erstmal ein Einloggen mit Paßwort erforderlich ist, oder?
Nein, das Tool für den Hardware-Reset wurde ohne Rückfragen einfach ausgeführt. Einzige Einschränkung, es funktionierte nur über den USB-Anschluss (was die meisten Router heute haben).
Und genau da lag das Problem. Man brauchte es auf dem per USB verbundenen Rechner einfach nur ausführen.

-CityLight-
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Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
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>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 23.03.2010, 02:44   # 10826
Shual
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Es kommt noch schlimmer. Ich hab mittlerweile den zweiten Router mit WLAN-Funktion am Wickel gehabt, der nach einem Reset das Konfigurations-Kennwort mit zurück gesetzt hat (auf 0000). Und einer davon hat den WLAN-Zugang sogar noch auf den unverschlüsselten Modus zurückgesetzt. Also völlig offen nach dem Reset.
In beiden Fällen kein Hinweis darauf im mitgelieferten Kurzhandbuch.

-CityLight-
Natürlich.

Aber der BGH-Herr hat es einfach so belassen. Insofern ist die Frage doch eher, ob der BGH ....

"Vorhängeschloß"

Wenn denn in meinem Geräteschuppen lauter Gefahrenquellen stecken kann ich nicht davon ausgehen, dass sich ein potentieller Täter, der sich aus meiner Kettensägensammlung bedienen möchte sich von "Vorhängeschlössern" abhalten läßt. Daher ist auch das "Vorhängeschloß" rechtlich gesehen kein geeignetes Sicherungsmittel. Hingegen werden zusätzliche Maßnahmen, zB ein "mit einem massiven Vorhängeschloss gesicherter stabiler Gitterkäfig" nebst weiterer Zugangsabsperrungen (Stahltür - Schlüssel) als ausreichend angesehen. Weitere Optionen wären Alarmanlage, Wachhunde (extrascharf, die wiederum gesichert werden müssen) Elektrozaun, oder ein Sicherheitssystem, dass sofort der Polizei meldet, wenn auch nur ein Marder die Tür des Geräteschuppens schräg ansieht. Natürlich sollte man aber auch Wachleute vor Ort stehen haben, denn man muß den potentiellen Täter schon dingfest machen.

Nein. Das alles ist kein Witz und schon gar kein guter. Denn wenn sich trotzdem einer eine Kettensäge klaut... wäre man zivilrechtlich trotz obiger Sicherheitsanlagen zum Teil haftbar, auch wenn mir die ausreichende Sicherung attestiert wird.

... ob der BGH im Bereich der Schutzrechtsverletzungen bei denen es sich eben nicht um abhanden gekommene Wertgegenstände, oder entwendete Kettensägen mit Massaker-Gefahrenpotential handelt diese Teilhaftungsprinzipien fort führt.

"dd) Diese im Einzelnen unterschiedlichen rechtlichen Erwägungen stimmen im Ergebnis darin überein, dass unvorsätzliches Handeln die Verantwortung für die unterstützte, von einem Dritten begangene Schutzrechtsverletzung nicht ausschließt, andererseits der Mitverursachungsbeitrag allein zur Begründung der Verantwortlichkeit nicht ausreicht, die Zurechnung der fremden Schutzrechtsverletzung vielmehr einer zusätzlichen Rechtfertigung bedarf. Sie besteht in der Regel in der Verletzung einer Rechtspflicht, die jedenfalls auch dem Schutz des verletzten absoluten Rechts dient und bei deren Beachtung der Mitverursachungsbeitrag entfallen oder jedenfalls als verbotener und daher zu unterlassender Beitrag des Handelnden zu der rechtswidrigen Handlung eines Dritten erkennbar gewesen wäre." [BGH vom 17.09.2009, Az: Xa ZR 2/08]

Was zb Beispiel unsere RAin Nicole Schneiders berichtete ist daher schon etwas mit revolutionärem Potential. "Der Senat spracht in diesem Zusammenhang [W-LAN-Schutz] interessanterweise von „Obliegenheiten"."

Das ist natürlich äußerst interessant, denn eigentlich basiert das ganze Thema nicht auf dem Vorgang "Waschmaschinenenkauf", sondern auf einem Nutzungsvertrag mit einem Provider, der eben auch die technische Ausrüstung zur Verfügung stellt. Diesem gegenüber hat man die "Obliegenheit" der vertragsgemäßen Nutzung, deren Rechte und Pflichten aus den entsprechenden Dokumenten wie AGBs hervor gehen. Beispiel... aktuell "Telekom" -21.12.2009-, die sog "Halzband-Modifikation":

"4 - Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
i) Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit bei der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick und CD-ROM) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
" [...] "5 - Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Call & Surf Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzuvermieten.
"

Wahrscheinlich wird der Kunde über solche Änderungen über die Rechnung "informiert", nämlich darüber das es Änderungen gegeben habe.

Nun ist also die deutlich erkennbare Obliegenheitsverletzung von 99,7% aller deutschen Internetuser erkennbar. Ist sie aber gleich zu setzen mit einer Verletzung einer Rechtspflicht?

Der Vertragspartner spricht weiter:
"j) Die Deutsche Telekom und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Call & Surf und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Call & Surf verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Deutschen Telekom."

... wenn ihm also konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung vorliegen muß er seinem Vertragspartner Meldung machen.

Allerdings ... muß man bekennen, dass die ganze Geschichte Kontraktionen mit noch nicht "Halzband-modifizierten" AGBs herstellt. so ist die Nutzung jeglicher Dritter heuzuTage "verboten", wie alle mitbekommen haben (), aber in älteren AGB-Formen noch erlaubt. Das führt zu allgemeiner Lächerlichkeit: Es ist dem Vertragspartner zwar "verboten" seine Kinder unbeobachtet surfen zu lassen, aber diese gleichen Kinder dürfen beim "Schwarzsurfen" die Sicherheitssoftware der Telekom benutzen. Die RAs der Telekom hätten sich vielleicht mehr in den Auskunftsverfahren beweisen sollen, als so einen Schund zu produzieren.

Der BGH hat also die Gelegenheit sich anzusehen - live und direkt - welche "verrückten" Auswirkungen seine "Halzband"-Entscheidung heute schon hatte. 80% des normalen Internetverkehrs sind schlichte "illegale Handlungen", die auf "Obliegenheitsverletzungen" gegenüber den Providern beruhen.

Es ist daher anzuraten, dass man salomonisch den Trennstrich zieht wie man den Trennstrich bei Schutzrechtsverletzungen immer schon gezogen hat.

"b) Schuldner des Unterlassungsanspruchs ist nicht nur, wer in eigener Person einen der Tatbestände des § 97 UrhG usw. verwirklicht oder vorsätzlich die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch einen Dritten ermöglicht oder fördert. Verletzer und damit Schuldner ist vielmehr auch, wer die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch den Dritten ermöglicht oder fördert, obwohl er sich mit zumutbarem Aufwand die Kenntnis verschaffen kann, dass die von ihm unterstützte Handlung das absolute Recht des Urheberrechtsinhabers verletzt (offenes W-LAN... keine Kontrolle von Dritten, etc.).

c) Den Anschlußinhaber trifft jedoch keine generelle Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungen.

d) Eine Pflicht zur Einholung von Erkundigungen und gegebenenfalls zur eigenen Prüfung kann jedoch für den Anschlußinhaber entstehen, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung vorliegen.

e) Die gesetzliche Deckelung greift.
" (abgeleitet)

Teilhaftungsmodell bei Bagatell"straftaten".

- Wenn jemand in den Urlaub fährt und denkt er habe seinen Router abgeschaltet, aber in Wahrheit hat er es nur vergessen muß er die Meldung eines Rechtsanwalts für 100€ durchaus erdulden.
- Wenn jemand seine komplette Family saugen läßt bis der Arzt kommt die volle Latte.

Damit wären wir aber auch schon bei der Zukunft und der Ausbaustufe "Router-II". Heute sind Geräte mit vorinstallierten Sicherheitseinrichtungen die Regel. Deswegen wäre "c) Den Anschlußinhaber trifft jedoch keine generelle Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungen." umso wichtiger. Er hat die Obliegenheit .... aber nicht die Verpflichtung, was ihn im einzelfall haftbar machen kann aber nicht muß.
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Alt 23.03.2010, 09:10   # 10827
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich wird der Kunde über solche Änderungen über die Rechnung "informiert", nämlich darüber das es Änderungen gegeben habe.
Kurzer Hinweis an die hier mitlesenden BGH-Richter....

Ich habe nun meine Rechungen geprüft und keine Erwähnung einer veränderten AGB meines Providers ermitteln können. Ich bin also über die "Halzband-Modifikationen" nicht informiert, oder besser gesagt sogar ich bemerke solche Dinge erst mit monatlicher Verspätung.
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Alt 23.03.2010, 10:49   # 10828
so_so
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Kurzer Hinweis an die hier mitlesenden BGH-Richter....

...
Guten Morgen wünsch ich euch Allen,

Shual, meinst du WIRKLICH, dass die die Zeit haben und auch das Interesse, hier mitzulesen???????

Nichts für Ungut und ja, ich weiß ja, dass es diese/n Screenshot/s gibt... aber dennoch wage ich zu bezweifeln, dass ein BGH-Richter WIRKLICH ein Interesse daran haben könnte, sich hier "einzulesen"...
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Alt 23.03.2010, 11:48   # 10829
OW0815
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 2
Hallo
Hab am Freitag auch eine Abmahnung von NüL bekommen.
Evacuade the Da.....
Hab mich die letzten 4 Tage hier durchgelesen.
Hab ein Termin bei einem befreundeten RA am Do &
werde dann aber die ModUE wegschicken und abwarten,nix zahlen!!!
Danke für die ganzen infos hier!!!!
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Alt 23.03.2010, 11:58   # 10830
Peachy
 
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Beiträge: 9
Zitat:
Hab ein Termin bei einem befreundeten RA am Do &
werde dann aber die ModUE wegschicken und abwarten,nix zahlen!!!
Danke für die ganzen infos hier!!!!
dann lass dir mal keine falsche Beratung geben, soll auch schon häufig passiert sein. Ich hoffe dein Anwalt hat ein wenig Ahnung vom Urheberrecht. Aber willkommen im Club =)
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Alt 23.03.2010, 13:12   # 10831
CityLight
 
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Registriert seit: 15.08.2009
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
- Wenn jemand in den Urlaub fährt und denkt er habe seinen Router abgeschaltet, aber in Wahrheit hat er es nur vergessen muß er die Meldung eines Rechtsanwalts für 100€ durchaus erdulden.
Die Router der neuesten Generation (eigentlich sind es ja Kombi-Geräte) beinhalten nicht nur den Router-Teil mit WLAN, sonder auch den ISDN-NTBA, den DSL-Splitter und das DSL-Modem (beides meist "schaltbar"). Man hat also nur noch "einen Kasten" wo alles vom Computer bis zum ISDN-Telefon dran hängt.
Diese Multi-Dinger sollte man nicht über einen "längeren" Zeitraum einfach ausschalten. Der periodische Prüfrythmus in der Vermittlungsstelle könnte das als permanente Leitungsstörung auswerten.
So richtig gelöst ist das Problem nämlich noch nicht bei den "Multi-Dingern".

-CityLight-
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>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 23.03.2010, 13:35   # 10832
fex2002
 
Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2
Wo sind eigentlich die ganzen Betroffenen, die diesen Brief schon vor 4-6 Monaten erhalten haben und auch nur eine modifizierte UE abgeschickt haben.........

Was ist daraus geworden ?

2. Bettelbrief kommt dann noch. Ok das konnt ich bereits auch rauslesen. Und danach ?

Können hier evtl Betroffene (von vor 4-6 Monate) berichten ?
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2010, 13:35   # 10833
Willigo
 
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Ort: da wo die Sonne nie scheint
Beiträge: 23
Hallo Leute,

mein reset besteht darin den Stecker zu ziehen und 10 Sekunden zu warten, reicht völlig aus für Hänger zu beseitigen.
Nach einem Hardwarereset wird der Router auf Werkseinstellung zurückgesetzt, also Kennwort 0000 und den Rest muß man auch wieder neu einstellen, steht in jeder Anleitung, also kein Geheimniss.

Bisher nichts neues bei mir, also weiter Tee trinken und abwarten.

Gruß Willigo
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2010, 13:41   # 10834
so_so
 
Registriert seit: 20.07.2009
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Zitat:
Zitat von fex2002 Beitrag anzeigen
Wo sind eigentlich die ganzen Betroffenen, die diesen Brief schon vor 4-6 Monaten erhalten haben ...
2. Bettelbrief kommt dann noch. Ok das konnt ich bereits auch rauslesen. Und danach ?

Können hier evtl Betroffene (von vor 4-6 Monate) berichten ?
Das könnte möglicherweise daran liegen, dass bisher noch kein weiterer Bettelbrief gekommen ist (zumindest bei den Usern , die hier bisher geschrieben haben). Ich tippe mal, dass du das ansonsten hier nachlesen könntest.... Ansonsten hast du sicher auch von den außergerichtlichen Einigungen und der Verhandlung gelesen...
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Alt 23.03.2010, 13:41   # 10835
joshy
 
Registriert seit: 05.09.2009
Beiträge: 11
Hallo liebe Gemeinde

Nun wollte ich euch mal auf den Neuesten Stand der Dinge bringen was meine 3 Abmahnungen betreffen.

Es ist nun ca 5 Monate her seit meiner letzten Abmahnung und bisher gibt es weder ein Bettelbrief noch sonstiges zu vermelden.

Ich halte euch in X Monaten dann wieder auf dem laufenden wenn sich nix tut
bis dann gruß Joshy
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Alt 23.03.2010, 13:44   # 10836
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
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Zitat:
Zitat von fex2002 Beitrag anzeigen
Wo sind eigentlich die ganzen Betroffenen, die diesen Brief schon vor 4-6 Monaten erhalten haben und auch nur eine modifizierte UE abgeschickt haben.........
@fex2002,

wenn Du bei den Posts auf der linken Seite unter dem nickname schaust, dann wirst Du sehen, seit wann die User hier registriert sind.
Und ich bin mir ganz sicher, dass mindestens 90% aller hier registrierten User erst aufgrund der unsäglichen Liebesbriefe hier gelandet sind.

Somit kannst Du Dir Deine Frage selber beantworten, wo die ganzen "Alt"abgemahnten sind -->> -->> nämlich HIER!!

Und was ist passiert? modUE, Bettelbrief und bis auf 13 Fälle von 78.000 in 2009 weiter nichts!

Kannst Du Dir aber alles selber hier im Thread erlesen.

Gruß
montezuma##
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modUE
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Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen
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Alt 23.03.2010, 13:59   # 10837
1984
 
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Zitat:
Zitat von fex2002 Beitrag anzeigen
Wo sind eigentlich die ganzen Betroffenen, die diesen Brief schon vor 4-6 Monaten erhalten haben und auch nur eine modifizierte UE abgeschickt haben.........

Was ist daraus geworden ?

2. Bettelbrief kommt dann noch. Ok das konnt ich bereits auch rauslesen. Und danach ?

Können hier evtl Betroffene (von vor 4-6 Monate) berichten ?
Manche könnne auch nicht umgehend Posten da Hr.N hier Spioniert und man gegebenenfalls namentlich zugeordnet werden kann!
MfG
1984
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Alt 23.03.2010, 15:23   # 10838
Shual
 
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Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
Shual, meinst du WIRKLICH, dass die die Zeit haben und auch das Interesse, hier mitzulesen???????
Natürlich nicht, ...

hier lesen nur die unteren Chargen mit.
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Alt 23.03.2010, 17:10   # 10839
Nice try
 
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"Bushido als Plagiator überführt – elf CDs raus aus dem Handel"

Link ist zwar Bild, aber wenns hilft....Sind die Bushido Abmahnungen jetzt illegal???

Bushido als Plagiator überführt ? Elf CDs raus aus dem Handel - Unterhaltung - Bild.de
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Alt 23.03.2010, 17:16   # 10840
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Nice try Beitrag anzeigen
"Bushido als Plagiator überführt – elf CDs raus aus dem Handel"

Link ist zwar Bild, aber wenns hilft....Sind die Bushido Abmahnungen jetzt illegal???

Bushido als Plagiator überführt ? Elf CDs raus aus dem Handel - Unterhaltung - Bild.de
@NT,

ist ja mal 'ne gute Nachricht, wenn auch...

Zitat aus dem Artikel: "Gegen das Urteil können er und seine Verteidiger Berufung einlegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig."

Vielleicht kommt ja mal aus einer ganz anderen Richtung "Unterstützung" gegen den ganzen Abmahnwahn.

Gruß
montezuma##
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