| | # 10763 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
"Quasi-Offenes-W-LAN", falls der Router tatsächlich angelassen wurde. Deswegen erhoffe ich mir eben keine allzu hohe Hürde, aber (zum Beispiel für die "Familienanschlüsse") klarere Kriterien, zu denen auch die "(un)genügende Vorsorge" des Anschlußinhabers gehört. Aber eigentlich sollte es doch eher um dieses hier gehen: "Passwort Eingabe Der Zugang zu den Router - Konfigurationsdaten wird durch ein Passwort geschützt. Geben Sie das Passwort ein und bestätigen Sie mit OK. Im Auslieferungszustand lautet das Passwort 0000. Wir empfehlen Ihnen das Passwort im Konfigurationsprogramm zu ändern. +++ Damit die Router-Konfiguration vor unberechtigtem Zugriff geschützt ist, muss das im Auslieferungszustand eingetragene Passwort '0000' geändert werden. Bewahren Sie das neue Passwort an einer sicheren Stelle auf, um es vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen." Sollten solche eindeutigen Hinweise durch den Hersteller des Routers abgegeben worden sein, müßte man alle mal eine "ungenügende Vorsorge" beim Anschlußinhaber attestieren. Insofern ist das Problem der BGH-Richter eben doch ein ganz anderes. Ein Rechtsfragenproblem der plug&play-Gesellschaft. Hoffentlich sehen viele dieser Richter den neuesten Werbespot der 1und1. "Ja ... da müssen sie unseren Router nur reinstecken und dann läuft alles automatisch..." (auch die persönliche Erfindung eines Passworts das ausreichend vor dem unberechtigten Zugriff von aussen schützt? Tolle neue Router... können schon denken...) Man kanns Ihnen aber auch anders erklären, sicher. Ich zum Beispiel benutzte seit Jahren den Passwortgenerator bei zugerweb.ch und modifiziere es wöchentlich. Ich bestehe insofern, dass mein Verhalten als mindest-genügende Vorsorge eingestuft wird und alles was darunter fällt gefährliche Gefahrenquellenschaffer der extrem-rechtsverletzenden Art sind.
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| | # 10764 | |||
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @Shual, letzter Versuch, den Unterschied meines ursprgl. Aussage und Deiner Antwort festzustellen. Ich scheine da ziemlich begriffsstutzig zu sein. Hier meine Aussage, was normal wäre: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich habe fertig! Gruß montezuma##
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| | # 10765 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Wir haben keinen Disput sondern wir schaffen Basiswissen. Und Du hast nur ein Logik-Problem. Wenn 97% aller Filesharing-Verfahren nicht am Heimat-AG statt finden (können) kann es auch nicht normal sein, dass eine Klage am Heimat AG eingereicht wird. "Normalerweise finden Gerichtsverhandlungen nicht am Wohnort des Beklagten statt" - "Der Kläger sucht ein Gericht, dass prädestiniert für Fälle einer bestimmten Fachrichtung ist, oder aber einem besonders wohlgesonnen ist, letzteres weil ihm das die Regelung 'Fliegender Gerichtsstand' möglich macht."
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| | # 10767 |
| Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 24
| huhu ich bins mal wieder xD ich habe noch eine frage die mir durch den kopf gegangen ist .... wenn ich mich jetzt entscheide nicht zuzahlen und erstmal füsse still halte .... so dann kommt irgendwann der bettelbrief .... ich zahle immernoch nicht .... und wenn ich euch richtig verstanden habe dann muss bzw kann ich mit ner klage bzw nem verfahren rechnen. meine frage nun gibt es urteile, in denen die beklagten meht als die in der mahnung geforderte summer zahlen mussten und kann ich die klage dann durch bezahlen noch abwenden ?_? |
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| | # 10769 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
Urteile sind immer teurer als Vergleiche! Und was ist das denn für eine Frage: wenn mir das Urteil nicht passt, dann nehme ich doch den Vergleich?? Fällt mir nichts mehr dazu ein. Gruß montezuma##
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| | # 10771 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
Es gibt außergerichtliche Vergleiche => vor dem Gerichtsverfahren einigen sich beide Parteien auf eine Summe. Es gibt gerichtliche Vergleiche => der Richter schlägt vor Beginn der Hauptverhandlung einen gerichtlichen Vergleich vor. Es gibt ein Gerichtsverfahren mit Urteil => URTEIL!!! => NIX Vergleich mehr möglich! Gruß montezuma##
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| | # 10772 |
| Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 24
| ok .... dann hab ich das glaube ich verstanden .... solange noch keine verhandlung angesetzt ist, kann ich die im bettelbrief geforderte summe zahlen .... wenn die verhandlung kommt, dann nur noch den gerichtlichen vergleich annehmen und wenn ich das nicht mache, muss ich das urteil abwarten .... |
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| | # 10776 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Er ist jetzt erst seit zwei Monaten im Forum registriert und hat nun die Schwelle des über Fragen generierten Zustands sich nahe an der Grenze des Wissens zu befinden erreicht. Noch zwei Monate und er kapiert, dass sein Schuldeingeständniss vom... bei daher gleichzeitigem recht lügnerischen Schriftsatz an einen Abmahner... bereits beweis-erhebend von der Loggerbudenmannschaft gespeichert worden ist und er sich/uns daher die ganze Zeit die falschen Fragen gestellt hat.
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| | # 10780 |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
| Keine Panik! Hast ja den Weg hierher gefunden. Mach dir nen leckeren Tee oder was auch sonst du gerne trinkst und warte ab. Natürlich nicht, ohne vorher genau zu überlegen, WIE DEIN Weg sein wird Vielleicht auch modUe per ES und RS und NICHT zahlen? |
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