Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 22.03.2010, 15:32   # 10761
Scotty
 
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Beiträge: 7
okay,meine modUE geht demnächst an die 2 Lichtgestalten raus.


Bringt es eigentlich was bei meinem Provieder nachzufragen ob ich zum besagtem Zeitpunkt wirklich diese IP zugewiesen bekommen habe ?

@Burn256
nagel mich nicht auf die Seite fest aber irgenwo um die page 300 rum....

@Kinderriegel
Eins weiß ich sicher mit der Schwiegermutter hätte N&L keinen Spaß
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Alt 22.03.2010, 15:54   # 10762
Wieder einer
 
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Beiträge: 271
Zitat:
Zitat von Scotty Beitrag anzeigen
okay,meine modUE geht demnächst an die 2 Lichtgestalten raus.


Bringt es eigentlich was bei meinem Provieder nachzufragen ob ich zum besagtem Zeitpunkt wirklich diese IP zugewiesen bekommen habe ?
Du kannst es versuchen, rechne aber nicht mit einer brauchbaren Antwort. So wie es hier schon beschrieben wurde (So war es auch bei mir) bekommt man keine Auskunft.
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Alt 22.03.2010, 16:10   # 10763
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Der BGH steht da vor dem rein praktischen Problem, ob der Anschlussinhaber haftungsmäßig freigestellt sein soll. Dies würde allerdings dazu führen, dass eine Rechtsverfolgung praktisch nicht mehr durchführbar wäre, denn der wirkliche Täter ist kaum zu ermitteln.
Das ist nicht das eigentliche Problem des BGH, denn der gute Mann hatte einen Router-Betrieb mit der Passwort-Absicherung "Orginalzustand", wohl "0000", und dürfte daher auch vom Hersteller informiert worden sein, dass er das Passwort empfehlbar ändern solle. Wir kennen aber weder den Routerhersteller noch den Installationsprozeß, etc... (und gefragt hat mich auch niemand... )

"Quasi-Offenes-W-LAN",

falls der Router tatsächlich angelassen wurde.

Deswegen erhoffe ich mir eben keine allzu hohe Hürde, aber (zum Beispiel für die "Familienanschlüsse") klarere Kriterien, zu denen auch die "(un)genügende Vorsorge" des Anschlußinhabers gehört.

Aber eigentlich sollte es doch eher um dieses hier gehen:

"Passwort Eingabe

Der Zugang zu den Router - Konfigurationsdaten wird durch ein Passwort geschützt.

Geben Sie das Passwort ein und bestätigen Sie mit OK.

Im Auslieferungszustand lautet das Passwort 0000.

Wir empfehlen Ihnen das Passwort im Konfigurationsprogramm zu ändern
. +++ Damit die Router-Konfiguration vor unberechtigtem Zugriff geschützt ist, muss das im Auslieferungszustand eingetragene Passwort '0000' geändert werden.

Bewahren Sie das neue Passwort an einer sicheren Stelle auf, um es vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen.
"


Sollten solche eindeutigen Hinweise durch den Hersteller des Routers abgegeben worden sein, müßte man alle mal eine "ungenügende Vorsorge" beim Anschlußinhaber attestieren.

Insofern ist das Problem der BGH-Richter eben doch ein ganz anderes. Ein Rechtsfragenproblem der plug&play-Gesellschaft. Hoffentlich sehen viele dieser Richter den neuesten Werbespot der 1und1. "Ja ... da müssen sie unseren Router nur reinstecken und dann läuft alles automatisch..." (auch die persönliche Erfindung eines Passworts das ausreichend vor dem unberechtigten Zugriff von aussen schützt? Tolle neue Router... können schon denken...)

Man kanns Ihnen aber auch anders erklären, sicher. Ich zum Beispiel benutzte seit Jahren den Passwortgenerator bei zugerweb.ch und modifiziere es wöchentlich. Ich bestehe insofern, dass mein Verhalten als mindest-genügende Vorsorge eingestuft wird und alles was darunter fällt gefährliche Gefahrenquellenschaffer der extrem-rechtsverletzenden Art sind.
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Alt 22.03.2010, 16:17   # 10764
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Nein. Du hast geschrieben was "normal" wäre. .....
@Shual,

letzter Versuch, den Unterschied meines ursprgl. Aussage und Deiner Antwort festzustellen. Ich scheine da ziemlich begriffsstutzig zu sein.

Hier meine Aussage, was normal wäre:
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
....normalerweise finden Gerichtsverhandlungen am Wohnort des Beklagten statt.
Und hier @Shual Deine und meine Version zur allgemeinen angewandten Praxis:

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
.....verweise schlicht auf die Praxis ........ gleich niedrige Beweggründe. ......
Und hier der besagt zweite Teil meiner ursprgl. Aussage zur angewandten Praxis bei Klagen zu UrhR-Fällen:
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
....sucht der Kläger ein Gericht, dass prädestiniert für Fälle einer bestimmten Fachrichtung ist, oder aber einem besonders wohlgesonnen ist.
Ich kann da noch immer keine Unterschiede, außer in der Formulierung, weder bei "normal" noch bei "Praxis" finden, die diesen ganzen Disput rechtfertigen. Bin aber lern- und wissbegierig.

Ich habe fertig!

Gruß
montezuma##
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Alt 22.03.2010, 16:25   # 10765
Shual
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
diesen ganzen Disput
Wir haben keinen Disput sondern wir schaffen Basiswissen.

Und Du hast nur ein Logik-Problem. Wenn 97% aller Filesharing-Verfahren nicht am Heimat-AG statt finden (können) kann es auch nicht normal sein, dass eine Klage am Heimat AG eingereicht wird.

"Normalerweise finden Gerichtsverhandlungen nicht am Wohnort des Beklagten statt" - "Der Kläger sucht ein Gericht, dass prädestiniert für Fälle einer bestimmten Fachrichtung ist, oder aber einem besonders wohlgesonnen ist, letzteres weil ihm das die Regelung 'Fliegender Gerichtsstand' möglich macht."
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Alt 22.03.2010, 16:32   # 10766
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
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Beiträge: 3.155
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
"Normalerweise finden Gerichtsverhandlungen nicht am Wohnort des Beklagten statt" - "Der Kläger sucht ein Gericht, dass prädestiniert für Fälle einer bestimmten Fachrichtung ist, oder aber einem besonders wohlgesonnen ist, letzteres weil ihm das die Regelung 'Fliegender Gerichtsstand' möglich macht."


Ok, jetzt sind wir alle zufrieden, oder?

Gruß
montezuma##
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Alt 22.03.2010, 16:53   # 10767
fr1d0l1n
 
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huhu ich bins mal wieder xD

ich habe noch eine frage die mir durch den kopf gegangen ist .... wenn ich mich jetzt entscheide nicht zuzahlen und erstmal füsse still halte .... so dann kommt irgendwann der bettelbrief .... ich zahle immernoch nicht .... und wenn ich euch richtig verstanden habe dann muss bzw kann ich mit ner klage bzw nem verfahren rechnen. meine frage nun gibt es urteile, in denen die beklagten meht als die in der mahnung geforderte summer zahlen mussten und kann ich die klage dann durch bezahlen noch abwenden ?_?
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Alt 22.03.2010, 16:58   # 10768
Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von fr1d0l1n Beitrag anzeigen
huhu ich bins mal wieder xD

...
Shual, übernehmen Sie bitte!
Bin weg!
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Alt 22.03.2010, 17:00   # 10769
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von fr1d0l1n Beitrag anzeigen
.... gibt es urteile, in denen die beklagten meht als die in der mahnung geforderte summer zahlen mussten und kann ich die klage dann durch bezahlen noch abwenden ?_?
@fr1d0l1n,

Urteile sind immer teurer als Vergleiche!

Und was ist das denn für eine Frage: wenn mir das Urteil nicht passt, dann nehme ich doch den Vergleich??

Fällt mir nichts mehr dazu ein.

Gruß
montezuma##
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Alt 22.03.2010, 17:04   # 10770
fr1d0l1n
 
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das bedeutet wenn es zu einem verfahren kommen sollte, kann ich immernoch die im vergleich bzw im bettelbrief geforderte summe zahlen ?_?
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Alt 22.03.2010, 17:09   # 10771
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von fr1d0l1n Beitrag anzeigen
das bedeutet wenn es zu einem verfahren kommen sollte, kann ich immernoch die im vergleich bzw im bettelbrief geforderte summe zahlen ?_?
@fr1d0l1n

Es gibt außergerichtliche Vergleiche => vor dem Gerichtsverfahren einigen sich beide Parteien auf eine Summe.
Es gibt gerichtliche Vergleiche => der Richter schlägt vor Beginn der Hauptverhandlung einen gerichtlichen Vergleich vor.

Es gibt ein Gerichtsverfahren mit Urteil => URTEIL!!! => NIX Vergleich mehr möglich!

Gruß
montezuma##
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Alt 22.03.2010, 17:14   # 10772
fr1d0l1n
 
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ok .... dann hab ich das glaube ich verstanden .... solange noch keine verhandlung angesetzt ist, kann ich die im bettelbrief geforderte summe zahlen .... wenn die verhandlung kommt, dann nur noch den gerichtlichen vergleich annehmen und wenn ich das nicht mache, muss ich das urteil abwarten ....
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Alt 22.03.2010, 17:38   # 10773
Knights who say:NI
 
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Oh mein Gott...hier STINKTS gewaltig nach Unterholz...wer jetzt noch auf diese Trollpost eingeht,dem ist nicht mehr zu helfen
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Alt 22.03.2010, 17:49   # 10774
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von fr1d0l1n Beitrag anzeigen
ok .... dann hab ich das glaube ich verstanden
trollspray6486091

Das will ich mal in Deinem Interesse annehmen.
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Alt 22.03.2010, 17:57   # 10775
dernaechste
 
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Beiträge: 33
Auch mich hat es am Freitag erwischt

Lese seit gestern hier alles durch und bin froh, diese Seite gefunden zu haben


modUE bereits geschrieben und wird morgen verschickt !!!!

Denn mal abwarten und hoffen
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Alt 22.03.2010, 17:59   # 10776
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Knights who say:NI Beitrag anzeigen
Oh mein Gott...hier STINKTS gewaltig nach Unterholz...wer jetzt noch auf diese Trollpost eingeht,dem ist nicht mehr zu helfen
Wieso?

Er ist jetzt erst seit zwei Monaten im Forum registriert und hat nun die Schwelle des über Fragen generierten Zustands sich nahe an der Grenze des Wissens zu befinden erreicht.

Noch zwei Monate und er kapiert, dass sein Schuldeingeständniss vom... bei daher gleichzeitigem recht lügnerischen Schriftsatz an einen Abmahner... bereits beweis-erhebend von der Loggerbudenmannschaft gespeichert worden ist und er sich/uns daher die ganze Zeit die falschen Fragen gestellt hat.
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Alt 22.03.2010, 18:00   # 10777
dernaechste
 
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also so ein bischen mulmig ist mir ja schon

*schlagt mich ned*

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Alt 22.03.2010, 18:01   # 10778
Shual
 
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Zitat:
Zitat von dernaechste Beitrag anzeigen
modUE bereits geschrieben und wird morgen verschickt !!!!
Bravo!

Und ganz ohne öffentliches Schuldbekentniss! Sehr schön.
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Alt 22.03.2010, 18:03   # 10779
dernaechste
 
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Beiträge: 33
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Bravo!

Und ganz ohne öffentliches Schuldbekentniss! Sehr schön.


WUS?????????
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Alt 22.03.2010, 18:14   # 10780
so_so
 
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Beiträge: 177
Zitat:
Zitat von dernaechste Beitrag anzeigen
also so ein bischen mulmig ist mir ja schon

*schlagt mich ned*

Keine Panik! Hast ja den Weg hierher gefunden. Mach dir nen leckeren Tee oder was auch sonst du gerne trinkst und warte ab. Natürlich nicht, ohne vorher genau zu überlegen, WIE DEIN Weg sein wird

Vielleicht auch modUe per ES und RS und NICHT zahlen? (So wie die Meisten hier)
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