Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 21.03.2010, 12:14   # 10641
schnorkelbock
 
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Tja, werte Freunde, da könnt ihr mich ja nun lynchen:

Aber ich werde mein WLAN weiterhin nutzen.
Es ist mir völlig shitegal, welche Abmahnungen, Drohungen o.ä. ich noch bekommen werde. So leicht lasse ich mir meine Rechte nicht nehmen!
Und solange WLAN von den entsprechenden Prüfstellen dieser Banananrepublik für teures Geld und fähigen (hahaha!) Ingenieuren getestet und freigegeben wird, werde ich das auch nutzen.
Punkt, aus vorbei!

Lasst ihr Euch wirklich wegen einer albernen Abmahnung eure Internetstruktur diktieren? Was kommt als Nächstes? Abmahnung wegen des Begriffes Auto und dem Symbol von 4 Ringen - und ihr geht zu Fuß?
Abmahnung wegen Lustverpestung nach heftigem Bohnengerichtgenuß - und ihr stellt das Atmen ein..?

Ich habe für das Produkt bezahlt, es ist zugelassen, ist durch das Grundrecht auf Eigentum geschützt und ich habe auch keine Lust, hier 5 vernetzte PC´s und LT´s jetzt via cat5 zu vernetzen; allein die Kabelage wäre unzumutbar. Und was ist mit der Nintendo DS und den anderen Geräten, die auf WLAN aufsetzen? Verschrotten, oder was?

Ich habe nach dem ganzen Abmahntheater mein Netz insofern gesichert, als daß ich neben einer Verschlüsselung zusätzlich via MAC Adresse filtere.

Weder ein gewisser Herr Tasa noch NuL werden mich auch nur im GERINGSTEN in meinen Grundrechten tangieren.

Gruß
K
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Alt 21.03.2010, 12:29   # 10642
ulrich
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Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
Ich habe nach dem ganzen Abmahntheater mein Netz insofern gesichert, als daß ich neben einer Verschlüsselung zusätzlich via MAC Adresse filtere.

Weder ein gewisser Herr Tasa noch NuL werden mich auch nur im GERINGSTEN in meinen Grundrechten tangieren.
Recht hast Du, wozu gibt es sonst ein Grundgesetz. Wenn jeder der einen oder auch mehrere Geräte über ein W-Lahn betreibt diese nach den "Neuesten und erlaubten" Erkenntnissen betreibt handelt ja in keiner Weise illegal.
Als Einschränkung dieser Internet Tätigkeit füge ich aber hinzu das Du oder derjenige keine Urheberverletzung mit seiner Installation begeht.
Wenn ich mich daran halte, brauche ich auch keine Ports zu sperren. Anders sieht es bei Kinder aus, und dafür gibt es ja die dementsprechenden Programme, die dieses verhindern. Damit hat Otto Normalverbraucher seine Pflicht und Schuldigkeit erfüllt, daran kommt auch kein Richter vorbei.
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Alt 21.03.2010, 12:34   # 10643
Patrol
 
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Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
Tja, werte Freunde, da könnt ihr mich ja nun lynchen:

Aber ich werde mein WLAN weiterhin nutzen.
Was sollte denn auch gegen die Nutzung von WLAN sprechen.
Wenn es richtig eingerichtet ist, ist die Sache doch sicher.
WPA2 verschlüsselt mit brauchbarem Passwort, das heisst einer Kombination von Gross- und Kleinbuchstaben und Zahlen und zusätzlich ein Mac-Filter.
Da ist auch der werte Herr Nachbar aufgeschmissen.
Selbst wenn er wochenlang Zeit hat, dass Passwort zu entschlüsseln.
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Alt 21.03.2010, 12:40   # 10644
joker1975
 
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guten morgen allen zusammen.....

ich habe am freitag auch eine abmahnung erhalten, evacute the dancefloor..

hab mich dann gestern hier durchgelesen und werde denn weg hier gehen denn fast alle hier gehen ... das wäre

mod ue abschicken
nicht zahlen
abwarten und hopfenblüten tee trinken

da vor ein paar monaten in meinem bekanntenkreis das selbe passiert ist und die sich nen rechtsanwalt genommen haben der keine ahnung hatte , und sie haben bezahlt. na und was denkt ihr nun was passiert ist .... zack letzte woche kam die nächste abmahnung....
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Alt 21.03.2010, 12:55   # 10645
niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von joker1975 Beitrag anzeigen
da vor ein paar monaten in meinem bekanntenkreis das selbe passiert ist und die sich nen rechtsanwalt genommen haben der keine ahnung hatte , und sie haben bezahlt. na und was denkt ihr nun was passiert ist .... zack letzte woche kam die nächste abmahnung....
was meinst du warum wir immer sagen, wer einmal zahlt, zahlt immer
?
danke für das beispiel deiner bekannten.

gruß
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Alt 21.03.2010, 13:08   # 10646
joker1975
 
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das kuriose an meiner sache ist ja ich hatte zu dem zeitpunkt gar kein inet, weil ich von aol/alice zur telekom gewechselt bin ... und das hat gedauert...

da könnt ich auch einen roman drüber schreiben...aber das gehört ja hier nicht hin....
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Alt 21.03.2010, 13:08   # 10647
Micha2006
 
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Hat er denn danach auch noch weiter runtergeladen?
Denn wenn man dann doch unmittelbar das Herunterladen abstellt (vorallem, wenn man es vorher nie gemacht hat und es das erste mal war) kann doch eigentlich nichts passieren, wenn man bezahlt, oder?

@joker

War das eine Datei von der selben TOP100?
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Alt 21.03.2010, 13:11   # 10648
joker1975
 
Registriert seit: 21.03.2010
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na das weiss ich nun nicht..... kann in aber heute mal fragen ....
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Alt 21.03.2010, 13:14   # 10649
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
Weder ein gewisser Herr Tasa noch NuL werden mich auch nur im GERINGSTEN in meinen Grundrechten tangieren.
GENAU SO und nicht anders sehe ich das auch.

Ich lasse mir auch nicht vorschreiben mein LAN-Netz mit den neuesten Verschlüsselungsmethoden abzusichern wenn es WEP auch tut und meine (alten, dennoch funktionstüchtigen) Geräte damit "umgehen" können.
Ebenso finde ich diese Angstmacherei bezügl. der Programme zum Datenaustausch auf dem eigenen PC abstrus, und werde weder mein Sys. neu aufsetzen noch equipment zerkleinern.

Nur eines hast Du übersehen.
NuL und Tasa haben Deine Grundrechte schon "tangiert"

§ 101 Anspruch auf Auskunft
(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Und wo ich mich jedes mal erneut dran stoße, wenn ich diesen 101§ lese, ist Abs.9 wo es heißt:
Zitat:
Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die Beschwerde statthaft. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen.
Da das Gesetz ja eigentlich "mich" als "Verletzer" betrifft, so frage ich mich immer wieder: " damn´d wie will ich da denn Beschwerde einlegen, wenn ich 6 Monate später, durch eine Abmahnung erfahre, dass da ne Entscheidung zu meinen Lasten getroffen wurde, gegen die ich Beschwerde hätte einlegen können.

Nein, dieses Recht der Beschwerde wird nicht ausdrücklich dem ISP zugestanden, da durch die Auskunft ja MEIN, im Grundgesetz fest geschriebenes Grundrecht eingeschränkt wird, sollte ich auch das Recht UND die Möglichkeit haben, gegen solche Beschlüsse vorzugehen.
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Alt 21.03.2010, 13:15   # 10650
Micha2006
 
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Das wäre ja entscheident....denn wenn doch eh nur das eine Lied von dieser einen Top100 betroffen wäre und man in den sauren Apfel beisst und es bezahlt (ich selbst habe keinen großen Einfluss drauf) dann sollte danach eigentlich nichts mehr kommen?!?!?!
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Alt 21.03.2010, 13:19   # 10651
joker1975
 
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ich denke mal eher ...wenn man einmal bezahlt hatt bei diesen herren ist man die kuh die mann melken kann...so seh ich das .....
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Alt 21.03.2010, 13:20   # 10652
Micha2006
 
Registriert seit: 20.03.2010
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Ja davon ist auszugehen, aber was wollen die denn noch haben, wenn es nur einmal diese Flop100 war und sonst NIEMALS unter diesem Anschluss geladen worden ist
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Alt 21.03.2010, 13:24   # 10653
joker1975
 
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na die frage kann ich dir nicht beantworten ..... wie gesagt ich frage ihn heute mal und werden da euch berichten was er gesagt hat ...
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Alt 21.03.2010, 13:26   # 10654
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
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Es wäre nett und begrüßenswert, wenn sich die Neuabgemahnten über Ihre Sharegewohnheiten und belanglosem Saugverhaltenplausch über die Boardmail o. PM-Funktion unterhalten würden.
Danke
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Alt 21.03.2010, 13:29   # 10655
Micha2006
 
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Unrecht hast du wahrscheinlich nicht, allerdings war die Frage auch an die Allgemeinheit gestellt. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, ob das so, wie ich es geschildert habe, der Fall sein kann

Und meinetwegen werde ich mich halt mit dem User "joker" per PN unterhalten Trotzdem war das in erster Linie eine Frage, die der Allgemeinheit dient !
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Alt 21.03.2010, 13:32   # 10656
joker1975
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Es wäre nett und begrüßenswert, wenn sich die Neuabgemahnten über Ihre Sharegewohnheiten und belanglosem Saugverhaltenplausch über die Boardmail o. PM-Funktion unterhalten würden.
Danke
wir haben in keinsterweise uns über das saugverhalten unterhalten... was sollen der quatsch jetzt...und ich glaube ne pm reicht aus oder....
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Alt 21.03.2010, 14:02   # 10657
schnorkelbock
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
GENAU SO und nicht anders sehe ich das auch.


Nur eines hast Du übersehen.
NuL und Tasa haben Deine Grundrechte schon "tangiert"

§ 101 Anspruch auf Auskunft
(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Und wo ich mich jedes mal erneut dran stoße, wenn ich diesen 101§ lese, ist Abs.9 wo es heißt:


Da das Gesetz ja eigentlich "mich" als "Verletzer" betrifft, so frage ich mich immer wieder: " damn´d wie will ich da denn Beschwerde einlegen, wenn ich 6 Monate später, durch eine Abmahnung erfahre, dass da ne Entscheidung zu meinen Lasten getroffen wurde, gegen die ich Beschwerde hätte einlegen können.

Nein, dieses Recht der Beschwerde wird nicht ausdrücklich dem ISP zugestanden, da durch die Auskunft ja MEIN, im Grundgesetz fest geschriebenes Grundrecht eingeschränkt wird, sollte ich auch das Recht UND die Möglichkeit haben, gegen solche Beschlüsse vorzugehen.
Ist irgendwie auch immer mein Reden:
Es gibt für jede Handlung die gegen mich gerichtet ist, immer eine Gegenmaßnahme, ein Rechtsmittel nämlich. Aber wie Du so schön aufzeigst, hat man manchmal garnicht die Chance, das zu ergreifen.
Lässt einem den Glauben an Justitia doch ein wenig vernebeln...
Zumal die Fristen der Abmahnanwälte dermaßen kurz sind, daß man keine Chance hat, sich dieses Wissen anzueignen. Daher halte ich die Empfehlung bei totaler Panik einen GUTEN und VERSIERTEN Anwalt zu nehmen auch nie verkehrt. Ich hatte nur dad Glück ein wenig vorbelastet zu sein UND dieses Forum sehr schnell gefunden zu haben. Viele haben das Glück nicht...

Nochmal zur WLAN Verschlüsselung:

Auch ich nutze NUR WEP. Weil das u.a. Nintendo nur das kann und ich aus beruflichen Gründen (will nicht näher drauf eingehen) auch nur WEP nutzen kann.

Man kann es auch so sehen (mach ich nicht, erwähne es trotzdem):
Wenn ich alles total zumachen würde (WPA2 PSK, MAC Filter, IP Filter im Router, SID verstecken u.v.m), dann wäre es unmöglich zu behaupten, ein Dritter hätte das Netz genutzt. Bei einem kleinstem "Fehler" in diesem Sicherheitssystem wäre ein Angriff von Außen möglich. Hätte ich das zu verantworten? Gerichte sind sich ja nichtmal bei einem UNGESICHERTEM WLAN einig (s. BGH). Zumal mein angeblicher UPLOAD ja nun auch fast 1 Jahr her ist und die Technik da auch einen anderen Stand hatte.
Wer heute ungesichert rumsurft, ist schon selbst schuld. Zumindest begibt er/sie sich in Gefahr ...


Einen sonnigen Sonntag !!!

K
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Alt 21.03.2010, 15:11   # 10658
M007
Frauenbeauftragter
 
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Ich lass mir mein W-Lan auch nicht vermiesen. Allerdings habe ich es nach der Abmahnung fachmännisch gegen jeglichen Zugriff gesichert.

attachment

Sollte ich dennoch eine neuerliche Abmahnug erhalten, steht es der abmahnenden Kanzlei natürlich frei DNA-Proben zu nehmen und mit allen Bundesbürgern zu vergleichen, um den Urheberrechtsverletzer dingfest zu machen.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg W-Lan.jpg (89,6 KB, 293x aufgerufen)
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http://www.netzwelt.de/forum/image.php?type=sigpic&userid=254537&dateline=12666  90155
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Alt 21.03.2010, 15:45   # 10659
Kinderriegel
 
Benutzerbild von Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von Micha2006 Beitrag anzeigen
Hat er denn danach auch noch weiter runtergeladen?
Denn wenn man dann doch unmittelbar das Herunterladen abstellt (vorallem, wenn man es vorher nie gemacht hat und es das erste mal war) kann doch eigentlich nichts passieren, wenn man bezahlt, oder?
Wenn du eine Datei mit 100 Lieder runtergeladen hast, dann können auch noch deutlich mehr als eine Abmahnung kommen ...

Zitat:
Zitat von joker1975 Beitrag anzeigen
wir haben in keinsterweise uns über das saugverhalten unterhalten....
Siehe obiges Zitat ...

Fazit: Ob jemand mehr als eine Abmahnung bekommen hat für den selben Container ist ziemlich egal, weil es ständig passiert und 3 Rückfragen zu Abmahnungen eines Bekannten nicht sonderlich produktiv sind. Stattdessen nutzt die Zeit das Forum gründlich durchzulesen, da findet ihr dann auch schon alle möglichen Varianten von Abmahnungen.
__________________
Sorge dich nicht um morgen, denn der morgige Tag wird für das seine sorgen!
(Die Bibel)

Wegweiser Abmahnung - Grundkurs - Modifizierte Unterlassungserklärung - Wer mahnt was ab? - Spendenaktion -
Organigram
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Alt 21.03.2010, 16:07   # 10660
minaxia
 
Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 6
Hallo,

wir haben auch eine Abmahnung "gewonnen":

"Evacuate the Dancefloor" aus einem Top 100 - Ordner.

Nachdem ich gestern abend und heute morgen hier viel gelesen habe, sind wir schon etwas beruhigter was die ganze Sache angeht. Morgen werden der AI und ich mal einen Fachanwalt für Internet und Urheberrecht anrufen, um die Lage zu klären, wie wir jetzt am besten vorgehen.
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