| | # 1043 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Ich empfinde das Verhalten von einigen und von Dir im Speziellen als extrem unangepaßt, störend, grotesk bis ekelerregend. Wenn Leute aus "persönlichen Gründen" Fehler begehen, der Schaden nicht mehr reparabel ist sollte man sich tunlichst nicht daran aufgeilen. Schon gar nicht, wenn man von der Materie überhaupt nichts versteht, Trottel! Schau mal aufs Datum der Angaben, Idiot!
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 1045 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Daher kann einer "fehlerhafte", oder eine "versehentlich" abgegebene Erklärung widerrufen werden, bis diese Erklärung eintrifft. Hat man Montags eine falsche Erklärung abgeschickt und geht sie nicht Dienstags ein, muß sie logischerweise erst Mittwochs eingehen. Dto. Dienstag Versand. Ist die Erklärung mit Einschreiben/Rückschein versandt worden kann der Empfänger hier auch nicht behaupten er habe sie vorher bekommen. Ist die Erklärung mit normaler Post versandt wird es schon schwieriger. 2. Man nehme in solchen Fällen schlicht sein Herz in die Hand und versende sofort, umgehend, ohne Zeitverzögerung einen Widerruf per Telefax. Der Widerruf kann beinhalten: "Ich war über den Inhalt der von Ihrer Kanzlei mitgesandten Unterlassungsverpflichtungserklärung im Irrtum und wollte eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben.". Darüber existiert keine richterliche Entscheidung in solchen Fällen, also kann niemand versichern und gewährleisten obs vor Gericht klappt. [Rechts grundlagen] 3. Beigelegt werden muß sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung. "Bitte ersetzen Sie die widerrufene Erklärung mit der beiligegenden Unterlassungsverpflichtungserklärung." 4. Nach dem Fax-Versand zur Post und Versand mit Einschreiben/Rückschein. 5. Das mit den Forderungen ist Deine Sache. Du hast Sie zugesichert, also würde ich Sie auch begleichen, es sei denn Du hast 100%-ige Gewissheit Gerichtsverfahren zu gewinnen. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Billiger kommst Du wohl sicher nicht weg, da der nächste Gang ein Gang zum Anwalt wäre, der auch Geld kostet. Ohne Anwalt gehst du sicher unter. Immerhin liegt der Vorteil im nicht abgegebenen Schuldeingeständniss. Wer weiß für was Du das noch brauchen kannst. Mehr kann man nicht tun. PS: Da RA Nümann mitliest weiß er ja schon Bescheid. -----Doppelpost zusammengeführt am 14.10.2009 um 07:46:21----- Zitat:
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Ich habe hier keinerlei Gerichtsverfahren gesehen, die irgendwie passen würden. Man hat den "Vertrag" angenommen, basta. Ob man da nochmal rauskommt ...
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | ||
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| | # 1046 |
| Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 73
| Lieber Shual. S... hat auch was von Telefonat geschrieben. Da "unsere Lieben" mit allen Mittel kämpfen....was haben die Ihm am Tel. erleutert? Wenn die Ihm nun den ungefähren Sinn Ihrer Ue gesagt haben (Bandmitschnitt)....? Und ja, ich pflichte Dir bei...Er muß schleunigst was machen....die Ue widerrufen und modUe dabei....und hoffen....! Gruß hardwaretyp |
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| | # 1047 |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 2
| Hallo, also Abmahnung kamm am Montag 05.09.09, Anruf war am 06.09.09 und die Verpflichtungserklärung habe ich gestern 13.09.09 als normalen Brief verschikt. Kann mir Jemand einen Musterwiederruf zukommen lassen, habe nicht viel Ahnugn von solchen Briefen, danke. Gruß S... |
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| | # 1048 | |
| Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 22
| Zitat:
Die werden dir nur ne Ratenzahlung anbieten, mehr aber auch nicht!!! Da in diesem Forum sehr stark davon ausgegangen wird, das deine Daten an andere Kanzleien weiter gegeben werden, kann dir keiner sagen, ob du nach dem "Geld ausgeben" Ruhe hast!!! Und Nümännchen wird dir das bestimmt nicht schriftlich geben. Trotzdem, VIEL GLÜCK!!!!!!!! MfG 12frey | |
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| | # 1049 | |
| Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
vielen Dank erst mal für die sachliche Argumentation, der ich mich im Kern gar nicht verschließe. Sie haben auch völlig Recht, dass bei den Anschlussinhabern, die selbst nicht Täter sind, die Einzelfallgerechtigkeit leicht auf der Strecke bleibt. Ich wäre hier durchaus kulant - allerdings nur in dem Rahmen, in dem ich als Anwalt meiner Mandanten überhaupt Ermessen ausüben kann. Das Problem ist aber vor allem, die Fälle zu identifizieren, bei denen eine Haftung billigerweise verneint werden muss, denn natürlich werden wir hier angelogen, dass sich die Balken biegen. Meine Erfahrung ist leider, dass auch die möglicherweise redlichen Familienväter auf die Anforderung einer detaillierten Schilderung der Einzelheiten und Lieferung von Belegen nicht positiv reagieren. Wir haben dann keine andere Chance, als die Fälle zu Gericht zu treiben und bekommen dann erst "in letzter Sekunde" entweder das übliche Versäumnisurteil oder einen Sachverhalt präsentiert, der tatsächlich rechtlich schwierig zu beurteilen ist. Da das Verfahren dann schon läuft, Kosten entstanden sind und jede Klagerücknahme in Foren wie hier bejubelt wird, ergeben sich dann Sachzwänge, die zu Lasten beider Seiten gehen. Das wird auch der Hintergrund der Sachde in Frankfurt gewesen sein. Der Slogan "Turn Piracy into Profit" stammt übrigens nicht von uns und auch nicht von unserem Dienstleister. Trotzdem sehe ich die Priorisierung der finanziellen Ansprüche als reine Folge aus der Natur der Sache. Leider ist es auch bei uns so, dass wir finanzielle Forderungen durchsetzen *müssen*, um die Kosten der Ermittlung und Rechtsverfolgung zu decken. Ein "Schwarzfahrer-Ticket" von 100 € würde nicht einmal die Kosten der Ermittlung decken, geschweige denn die Anwaltskosten. Wenn bei die im Moment regelmäßig durchgesetzten Beträgen so hoch sind, dass*ein Teil* des eingenommenen Schadensersatzes nicht zur Refinanzierung gebraucht wird und als "Profit" in die Taschen der Rechteinhaber fließt, ist das letztlich auch nur die Kompensation inzwischen über Jahre hingenommener massiver Gewinneinbrüche bei den Rechteinhabern. Beste Grüße Peter Nümann | |
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| | # 1050 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
| Zitat:
würden sie diesen Aspekt bitte etwas weiter ausführen ? Wie würde eine solche Anforderung aussehen ? Oder direkter, welche Belege könnten ein Treffen vor Gericht hinfällig werden lassen. | |
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| | # 1052 | |
| Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
Bisher habe ich die Erfahrung gemacht das man in so einem Fall nur seitenweise Papier mit diversen Gerichtsurteilen zurückkommt... so nach dem Motto: "Rede dich nicht raus - Du als Anschlußinhaber haftest sowieso!" oder wahlweise auch "kann ja jeder sagen das er Kinder hat die eventuell und so... also rede dich nicht raus - Du als Elternteil haftest sowieso!" (Das war allerdings nicht Herr Nümann sondern eine andere Kanzlei) | |
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| | # 1053 | |
| Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 466
| Zitat:
Hier mal die Definition eines (wenn auch österreichischen) Richters, über die sog. Raubkopie: "Ein solcher Vervielfältigungsvorgang kann aber auch dann, wenn er nach dem Gesetz nicht zulässig ist, niemals als Diebstahl angesehen werden, weil nichts weggenommen wird. Ein Diebstahl ist laut Strafgesetz die Wegnahme einer beweglichen Sache, mit dem Vorsatz, sich zu bereichern. Beim Download von Musik wird niemanden etwas weggenommen, da das kopierte Musikstück ja weiterhin verfügbar ist. Begriffe wie Diebstahl geistigen Eigentums oder Raubkopie sind psychologische Kunstgriffe, um Tauschbörsennutzer in den Bereich der schweren Kriminalität zu hieven. Österreichischer Richter im Interview: ?Illegaler Download? ist niemals Diebstahl » netzwertig.com | |
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| | # 1054 | ||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
Ihr anderer Partner, der Herr Christian Weber aus Frankfurt (!) arbeitet ja scheinbar mit diesem Lizenzierungsgeschäftsmodell namens "Priormart" eng zusammen, so daß man meiner Meinung nach durchaus davon sprechen kann, daß es sich hier um eine Form des "Turn Piracy Into Profit"-Modells handelt. Zumindest ist es nicht von der Hand zu weisen, dass Sie mit in diesem "organisierten Abmahn-Club" um Rasch, Waldorf & Co. involviert sind! Interessant wäre es fast schon in dem Zusammenhang zu fragen, ob alle Abmahner an die Logistep AG Gebühren zahlen, denn schließlich sind die ja der Urheber des Gedanken! //Dr. Haus | ||
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| | # 1055 | |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Zitat:
Mir erweckt sich der Eindruck, daß sie versuchen, damit sich einige Betroffene bei Ihnen in irgendeiner Form melden. Getreu dem Motto, wer sich einmal irgendwie gemeldet hat, der wird schon was fehlerhaftes von sich lassen und daraus können sie dann einen Strick drehen. Nicht umsonst liest man immer wieder den eindringlichen Hinweis: "Kein Kontakt!". Ich will doch hoffen, daß diese Strategie nicht ihre Intention war, sich hier im Forum zu outen. Apropo: Was macht der Stand der Bearbeitung der Ihnen zugestellten Fragen von der unserer Moderatorin @princess ? Für die Beantwortung der Fragen schon mal vielen Dank im voraus!!! | |
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| | # 1056 |
| Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 7
| Hallo Gemeinde: Heute mal wieder´n großer Umschlag in der Post gehabt. Herr Matthew Tasa macht jetzt auch "Black-Music" auf der "Bravo Black Hits Vol. 20" und ist darauf "Weit gekommen"! Tat-Datum: xx.04.09 Tat-Zeit: Es war dunkel Wieder 450€ Frist bis xx.10.09 Kein Beschluß, kopierte Vollmacht mit Unterschrift vom 30.09.09! Es sind jetzt keine 13 A4-Seiten mehr sondern nur noch 9, habe das ganze überflogen und glaube es wurde im wesentlichen nur die Schriftgröße reduziert und auf tabellarische darstellungen verzichtet! -> Ist Papier teurer geworden in Karlsruhe und Umgebung oder nimmt die Post nur noch Briefe bis xxGramm von NuL an? Was mir "Innerlich" keine Ruhe läßt: "Unsere Mandantlschaft hat ein auf die Ermittlung spezialisierten Dienstleister beauftrag" (Log Anfang April)! Vollmacht aber erst Ende September 09! Das ist doch keinem normalen Menschen zu erklären, das sowas "gewerblich" ist und §97 oder so dann nicht greift. Des weiteren sind laut Abmahnung 7xx,xx€ Ansprüche da und es werden 450€ gefordert! -totalverwirr- Und das beste wie immer zum Schluß: "Bitte beachten Sie, dass die Anwaltskosten allein bereits den Ihnen oben angebotene pauschalen Vergleichsbetrag übersteigen." Wie gesagt, bin kein Jurist sondern jemand mit noch hoffentlich normalem Menschenverstand. Mehr Kosten als Einnahmen -> war da nicht einmal ein Urteil diesbezüglich??? Gruß TJay |
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| | # 1057 |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Hallö! Ein Link den vieleicht auch der Hr.Nümann erklären könnte?! Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Deutschland MfG 1984 |
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| | # 1058 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
(auch Shual hat das soweit ich weiß schon angesprochen....) Tag der Merkwürdigkeiten! <--- Leseempfehlung! @Herr Nümann! Da Sie sich schon die Zeit nehmen hier mitzulesen und zu posten....nur ein Satz! (ich möchte Ihre kostbare Zeit ja nicht über Gebühr beanspruchen Was ist mit den Beschlüssen/Klarnamenermittlung? Warum so "geheimnisvoll"? Gruß, orchid. ------------ seh grad @1984 war schneller, danke! | |
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| | # 1059 | |
| Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
| Zitat:
Mfg Peter Nümann | |
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| | # 1060 | |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
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