Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 14.10.2009, 04:41   # 1041
hardwaretyp
 
Registriert seit: 10.09.2009
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Zitat:
Zitat von sspruch Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

habe am Montag...(
Hahaha..., `Bastl....ein toller Witz! "Oh Stolz und Ehr der hochentwickeltesten Lebensform des Planeten Erde...!"

Du hast nur ein Bein und eine Krücke, schießt Dir dann mit ner Kugel in die Kniescheibe des einzigen Beins...., kannste dann noch humpeln???
Du verhandelst mit "Jemanden", der Dich belangen will über den Preis?...und kommst dann, nachdem Du Dich auch noch von dem hast zu einer unumkehrbaren Tat bequatschen lassen (der tolle "Beipackzettel" zurück zu schicken) hierhin und fragst um Hilfe......??????:jump:

"Oh...Herr,........."!

hardwaretyp

P.S.: Ließ Dir mal die letzten 51 Seiten, besonders die ersten 2 von diesem Threat durch...., haben Dir Deine Erzeuger nie beigebracht, wenn "Etwas" passiert...und Du nicht weißt was/wieso/warum..., nach Ihnen oder dem guten Onkel/der guten Tante zu rufen...?
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Alt 14.10.2009, 06:50   # 1042
hardwaretyp
 
Registriert seit: 10.09.2009
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Sehr geehrter S....
Ich habe mich nun fast 2Stunden herumgewälzt, statt zu schlafen. Deine "lustige Geschichte" hat mich jedoch davon abgehalten...und entschuldige bitte meinen vorherigen Post!
Zu der Ue, welche Du in originaler Form zurück geschickt hast...mit Deiner Unterschrift:
Du hast damit alles, was darin stand akzeptiert/zugegeben!
Also bei mir stand da der Firlefanz von wegen nie wieder das Lied zu verbreiten...Anderen zugänglich machen...egal wie, sonst eine angegebene Hohe Summe und weitere rechtl. Schritte. Dazu dann noch, das ich mich mit Zahlung der "Vergleichssumme" einverstanden erkläre.
(Ob ich oder Du das wirklich gemacht haben interessiert die nicht!)
Und ob die dann ruhe geben...vielleicht...event. kommen aber ein paar andere "nette Zeitgenossen" vorbei..., bei Dir ist ja wohl Kasse zu machen! Sorry, aber Du hättest echt zuerst einen Menschen Deines Vertrauens um Rat fragen sollen...oder im Internet suchen sollen...und schon garnicht die, die Dir was Schlechtes wollen fragen!

Gut`s Nächtle
hardwaretyp
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Alt 14.10.2009, 06:59   # 1043
Shual
 
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Zitat:
Zitat von hardwaretyp Beitrag anzeigen
Hahaha...,
Ich empfinde das Verhalten von einigen und von Dir im Speziellen als extrem unangepaßt, störend, grotesk bis ekelerregend.

Wenn Leute aus "persönlichen Gründen" Fehler begehen, der Schaden nicht mehr reparabel ist sollte man sich tunlichst nicht daran aufgeilen.

Schon gar nicht, wenn man von der Materie überhaupt nichts versteht, Trottel!

Schau mal aufs Datum der Angaben, Idiot!
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Alt 14.10.2009, 07:24   # 1044
hardwaretyp
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Ich empfinde das Verhalten von einigen und von Dir im Speziellen als extrem unangepaßt, störend, grotesk bis ekele......Schau mal aufs Datum der Angaben, Idiot![/B]
Achja,.....hatte mich ja entschuldigt beim S... .
Das Datum der Angaben....was soll ich denn da sehen bitte? Er hat sich erst heute angemeldet, na und? Welcher Montag....Montag der 12. oder Montag der 6....steht da nirgens, oder?

hardwaretyp
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Alt 14.10.2009, 07:33   # 1045
Shual
 
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Zitat:
Zitat von sspruch Beitrag anzeigen
habe am Montag eine Abmahnung von NuL wegen "Time Out" bekommen. Ahnungslos habe ich dort angeruffen und gesagt das ich erst ende des Monats bezahlen kann. Die meinten ist kein Problem ich soll aber schon mal die Verpflichtungserklärung wegschicken. Habe die von NuL erhaltene unterschrieben und weggeschickt.
1. Eine Unterlassungserklärung kann erst nach Abgabe Geltung haben. Das heißt hier, wenn Sie in die Hände des Bevollmächtigten des Unterlassungsgläubigers gelangt.

Daher kann einer "fehlerhafte", oder eine "versehentlich" abgegebene Erklärung widerrufen werden, bis diese Erklärung eintrifft.

Hat man Montags eine falsche Erklärung abgeschickt und geht sie nicht Dienstags ein, muß sie logischerweise erst Mittwochs eingehen. Dto. Dienstag Versand. Ist die Erklärung mit Einschreiben/Rückschein versandt worden kann der Empfänger hier auch nicht behaupten er habe sie vorher bekommen. Ist die Erklärung mit normaler Post versandt wird es schon schwieriger.

2. Man nehme in solchen Fällen schlicht sein Herz in die Hand und versende sofort, umgehend, ohne Zeitverzögerung einen Widerruf per Telefax. Der Widerruf kann beinhalten: "Ich war über den Inhalt der von Ihrer Kanzlei mitgesandten Unterlassungsverpflichtungserklärung im Irrtum und wollte eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben.". Darüber existiert keine richterliche Entscheidung in solchen Fällen, also kann niemand versichern und gewährleisten obs vor Gericht klappt. [Rechts grundlagen]

3. Beigelegt werden muß sofort eine modifizierte Unterlassungserklärung. "Bitte ersetzen Sie die widerrufene Erklärung mit der beiligegenden Unterlassungsverpflichtungserklärung."

4. Nach dem Fax-Versand zur Post und Versand mit Einschreiben/Rückschein.

5. Das mit den Forderungen ist Deine Sache. Du hast Sie zugesichert, also würde ich Sie auch begleichen, es sei denn Du hast 100%-ige Gewissheit Gerichtsverfahren zu gewinnen. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Billiger kommst Du wohl sicher nicht weg, da der nächste Gang ein Gang zum Anwalt wäre, der auch Geld kostet. Ohne Anwalt gehst du sicher unter.

Immerhin liegt der Vorteil im nicht abgegebenen Schuldeingeständniss. Wer weiß für was Du das noch brauchen kannst. Mehr kann man nicht tun.

PS: Da RA Nümann mitliest weiß er ja schon Bescheid.

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.10.2009 um 07:46:21-----

Zitat:
Zitat von hardwaretyp Beitrag anzeigen
Welcher Montag....Montag der 12. oder Montag der 6....steht da nirgens, oder?
§ 121 BGB - Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.


Ich habe hier keinerlei Gerichtsverfahren gesehen, die irgendwie passen würden. Man hat den "Vertrag" angenommen, basta. Ob man da nochmal rauskommt ...
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Alt 14.10.2009, 08:02   # 1046
hardwaretyp
 
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Beiträge: 73
Lieber Shual.
S... hat auch was von Telefonat geschrieben. Da "unsere Lieben" mit allen Mittel kämpfen....was haben die Ihm am Tel. erleutert? Wenn die Ihm nun den ungefähren Sinn Ihrer Ue gesagt haben (Bandmitschnitt)....? Warum soll man laut Herr N. den bei Denen anrufen...?
Und ja, ich pflichte Dir bei...Er muß schleunigst was machen....die Ue widerrufen und modUe dabei....und hoffen....!

Gruß
hardwaretyp
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Alt 14.10.2009, 09:44   # 1047
sspruch
 
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Beiträge: 2
Hallo,

also Abmahnung kamm am Montag 05.09.09, Anruf war am 06.09.09 und die Verpflichtungserklärung habe ich gestern 13.09.09 als normalen Brief verschikt.

Kann mir Jemand einen Musterwiederruf zukommen lassen, habe nicht viel Ahnugn von solchen Briefen, danke.

Gruß
S...
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Alt 14.10.2009, 09:45   # 1048
12frey
 
Benutzerbild von 12frey
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von sspruch Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,


Habe ich mich jetzt voll dazu erklärt die 450Euro zu bezahlen oder kann ich noch nachverhandeln?

Kann ich denen irgend ein Schreiben schicken, dass ich die 450Euro zahle aber die sollen mich dan in ruhe lassen, um weitere Abmahnungen zu verhindern?


Gruß
XXXXXXXXXXXX
PS: Der Witz ist, das Lied habe ich nie gehört
Hallo!

Die werden dir nur ne Ratenzahlung anbieten, mehr aber auch nicht!!!

Da in diesem Forum sehr stark davon ausgegangen wird, das deine Daten an andere Kanzleien weiter gegeben werden, kann dir keiner sagen, ob du nach dem "Geld ausgeben" Ruhe hast!!! Und Nümännchen wird dir das bestimmt nicht schriftlich geben.
Trotzdem, VIEL GLÜCK!!!!!!!!

MfG
12frey
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Alt 14.10.2009, 10:23   # 1049
Peter_Nümann
 
Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Abzocke ist immer relativ. Das Gesetz geht im Grundsatz davon aus, dass der Verletzer, also der Täter selbst, für die Verletzung haftet. Dagegen kann man auch kaum etwas vorbringen.

Die Masse der Abmahnungen trifft aber nicht den Täter. Sie trifft den Anschlußinhaber, der zwar Täter sein kann, es in etlichen - ich wage hier zu behaupten in den meisten - Fällen aber nicht ist. Der Anschlußinhaber kommt also für die Kosten auf und ihn trifft eine Haftung, die jedenfalls nicht weit von einer Gefährdungshaftung entfernt ist.

Da muss man sich keine Sorgen machen. Wenn auch in Foren immer wieder nach einem Robin Hood der Filesharer gesucht wird, so hat sich bislang noch keiner finden lassen. Spätestens wenn es um die Kostenproblematik geht, wird aus dem Robin Hood eher ein Michael Kohlhaas der Foren.

Und andererseits steht die Politik sicher nicht auf der Seite der Verbraucher. Da leistet die Lobby der Rechteinhaber im Bundestag erkennbar gute Arbeit.

Die rechtspolitische Frage ist allerdings, ob der Anschlußinhaber das System "Turn piracy into profit" finanzell ausbaden soll. Ich halte zumindest die These für tollkühn, die Rechteinhaber könnten ihre Umsätze in nennenswertem Umfang steigern, wenn es kein Filesharing mehr gäbe. Ich denke da an Kids, die Titel in Filesharingbörsen als Trophäen sammeln.

Würde eine Haftung des Anschlußinhabers in der heutigen Form nicht bestehen oder erheblich eingeschränkt, dann wäre die Rechtsverfolgung in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht mehr gewinnbringend durchzuführen. Das System "Turn piracy into profit" wäre tot. Ein Rechteinhaber wird kaum beweisen können, wer vor dem Rechner gesessen hat.
Hallo Herr Dr. Eikmeier,

vielen Dank erst mal für die sachliche Argumentation, der ich mich im Kern gar nicht verschließe. Sie haben auch völlig Recht, dass bei den Anschlussinhabern, die selbst nicht Täter sind, die Einzelfallgerechtigkeit leicht auf der Strecke bleibt.

Ich wäre hier durchaus kulant - allerdings nur in dem Rahmen, in dem ich als Anwalt meiner Mandanten überhaupt Ermessen ausüben kann. Das Problem ist aber vor allem, die Fälle zu identifizieren, bei denen eine Haftung billigerweise verneint werden muss, denn natürlich werden wir hier angelogen, dass sich die Balken biegen. Meine Erfahrung ist leider, dass auch die möglicherweise redlichen Familienväter auf die Anforderung einer detaillierten Schilderung der Einzelheiten und Lieferung von Belegen nicht positiv reagieren. Wir haben dann keine andere Chance, als die Fälle zu Gericht zu treiben und bekommen dann erst "in letzter Sekunde" entweder das übliche Versäumnisurteil oder einen Sachverhalt präsentiert, der tatsächlich rechtlich schwierig zu beurteilen ist. Da das Verfahren dann schon läuft, Kosten entstanden sind und jede Klagerücknahme in Foren wie hier bejubelt wird, ergeben sich dann Sachzwänge, die zu Lasten beider Seiten gehen. Das wird auch der Hintergrund der Sachde in Frankfurt gewesen sein.

Der Slogan "Turn Piracy into Profit" stammt übrigens nicht von uns und auch nicht von unserem Dienstleister. Trotzdem sehe ich die Priorisierung der finanziellen Ansprüche als reine Folge aus der Natur der Sache. Leider ist es auch bei uns so, dass wir finanzielle Forderungen durchsetzen *müssen*, um die Kosten der Ermittlung und Rechtsverfolgung zu decken. Ein "Schwarzfahrer-Ticket" von 100 € würde nicht einmal die Kosten der Ermittlung decken, geschweige denn die Anwaltskosten. Wenn bei die im Moment regelmäßig durchgesetzten Beträgen so hoch sind, dass*ein Teil* des eingenommenen Schadensersatzes nicht zur Refinanzierung gebraucht wird und als "Profit" in die Taschen der Rechteinhaber fließt, ist das letztlich auch nur die Kompensation inzwischen über Jahre hingenommener massiver Gewinneinbrüche bei den Rechteinhabern.

Beste Grüße
Peter Nümann
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Alt 14.10.2009, 10:36   # 1050
deryeti
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Meine Erfahrung ist leider, dass auch die möglicherweise redlichen Familienväter auf die Anforderung einer detaillierten Schilderung der Einzelheiten und Lieferung von Belegen nicht positiv reagieren.
Sehr geehrter Herr Nümann,

würden sie diesen Aspekt bitte etwas weiter ausführen ?
Wie würde eine solche Anforderung aussehen ?
Oder direkter, welche Belege könnten ein Treffen vor Gericht hinfällig werden lassen.

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Alt 14.10.2009, 10:51   # 1051
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Ein "Schwarzfahrer-Ticket" von 100 € würde nicht einmal die Kosten der Ermittlung decken.
Deshalb also die Zusammenarbeit mit der Evidenzia - um die Kosten zu reduzieren? Erhielten die bislang mehr als 5 Euro je IP/Datum/Uhrzeit/Werk?
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Alt 14.10.2009, 11:00   # 1052
MurmelS
 
Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von deryeti Beitrag anzeigen
Oder direkter, welche Belege könnten ein Treffen vor Gericht hinfällig werden lassen.
das würde mich auch interessieren!

Bisher habe ich die Erfahrung gemacht das man in so einem Fall nur seitenweise Papier mit diversen Gerichtsurteilen zurückkommt... so nach dem Motto:

"Rede dich nicht raus - Du als Anschlußinhaber haftest sowieso!"

oder wahlweise auch

"kann ja jeder sagen das er Kinder hat die eventuell und so... also rede dich nicht raus - Du als Elternteil haftest sowieso!"

(Das war allerdings nicht Herr Nümann sondern eine andere Kanzlei)
  Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 11:00   # 1053
Nice try
 
Benutzerbild von Nice try
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 466
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Wenn bei die im Moment regelmäßig durchgesetzten Beträgen so hoch sind, dass*ein Teil* des eingenommenen Schadensersatzes nicht zur Refinanzierung gebraucht wird und als "Profit" in die Taschen der Rechteinhaber fließt, ist das letztlich auch nur die Kompensation inzwischen über Jahre hingenommener massiver Gewinneinbrüche bei den Rechteinhabern.
Einzige Überlebenschance dieser sog. Künstler ist quasi die Vermarktung über die Sampler UND die daraus resultierende Abmahnreaktion. Denn, das ganze Album des "Künstlers" würde sich kein Mensch kaufen weil, "zu teuer, zu schlecht, von 14 Songs nur einer gut ist" etc.

Hier mal die Definition eines (wenn auch österreichischen) Richters, über die sog. Raubkopie:

"Ein solcher Vervielfältigungsvorgang kann aber auch dann, wenn er nach dem Gesetz nicht zulässig ist, niemals als Diebstahl angesehen werden, weil nichts weggenommen wird. Ein Diebstahl ist laut Strafgesetz “die Wegnahme einer beweglichen Sache, mit dem Vorsatz, sich zu bereichern”. Beim Download von Musik wird niemanden etwas weggenommen, da das kopierte Musikstück ja weiterhin verfügbar ist. Begriffe wie “Diebstahl geistigen Eigentums” oder “Raubkopie” sind psychologische Kunstgriffe, um Tauschbörsennutzer in den Bereich der schweren Kriminalität zu hieven.

Österreichischer Richter im Interview: ?Illegaler Download? ist niemals Diebstahl » netzwertig.com
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Alt 14.10.2009, 11:05   # 1054
Dr. Haus
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Peter Nümann
Der Slogan "Turn Piracy into Profit" stammt übrigens nicht von uns und auch nicht von unserem Dienstleister.
Hallo Herr Nümann, dann nennen wir es in Ihrem Fall eben "COPYDEFENSE", OK (gemäß Impressum übrigens alles unter einem Dach!)!? Von der gleichnamigen Seite zitiert:
Zitat:
Zitat von copydefense.de
Wir arbeiten mit Internationalen Partnern
Sie möchten auch mit unserem Netzwerk zusammenarbeiten?
Darüber hinaus darf ich noch einmal an folgenden Beitrag Nr. 52 aus dem Nachbarthread erinnern: Abmahnwahn 2.0 - allumfassend, sowie an den Bericht "Raubzug ohne Strafe", indem man auch ihre Partner Herrn Claus-Michael Gerigk sowie Herrn Thomas Flößer (ganz unten, unter "Kommentare") wiederfinden bzw. "wiederlesen" kann.
Ihr anderer Partner, der Herr Christian Weber aus Frankfurt (!) arbeitet ja scheinbar mit diesem Lizenzierungsgeschäftsmodell namens "Priormart" eng zusammen, so daß man meiner Meinung nach durchaus davon sprechen kann, daß es sich hier um eine Form des "Turn Piracy Into Profit"-Modells handelt. Zumindest ist es nicht von der Hand zu weisen, dass Sie mit in diesem "organisierten Abmahn-Club" um Rasch, Waldorf & Co. involviert sind!

Interessant wäre es fast schon in dem Zusammenhang zu fragen, ob alle Abmahner an die Logistep AG Gebühren zahlen, denn schließlich sind die ja der Urheber des Gedanken!

//Dr. Haus
  Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 11:09   # 1055
Marshall
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Hallo Herr Dr. Eikmeier,
vielen Dank erst mal für die sachliche Argumentation, der ich mich im Kern gar nicht verschließe. Sie haben auch völlig Recht, dass bei den Anschlussinhabern, die selbst nicht Täter sind, die Einzelfallgerechtigkeit leicht auf der Strecke bleibt....
Das war wohl nichts, Herr Nümann!!!

Mir erweckt sich der Eindruck, daß sie versuchen, damit sich einige Betroffene bei Ihnen in irgendeiner Form melden. Getreu dem Motto, wer sich einmal irgendwie gemeldet hat, der wird schon was fehlerhaftes von sich lassen und daraus können sie dann einen Strick drehen.

Nicht umsonst liest man immer wieder den eindringlichen Hinweis: "Kein Kontakt!".

Ich will doch hoffen, daß diese Strategie nicht ihre Intention war, sich hier im Forum zu outen. Apropo: Was macht der Stand der Bearbeitung der Ihnen zugestellten Fragen von der unserer Moderatorin @princess ?

Für die Beantwortung der Fragen schon mal vielen Dank im voraus!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 11:17   # 1056
TJay
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 7
Hallo Gemeinde:

Heute mal wieder´n großer Umschlag in der Post gehabt.

Herr Matthew Tasa macht jetzt auch "Black-Music" auf der "Bravo Black Hits Vol. 20" und ist darauf "Weit gekommen"!

Tat-Datum: xx.04.09
Tat-Zeit: Es war dunkel

Wieder 450€

Frist bis xx.10.09

Kein Beschluß, kopierte Vollmacht mit Unterschrift vom 30.09.09!

Es sind jetzt keine 13 A4-Seiten mehr sondern nur noch 9, habe das ganze überflogen und glaube es wurde im wesentlichen nur die Schriftgröße reduziert und auf tabellarische darstellungen verzichtet!
-> Ist Papier teurer geworden in Karlsruhe und Umgebung oder nimmt die Post nur noch Briefe bis xxGramm von NuL an?

Was mir "Innerlich" keine Ruhe läßt: "Unsere Mandantlschaft hat ein auf die Ermittlung spezialisierten Dienstleister beauftrag" (Log Anfang April)! Vollmacht aber erst Ende September 09! Das ist doch keinem normalen Menschen zu erklären, das sowas "gewerblich" ist und §97 oder so dann nicht greift. Des weiteren sind laut Abmahnung 7xx,xx€ Ansprüche da und es werden 450€ gefordert! -totalverwirr-

Und das beste wie immer zum Schluß:
"Bitte beachten Sie, dass die Anwaltskosten allein bereits den Ihnen oben angebotene pauschalen Vergleichsbetrag übersteigen."

Wie gesagt, bin kein Jurist sondern jemand mit noch hoffentlich normalem Menschenverstand. Mehr Kosten als Einnahmen -> war da nicht einmal ein Urteil diesbezüglich???

Gruß TJay
  Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 11:22   # 1057
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Hallö!
Ein Link den vieleicht auch der Hr.Nümann erklären könnte?!
Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Deutschland
MfG
1984
  Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 11:25   # 1058
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von TJay Beitrag anzeigen
Herr Matthew Tasa macht jetzt auch "Black-Music" auf der "Bravo Black Hits Vol. 20" und ist darauf "Weit gekommen"!
Ich habs grad "nebenan" verlinkt und gerne hier nochmal:
(auch Shual hat das soweit ich weiß schon angesprochen....)

Tag der Merkwürdigkeiten! <--- Leseempfehlung!

@Herr Nümann!

Da Sie sich schon die Zeit nehmen hier mitzulesen und zu posten....nur ein Satz! (ich möchte Ihre kostbare Zeit ja nicht über Gebühr beanspruchen ):

Was ist mit den Beschlüssen/Klarnamenermittlung? Warum so "geheimnisvoll"?

Gruß, orchid.

------------

seh grad @1984 war schneller, danke!
  Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 11:37   # 1059
Peter_Nümann
 
Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Naja, die links sind schon älteren Datums und nicht wirklich up to date........

Was das Sammeln der IPs angeht, finde ich die Rechtsprechung des LG Kiel nach wie vor sehr ....realistisch.... und gesetzmäßig:

Dieser Beschluss ist wohl noch nicht rechtskräftig, aber mal abwarten.......!
Diese Rechtsprechung des LG Kiel ist rechtlich nach ganz allgemeiner Auffassung unhaltbar und der fragliche Beschluss längst vom OLG Schleswig aufgehoben. Richtig ist, dass das LG Kiel trotzdem stur daran festhält, wir regelmäßig gegen die dort ergehenden Entscheidungen Beschwerde einlegen und die entsprechenden Beschlüsse nach 101 UrhG daraufhin innerhalb weniger Tage vom OLG erlassen werden. Die durch den Instanzenzug zusätzlich entstehenden Anwaltskosten fallen in die Erstattungsansprüche unserer Mandanten gegen die betroffenen Verletzer. Wieder ein Punkt, warum die erhobenen Ansprüche deutlich über 100 € liegen. Bedankt Euch beim LG Kiel!

Mfg
Peter Nümann
  Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 11:41   # 1060
Marshall
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Diese Rechtsprechung des LG Kiel ist rechtlich nach ganz allgemeiner Auffassung unhaltbar und der fragliche Beschluss längst vom OLG Schleswig aufgehoben. Richtig ist, dass das LG Kiel trotzdem stur daran festhält, wir regelmäßig gegen die dort ergehenden Entscheidungen Beschwerde einlegen und die entsprechenden Beschlüsse nach 101 UrhG daraufhin innerhalb weniger Tage vom OLG erlassen werden. Die durch den Instanzenzug zusätzlich entstehenden Anwaltskosten fallen in die Erstattungsansprüche unserer Mandanten gegen die betroffenen Verletzer. Wieder ein Punkt, warum die erhobenen Ansprüche deutlich über 100 € liegen. Bedankt Euch beim LG Kiel!

Mfg
Peter Nümann
Was nun? Schieben Sie jetzt jegliche Schuld weg von sich? Oder ein neuer Versuch der Kostenerklärung? Nachvollziehen kann ich Ihre Erklärung nicht!
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