| | # 10463 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Die bisherigen Erfahrungen wurden von vielen Betroffenen in den jeweiligen Threads ausführlich geschildert. Eine Kurzzusammenfassung in wenigen Sätzen kannst Du daher nicht wirklich erwarten. Nimm Dir die Zeit, Dich so gut wie möglich zu informieren, damit Du gemeinsam mit Deinem Anwalt die richtigen Entscheidungen treffen kannst, falls diese zu einem späteren Zeitpunkt doch noch erforderlich werden sollten. Es geht schließlich um Dein Geld. |
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| | # 10467 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
gegen Ende letzten Jahres haben NuL 13 Klagen in Köln und Düsseldorf (wenn ich mich recht entsinne) eingereicht. Davon wurden in den letzten Wochen allerdings 10 per außergerichtlichem Vergleich abgeschlossen. 3 stehen noch zur Verhandlung an. Und wenn Du Dir ein bisschen mehr Mühe machen und auch ein wenig im Thread nachlesen würdest (und da meine ich nicht einmal alle 524 Seiten des zweiten sowie die ca. 600 Seiten des ersten NuL-Thread), dann hättest Du mitbekommen, dass erst diesen Montag (vorgestern!!!!) eine Gerichtsverhandlung mit NuL in Köln war. Davon wurde ausführlichst von den Prozessbeteiligten berichtet. Ich kann Dir also bei weiteren Fragen nur empfehlen, Dich ein wenig in die Thematik einzulesen. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 10468 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Kleiner Kommentar zum Kölner Obertroll ... "Bevor wieder unnötig Zeit mit irgendwelchen Gutachten verplempert wird, könnte man doch ganz einfach 'mal fragen, WO denn überhaupt das Zertifikat ist?" Weder behauptet diese Rechteverfolgungsfirma über Zertifikate zu verfügen, noch verfügt sie über welche. Der Beklagte hatte das Gericht frühzeitig mit Schriftsatz vom 09.01.2010 auf (verkürzt) das Thema angesprochen. Nach seiner Ansicht wäre das vorgelegte Gutachten über die Funktionalität des verwendeten Softwareprogramms nicht ausreichend. Zudem sei ein leicht erkennbarer Zuordungsfehler geneigt den Beklagten an eine fehlerhafte Ermittlung denken zu lassen. Der Kläger hatte jedoch wie hier öffentlich argumentiert: "Ein zum Gegenstand der Presseberichterstattung gewordener Fehler in einzelnen Berichtsdokumenten, die einen falschen Scan-Zeitraum auswiesen, wurde sofort von einem Programmierer und einem Auditor des Recherchedienstleisters untersucht. Die Ergebnisse liegen uns vor. Hiernach lässt der Fehler in den Berichten nicht auf einen Fehler in der Datenerhebung schließen. Die Integrität der für die Beweisführung relevanten Daten wurde nicht beeinflusst."*** Dem konnte das Gericht nicht folgen. Es konnte nicht überzeugt werden, das vornehmlich die letzte Aussage stimmig ist und ließ sich trotz einiger Interventionen der klägerischen Seite nicht von dem Vorhaben einer genaueren Untersuchung durch einen qualifizierten Gutachter abbringen. Es gibt darüber hinaus überhaupt keinen Anlaß mit Klickparadenschwemmen diese einfachen Strukturen unnötig zu belasten und Neuabgemahnte mit abseitigem Geseire verstärkt zu verunsichern. PS: Zur Pressemitteilung sei ergänzt, dass der ergänzende Vortrag des Klägers nicht sehr gelungen erscheint. - Der "Auditor" hatte die Datenintegrität nicht mit Bezug zum Einzelfall fest gestellt, sondern einen 2,5 Monate späteren Fall behandelt. - Der "Auditor" stellte hier die Datenintegrität fest berichtete aber das der Fehler nicht nur existent (Ist) sei, sondern nun auch "behoben", in dem diese problemhafte DatenAngabe in der Kopfzeile der entsprechenden Berichte nicht mehr erscheine. - Der "Auditor" tat sich auch noch den großen Gefallen ein mutmaßlich einer Staatsanwaltschaft zur Auskunftserhebung übermitteltes Datenermittlungsprodukt zu untersuchen. Selbstverständlich wurde auch ganz stolz zugesichert, dass der Fehler "ab dem September 2008" auftrete und heute noch nicht bereinigt sei (und damit die öffentlichen Aussagen Dritter bestätigt). (Nett. Das gabs kostenlos.... )
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 10469 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| Zitat:
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| | # 10470 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Nun, jedoch suchten die Beteiligten in den Schriftsätzen und in der mündlichen Verhandlung recht offensichtlich diesen Punkt als unbedeutend darzustellen. Man kann ja auch nicht wissen, wie so ein Richter in einer eh schon schwer mit Presseveröffentlichungen überlasteten Geschichte reagiert. Außerdem geht es Amts-(Richtern) doch zumeist um ein zügiges Verfahren um den Anspruchsgrund und nicht um unbedeutende Schlammschlachten. Man hat selbstverständlich daher auch den Richter im Vorfeld in ruhe gelassen. Nun, aber ...Der Kläger (Bevollmächtigte) sprach allein von einem zB "Internetforum in dem sich Filesharer treffen". Die Gegenseite (natürlich erkennend das die verfestigte richterliche Meinung, ein Filesharer habe in einem Filesharerforum filesharing zugegeben nicht durch Streit in der Verhandlung zu ändern ist) suchte erklärend die Angelegenheit erst mal auf Sparflamme zu kochen. An dieser Stelle auch ein Lob an den Beklagten, der männlich schweigend das beste tat... nämlich die Klappe halten. Das er sich da selbst reingeritten hat und selbst wieder rausfinden sollte dürfte klar sein. Man kann hier keine Verantwortung übernehmen. Etwas erstaunlich finde ich doch, dass man diesen Faktor "Internetforum" aus dem Spiel nehmen will, da man doch (hauptsächlich auf Klägerseite) latent darum gebettelt hat das er in diesem Verfahren eine Rolle spielt. Besonders noch im Vorfeld des 18.01.2010 kam es zu Aussagen des Kanzleichefs persönlich die den obigen Ursachenzusammenhang mit dem Forum und gar Einzelpersonen herstellen. (Besonders angetan bin ich von der Einschätzung des Kanzleichefs, dass er keine Haftbarkeit diagnostiziert, nicht weil er denkt das man ganz schnell zum Nebeninterventen nach § 66 ZPO mutiert, sondern weil er grundsätzlich vor dem Posten nicht sein Gehirn einschaltet. ... Der Beklagte hat hingegen bezüglich des Themas der Haftung über dieses und jenes schon einige Belehrungen erhalten.) Es ist nun aber in Ruhe erst der Berweisbeschluß abzuwarten und das rechtliche Umfeld ist in ruhe nochmals zu prüfen.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10471 | |
| Registriert seit: 07.09.2009 Ort: In der schönsten Stadt der Welt.
Beiträge: 94
| Zitat:
__________________ 07.09.09 Abmahnung "Cascada" erhalten 08.09.09 modUE abgeschickt und nicht bezahlt !! 11.09.09 Rückschein erhalten. Abwarten und Tee trinken.... | |
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| | # 10472 | ||
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
| Zitat:
Es KÖNNTE an der Uhrzeit liegen oder an dem entcoffinierten Kaffee, aber: "Hä?" Könnte mir das mal bitte jemand von euch übersetzen? Ich versteh das grad nicht so ganz. Sorry. Und an dieser Stelle Zitat:
Ich glaub, wenn ich zu einer Verhandlung müßte, dann sollte ich mir ne Stunde vorher die Zunge piercen lassen, damit ich keinen Ton rausbringe... Oder Ohrstöpsel reintun, damit ich nichts höre und dann nicht reagiere. Yoga.... Yoga soll ja auch beruhigend sein. Aber ein netter Richter! Der scheint sich ja zumindest auf den ersten Blick ein wenig näher mit der Sache zu befassen. Hoffe wir es zumindest. | ||
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| | # 10473 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Übersetzen: "Nach Erörterung des Streitgegenstandes wies der vorsitzende Richter den Beklagten auf eine vom Beklagten zu verantwortende Veröffentlichung in einem Internetforum hin. Die Vertreter des Klägers führten diese als Beweismittel. Nach Ansicht des Richters habe der Beklagte die Tat in den Texten zugegeben." Bei dieser Geschichte wurde der Einfluß des Kanzleichefs vollständig ausgeblendet. Es dürfte zur Debatte stehen, ob das aktive Verhalten das in der Breite anwaltliche Pflichten verletzt hat weitere rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Im vorliegenden Fall bezieht sich dies zum Beispiel auf die Vorgänge um den 14.10.2010, dem Tag massiver Klageandrohungen und entsprechender Auseinandersetzungen, aus denen die Ursache des ganzen Spaßes jetzt stammt. Wenn es schon nicht rechtlich (nie dagewesener Fall) nicht für ein Beweisverwertungsverbot reicht, wird die Intervention dennoch berücksichtigt werden müssen. Am Besten ist das man dem erkennenden Gericht mal das Herzchen ausschüttet und um Rat befragt.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 10474 |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
| Danke für die schnelle Antwort! Was ich hier mache? Ganz einfach: Ich werde beschuldigt, filesharing betrieben zu haben, oder zumindest Störer zu sein. Das heißt doch noch lange nicht, das ich filesharer bin. ![]() Zum 2. Thema heißt das, wenn ich jetzt mal versuche, das zu übersetzen und mich kurz zu halten: Die Klageseite hatte versucht, dem Beklagten mit den Screenshots aus dem Forum ans Bein zu pinkeln. Diese shots wurden als Beweismittel abgelehnt und gleichzeitig wird dem Kläger vorgeworfen, dass er sich nicht im Forum hätte äußern dürfen? *grins* Dann heißt das ja sogar, das du nicht nur Prof. für dubiose und illegale undsoweiterundsofort, sondern auch noch Hellseher bist?! Grandios! Du bist unbezahlbar!!! :saufgela: Wenn ich auch mal vor Gericht muss, würdest du mich begleiten? |
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| | # 10475 | |
| Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 30
| Zitat:
Und für uns ist heute dies: Freifunk statt Angst! BGH entscheidet zur Störerhaftung bei WLAN am 18.3. | Freifunkblog sehr, sehr wichtig. | |
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| | # 10477 | |
| Gastposter | Zitat:
Seit letzte Woche wird das Thema nun schon in sämtlichen Foren besprochen und Du weist nichts davon? | |
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| | # 10479 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
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Der scheint sich ja zumindest auf den ersten Blick ein wenig näher mit der Sache zu befassen. Hoffe wir es zumindest. 

