Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 16.03.2010, 11:41   # 10421
blunaluna
 
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meld mich auch mal wieder aus dem Untergrund....hab ja leider nich mehr soviel zeit hier zu lesen und dann is es auch schwierig hier hinterherzukommen hier passiert immer soviel


Shual you are the best..thanks for the text....vielleicht kommt ja irgendwann mal in späterer Zukunft eine etwas vereinfachtere Variante davon...für so Laien wie ich is das immer schwer zu verstehen...aber ich denke mal im großen und ganzen hab ich verstanden was da passiert ist....und dann warten wir ma ab was dann in 2 wochen so passiert

*daumendrück*
lg
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Alt 16.03.2010, 11:57   # 10422
Orchid95
 
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Hallö Shual!
Sehe ich es richtig,dass die Rechte von T. nicht Gerichtlich angezweifelt(bestätigt) wurden?

Das war wohl auch nicht zu erwarten. Schließlich hat der Typ ja den **** Text zu dem erfolgreichen Abmahn-song verfasst.


Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Der vorsitzende Richter suchte dem Kläger über konkretere Mittel zu verdeutlichen welche Schadensberechnungsmethoden er anerkennen könne. (Zb. eine Ableitung aus realen Lizensierungsmodellen)
Die gibts nicht.....
Im p2p, wo von "gleich zu gleich" bzw. untereinander Vervielfältigungsstücke angefertigt werden, werden keinerlei kommerzielle oder wirtschaftliche Interessen verfolgt. Eine Lizenzierung für diese Form der "Verbreitung" ist reines Wunschdenken. Die spanischen Richter sind da schon ein wenig realistischer.
(Jaja, ist nur meine Meinung, daher einfach ignorieren wems nicht passt....!)

Man kann natürlich auch bezüglich § 19a UrhG argumentieren; schließlich ist ja anhand eines Dateinamen noch nicht mal offensichtlich, was da überhaupt zum Kopieren angeboten wird.... als öffentlich Zugänglich machen würde ich das jedenfalls nicht unbedingt bezeichnen.
Aber auch hier würde es den Richtern wohl nicht gelingen....
".... die Diskrepanz zwischen dem Argument der "weltweiten und unbegrenzten Verbreitung" und dem Vorliegen von insgesamt 32 IP-Adressen aus dem Beschluss 09 OH 108/09 des Landgerichts Köln vom 20.03.2009, die in einem Zeitraum mehrerer Tage "ermittelt" wurden zu überbrücken."


Zitat:
..Es wurden eine Vielzahl von Gedanken geäußert...
Also konnten die Richter mit der fiktiven 100-Euro-Gebühr (von der dem Kläger nach Abzug der "Verwaltungskosten" ja lediglich ein Anteil von .... sagen wir mal aller allerhöchstens ca. 1/3 zugestanden hätte) auch nix anfangen...... Hm.... hier ist wohl noch jede Menge "Aufklärung" nötig?!
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Alt 16.03.2010, 11:59   # 10423
Waldorfschule
 
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Beiträge: 329
Zitat:
Zitat von blunaluna Beitrag anzeigen
Shual you are the best..thanks for the text....vielleicht kommt ja irgendwann mal in späterer Zukunft eine etwas vereinfachtere Variante davon...für so Laien wie ich is das immer schwer zu verstehen...
Was?? Shual schwer zu verstehen? Du bist der erste der sowas behauptet!
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Alt 16.03.2010, 12:06   # 10424
blunaluna
 
Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 21
menno....ich hb ja gesagt im großen und ganzen hab ichs verstanden ...hab halt nur so meine Schwierigkeiten mit solch langen verfassten Texten...shit happens....und ich hab ja auch nur von mir geredet und nicht behauptet das es für ALLE schwer zu verstehen is..
wünsch euch trotzdem noch einen schönen Tag und eine erfolgreiche Woche
lg:handkuss:
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Alt 16.03.2010, 12:16   # 10425
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
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Beiträge: 3.155
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Bericht - AG Köln - 15.03.2010

..... wies der vorsitzende Richter den Beklagten auf eine vom Beklagten zu verantwortende Veröffentlichung in einem Internetforum hin. Die Vertreter des Klägers führten diese als Beweismittel. Nach Ansicht des Richters habe der Beklagte die Tat in den Texten zugegeben........
@all,

erst einmal ein riesen Dankeschön :liebegru: an @Shual für seinen informativen Bericht und vor allem für die viele Arbeit, die uns im Endeffekt hoffentlich allen zugute kommt.

Im weiteren möchte ich auf den obigen Auszug aus dem Bericht von @Shual hinweisen, dass bei aller Wichtigkeit des Informationsaustausches im Forum immer darauf zu achten ist, keine Details zu veröffentlichen, welche auf die konkrete Person des Users schließen lassen. Man weiß ja, dass die Gegenseite hier fleißig mitliest und nun weiß man auch, dass sie mit Screenshots solcher Aussagen vor Gericht rumwedeln!

Also bitte immer überlegen, wie hinreichend genau/ungenau die hier getätigten Aussagen im Bezug auf den eigenen Fall sein sollen/müssen!

Gruß
montezuma##
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Alt 16.03.2010, 13:08   # 10426
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ich zitiere Shual:
Sämtliche der erörterten Punkte werden noch Einiges an Schriftsätzen erfordern.
So ist es.

Einerseits sind dem vorsitzenden Richter einige Punkte noch nicht bekannt und andere Punkte sind überhaupt erst seit letzter Woche zur rechtlichen Prüfung auf dem Tisch und daher noch nicht auffällig.

Die Geschichte gestaltet sich nun plötzlich enorm kompliziert, da die Klägerin mit einem neuen Dokument die ganze Zeitachse der Rechtesituation an die Wand gefahren hat. (An die Klägerwand) Ich schätze das ist auch der Punkt der das Ganze BGH-fähig machen wird.

Ich nehme mir mal die nächsten Jahre lieber nicht besonders viel "sonstiges" vor.
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Alt 16.03.2010, 13:15   # 10427
1984
 
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Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
So ist es.

Die Geschichte gestaltet sich nun plötzlich enorm kompliziert, da die Klägerin mit einem neuen Dokument die ganze Zeitachse der Rechtesituation an die Wand gefahren hat. (An die Klägerwand) Ich schätze das ist auch der Punkt der das Ganze BGH-fähig machen wird.
Ist ja Super Unterhaltsam hier.Da kommt kein gutes Buch mit!
MfG
1984
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Alt 16.03.2010, 16:46   # 10428
Pietro
 
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Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Ist ja Super Unterhaltsam hier.
ja, aber wirklich! Danke Shual & Co.
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Alt 16.03.2010, 17:56   # 10429
raii
 
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Beiträge: 13
Hey Leute,
Also ich hatte ja ein Vgl.angebot über den Anwalt abgeschickt, und nun wollte ich nichtzahlen und ModEU, da dass angebot nicht angenommen wurde, da UE fehlte. Frist bis 23.03.2010

Wenn jetzt, tatsächlich im aller schlimsten fall, nach Ignorieren ( falls ich die ModEU abschicke und nichtzahle ) ich vor Gericht muss, könnte ich dem Richter nich sagen dass es mir Leid tut, und dass jugendlicher Leichtsinn war, zur Tatzeit war ich nämlich noch 16.
???

Ich weiß, die Idee ist eigentlich absurd, aber könnte man das nicht ausprobiern, und hat jmd mit sowas erfahrung oder ne Ahnung davon ? Vielleicht eine konstruktive bewertung zu meiner Idee ? ^^

Gruß
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Alt 16.03.2010, 18:00   # 10430
Deti62
 
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Beiträge: 161
Zitat:
Zitat von raii Beitrag anzeigen
Hey Leute,
Also ich hatte ja ein Vgl.angebot über den Anwalt abgeschickt, und nun wollte ich nichtzahlen und ModEU, da dass angebot nicht angenommen wurde, da UE fehlte. Frist bis 23.03.2010

Wenn jetzt, tatsächlich im aller schlimsten fall, nach Ignorieren ( falls ich die ModEU abschicke und nichtzahle ) ich vor Gericht muss, könnte ich dem Richter nich sagen dass es mir Leid tut, und dass jugendlicher Leichtsinn war, zur Tatzeit war ich nämlich noch 16.
???

Ich weiß, die Idee ist eigentlich absurd, aber könnte man das nicht ausprobiern, und hat jmd mit sowas erfahrung oder ne Ahnung davon ? Vielleicht eine konstruktive bewertung zu meiner Idee ? ^^

Gruß
Tschuldige, aber eine Konstruktive Bewertung fällt mir dazu nicht mal Ansatzweise ein. Kann es sein das du nicht mal Anschlussinhaber bist?
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Alt 16.03.2010, 18:00   # 10431
Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von raii Beitrag anzeigen
könnte ich dem Richter nich sagen dass es mir Leid tut, und dass jugendlicher Leichtsinn war, zur Tatzeit war ich nämlich noch 16.
???

Ich weiß, die Idee ist eigentlich absurd, aber könnte man das nicht ausprobiern, und hat jmd mit sowas erfahrung oder ne Ahnung davon ? Vielleicht eine konstruktive bewertung zu meiner Idee ? ^^

Gruß
Ich ahne schon das Gewitter was gleich heraufzieht, also probier ich dem etwas vorzubeugen:
1. Jugendlicher Leichtsinn wird nicht ziehen.
2. Wer war Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt?
3. Dieser wird i.d.R. abgemahnt und zur Not als Störer verklagt (im schlimmsten Falle)
4. Ergo folgt, dass die beste Option ist, die modUE zu verschicken und ansonsten einfach dem Nullo ggü. die Klappe zu halten.
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Alt 16.03.2010, 18:08   # 10432
Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von raii Beitrag anzeigen
Vielleicht eine konstruktive bewertung zu meiner Idee
Absurde Idee. Siehe z.B.:
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
...
wies der vorsitzende Richter den Beklagten auf eine vom Beklagten zu verantwortende Veröffentlichung in einem Internetforum hin. Die Vertreter des Klägers führten diese als Beweismittel. Nach Ansicht des Richters habe der Beklagte die Tat in den Texten zugegeben
...
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Alt 16.03.2010, 18:11   # 10433
raii
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 13
nein ich bin nicht Anschlussinhaber, sondern meine Eltern, udn die haben das ja nicht runtergeladen, und da ich ja schon über 14 bin, wird die schuld doch auf mich fallen, oder können die mir erst gar nichts anhaben und da meine Eltern es nicht waren ihnen auch nichts ? o O
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Alt 16.03.2010, 18:14   # 10434
ulrich
Gesperrt
 
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von raii Beitrag anzeigen
nein ich bin nicht Anschlussinhaber, sondern meine Eltern, udn die haben das ja nicht runtergeladen, und da ich ja schon über 14 bin, wird die schuld doch auf mich fallen, oder können die mir erst gar nichts anhaben und da meine Eltern es nicht waren ihnen auch nichts ? o O
Da hast Du Deinen Eltern ja ein schönes Osterei ins Nest gelegt. Denn Als Anschlussinhaber sind Deine Eltern Haftbar.
Du kannst Deinen Papa ja mal hier mitlesen lassen, dann weiß er schon mal wie er reagieren soll, oder auch nicht.

Reaktionen auf die Abmahnung

Hauptforderung ist - neben der Beseitigung des gerügten Verhaltens - die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Es ist in jedem Fall ratsam, zuerst den gerügten Verstoß schnellstmöglich zu beseitigen.

Und da zu sollte man unserer mod UE nehmen, die es hier kostenlos gibt! http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html#Anker990

Sofern nicht ausdrücklich festgelegt, braucht sich der Abgemahnte nicht an den gegnerischen Anwalt wenden, sondern kann sich direkt an die Abmahner wenden. Im übrigen hat der Abgemahnte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

1.
Gar nicht reagieren.
Die schlechteste aller Möglichkeiten. Das sollte man nur in Betracht ziehen, wenn man Geld genug hat, um einen möglichen Prozess zu bezahlen.
2.
Zum Anwalt gehen.
Eine gute, einfache, aber nicht billige Lösung. Sie sollten sich dann allerdings einen Anwalt Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen.
3.
Die vorgefertigte, beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen.
Das ist eine einfache aber eher nicht empfehlenswerte Möglichkeit, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Abmahnanwälte fordern oft Knebelverträge sind. Und die Kosten der Abmahnung sind meist ungerechtfertigt hoch.
4.
Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen.
Das sollte man auch nicht unbedingt machen, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern oft Knebelverträge sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden.
5.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen.
Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung
6.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben aber die Kosten nicht übernehmen.
Eine gute Lösung, mann sollte allerdings daran denken, dass einem der gegnerische Anwalt nicht so einfach davon kommen lässt. Es ist eher eine Überlegung wert, sich mit dem Abmahnanwalt zu einigen.
7.
Schutzschrift (en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten.
8.
Negative Feststellungsklage erheben.
9.
In Ausnahmefällen: Schadensersatzklage erheben.
10.
Beschwerde - Gewerbeuntersagung

Modifizierte Unterlassungserklärung

Gibt man eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, kommt es nicht selten vor, dass der Abmahner oder sein Anwalt diese ablehnt und auf die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung besteht, da in der mitgeschickten Unterlassungserklärung noch andere Vereinbarungen wie z. B. Ersatz der Abmahnkosten oder Schadenersatz geltend gemacht werden. Aus diesem Grund ist es für den Abmahner sehr einfach bzw. einträglich die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zu bekommen. Manchmal sogar unter Androhung gerichtlicher Schritte.
Räumt der Abgemahnte den Verstoß aus und gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, ist die Wiederholungsgefahr beseitigt.
Vorteil einer modifizierten Unterlassungserklärung gegenüber
einer mitgelieferten Unterlassungserklärung

*
Abmahnkosten haben in einer Unterlassungserklärung nichts zu suchen und müssen daher gesondert geregelt werden
*
Schadenersatz und evtl. andere Pflichten müssen ebenfalls gesondert geregelt werden
*
Der Abgemahnte legt sich nicht bei Gesetzesänderungen und/oder anderer Rechtsprechung auf das nach den heute geltenden Regelungen geltende Unterlassungsversprechen fest.
*
Die Wiederholungsgefahr wird beseitigt, die modifizierte Unterlassungserklärung hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.

Quelle: Abmahnungs FAQ
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Alt 16.03.2010, 18:16   # 10435
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von raii Beitrag anzeigen
...
Du solltest Dich zuerst einmal informieren, bevor Du weiter Unsinn postest.

Beginnen würde ich an Deiner Stelle mit dem Grundkurs für Neuabgemahnte (blaue Texte = Links zum Anklicken). Abgesehen davon ist die Lesefaulheit typischer Kanzlei-Trolle mittlerweile allgemein bekannt.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 16.03.2010, 18:17   # 10436
boeser
 
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Ort: localhost
Beiträge: 203
Zitat:
Zitat von raii Beitrag anzeigen
nein ich bin nicht Anschlussinhaber, sondern meine Eltern, udn die haben das ja nicht runtergeladen, und da ich ja schon über 14 bin, wird die schuld doch auf mich fallen, oder können die mir erst gar nichts anhaben und da meine Eltern es nicht waren ihnen auch nichts ? o O
Begriffstutzig?

Der Anschlussinhaber wird abgemahnt, hat er den Verstoß nicht selbst begangen, so wird er über die Störerhaftung zur Verantwortung gezogen.

Bevor Du hier weiter wirres Zeugs postet, lass Deine Eltern einen Blick ins Forum werfen.

Sie sollen sich bitte den Grundkurs gut durchlesen:

Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2
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Alt 16.03.2010, 20:08   # 10437
so_so
 
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Beiträge: 177
Hm... ist schon komisch. Ich hab heute ne PM von einem Forenmitglied bekommen, das ich nicht kenne. Dieser jemand wollte Auskunft von mir haben, welchen neuen Anbieter ich denn nun hätte, da ich ja meinen Anbieter gewechselt habe. Jetzt bin ich doch ein wenig verunsichert... wieso sollte das jemanden WIRKLICH ERNSTHAFT interessieren??? Ich meine, derjenige hat doch Internetzugang und kann sich selbst erkundigen. Oder bin ich jetzt gar ZU vorsichtig/ unhöflich, wenn ich auf die PN nicht reagiere?

Wie seht ihr das?
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Alt 16.03.2010, 20:15   # 10438
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
bin ich jetzt gar ZU unhöflich, wenn ich auf die PN nicht reagiere?
Wie seht ihr das?
N E I N, bist Du nicht.
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Alt 16.03.2010, 20:17   # 10439
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
Wie seht ihr das?
Solche und andere Anfragen sollte man ignorieren.
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Alt 16.03.2010, 20:45   # 10440
Bommel-NRW
 
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Beiträge: 44
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Solche und andere Anfragen sollte man ignorieren.
Oder fragen sie Prof. Dr. Shual oder die Prinzessin
Da wird ihnen geholfen

Wo war doch gleich das Trollspray
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