Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 13.10.2009, 21:47   # 1021
Ichse
 
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Dass der „böse Wolf“ hier noch immer so aktiv liest und schreibt, hat mit Sicherheit einen Grund. Für uns gibt es aber wirklich keinen Grund für eine Kommunikation mit ihm. Auch wenn wieder mal ein Filesharer in irgendeinem Prozeß frei gesprochen wird, bedeutet das nicht, dass auch wir frei sind.
Es muss etwas Grundsätzliches passieren. So wie in anderen europäischen Ländern muss auch in Deutschland das kommerzielle Sammeln von IP Adressen verboten werden. Diese Regelung kommt, denn alle Zeichen in der Politik deuten darauf hin.
Bis dahin, das ist nur meine Meinung, sollten wir uns hier nur noch gegenseitig über Ergebnisse und neue Abmahnungen informieren. Alles andere bringt nur unnötige Aufregung.


http://www.netzwelt.de/news/77361-it...n-illegal.html

Frankreich: IP-Logging ist illegal - Filesharer freigesprochen
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Alt 13.10.2009, 21:51   # 1022
princess15114
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Zitat:
Zitat von hardwaretyp Beitrag anzeigen
"Chefin"(princess15114)...sind schon Welche/Einer bekannt?
Ich kenne nur eines:
28 O 177/09 LG Köln vom 01.07.2009
Versäumnisurteil!!!

...sonst nur EVs
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Alt 13.10.2009, 21:57   # 1023
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Ichse Beitrag anzeigen
Diese Regelung kommt, denn alle Zeichen in der Politik deuten darauf hin.
Selten so gelacht...
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Alt 13.10.2009, 22:19   # 1024
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Ichse Beitrag anzeigen
Es muss etwas Grundsätzliches passieren. So wie in anderen europäischen Ländern muss auch in Deutschland das kommerzielle Sammeln von IP Adressen verboten werden. Diese Regelung kommt, denn alle Zeichen in der Politik deuten darauf hin.
Naja, die links sind schon älteren Datums und nicht wirklich up to date........

Was das Sammeln der IPs angeht, finde ich die Rechtsprechung des LG Kiel nach wie vor sehr ....realistisch.... und gesetzmäßig:

Dieser Beschluss ist wohl noch nicht rechtskräftig, aber mal abwarten.......!

Zitat:
"Eine "Rasterfahndung" in einer Menge nach möglichen urheberrechtlich verletzend handelnden Anschlussinhabern ist grundrechtsverletzend und damit unzulässig. Weiter ist der einmalige Download eines einzigen Musikalbums nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2...........

........Interesse des Teilnehmers ist in der Regel gerade nicht, anderen Teilnehmern Daten zur Verfügung zu stellen, sondern in erster Linie, Daten zur eigenen Verwendung zu erlangen. Die Weitergabe erlangter Daten an Dritte ist eine rein technisch vorgehaltene, aber zumindest bei einem Teil der Software abschaltbare Funktion der Client-Software."

Grade die "Argumentation" des Gerichts halte ich für sehr realitätsbezogen und daher "richtig"....

(sowas würde ich persönlich z.B. von den Anwälten, die sich hier gegen den Abmahnwahn aussprechen auch mal gerne hören........)


Wenn man das "Grundsätzliche" nicht thematisiert, wird sich auch nichts "Grundsätzliches" ändern!
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Alt 13.10.2009, 22:27   # 1025
Robbbi
 
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hier noch eine Entscheidung eines Strafgerichtes:

05.06.2009 13:01
Urteil: Unwissentlicher Upload in Tauschbörse nicht strafbar
Während Gerichtsverfahren rund um die Verletzung des Urheberrechts durch die Nutzung von Tauschbörsen im zivilrechtlichen Bereich inzwischen schon alltäglich sind, gibt es vergleichsweise wenig Urteile aus dem Strafrecht. ...

Quelle:
heise online - Urteil: Unwissentlicher Upload in Tauschbörse nicht strafbar
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Alt 13.10.2009, 22:44   # 1026
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Die 100-Euro-Regelung sollte ab dem 1.9.2008 gelten. Wer hat sich daran orientiert und wer nicht?
Im Übrigen wurde eine spannende Frage in dieser Richtung von RA Hechler auch RA Dr. Wachs gestellt (Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2). Ich bin sehr gespannt darauf, die Antwort zu lesen.
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Alt 13.10.2009, 22:46   # 1027
lucky7
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen

Dieser Beschluss ist wohl noch nicht rechtskräftig, aber mal abwarten.......!
Ich will jetzt nicht den advocatus diaboli spielen aber da steht nur, dass der "[...] einmalige Download eines einzigen Musikalbums nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen[...]" ist.

In der Urteilsbegründung wird dann nachher zwar auch von Uploads gesprochen aber ich finde dass sollte direkt auch ins Urteil.

Ansonsten ist der Teil über die Gewerbsmäßigkeit der Urheberrechtsverletzung sehr interessant. Mich würde mal interessieren, was ein Anwalt dazu sagt. Wenn das Urteil nämlich als Maßstab für andere Gerichtsbarkeiten in Urheberrechtsfällen genommen wird, dann wird es nämlich eng für die Abmahner die 100€ Deckelung auszuhebeln von der Zulässigkeit der Auskunft durch den Provider mal ganz abgesehen.

Was mich allerdings stutzig macht sind die Urteile anderer LG oder OLG die eben gerade genau andersrum urteilen. eine einheitliche Rechtsprechung wäre da wünschenswert, schon allein deshalb, weil sich die Abmahn-Kanzleien den Gerichtsstandort im Prinzip selbst aussuchen können.
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Alt 13.10.2009, 22:46   # 1028
Deti62
 
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Ich weiss wirklich nicht was das zitieren von irgendwelchen Urteilen bringt:

1. Ist es den Abmahnern gar nicht so lieb wenn etwas vor Gericht geht.Wenn sie sich so sicher wären würden sie das tun, es liesse sich doch viel mehr verdienen.

2. Wird jedes Urteil für einen Abgemahnten als Anfechtbar dargestellt und Fehlerhaft, und nur Urteile gegen Abgemahnte sind in ihren Augen richtig und werden immer wieder herangezogen.

3. Denken diese Anwälte sowieso sie würden in diesem Land entscheiden was Recht ist und was nicht. Man muss es dem Richter nur richtig verkaufen.

4. Ist kein Urteil bisher wirklich Richtungsweisend sondern immer auf Einzelfälle abgezielt.

5. Muss nicht jeder Richter bei dem gleichen Fall auch gleich entscheiden.
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Alt 13.10.2009, 23:03   # 1029
princess15114
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Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
Was mich allerdings stutzig macht sind die Urteile anderer LG oder OLG die eben gerade genau andersrum urteilen.
Weil's in Kiel schon einmal anders gelaufen ist.
Eine Urheberrechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß, die einen Auskunftsanspruch rechtfertigen würde, liegt nicht vor; LG Kiel, Az. 2 O 112/09 vom 06.05.2009.
Zitat:
...eine einheitliche Rechtsprechung wäre da wünschenswert, schon allein deshalb, weil sich die Abmahn-Kanzleien den Gerichtsstandort im Prinzip selbst aussuchen können.
Das ist aber hier genau nicht so.
Zum Verständnis:
Es handelt sich um einen Beschluss im Wege einer einstweiligen Anordung die gegen den Provider geht und der Antrag kann nur am Sitz des Providers gestellt werden.
Mit einer ähnlichen Begründung wie oben wird in Kiel auch der Antrag auf einstweilige Anordnung (Richterbeschluss) abgelehnt. "Der einmalige Download eines Musikalbums ist keine Rechtsverletzung 'in gewerblichem Ausmaß'" und stellt sich damit sogar gegen die Entscheidung des OLG Köln (Az. 6 Wx 2/08 vom 21.10.08 ). Erstmals geht man auch auf eine abschaltbare Uploadunktion der Tauschbörsensoftware ein, die, wenn sie aktiviert wäre, die Annahme eines Handelns im gewerblichen Ausmaß von vorherein ausschließen würde (LG Kiel, Az. 2 O 221/09 vom 02.09.2009).
Von nicht rechtskräftig steht in der Datenbank von SLH nichts.
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Alt 13.10.2009, 23:09   # 1030
lucky7
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Es handelt sich um einen Beschluss im Wege einer einstweiligen Anordung die gegen den Provider geht und der Antrag kann nur am Sitz des Providers gestellt werden.
Somit geht es bei diesem Urteil nur um die Ermittlung des Klarnamens. Also ist die Anwendung dieses Urteils und deren Ausführungen in der Urteilsbegründung auf unsere Fälle nicht anwendbar, da bei uns "das Kind ja schon in den Brunnen gefallen" ist?
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Alt 13.10.2009, 23:16   # 1031
princess15114
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Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
Somit geht es bei diesem Urteil nur um die Ermittlung des Klarnamens. Also ist die Anwendung dieses Urteils und deren Ausführungen in der Urteilsbegründung auf unsere Fälle nicht anwendbar, da bei uns "das Kind ja schon in den Brunnen gefallen" ist?
Es ist ein BESCHLUSS und nicht wie unterstrichen.

Und ja, deine Annahme könnte richtig sein, dass von morgen an, nicht alle LG sich so entscheiden werden (Köln schon mal garnicht). Aber es ist dennoch erstaunlich, dass sich Richter mittlerweile mit solchen technischen Dingen (no-upload) beschäftigen und es ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass man solche Dinge beim nächsten Stammtisch überregional erörtern wird. Das sind auch nur Menschen.
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Alt 14.10.2009, 00:22   # 1032
Belfegor
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Es ist ein BESCHLUSS und nicht wie unterstrichen.
*dummfrag* Was hat das für eine rechtliche Relevanz ?

Btw. ist hier eigentlich mal eine Datenbank/Sammlung, in der alle für das Filesharing relevanten Beschlüsse/Urteile verzeichnet sind, angelegt worden ? Ich verlier langsam den Überblick.

MfG
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Alt 14.10.2009, 00:38   # 1033
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
*dummfrag* Was hat das für eine rechtliche Relevanz ?
Wenn du dich für die Rechttheorie interessierst:

Urteile und Beschlüsse sind Entscheidungen. Gegen Urteile gibt es die Rechtsmittel der Berufung und der Revision, gegen Beschlüsse die Beschwerde. Die Rechtsmittel haben jeweils unterschiedliche formelle Voraussetzungen.

Für die Diskussion hier ist es eher von geringer Bedeutung.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 14.10.2009, 00:43   # 1034
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Mehr sammle ich jetzt nicht ein, aber es gibt zahllose andere Beispiele. Mal abgesehen von der Primitivität der Äußerung handelt es sich um den Vorwurf des Parteiverrates.

Wo liegt "Geheimort"?

Rufen Sie dort an und lassen mir welche schicken, wenn Sie meinen, ich bräuchte sie.
1. Nicht überzeugendes Beispiel, lieber RA Eikmeier. "Die im Zuge der Anmeldung von RA Nümann getätigten Neu-Registrierungen von Schreihälsen und Störern wäre nur nach einer Identifizierung Derselben zuzuordnen." [*räusper*] 1.1. Einzelfälle besitzen keine Geltung für "alle". Man könnte sogar statistisch nachweisen, dass der Ruf der Anwaltschaft eben nicht besonders gelitten hat, egal wie sehr man auf Abmahnkanzleien und Randerscheinungen im Internet schimpft. 1.2. Der Nachweis fehlt, dass die Ur-Behauptung einer "üblen und unverschämten Beschimpfung" überhaupt berechtigt vorgebracht wird. 1.3. Überlassen wir das doch einfach der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung, die man angekündigter Weise gegen das Forum angstrengt hat. [....] 1.17... [....] 1.28. [....]

2. Der Geheimort des Geheimorts-AG liegt 40 Minuten Fahrtzeit von mir entfernt. Mit einem Urteil wird kaum in diesem Jahr zu rechnen sein, falls überhaupt. Das kommt ganz drauf an, wie die eingeschaltete Anwältin rät und der Beklagte vorzugehen wünscht.

3. Eigentlich bin ich ja für jeden Spaß zu haben: "Könnten Sie nicht bitte dem RA Eikmeier zu Studienzwecken...."

Wird aber noch eine interessante Frage. Nämlich bei den anderen Fällen mit modUE. Herr RA Eikmeier... wo würden Sie eigentlich diese ganzen modUes aufbewahren, wenn Sie Massenabmahner wären?
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Alt 14.10.2009, 01:02   # 1035
hardwaretyp
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 73
EDIT BY PRINCESS
Du hast genau 10 Min. Zeit um obigen Text zu kopieren und das P.N. per PN zu schicken, danach ist der Beitrag weg! --> Spam


....Sooo geschiehts einem, der helfen will!

Ich habe die Möglichkeit, für 900.-€ einen adäquaten Problemloser zu vermitteln ( gibt sogar Mengenrabatt, die Vermittlungsagentur...bei 4Leuten ab 3200,-€)..., für eine Person die wie ich zu tiiiieeeefst mental betroffen ist! Eine(r), die(der) sich nicht einem "Staaatsverbrechen" bewußt ist, dessen man uns beschuldigt!? Meine Forderung sind sofort 450,-€ zu zahlen, sonst weiter 500,-€ plus ausstehende 1,2xx€ für die RI. Das macht also ca. 2100€!:cry:
Herr Nümann...:froschar:, hoffe seeehr, Sie denken mal scharf nach bitte! Eh ich Ihre Forderung erfüllen, wende ich mich lieber vertrauensvoll an einen mir bekannten Problemlöser, mir egal wie Er das macht....nur mein Problem( Sie ) ist verschwunden,....wie auch immer. Und für die Abwicklung gibt es ja noch zum Glück intern. Amtsleute, die sich hierfür nicht strafbar machen!

Gruß
hardwaretyp
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Alt 14.10.2009, 01:02   # 1036
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
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Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Überlassen wir das doch einfach der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung, die man angekündigter Weise gegen das Forum angstrengt hat.
Ernsthaft?

Zitat:
2. Der Geheimort des Geheimorts-AG liegt 40 Minuten Fahrtzeit von mir entfernt. Mit einem Urteil wird kaum in diesem Jahr zu rechnen sein, falls überhaupt. Das kommt ganz drauf an, wie die eingeschaltete Anwältin rät und der Beklagte vorzugehen wünscht.
:grin::grin::grin:

Zitat:
3. Eigentlich bin ich ja für jeden Spaß zu haben: "Könnten Sie nicht bitte dem RA Eikmeier zu Studienzwecken...."
Da bin ich auf die Antwort gespannt.

Zitat:
Wird aber noch eine interessante Frage. Nämlich bei den anderen Fällen mit modUE. Herr RA Eikmeier... wo würden Sie eigentlich diese ganzen modUes aufbewahren, wenn Sie Massenabmahner wären?
Da, wo ich alle anderen Papiere auch aufbewahre, in der Handakte. Man kann die natürlich heute auch elektronisch führen, zu deutsch: scannen.

Übrigens hab ich grad ihre Anwaltswitze irgendwo in dem Thread gelesen. Das kann man auch kürzer sagen: Anwaltlicher Rat ist manchmal umsonst, aber niemals kostenlos!
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 14.10.2009, 01:35   # 1037
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Urteile und Beschlüsse sind Entscheidungen. Gegen Urteile gibt es die Rechtsmittel der Berufung und der Revision, gegen Beschlüsse die Beschwerde. Die Rechtsmittel haben jeweils unterschiedliche formelle Voraussetzungen.
Gut. Eigentlich ging es mir um die Frage, ob Beschlüsse "weniger Wert" haben als Urteile und sich von daher für eine Argumentation weniger eignen. Das ging aus meiner Fragestellung zugegebener Weise nicht hervor.

MfG
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Alt 14.10.2009, 01:36   # 1038
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
Gut. Eigentlich ging es mir um die Frage, ob Beschlüsse "weniger Wert" haben als Urteile und sich von daher für eine Argumentation weniger eignen.

MfG
Nein, für die Argumentation ist es wurscht.
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Alt 14.10.2009, 01:57   # 1039
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Ernsthaft?

Da, wo ich alle anderen Papiere auch aufbewahre, in der Handakte. Man kann die natürlich heute auch elektronisch führen, zu deutsch: scannen.
Was mich persönlich betrifft kann ich momentan keine Verifizierung abgeben. Andere Erkentnisse liegen mir in Bezug auf diesen Forenbereich momentan nicht vor.

Nachdem ich jedoch im Rahmen einer "Online-Rasterermittlung" über das BSI in Bezug auf meine/andere terroristischen Neigungen [zwischen Februar 2008 und April 2009] mit Note 1* abgeschlossen habe und die nachfolgende täglichen Beobachtung durch eine NRW-STA zwischen August und November 2008 offensichtlich ergebnisslos verlief, kam es nur noch zu einer positiv-Beobachtung durch eine spezielle Abteilung des BKA in Wien zwischen September 2008 und März 2009, die interessehalber mitlasen. Mit denen habe ich auch stets gerne gemailt. Von meinen eigenen Ermittlungsanstrengungen bei der STA Bayern und STA Pfalz und STA Berlin gingen bislang keine Untersuchungen von Forenauftritten aus. Hinzu kommen eine sehr erfolgreiche Verbrecherjagd bei/mit der STA Zug [Schweiz] und eine sehr illustre Geschichte mit der STA Frankfurt, über die bislang Stillschweigen vereinbart wurde, da sie derartig peinlich ist.. und noch nicht abgeschlossen. Das mit den anderen STAs, zumeist im Osten und in Filesharingfällen machen Anwälte selbst.

Kurzbesuche sind natürlich niemals ausgeschlossen. Die Dunkelziffer.....

Ernsthaft? Ich habe [siehe Urteil zB Bundesverfassungsgericht März 2009 von RA Vetter] schon HDs aus "sehr geringem" Anlaß gesehen. Ich stehe jedoch in regelmäßigem Kontakt -seit 2001- zu meiner Heimat-STA, da wir früher uA Holocaustleugner gemeinsam aufbrachten und in Hamburg ans Gerichtstor nageln ließen. Mit der STA MA hatte ich jedoch bislang nur ganz wenig Kontakt. Leider.

Ob in diese Aufzählung auch die Strafanzeigen wegen illegaler Verbreitung von urheberrechtlichem Material gehören dürfen Sie selbst entscheiden. Das sind aber nur vier Verfahren.

"Das Internet liebt mich!" - "Ich liebe das Internet!"

PS: Handakte - Die Antwort war vollständig korrekt. Mal sehen ob das für alle Anwälte gilt.
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Alt 14.10.2009, 03:20   # 1040
sspruch
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

habe am Montag eine Abmahnung von NuL wegen "Time Out" bekommen. Ahnungslos habe ich dort angeruffen und gesagt das ich erst ende des Monats bezahlen kann. Die meinten ist kein Problem ich soll aber schon mal die Verpflichtungserklärung wegschicken. Habe die von NuL erhaltene unterschrieben und weggeschickt.

Leider bin ich erst heute auf die Idee gekommen im Internet nach Infos zu suchen , besser spät als garnicht

Habe ich mich jetzt voll dazu erklärt die 450Euro zu bezahlen oder kann ich noch nachverhandeln?

Kann ich denen irgend ein Schreiben schicken, dass ich die 450Euro zahle aber die sollen mich dan in ruhe lassen, um weitere Abmahnungen zu verhindern?


Gruß
XXXXXXXXXXXX
PS: Der Witz ist, das Lied habe ich nie gehört
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