| | # 10103 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat:
Dann wissen sie: Jede Kette reißt zuerst am schwächsten Glied
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. | |
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| | # 10104 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Sollte das stimmen, heißt das schwächste Glied sicherlich nicht Nümann. Da gibt es sicherlich einige andere aus der Riege, die sich z.B. mit einer Presseerklärung noch mehr blamieren würden. Normalerweise schickt man immer den besten Boxer in den Ring, wenn ein Kampf gewonnen werden soll. An einen Alleingang von Nümann will ich nicht recht glauben. |
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| | # 10105 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
meinst Du nicht, dass die Waldörfer mindestens zwei Stufen professioneller/kompetenter sind? Nur vielleicht nicht so prifilierungssüchtig wie NuL und evtl. auch schlauer, einen Anderen die Kohlen aus dem Feuer holen zu lassen. ![]() Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 10106 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Bis vor kurzem habe ich das tatsächlich geglaubt. Viel ist über sie ja auch nicht bekannt. Sie halten sich ja sehr dezent zurück, vielleicht aus Rücksicht auf Ihre erlesene Kundschaft. Nachher läßt sie der Türsteher in Schwabing nicht mehr in die Promidisco rein. Aber seit dem Einstein'schen Modell der lawinenartigen Verbreitung einer Filessharing-Datei, habe ich so meine Zweifel hinsichtlich der Kompetenz. Den Ruf, etwas Besseres zu sein, haben sie jedenfalls. Ob das allerdings Schickimicki ist, wo hinter der Fassade nur Hohlheit steckt, oder ob es sich um Understatement handelt, wird sich irgendwann herausstellen. |
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| | # 10107 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
![]() Asche auf mein Haupt! Ich nehme alles zurück und behaupte das genaue Gegenteil. Gruß montezuma##
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| | # 10108 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat:
Reicht ja wenn einer sich aus der Deckung wagt und gleich auf die Fresse kriegt. Oder den Mutigsten. Heißt ja nicht, dass der dann auch der hellste ist.
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| | # 10112 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Ich würde aber die Eins langsam abhaken. Das war von Anfang an nichts Gescheites. Wurde ja zuletzt schon als "Sonderfall" von mir bezeichnet, wobei ich noch gar nicht genau wußte warum ich ihn als "Sonderfall" bezeichne. Werd mal am Sonntag zwecks Berichterstattung telefonieren... Dann frage ich mich schon woher Deine steten Gedanken zum Thema "Klagerücknahme" herstammen? Wie kommst Du drauf? Es gibt dafür keinen Anlaß. Der Ausstieg "auf Vergleichsbasis" ist jedoch längst erfolgt. Außerdem ist die aktuelle Terminierung zu berücksichtigen. Zum heutigen Stand (28.02.) liegt folgende Terminierung vor. 1. Uptunes - AG Düsseldorf Auf die in der Woche 4 abgegebene Klageerwiederung wurde noch keine Replik vorgelegt. Richterliche Stimmen fehlen. 2. Uptunes - AG Köln Die Klageerwiederung wurde in der Woche 8 abgegeben. Folgt das AG Köln dem Prozedere in Fall 3 erwartetman in der Woche 11 eine Verfügung nebst Terminierung des mündlichen Verhandlungstermins auf ca. die Woche 18. 3. Tasa - AG Köln Hier liegt weiterhin keine Replik der Kanzlei Nümann + Lang vor. Es ist also faktisch so, dass man eigentlich von einem Verfahren reden muss, denn sowohl 1 + 2 sind in Form von mündlichen Verhandlungsterminen nicht vor Ostern 2010 anzusetzen. Und was jetzt kommt (bzw. was nicht kommt) ist "Kornmeiers Prozeßstrategie" in Reinkultur. Eine rechtliche Lücke nach meinem empfinden, die gerade dubiose Rechtsanwälte für sich ausnutzen. Der gegnerische Anwalt hält nach der Aufforderung des Gerichts "nachzulegen" bis kurz vor dem Verhandlungstermin still, damit dem Richter und dem Prozeßgegner keine Zeit für eine Reaktion bleibt. Das Produkt das dann vorlegt wird ist brutalst nichtssagen und versucht allein die Glaubwürdigkeit des Gegners, gegnerischen Anwalts etc... zu unterminieren. Daraufhin setzt sich der Vertreter vor Ort in die mündliche Verhandlung, setzt das blabla fort verspricht bei richterlichen Bedenken "nach zu tragen" und hofft das die Gegenseite irgendwie vom Richter eine negative Empfehlung ausgesprochen bekommt, damit die Leute noch in der mündlichen Verhandlung vergleichen. Warum soll das was Abmahnkönig Udo I., der Gefallene von Bonameskundschaft "erfolgreich" vorexerziert hat nicht bei Peter I., dem Urheberrechtsengelritter der Techno-DJs funktionieren? -----Doppelpost zusammengeführt am 6.3.2010 um 01:24:29----- Absatz. Ja. Unsere strategischen Ziele in diesen Angelegenheiten sind doch viel wichtiger. Diese sind bereits erfüllt. Man kann vom Netzwelt.de-Forum gar nicht mehr verlangen als das was bereits (mit anwaltlicher Unterstützung) von Forenteilnehmern erzielt wurde. Die Arbeit des Forums ist hierbei bereits abgeschlossen. - Zu Unrecht Abgemahnte erhalten ein Maximum an Informationen, die zusätzlich zu den Angaben die im Rahmen der sekundären Darlegungslast das Thema der sog. Störerhaftung behandeln sollen in eventuellen Verfahren zu verwenden sind. - Der Rest der "unsicheren Kantonisten", "potentielle oder echte Täter", alle anderen Klassen sind entsprechend besser gestellt, da die Kostenreduktion dazu geführt hat das kein Mensch mehr rationale Gründe vorbringen kann weshalb man vor einer N+L-Klage Angst haben müsse. - Die gegnerische Kanzlei ist bereits jetzt am Ende Ihres Seins angekommen. Sie ist bereits durch die Veröffentlichung in der c't demaskiert auch wenn in dieser Veröffentlichung fast gar nichts steht. Verbraucherschutz 1 RA Nümann 0 -----Doppelpost zusammengeführt am 6.3.2010 um 01:47:51----- Absatz ![]() Ja aber klar doch ... diese N+L-Geschichte (aber auch noch ganz andere) haben ein Potential das es geradezu verpflichtend macht es aufzunehmen und aktiv zu werden. Das kann aber nicht ein Forum leisten, sondern das müssen entsprechende "Zirkel" unternehmen. Natürlich gehören die aktuellen und laufenden Verfahren dazu. Aber nicht so sehr jetzt, da es Urteile geben wird die in die nächste Instanz gehen, ergo erst im Spätjahr landgerichtlich entschieden werden. Das hat nichts mit "Wichtigkeit" oder "Einsatz" zu tun. Man muß das nur richtig einschätzen: Wenn sich dereinst mal eine Rechtsmeinung durchsetzt ist das für alle Beteiligten wunderbar und die Arbeit bis dorthin zeitlich sehr anspruchsvoll. So lange kann man aber nicht mit dem Rest warten. Man darf (durfte) den Rest aber nicht überstürzen. Letztlich gilt es ja auch die prozessualen Entwicklungen der Einzelfälle nicht zu stören, was man am Besten so macht das man gar nicht unternimmt. Rennt ja nicht weg... ist ja erst im Jahr 2013 verjährt. Mich erinnert das Ganze auch zusehends an den "Auskunftsskandal" bei der Telekom Austria aus dem Jahr 2008. Auch damals gabs die in diesem Fall höchstrichterliche Absegnung der entwickelten Rechtsmeinung (die netterweise von allen anderen abgelehnt wurde, was mich besonders freut, da ich dann den Kuchen nur mit meinem beratenden Juristen -Richter- teilen muß.) erst fast ein Jahr nachdem die Geschichte losging. Wie auch immer... Zwischenfazit: Der Termin am AG Köln übernächste Woche wird auf alle Fälle ganz anders ablaufen als man sich das so vorstellt. "Während die Gegenseite noch hilflos mit Screenshots in der Luft herumfuchtelt übergibt der Beklagtenvertreter dem erkennenden Gericht zur Kentniss...."
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 10113 |
| Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 2
| Zitat: Absatz. Ja. Unsere strategischen Ziele in diesen Angelegenheiten sind doch viel wichtiger. Diese sind bereits erfüllt. Man kann vom Netzwelt.de-Forum gar nicht mehr verlangen als das was bereits (mit anwaltlicher Unterstützung) von Forenteilnehmern erzielt wurde. Die Arbeit des Forums ist hierbei bereits abgeschlossen. - Zu Unrecht Abgemahnte erhalten ein Maximum an Informationen, die zusätzlich zu den Angaben die im Rahmen der sekundären Darlegungslast das Thema der sog. Störerhaftung behandeln sollen in eventuellen Verfahren zu verwenden sind. - Der Rest der "unsicheren Kantonisten", "potentielle oder echte Täter", alle anderen Klassen sind entsprechend besser gestellt, da die Kostenreduktion dazu geführt hat das kein Mensch mehr rationale Gründe vorbringen kann weshalb man vor einer N+L-Klage Angst haben müsse. - Die gegnerische Kanzlei ist bereits jetzt am Ende Ihres Seins angekommen. Sie ist bereits durch die Veröffentlichung in der c't demaskiert auch wenn in dieser Veröffentlichung fast gar nichts steht. Verbraucherschutz 1 RA Nümann 0 -----Doppelpost zusammengeführt am 6.3.2010 um 01:47:51----- Dem kann man doch absolut nur beipflichten !! Was mich auch absolut stutzig macht ist die Tatsache, dass öffentlich verbreitet wird, dass sich Rechtsanwalt C. Weber von der Kanzlei N & L getrennt hat, ich aber einen vom 01.03.10 datierten Bettelbrief bekomme, in dem ich aufgefordert werde die in der Abmahnung geforderte Summe von 450 € zu bezahlen. Das Schreiben ist von C. Weber (deutlich als Kopie zu erkennen) unterzeichnet ! Man erklärt, dass die Mandantschaft die Unterlassung annimmt und weisst darauf hin, dass die eingeforderten Auskünfte nach §§ 19, 34 BDSG unter das Mandatschaftsgeheimnsi fallen und kein Auskunftsanspuch nach der Rechtssprechung besteht. Rein rechtlich stinkt das für mich wenn die Kanzlei im Namen eines Anwaltes agiert und in dessen Namen zeichnet, welcher der Kanzlein offensichtlich nicht mehr angehört ! Grüße Mike |
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| | # 10114 | |
| Registriert seit: 17.11.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
Vom ehemaligen Richter des Landes Hessen bis zum berufenen Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums findet man da einige Lebensläufe vor. Bei Schalast frage ich mich ehrlich gesagt, wieso die sich zu so einem verwerflichen Geschäft herablassen. Haben die es nötig? Haben die keinen Ruf zu verlieren? | |
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| | # 10115 |
| Registriert seit: 29.08.2009 Ort: localhost
Beiträge: 203
| Geld verdirbt den Charakter, da wirft auch ein ehemaliger Richter sein Gewissen weg. Für völlig inkompetent halte ich das Nümännchen nicht, sein Geschäftsmodell hat ja eine ganze Weile gut funktioniert. Mit der Berichterstattung in der ct bzw, in ct-tv hat er dann den Kopf etwas zu weit aus der Deckung gehoben. Legt sich sich mit Holger Bleich, einen Mitarbeiter einer renomierten Computerzeitschrift an, dass dann kräftig nachgebohrt wurde, hat diverse Sachen ans Licht gebracht. Shual hatte das bereits vorher schon anklingen lassen, aber durch die ct wurde es einer breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Ach Peterchen...schreib doch bitte hier mal wieder. Als Abmahner so gut wie ausgespielt, jetzt hast Du doch sicher Zeit um uns mit Deinen Beiträgen zu erfreuen. |
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| | # 10116 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Hättest Du mich gefragt, hätte ich Dirs erzählt: U.a. die bisher hohe Vergleichsbereitschaft seitens N&L lässt für mich keinen anderen Schluss zu, als dass es sich hier um eine bei einigen Abmahnern verbreitete "Angsthasentaktik" handelt und kurz vor der Entscheidung der Rückzug erfolgt, so kein Vergleich zustande kam. Abgesehen davon warte ich dbzgl. jetzt erst einmal zwei Wochen ab (u.a. mit Rücksicht auf die vier Fälle), dann wissen wir alle, was von N&L-Klagen zu halten ist - ich will auch nicht gänzlich ausschliessen, dass ich die Ernsthaftigkeit bzgl. der Klagen seitens N&L etwas unterschätze, allein mir fehlt der Glaube.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 10117 |
| Registriert seit: 29.08.2009 Ort: localhost
Beiträge: 203
| Vor allem weil der Peter hier im Forum mal dicke Backen gemacht hat und den Betrag im ersten Schreiben als nicht verhandelbar bezeichnet hat. Dann Klage und dann doch Vergleich.....wie sagt man bei Hunden? Den kannste streicheln, der bellt nur, der beißt nicht. (Um Gerüchten vorzubeugen, ich habe nicht die Absicht nach Karlsruhe zu fahren um den Peter zu streicheln) |
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| | # 10118 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Was will ich damit sagen? Genau, für mich zählen in der Regel nur Schreiben oder Dokumente mit einer Original geleisteten Unterschrift und keine Kopien ... | |
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| | # 10119 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
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| | # 10120 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Merke: "Wenn RA Nümann schreibt sein Gutachter wäre gerichtlich vereidigt und bestellt, stellt dies ein Schreibversehen dar welches der RA Nümann stets bereinigen kann ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Bei Normalen Menschen gilt das nicht." Zitat:
- Direktbeteiligung unter dem eigenen Namen ist wie dargelegt immer Verstoß gegen die Anwaltspflichten (allerdings wohl eher 3% Relevanz in Bezug auf die anderen Sachen) - Direktbeteiligung "Wassersport", aber auch hinterhältige Spammailattacken dürfte einen Staftatenkatalog erfüllen ist aber faktisch nicht nachweisbar Der dritte Teil ist hingegen nachgewiesen und "eingestanden". Der Haken, meine Damen und Herren liegt auch hier bei den Auftraggebern. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Beispiel Eine Firma aus dem Migrationsfehler- und Informationsgewerbe, die von einer Anwaltskanzlei beauftragt wird zu "Beweiszwecken" in regelmäßigen Abständen (täglich - mehrfach) Screenshots von Inhalten von öffentlichen Internetforen zu erstellen und gegebenenfalls auszuwerten beruft sich auf § 28 BDSG ff. § 28 BSDSG - Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke "(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig 1. wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, 2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder 3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt." [Andere Möglichkeiten um den § 100a StPO gehen nicht, sind aber sehr wichtig.***) Schreibt also der Teilnehmer Shual öffentlich: "Ich trage heute wieder beim Filesharen von Bravo Hits 78 die sexy rote Unterwäsche meiner Freundin." darf diese Firma den Teilnehmer Shual nicht nur beim Filesharen loggen und alles speichern was er schreibt, sie darf es sogar auswerten, ein Profil erstellen und später vor Gericht gegen den Teilnehmer verwenden, wenn der Auftraggeber es so möchte. (Es ist aber weidlich bekannt das ein Beweisverwertungsverbot für sowas exisitiert, denn der Account Shual ist niemals der Mensch Shual. Es kann auch seine 12-jährige Nichte geschrieben haben. Regel: Sobald etwas aktiv mitangehört oder gesehen wird sprich geplant darf man es kaum vor Gericht verwenden, es sei denn es handelt sich um entsprechende Straftaten -Anbahnung von Drogengeschäften zB- und ist von Leuten durchgeführt die sowas dürfen) "für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke" ist jedoch gleichzeitig eine Frage für sich. Wie beim Loggen entsteht natürlich eine Legitimation etwas aufzeichnen zu dürfen aus einer Befugniss. Das bedeutet wiederum das der Auftraggeber der Kanzlei die der Auftraggeber der Schnüffelfirma ist zumindest mal im Ansatz eine Berechtigung vorlegen kann diesen Auftrag erteilt zu haben. Wie bereits ausreichend nachgewiesen erfüllen eine Vielzahl der Auftraggeber der Kanzlei nicht dieses Kriterium. Fakt ist: Die Ebene Legitimation zur Datenaufzeichnung ist allerhöchstens schwammig, die Verwendung strittig, die Datenspeicherung nicht entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndungsthematik ausgestaltet. Dazu ist zu bemerken, dass der Verantwortliche der Schnüffelfirma erstmal seine seltsamen bisherigen Äußerungen im eidestattlichen Bereich bereinigen muß. Über die Rechtsfolgen schweige ich heute, aber ich denke zügig nach dem BGH-Spektakel am 18.03.2010 wird es erste Rechtsfolgen zu bewundern geben. *** Sehr wichtig, weil es in diesem Bereich Urteile gibt, die natürlich auch für die zivilrechtliche Datenerhebung + Auswertung zu beachten sind. -----Doppelpost zusammengeführt am 6.3.2010 um 16:27:44----- Kaum widmet sich Dr. Jekyll wieder seinen Kernkompetenzen wird ein wunderbarer Beitrag von Herrn Hide daraus: "Am 28.02.2010 berichtete die Initiative AWDP, von einer stattgefundenen Hausdurchsuchung. Auf Grundlage einer Strafanzeige gegen Unbekannt, durch die abmahnende Kanzlei Nümann + Lang (Autodata CD2), wurde im Ermessen der zuständigen Strafermittler dieser gravierendste Einschnitt in die Grundrechte eines jeden Bundesbürgers wegen einer IP-Adresse vorgenommen. Durch den Betroffenen bekamen wir die Informationen, dass die HD an sich 30 Minuten dauerte, nur der PC überprüft wurde, es zu keiner Beschlagnahmung kam (weil nichts gefunden wurde) und der Einstellungsbescheid über das EV jetzt vorliegt." [Quelle] Kommentar: "Das sieht mir aber nicht nach einem Migrationsfehler aus! Mal wieder beim loggen daneben geloggt?"
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