| | # 10022 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.291
| Zitat:
da das ganze mindestens schon einmal KLICK MICH diskutiert und kommentiert wurde, sollte man diese Diskussion nicht schon wieder anfangen
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 10024 |
| Gastposter | Und nochmal Halle AG Halle: Abmahnkosten und Schadensersatz beim Filesharing insg. 350,- EUR (Film) Zitat: Anm. RA Exner, Kiel: (1) Das Amtsgericht Halle hat mit guten Gründen einer Main-Stream-Rechtsprechung widersprochen: Diese nimmt Abmahnungen von Urheberechtsverletzungen zur Vereinfachung oft Streitwerte von 10.000,- EUR und mehr bei an. Tatsächlich muss aber der Abmahner mindestens eine Schätzungsgrundlage für den angeblichen Schaden nach § 287 ZPO darlegen und ggf. beweisen. Die Argumentation “Das wird hier immer so entschieden.” oder “So entscheidet auch das OLG; wir sehen keine Veranlassung von dieser Rechtsprechung abzuweichen.” habe ich selbst im Gerichtssaal von dem entscheidenden Gericht schon gehört. Diese Art der Entscheidungsfindung beruht auf der altbekannten, aber rechtsgrundlosen Annahme: “Das haben wir schon immer so gemacht.” (2) Auch die ausdrückliche Beachtung des § 97a UrhG vor seinem Inkrafttreten verdient Beachtung. Tatsächlich liegen mir hier Abmahnungen nach Inkrafttreten des § 97a UrhG vor, in denen die z. T. vielfach bekannten Abmahner die Anwendbarkeit de § 97a UrhG schlicht leugnen. Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel |
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| | # 10028 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.452
| ********! Ich habe keine Zeit für so einen Firlefanz. Ich muß solche postings wie diese 1,5 Wochen vor einem ersten mündlichen Verhandlungstermin als bewußt platzierten Sabotageversuch werten. Ich erwarte bis zur ersten Urteilsverkündung im April 2010 entsprechend erweitertes Stillschweigen. Stellungnahme 1. Bitte nicht ständig irgendwelche dummen Kommentare über die "Spendenaktion", da Du die Informationen hierzu totalignorierst. Ich halte es für eine bodenlose Frechheit zu behaupten das heute noch keiner unterstützt wird, wenn wir vor 4 Wochen bereits eine umfängliche Liste über Verfahren im Spendenprogramm veröffentlicht haben. 2. Deine "sonstigen Anwandlungen" sind hier nicht gefragt. Vielleicht hast Du Trottel es nicht bemerkt, aber Du und kein anderer hast "eine einzigartige PR-Aktion" in Gang gesetzt. Ich darf Dich zart an "Bollwerk Evidenzia fällt" erinnern, wobei keinerlei "Mehrwert" erkennbar ist. Ich persönlich (incl. der Teilnehmer bei Netzwelt.de, die im Hintergrund sehr aktiv mitarbeiten) unternehmen nur Dinge auf Basis von Fakten. In meinen Veröffentlichungen wird stets der Bezug zur Rechtslage gesetzt und die Angelegenheit bestens analysiert, gerade weil auch rechtsanwaltliche Personen helfend zur Seite stehen. Angesichts der Vielzahl an Zweifel die gegenüber dem Abmahnsystem Nümann, die erarbeitet werden mußten ist eine Veröffentlichung zwingend. Abgrundtief schlechte Verallgemeinerungen wie "Nümann und ihre Evidenzia - keine Beweise" sind nirgendswo in meinen persönlichen Texten zu finden. Es steht zB dort: "Dieses Script versucht umfänglich und in halbwegs verständlicher Form die bisherigen Erkentnisse die eine Rolle der Bewertung der Bestandteile „Schriftsatz RA Florian Burgsmüller“ – „Gutachten“ – „Eidestattliche Versicherung“ – „Beweislage“ darzustellen. Damit kann das Script nicht eine zB von einem Rechtsanwalt erstellte Analyse + Schriftsatz ersetzten. Es handelt sich also um Anhaltspunkte." Ich muß mir das erneut mal wieder verbitten persönlichkeitsrechtsverletztende Idiotien in den Orcus zu blasen, die in den Texten überhaupt nicht zu finden sind. 3. Noch deutlicher zum Thema "Vergleiche". Ich lasse es nicht zu das jemand der für Tausende unnötiger Vergleiche im Jahr 2009 verantwortlich ist über Prozeßvergleiche Dummheiten in die Welt setzt. Es ist bei einer Anzahl von über zehn Kostenklagen einer Kanzlei vollständig absehbar, dass eine gewisse Anzahl von Beklagten aus rein persönlichen Gründen, die Herrn ******** und mich einen Sxxxxdreck angehen austeigen wollen. Es wurde frühzeitig noch im alten Jahr von mir die Einschätzung vertreten, dass man kaum mehr als 4 Beklagte finden wird, die die teilweise extremen Anforderungen so einen Prozeß durchzustehen erfüllen. Es galt hierfür eine zum bereits denkbaren und später eingetroffenen richterlichen Vergleich eine Lösung zu erarbeiten, die den Aussteiger-Beklagten eine halbwegs verünftige finanzielle Möglichkeit einräumt. Dies ist "in Rekordzeit" geschehen, was allein den Facts und den anwaltlichen Vorträgen geschuldet ist. sollte es jedoch Rechtsanwälte geben, die mögliche spätere Verfahren unter 670€ Gesamtkosten abwickeln ist dies nur unserer Arbeit geschuldet. Wir können hier enorm zufrieden sein. Hauptziel II - den Abgemahnten die Angst vor der großen Kostenklagewelle der Kanzlei Nümann + Lang zu nehmen - ist übererfüllt. Den nächsten Schritt I kennt jeder. Nun ist die Zeit einer ersten richterlichen Stimme gekommen. Ich kann und werde diesem Mann nicht empfehlen wie er über die Vorträge zu befinden hat. Über die weiteren Schritte wirst Du dann "über die Presse" informiert. PS: "der Abendstern der Aktivlegitimation wird entdeckt" Nochson Blödssinn. Mein erstes Aktivlegitimationsverfahren im Abmahnwahn wurde vor dem LG Frankfurt im letzten Mai gewonnen (nicht zu veröffentlicher Teil-Prozeß - läuft noch). Stets wird dieser Bereich überprüft, aber nur dann wenn es überhaupt Sinn macht angesprochen. Vielleicht solltest Du das nächste Mal bevor Du etwas postest die nach § 6 RDG lieber über das Thema mit deinem Rechtsbeistand unterhalten. Falsche Rechtsberatungen ohne vorherige anwaltliche Anleitung und ggfs. Mitwirkung sind illegal hierzulande, Herr ********!
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 10029 |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Quelle: Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Deutschland Da dieses auch unser Forum betrifft Stelle ich es auch mal ein: 2010 - Admonitus vulgaris - Sinnbild des deutschen Michel Donnerstag, den 04. März 2010 Admonitus vulgaris [von lat. admonere ermahnen und lat. vulgaris gemein] ist eine ganz besondere Spezies, die, genau wie ein Schmetterling, verschiedene Entwicklungsstufen durchlebt. Steffen ********, eBook 2010: Ein Leben in Mitten im Abmahnwahn 2010 wird erkennbar, dass der Admonitus vulgaris, die rosarote Abmahnbrille auf der Nase sitzend, in Lügen und Selbstmitleid ertrinkt. Es wird versucht (ich entschuldige mich) einen Haufen Scheiße zu einer Praline mit Goldpapier - schön zureden. Die allgemeine Jahreswechselpause an den Gerichtsständen (Mitte Dez. - Mitte Jan.) hat uns die Sicht vernebelt und eingelullt. Ich möchte es an zwei Beispielen erklären. Das die Verfassungsrichter das VDSG gekippt haben, ist für die Entwicklung zum gläsernen Menschen ein Teilerfolg und die Menschen, die hier aktiv beigetragen haben, gebührt der Dank. Aber der Kampf geht weiter, denn hier ist noch nicht aller Tage Abend (siehe Innenminister, CDU). Das Grundproblem, das man aber jetzt ausführlich und Seitenlang in allen Verbraucherforen diskutiert, über die Verkehrsdaten, Bestandsdaten und den Provider mit seiner 7-Tage-Speicherung. Selbstverständlich, kann jeder seinen ISP aussuchen und wechseln. Fakt bleibt aber, das gekippte VDSG hat nur soviel mit uns gemein, das sich wahrscheinlich die Gesamtsituation noch mehr, zugunsten der verletzten Rechteinhaber verschiebt. Beachte. Aktuelle Rechtsprechung! 1. LG Köln, Urteil vom 13.01.2010 - Az. 28 O 688/09 Kein Beweis einer Aktivlegitimation in der Abmahnung Der Abmahnende muss im Rahmen der vorgerichtlichen Abmahnung - nur -darlegen, weshalb er sich für berechtigt hält, den beanstandeten Verstoß zu verfolgen. Beweise für die Aktivlegitimation müssen indes nicht erbracht werden. Es ist nicht erforderlich, der Abmahnung einen vorgefertigten Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beizufügen. 2. LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 237/09 Massenhafte Verstöße - erfordern massenhafte Verfolgung Die Rechtsverfolgung durch die Beklagten ist auch nicht rechtsmissbräuchlich gem. § 242 BGB. Die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Musikwerke hat in den letzten Jahren ein enormes Ausmaß angenommen. Das Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer ist dabei erschreckend wenig ausgebildet. Durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet über Filesharing-Systeme wird die Musikindustrie jedes Jahr in einem ganz erheblichen Umfang geschädigt, was durch verstärkte Berichterstattung in den Medien auch seit einigen Jahren eindringlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht wird. Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu treten und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342). Vor diesem Hintergrund sind die verstärkten Bemühungen der Musikindustrie, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und diese zu unterbinden, zu sehen, die sich in der erhöhten Anzahl an Abmahnungen niederschlägt. Ein Rechtsmissbrauch kann darin nicht erblickt werden. Diese Bemühungen stellen sich vielmehr als legitime Wahrnehmung von berechtigten Rechten und Ansprüchen von Unternehmen wie den Klägerinnen dar und darüber hinaus als einziges Mittel, um den Rechtsverletzungen wirksam und effektiv entgegen zu wirken (vgl. OLG Köln a.a.O.). Sehr viele negieren die Realität und reagieren wie kleine, bei den Dummheiten ertappte Kinder. Ich glaube, daß wir gut daran täten, die Sicht der Dinge wieder auf das Wichtige zu schärfen. Der Gesetzgeber (nicht ich) sagt eindeutig, dass das Herunterladen (§ 53 UrhG) und/oder/bzw. Anbieten (§ 19a UrhG) von urheberechtlich geschützten Werken - rechtswirdrig und strafbar ist! Ze fix! Es wird doch niemand gezwungen sich allen Mist herunter zu laden. Die coolen Mannsbilder, legen sich eine Videosammlung mit allen Porns an, die jeden Fetisch bedienen, kommt eine Abmahnung, sind alles ******** gibt es keine schöpferische Höhe für diese Billigproduktionen und man sieht sich als Opferlamm der Lobby. Seit Jahresbeginn hört man in einem Verbaucherforum von Leistungsklagen der abmahnenden Kanzlei Nümann + Lang. Hier wurde in einer einzigartigen PR-Aktion, die Situation so hoch geputscht, dass es nur einen Weg gab, dass N+L verliert. Auf Kritiken bzw. anderer Meinung, meinerseits, wurde mit ellenlangen Postings geantwortet und die Initiative verhämt. Dabei wurden von den Beteiligten dilettantisch vorgegangen. Aber eines wurde bis heute wahrlich praktiziert, das Schönreden. Nümann und ihre Evidenzia - keine Beweise, wir gewinnen und zeigen es N+L, Peter Du weißt nicht was ich gerade schreibe, Hanni und Nanny (******** aus ärmlichen Verhältnissen) kapiert es nicht, kippt um bei Bekanntwerden der 7 Vergleiche , in der Vergleich ist ja nur für N+L eine Niederlage, es bleiben 3 Helden übrig die für den gesamten Abmahnwahn vor Kölle es richten werden, der Abendstern der Aktivlegitimation wird entdeckt und wieder ist zu lesen, dass ich es nicht kapiere! Jetzt muss ich einmal dasselbe Forum gefallen lassen, die Fragen zu beantworten: 1. wenn ich eine Spendenaktion ins Leben rufe (Respekt) und Kenntis besitze, dass es ca. 12 Klagen gibt, warum steht bis heute nicht einer fest, der unterstützt wird. Sind alle 12 etwa Schuldig? 2. wenn Nümann + Lang und ihr Log-Firma keine Beweise haben, alle 12 Beklagten Unschuldig sind, warum vergleichen sich 7 vor der Hauptsacheverghandlung. Das ist unlogisch! Das ist unser Hauptproblem. Jeder hat die rosarote Abmahnbrille auf und sucht Ausflüchte. Es muss realistisch eingeschätzt werden, wir haben geschwätzt und eine auf unser großes Maul bekommen. Ein Vergleich, bei eindeutigen, 100%igen Gewinnaussichten - ist eine Niederlage für uns alle! Dafür möchte ich mich bei allen Abgemahnten und Beklagten entschuldigen! Kaum beachtet, findet am 18.03.2010 - die wichtigste Entscheidungsfindung vor dem BGH statt (Link). Hier wird es eine Richtungsweißende Aussage geben - zur Entwicklung in der Störerhaftung! VG - Steffen Shual war schneller. |
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| | # 10030 | ||
| Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 80
| Ich kenne Dich nicht und weiß nicht, wie blöd (oder schlau) du bist. Zitat:
Was gibt's an meinem Post nun eigentlich nicht zu verstehen ? War doch klar ausgedrückt Zitat:
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| | # 10032 |
| Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 17
| Nochmal kurz eine Anmerkung zum Thema Voratsdatenspeicherung: Da knabbern die an den Paragraphen damit die Polizei usw. in Zukunft die schweren Jungs nicht mehr so leicht zu fassen kriegt, aber die Daten der Filesharer dürfen nach wie vor so einfach frei- gegeben werden. Was für eine Logik ist das denn? Wir müssen ja wirklich ganz ganz " Böse " sein. Armes Deutschland!!!!! |
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| | # 10034 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
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| | # 10035 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
1)Weis ich nicht wie man den Link erstellt damit genau dieser Abschnitt erscheint(las mir das in der nächsten Zeit von jemanden Zeigen) 2)Kam Shuals Antwort in der Zeit wo ich meinen Beitrag erstellte MfG 1984 | |
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| | # 10038 | |
| Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 329
| Zitat:
__________________ Ich bin Lichtjahre davon entfernt hier irgendjemanden einen Rat zu erteilen, ich weiss mir nichmal selber zu helfen | |
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| | # 10040 |
| Gastposter | @DOC. EIKI, @SHUAL und andere Experten Filesharing: Gefahr durch die “Gesamturkunde”? wenn mir mal das einer von Euch auf Idiotendeutsch erklären Kann bin ich (andere evl. auch) sehr Dankbar . |
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