Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 13.10.2009, 15:17   # 981
Peter_Nümann
 
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Zitat:
Zitat von lady1969 Beitrag anzeigen
Habe nun nach dem ich die Abmahnung erhalten habe alles überprüfen lassen ,nun hat mir mein provider eine Störung bestätigt und schickt einen Techniker ,weil die Störung so nicht behoben werden kann.
Kann mir das nun weiterhelfen ????

lieben gruß lady
Hallo Lady,

wenn die Störung zu einer fehlerhaften Erfassung der IP bei Ihrem Provider geführt haben könnte, könnte dies eine Einwendung begründen. Diese würden wir prüfen.

Mfg
Peter Nümann
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Alt 13.10.2009, 15:17   # 982
schnorkelbock
 
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Zitat:
Zitat von fbulli79 Beitrag anzeigen
Hallo,
da ich gute Kontakte zu mehreren Richtern habe, informierte ich mich ausgiebig über das Thema. Als resultat kamm raus.

Alle Schreiben von Anwälten komplett ignorieren, außer wenn sie mit einschreiben kommen! Viele Kanzleien wurde schon die lizenz entzogen. Bin jetzt dran, das bei Nümann und Lang durchzusetzen. Mit einwenig Glück, ist das, das Ende der Kanzlei.
Dies ist immer noch ein Rechtsstaat und kein wilder Westen.
Das gleiche Recht, daß ich für MICH beanspruche - nämlich Inanspruchnahme jeglicher juristischer Schritte gegen die Abmahnung, muß ich auch für meinem juristischen Gegenspieler gelten lassen. Mal eben einer Kanzlei aufgrund - ja, warum eigentlich? - die Zulassung zu entziehen ist definitv nicht machbar. Bin fast geneigt zu sagen, GottseiDank!

Verwunderte Grüße
K
__________________
<<< Wer Signaturen lesen kann, ist eindeutig im Vorteil ! >>>

<<< Die ersten 5 Beiträge dieses threads erklären fast alles...>>>
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Alt 13.10.2009, 15:22   # 983
Peter_Nümann
 
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Zitat:
Zitat von Darko Milos Beitrag anzeigen
Da schau her....Herr Nümann wieder höchstpersönlich? Nett, das Sie uns direkt die Adresse der zuständingen Anwaltskammer mitteilen.

Ich bin wirklich gespannt, ob Sie es wirklich wagen, Ihre Abmahnkosten in einem Musterprozess einklagen zu wollen. Die Gefahr, das Sie damit Ihre eigene Quelle zum Versiegen bringen, ist doch mittlerweile gar nicht mehr als so gering einzuschätzen.

Nur zu.......
Hallo Darko Milos,

wie gesagt haben wir schon in etlichen Fällen gerichtliche Maßnahmen eingeleitet. Beispiele für typische Ergebnisse sind unter Abmahnung erhalten – was nun? veröffentlicht. Wenn Sie einen Musterprozess wollen, müssen Sie für die nötige Presse sorgen, wir machen nur unsere Arbeit.

Mfg

Peter Nümann
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Alt 13.10.2009, 15:22   # 984
hardwaretyp
 
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Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
So ein absurder Unsinn...

Wenn Sie etwas gegen meine Anwaltszulassung unternehmen wollen, hier die Adresse der zuständigen.....
Peter Nümann
Hallo, Herr Nümann. Werden wir jetzt etwas nervös?

fbulli79 hat die dann ja wohl schon, ....falls Er wirklich zu einigen Richtern pers. Kontakt hat!

Gruß
hardwaretyp
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Alt 13.10.2009, 15:23   # 985
Darko Milos
 
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Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Hallo Lady,

wenn die Störung zu einer fehlerhaften Erfassung der IP bei Ihrem Provider geführt haben könnte, könnte dies eine Einwendung begründen. Diese würden wir prüfen.

Mfg
Peter Nümann
Ich kann Ihnen als ehemaliger "Magenta" Anbieter versichern, das Sie jeden Prozess verlieren würden, weil WAP / WAP2 mittlerweile in einem relativ unaufwendigem Verfahren entschlüsselbar ist.



-----Doppelpost zusammengeführt am 13.10.2009 um 15:31:04-----

Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Hallo Darko Milos,

wie gesagt haben wir schon in etlichen Fällen gerichtliche Maßnahmen eingeleitet. Beispiele für typische Ergebnisse sind unter Abmahnung erhalten – was nun? veröffentlicht. Wenn Sie einen Musterprozess wollen, müssen Sie für die nötige Presse sorgen, wir machen nur unsere Arbeit.

Mfg

Peter Nümann
Mag ja sein, das Sie in einigen Fällen schon gerichtliche Massnahmen eingeleitet haben, jedenfalls gab es vor kurzem schon Dieses sehr gute Urteil:

Die DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt ist mit ihrer Klage auf Erstattung der Abmahnkosten gegen einen Abmahner, vertreten durch die Kanzlei GGR Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Frankfurt gescheitert.
Die Klage (AG Frankfurt, Urt. v. 17.09.2009, Az. 31 C 975/08-10) wurde als unbegründet abgewiesen.

Da hat man Ihrem Kollegen aber schon mächtig den Zahn gezogen

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.10.2009 um 16:09:06-----

Was ist los Herr Nümann

Hat es Ihnen die Sprache verschlagen?
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Alt 13.10.2009, 16:24   # 986
princess15114
Moderation
Threadstarter
 
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Zitat:
Zitat von miggenmehl Beitrag anzeigen
.....sind heut alle neuen Abmahnungen schon raus, wenn Sie gerade wieder Zeit für ihre Opfer (WIR) haben...???
Warum heute?
Vermutlich gestern...
Aktuelles Werk, welches im Visier der Ermittlungen stand:
"Tone - Weit gekommen" (M. Tasa), natürlich wieder auf div. Sampler.
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Alt 13.10.2009, 16:25   # 987
Peter_Nümann
 
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Zitat:
Zitat von Darko Milos Beitrag anzeigen
Ich kann Ihnen als ehemaliger "Magenta" Anbieter versichern, das Sie jeden Prozess verlieren würden, weil WAP / WAP2 mittlerweile in einem relativ unaufwendigem Verfahren entschlüsselbar ist.



-----Doppelpost zusammengeführt am 13.10.2009 um 15:31:04-----



Mag ja sein, das Sie in einigen Fällen schon gerichtliche Massnahmen eingeleitet haben, jedenfalls gab es vor kurzem schon Dieses sehr gute Urteil:

Die DigiProtect GmbH, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt ist mit ihrer Klage auf Erstattung der Abmahnkosten gegen einen Abmahner, vertreten durch die Kanzlei GGR Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Frankfurt gescheitert.
Die Klage (AG Frankfurt, Urt. v. 17.09.2009, Az. 31 C 975/08-10) wurde als unbegründet abgewiesen.

Da hat man Ihrem Kollegen aber schon mächtig den Zahn gezogen
Das ist nur zum Teil richtig. Das Gericht hat den Anscheinsbeweis gelten lassen, dasss der Anschlussinhaber üblicherweise auch der Nutzer des Anschlusses ist und daher den Urheberrechtsverstoß begangen hat, d.h. dass pauschales Bestreiten "nicht gilt".

Der Beklagte hatte sich aber detailliert eingelassen und dargestellt, dass seine 13jährige Schwester den Upload gemacht hat. Dies muss er auch bewiesen haben (evtl. durch Zeugenaussage der Schwester), denn das Gericht hat im Urteil diesen Beweis als geführt angenommen. Es hat dann ausgeführt, dass der Anschlussinhaber nicht kontrollieren musste, ob die 13jährige ohne sein Wissen Filesharing betreibt und Pornofilme (um einen solchen ging es!) herunterlädt. Die weiteren Einzelheiten kenne ich nicht, aber man kann sich Fallgestaltungen denken, in denen dies so auch von uns gesehen würde. Wie gesagt prüfen wir solche Einwendungen und verzichten auch auf die Weiterverfolgung, wenn sich im Einzelfall nachweisen lässt, dass den Anschlussinhaber kein Verschulden trifft. Das besondere an diesem Einzelfall ist natürlich, dass nicht die Eltern Anschlussinhaber waren; ich jedenfalls erlaube mir schon die Frage, ob jemand seine elterlichen Pflichten vernachlässigt, wenn die 13jährige Tochter Pornos tauscht.

Die Halzband-Entscheidung des BGH, die der Kollege Gulden als nicht einschlägig bezeichnet, geht übrigens genau nach dieser Fragestellung vor: Wurde eine Pflicht verletzt, die auch dem Schutz des Verletzten dienen sollte? Das Amtsgericht Frankfurt war der Meinung, dass der Bruder *hier, in diesem Fall* nicht ohne weiters verpflichtet war. Man kann das vertreten, der Kollege Gulden hat es mit Erfolg getan, meine Anerkennung. Warten wir ab, ob Kollege Kornmeier in Berufung geht. Jedenfalls ist hier wieder nur ein Einzelfall entschieden, zumal nur von einem Amtsgericht.

Mfg
Peter Nümann
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Alt 13.10.2009, 16:45   # 988
1984
 
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[QUOTE=Peter_Nümann;697267]... ich jedenfalls erlaube mir schon die Frage, ob jemand seine elterlichen Pflichten vernachlässigt, wenn die 13jährige Tochter Pornos...
In Ordnung!

Jedenfalls ist hier wieder nur ein Einzelfall entschieden, zumal nur von einem Amtsgericht.

Es geht selten weiter ,weil die "Armen"Menschen leider nicht das Geld der Konzerne haben,um es bis zum Letzten auszufechten(worauf ihr Geschätssystem aufbaut)!Ist denn in unserem Rechtssystem ein Amtsgericht so abwertent zu betrachten ?!
1984
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Alt 13.10.2009, 16:49   # 989
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Die Halzband-Entscheidung des BGH, die der Kollege Gulden als nicht einschlägig bezeichnet, geht übrigens genau nach dieser Fragestellung vor: Wurde eine Pflicht verletzt, die auch dem Schutz des Verletzten dienen sollte?
Bereits überholt. Selbst wenn ... reicht es noch nicht um haftbar gemacht zu werden. Wird einem Anschlußinhaber eine ungenügende Vorsorge in Bezug auf die Verhinderung von Rechtsverletzungen im Internet attestiert heißt das nicht automatisch, dass er haftbar zu machen sei. ["Vermieter" wäre ein Beispiel, aber eben auch familiäre Beziehungen.]

Eigentlich wollte ich jedoch dieses hier ins Spiel bringen. Die Frage vorab, ganz allgemein gehalten: Es gibt unterschiedliche Ansichten über die Wirkung einer abgegebenen modUE im Bereich der Samplerabmahnungen.

Wir können nun den Einzelfall natürlich nicht diskutieren. Aber vielleicht wäre Ihre Sichtweise im Allgemeinen ganz interessant.

"Gibt ein Abgemahnter nach einer Sampler-Abmahnung eine modUe mit Bezug auf ein entsprechendes Werk X von Y ab."

Wie weit würden Sie die Wirkung des Unterlassungsversprechens in Bezug auf sämtliche Titel des Samplers einschätzen?
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Alt 13.10.2009, 16:57   # 990
Darko Milos
 
Registriert seit: 05.10.2009
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Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
Das ist nur zum Teil richtig. Das Gericht hat den Anscheinsbeweis gelten lassen, dasss der Anschlussinhaber üblicherweise auch der Nutzer des Anschlusses ist und daher den Urheberrechtsverstoß begangen hat, d.h. dass pauschales Bestreiten "nicht gilt".

Der Beklagte hatte sich aber detailliert eingelassen und dargestellt, dass seine 13jährige Schwester den Upload gemacht hat. Dies muss er auch bewiesen haben (evtl. durch Zeugenaussage der Schwester), denn das Gericht hat im Urteil diesen Beweis als geführt angenommen. Es hat dann ausgeführt, dass der Anschlussinhaber nicht kontrollieren musste, ob die 13jährige ohne sein Wissen Filesharing betreibt und Pornofilme (um einen solchen ging es!) herunterlädt. Die weiteren Einzelheiten kenne ich nicht, aber man kann sich Fallgestaltungen denken, in denen dies so auch von uns gesehen würde. Wie gesagt prüfen wir solche Einwendungen und verzichten auch auf die Weiterverfolgung, wenn sich im Einzelfall nachweisen lässt, dass den Anschlussinhaber kein Verschulden trifft. Das besondere an diesem Einzelfall ist natürlich, dass nicht die Eltern Anschlussinhaber waren; ich jedenfalls erlaube mir schon die Frage, ob jemand seine elterlichen Pflichten vernachlässigt, wenn die 13jährige Tochter Pornos tauscht.

Die Halzband-Entscheidung des BGH, die der Kollege Gulden als nicht einschlägig bezeichnet, geht übrigens genau nach dieser Fragestellung vor: Wurde eine Pflicht verletzt, die auch dem Schutz des Verletzten dienen sollte? Das Amtsgericht Frankfurt war der Meinung, dass der Bruder *hier, in diesem Fall* nicht ohne weiters verpflichtet war. Man kann das vertreten, der Kollege Gulden hat es mit Erfolg getan, meine Anerkennung. Warten wir ab, ob Kollege Kornmeier in Berufung geht. Jedenfalls ist hier wieder nur ein Einzelfall entschieden, zumal nur von einem Amtsgericht.

Mfg
Peter Nümann
Immerhin ist das schon mal ein Anfang, auf dem sich durchaus aufbauen lässt, und es zeigt sich, das Hartnäckigkeit durchaus zum Erfolg gegen die Praktiken Ihrer Genossenschaft führt.

Hier ist es nur der Anscheinsbeweis, den den Richter hat gelten lassen. Warten Sie nur mal ab, wenn ein Betroffener in einem Prozeß beweisen kann, das WAP /WAP2 Verschlüsselungen relativ einfach zu "knacken" sind.

Dann werden Ihre Kollegen wahrscheinlich nur noch ein- oder zweimal "schlucken", und der Prozeß ist relativ schnell beendet.

Ich denke, das wird früher oder später passieren, denn auch die Provider wissen nur zu genau, das dort der neuralgische Punkt liegt.

Nichts ist zu 100 % sicher, und das wissen auch Sie.......
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Alt 13.10.2009, 17:03   # 991
Peter_Nümann
 
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[QUOTE=1984;697277]
Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen
... ich jedenfalls erlaube mir schon die Frage, ob jemand seine elterlichen Pflichten vernachlässigt, wenn die 13jährige Tochter Pornos...
In Ordnung!

Jedenfalls ist hier wieder nur ein Einzelfall entschieden, zumal nur von einem Amtsgericht.

Es geht selten weiter ,weil die "Armen"Menschen leider nicht das Geld der Konzerne haben,um es bis zum Letzten auszufechten(worauf ihr Geschätssystem aufbaut)!Ist denn in unserem Rechtssystem ein Amtsgericht so abwertent zu betrachten ?!
1984
Ich will die Amtsgerichte nicht abwerten, es ist nur so, dass die Richter dort gar keine Zeit haben, sich in die Tiefe mit den Dingen zu beschäftigen. Es wird ein nach Lage der Dinge im Einzelfall möglichst ordentliches Urteil gesprochen, aber keine Rechtspolitik geschrieben, wie am Bundesgerichtshof.

Die Berufungs- und Revisionsgerichte haben deshalb faktisch größten Respekt bei den Amts- und Landgerichten, weil ein Richter der ersten Instanz nicht mit einer langen Lebensdauer seines Urteils rechnen muss, wenn dieses der in der Vergangenheit in Urteilen vertretenen Rechtsauffassung der Richter am Oberlandesgericht widerspricht. Diese können es nämlich in der Berufung leicht aufheben und jeder Anwalt wird zur Berufung raten, wenn er das absehen kann. Gleiches gilt natürlich auch für OLG-> BGH. Deshalb sind die Urteile der Obergerichte faktisch bindend für die ersten Instanzen und wirken "rechtsfortbildend".

Mfg
Peter Nümann
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Alt 13.10.2009, 17:05   # 992
lucky7
 
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Zitat:
Zitat von Darko Milos Beitrag anzeigen
Da schau her....Herr Nümann wieder höchstpersönlich? Nett, das Sie uns direkt die Adresse der zuständingen Anwaltskammer mitteilen.

Ich bin wirklich gespannt, ob Sie es wirklich wagen, Ihre Abmahnkosten in einem Musterprozess einklagen zu wollen. Die Gefahr, das Sie damit Ihre eigene Quelle zum Versiegen bringen, ist doch mittlerweile gar nicht mehr als so gering einzuschätzen.

Nur zu.......
Jetzt kommt mal bitte wieder alle runter. Natürlich wird keiner dem Herrn Nümann die Lizenz entziehen. Er vertritt seine Mandantschaft und tut dies vermutlich nach bestem Wissen und gewissen. Und das es früher oder später zu Gerichtsverfahren kommt ist auch klar.

Nur weil WEP/WPA oder sonstige Verschlüsselungsverfahren keinen 100%igen Schutz vor zugriff Dritter schützt heißt das nicht, dass alle Abmahnungen keinen Bestand haben. Jeder Einzelfal ist da anders gestrickt. Wer wirklich den abgemahnten Tatbestand begangen hat muss wirklich ein verdammt plausibler Lügner sein um den Richter dann von seiner Unschuld überzeugen zu können. Ein einfaches "Ich wars nicht und meine WLAN verschlüsselung ist sowieso unsicher" wird da nicht helfen.

Dass sich Herr Nümann was die Störerhaftung angeht auf sehr dünnem Eis bewegt und er diese sehr weit zu seinen Gunsten auslegt (was aus seiner Sicht natürlich vollkommen verständlich ist) wurde bereits nach seinem ersten Beitrag gesagt. Wer plasuibel darlegen kann, dass er es nicht gewesen sein kann, der hat auch nichts zu befürchten.

Also bitte alle mal einen Gang zurückschalten. Leere Drohungen, Beleidigungen oder Unterstellungen bringen uns sowieso nicht weiter. Lasst dem guten Herrn Nümann doch seinen Spaß. Meinetwegen soll er sich ein paar Fälle rauspicken, die vor Gericht bringen und dann werden wir ja sehen ob er in eine Goldgrube oder in ein Lokus gegriffen hat.
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Alt 13.10.2009, 17:14   # 993
Darko Milos
 
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Zitat:
Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
Jetzt kommt mal bitte wieder alle runter. Natürlich wird keiner dem Herrn Nümann die Lizenz entziehen. Er vertritt seine Mandantschaft und tut dies vermutlich nach bestem Wissen und gewissen. Und das es früher oder später zu Gerichtsverfahren kommt ist auch klar.

Nur weil WEP/WPA oder sonstige Verschlüsselungsverfahren keinen 100%igen Schutz vor zugriff Dritter schützt heißt das nicht, dass alle Abmahnungen keinen Bestand haben. Jeder Einzelfal ist da anders gestrickt. Wer wirklich den abgemahnten Tatbestand begangen hat muss wirklich ein verdammt plausibler Lügner sein um den Richter dann von seiner Unschuld überzeugen zu können. Ein einfaches "Ich wars nicht und meine WLAN verschlüsselung ist sowieso unsicher" wird da nicht helfen.

Dass sich Herr Nümann was die Störerhaftung angeht auf sehr dünnem Eis bewegt und er diese sehr weit zu seinen Gunsten auslegt (was aus seiner Sicht natürlich vollkommen verständlich ist) wurde bereits nach seinem ersten Beitrag gesagt. Wer plasuibel darlegen kann, dass er es nicht gewesen sein kann, der hat auch nichts zu befürchten.

Also bitte alle mal einen Gang zurückschalten. Leere Drohungen, Beleidigungen oder Unterstellungen bringen uns sowieso nicht weiter. Lasst dem guten Herrn Nümann doch seinen Spaß. Meinetwegen soll er sich ein paar Fälle rauspicken, die vor Gericht bringen und dann werden wir ja sehen ob er in eine Goldgrube oder in ein Lokus gegriffen hat.
Schließe mich Deiner Meinung an........die Störerhaftung ist ein ziemlich "weicher Punkt" und sollte auch in eventuell höheren Instanzen schon richtig bewertet werden.

Insofern Herr Nümann....nur zu
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Alt 13.10.2009, 17:15   # 994
lucky7
 
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[QUOTE=Peter_Nümann;697290]
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen

Ich will die Amtsgerichte nicht abwerten, es ist nur so, dass die Richter dort gar keine Zeit haben, sich in die Tiefe mit den Dingen zu beschäftigen. Es wird ein nach Lage der Dinge im Einzelfall möglichst ordentliches Urteil gesprochen, aber keine Rechtspolitik geschrieben, wie am Bundesgerichtshof.

Die Berufungs- und Revisionsgerichte haben deshalb faktisch größten Respekt bei den Amts- und Landgerichten, weil ein Richter der ersten Instanz nicht mit einer langen Lebensdauer seines Urteils rechnen muss, wenn dieses der in der Vergangenheit in Urteilen vertretenen Rechtsauffassung der Richter am Oberlandesgericht widerspricht. Diese können es nämlich in der Berufung leicht aufheben und jeder Anwalt wird zur Berufung raten, wenn er das absehen kann. Gleiches gilt natürlich auch für OLG-> BGH. Deshalb sind die Urteile der Obergerichte faktisch bindend für die ersten Instanzen und wirken "rechtsfortbildend".

Mfg
Peter Nümann
Na dann wird doch sicherlich Berufung gegen dieses Urteil eingelegt werden, wenn sich der Abmahnanwalt so sicher ist, dass er den Prozeß vor der nächsthöheren Instanz gewinnt. Oder ist er sich etwa gar nicht sooo sicher?
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Alt 13.10.2009, 17:17   # 995
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von Darko Milos Beitrag anzeigen
Immerhin ist das schon mal ein Anfang, auf dem sich durchaus aufbauen lässt, und es zeigt sich, das Hartnäckigkeit durchaus zum Erfolg gegen die Praktiken Ihrer Genossenschaft führt.

Hier ist es nur der Anscheinsbeweis, den den Richter hat gelten lassen. Warten Sie nur mal ab, wenn ein Betroffener in einem Prozeß beweisen kann, das WAP /WAP2 Verschlüsselungen relativ einfach zu "knacken" sind...

Geknackt wurde WPA2 schon.
WPA2 Verschlüsselung geknackt | Allround-PC.com

Ob das allerdings so einfach in einem Gericht momentan anzuwenden wäre, ist schon fraglich. Dazu müssten Hacker mit leistungsfähigen CUDA-, bzw. Stream-PCs unterwegs sein.
Müsste man den Hack an seinem System aber nicht nachweisen?
Interessabt ist es aber trotzdem, denn bei WEP hatten die Behörden auch lange Zeit gebraucht.

Gruß, Sebastian.
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Alt 13.10.2009, 17:23   # 996
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Zitat:
Zitat von Peter_Nümann Beitrag anzeigen

Na dann wird doch sicherlich Berufung gegen dieses Urteil eingelegt werden, wenn sich der Abmahnanwalt so sicher ist, dass er den Prozeß vor der nächsthöheren Instanz gewinnt. Oder ist er sich etwa gar nicht sooo sicher?
Sicher ist sich der Anwalt bestimmt nicht, denn er geht bei jeder Verhandlung das gleiche Risiko ein, wie der Beklagte. Letztendlich liegt es dann beim Richter und natürlich der Beweislast, sowie den Argumentationen beider Seiten.
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Alt 13.10.2009, 17:26   # 997
abgemahnter_no_5438
 
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Dumme Frage zwischendurch: Vor langer, langer Zeit gab es mal soetwas wie einen Streitwert. Der mußte eine bestimmte Höhe haben, damit man vor dem BGH in Berufung gehen konnte. Wie ist es denn mit den abgemahnten MP´s Titeln? Oder bin ich im falschen Film?

2. Frage: Wenn ich als AI meinen Nachbarn den Internetzugang zur Verfügung stelle, bin ich ja als Provider tätig, richtig? Hafte ich dann auch für die Teilnehmer?
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Alt 13.10.2009, 18:25   # 998
auch ein opfer
 
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Jetzt kommt mal wiederetwas runter Leute.
Auch auf die Gefahr hin das ihr mich für einen Nümann schergen haltet ist es im enddefekt doch so das mit an hoher wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit hier über 90% im Bord die Ihnen zur last gelegte Straftat begangen haben,und nur hier sind um möglichst billig und glimpflich aus der Sache herraus zu kommen.
Ist soweit vollkommen ok.Würde ich auch versuchen.
Nichts desto trotz bringen hier sprüche wie ich kenne Richter xy der wird ihnen die Lizenz entziehen garnichts denn da wird es mit Sicherheit nicht zu kommen.
So etwas bringt nur unruhe ins Bord und führt zu falschen diskussionen die in gegenseitigem anpöbeln führen und das will doch keiner oder???

So und nun nochmal zu Ihnen Herr Nümann.
Warum machen sie sich Ihr leben so schwer?
Anstatt mehrere hundert Euro für einen runtergeladenen Song anzumahnen gehen sie doch hin und fordern zwischen 50 und 100 euro.
Dieses wäre eine Schmerzgrenze die viele akzeptiern würden und sich beim nächsten mal überlegen würden ob sie soetws nocheinmal machen.
Gehen sie doch mal einen anderen weg als andere, die sogar Kunden anwerben mit Handzettel wie "Turn Piracy into Profit"
gulli: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik? [Update]
So wie sie es jetzt handhaben wird ein großteil es auf eine Klage ankommen lassen.
Und die werden sie zumindest in meinem Fall nicht gewinnen.
Wenn es soweit kommen sollte wird es in meinem Fall durch Ihre Kollegen Röttger und Gulden zur not bis zur obersten Instanz durchgesetzt.
Die haben schon einmal eine Kanzlei die sich dem Abmahnwahn verschrieben hat ein wenig zurechtgestutzt.
siehe hier DigiProtect GmbH verliert Filesharing Prozess vor dem AG Frankfurt! | Markenrecht & Urheberrecht
Gruß Opfer
p.s. wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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Alt 13.10.2009, 18:33   # 999
Shual
 
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Zitat:
Zitat von abgemahnter_no_5438 Beitrag anzeigen
Dumme Frage zwischendurch: Vor langer, langer Zeit gab es mal soetwas wie einen Streitwert. Der mußte eine bestimmte Höhe haben, damit man vor dem BGH in Berufung gehen konnte. Wie ist es denn mit den abgemahnten MP´s Titeln? Oder bin ich im falschen Film?

2. Frage: Wenn ich als AI meinen Nachbarn den Internetzugang zur Verfügung stelle, bin ich ja als Provider tätig, richtig? Hafte ich dann auch für die Teilnehmer?
1. Falsch. "Die Revision ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Das Revisionsgericht ist an die Zulassung durch das Berufungsgericht gebunden."

Deswegen ist auch der 475,90€-Fall vom OLG Frankfurt vor dem BGH gelandet. [Siehe letzte Seite, Punkt 4, Revision durch die Klägerin beantragt.

2. Du bist kein "Provider". Dazu fehlt Dir alles.
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Alt 13.10.2009, 18:37   # 1000
abgemahnter_no_5438
 
Benutzerbild von abgemahnter_no_5438
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
2. Du bist kein "Provider". Dazu fehlt Dir alles.
(gröhl)
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