| | # 81 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
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| | # 86 | |
| Registriert seit: 28.06.2009
Beiträge: 59
| ich nochmal... mir dämmert da langsam was und hab den verdacht das die NuL(L) meine modUE nicht angenommen haben... aber warum haben sie dann den RS unterschrieben? je öffter ich den brief lese, kommen immer wieder neue fragen auf... naja egal ich bleibe dabei, nicht zahlen und brief
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| | # 87 |
| Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 9
| Ich würde immer eine modUe absenden und dann aber bis in die letzte Instantz gehen. Ich warte auch noch (1 Jahr her) wann die sich wieder rühren. Das Loggin der IPs an sich (von gepackten RAR, ZIP Dateien und sonstigem Krempels) ist äußert zweifelhaft, da sie (die logger) selbst eine Straftat begehen um eine nachzuweisen (Sie laden ja selber die Datei runter/hoch. Anstiftung zur Straftat. So gehts nach deutschem Recht nicht). Aber dazu muß man heutzutage leider einen Richter mit Weitblick erwischen (Ich glaube so langsam dämmerts auch denen). Die Zunft ist nicht Technikaffin und GLAUBT irgendeinem überzeugt vorgetragenem Gelaber; nimmt es als gegeben hin (Lehman Zertifikate bei Banken). Es wäre doch mal eine Klage gegen das LG Köln (Gibt die Freigabe für Ips bei der Telekom) und den verhandeln Richtern wegen Befangenheit und Unterstzützung einer gewerblichen mafiösen Institution zu diskutieren. Aber na ja so weit sind wir leider noch nicht. Nochmals! Ich bezweilfe, dass jeglicher "Logginbeweis" NICHT zu wiederlegen ist. Das Ganze ist leider aus Sicht der Richterschaft zur Routine geworden... und dagegen MUSS man vorgehen. Grüße |
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| | # 88 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
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| | # 89 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 10
| ja liebe leute...im brief steht ja (2ter absatz) das man aus rechtlichen wegen verpflichtet ist zu antworten (so ähnlich..leset das mal... wenn ich in Karlsruhe wohnen würde ....oje schreib lieber nicht weiter... die ****haben ja die ganzen drecks Blätter nur kopiert ...und du massen verschickt...eine Schande was in unserem Land möglich ist "aus rechts wegen"...bin Stinksauer...kann aber nicht sein das wenn hunderte leute nicht zahlen die alle vor gericht bringen...das kann ich mir nicht vorstellen...Wenn alleine ALLE HIER nicht zahlen ...wird das logistik unmöglich für diese kleine ****Kanzlei... gruß darki |
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| | # 90 |
| Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 32
| Hallo hab mal so die letzten seiten überflogen und hab ne frage... Hab ich das richtig verstanden das wenn ich in einer Abmahnsache einen anwalt einschalte das der nur 100 euro dafür nehmen darf..???? Noch mal zu der sache zahlen oder nicht mein RA hat mir geraten ein betrag anzubieten z.B 200 euro.... damit sich die sache schnell und mit weniger risiko auf ne Gerichtsverhandlung beendet.... War das jetzt ein guter Rat oder nicht..??? |
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| | # 92 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| FEHLER: begeben Sie sich sofort zurück auf "Los" und lesen Sie die ersten 5 Postings von Mod.Princess15114 "Überfliegen" ist ja schon eine Beleidigung für den Aufwand Zitat:
Zitat:
Was verlangt eigentlich Dein Anwalt? "sag nicht 100,-- wie Du oben erwähnst" | ||
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| | # 93 |
| Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 32
| ja sorry es wiederholt sich alles deswegen überflogen unsre princess hat auf jeden ein guten job gemacht....!!!! das mit den 100 euro hab ich auf seite 1 gelesen nach der einleitung... und mein anwalt hat mehr genommen deswegen die frage... schon klar das es auch 300 oder die 450 oder am ende noch mehr werden kann... nur sehen die so ein angebot als schuldeingeständniss... |
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| | # 94 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
also was Du da gesehen [im Vorbeiflug gelesen] hast, bezieht sich auf die "Deckelung" §97 UrhG. aber nicht darauf was DEIN Anwalt verlangen darf. Dürfen darf man viel. Sogar Anwälte. Das Gesetz wollte überhöhten Forderungen seitens der RI einen Riegel vorschieben und hat gemeint..." na ja...wenn es nicht so schlimm war...dann müssten 100 Euro als Schadenersatz vollkommen gut sein " Aber das reicht den Abmahnkanzleien eben nicht, so dass sie auf § 101 UrhG [also SCHWERES VERGEHEN] ausgehen, was somit teurer wird. DEIN Anwalt würde, egal ob schwer oder nach §97 für seine Beratung einfach nur das nehmen was Du jetzt auch zahlst. Aber mit Sicherheit mehr als 100 Euro Ob DIE das Angebot als "Schuldeingeständnis" sehen weiß ich nicht. auf jeden Fall hast DU [nö, Dein Anwalt] durch die Abgabe der modUE keinerlei Schuld eingestanden | |
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| | # 96 |
| Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 115
| Ich habe da mal 'ne Frage: Ist in Eurem 2. Bettelbrief explizit angegeben worden, daß die von Euch geschickte modUE anerkannt worden ist? Und wurde somit nicht noch mal die ursprüngliche UE mitgeschickt? Oder wurde auf die geschickte modUE überhaubt gar nicht eingegangen? |
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| | # 97 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
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| | # 99 |
| Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 50
| hi, ich war in urlaub und meine frist läuft morgen ab! hab die mod ue schon per fax versendet. hab ich damit die frist geschafft? ich fahr jetzt gleich zur post und verschick die mod ue noch per einschreiben mit rückschein! bei mir gehts um das lied: did you hear me . |
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