Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 28.02.2010, 15:11   # 9881
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Eine Frage habe ich noch: Sollte N+L trotz aller Fakten weiter versuchen Geld einzutreiben kann ich dann Kostenerstattung(RA,Porto,Zeitaufwand) geltend machen, da wissentlich unberechtigt(betrügerisch) Forderungen erhoben werden?
"Unberechtigt" ist nicht "betrügerisch". Wenn dann müßte man versuchen die eigenen Kosten als Schaden geltend machen, was sehr schwer werden wird.

Das Thema sollte man eh erst dann aufgreifen, wenn es soweit ist.

-----Doppelpost zusammengeführt am 28.2.2010 um 14:14:21-----

Zitat:
Zitat von mainstream Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren, wie diese Summe unter Berücksichtigung der derzeitigen Erkenntnisse bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu werten ist.
Keine Ahnung.

Läuft wie bei den Musiktitelabmahnungen. Erstmal steht der hohe Betrag zur Debatte, der dann durch harte Arbeit kleiner gemacht werden muß.
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Alt 28.02.2010, 15:20   # 9882
Demon
Gastposter
 
@mainstream

Der Evidenzia-Bug ist nicht auf MP3-Abmahnungen begrenzt, sondern Software-Abgemahnte sind auch davon betroffen. Gewisse Umstände wie der Rechtewirrwarr bei MP3 treffen auf Softwareabmahnungen nicht zu.
Aber darum geht es gar nicht, es geht darum, dass sich N&L wissentlich einer fehlerhaften Logsoftware bedient hat.

Mein kleiner Mann im Ohr ruft schon seit Wochen "gewerbsmässiger Betrug".

Verwunderlich ist es durchaus, dass nur MP3-Patienten vor Gericht verarztet werden sollen. Ich dachte die Rechteverhältnisse sind bei Software wesentlich eindeutiger belegt als bei dem 75.Remix von nen Trance-Techno-HipHop-Gedröhne.

Soll er sich auf die höherwertigen Fälle stürzen, einen Einfluß hat man als Abgemahnter keinen darauf. Ich möchte nicht zu optimistisch wirken, die 2009 geloggten Opfer sind noch nicht raus aus dieser Geschichte, jedoch schätze ich das Risiko einer Klage fast bei Null ein.
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Alt 28.02.2010, 15:30   # 9883
muemmues
 
Registriert seit: 06.12.2009
Beiträge: 71
Irgendow konnte man in dem Zusammenhang lesen dass da diese Lernhaus GmbH software abgemahnt hatte, obwohl die nur eine Lizenz für Lehrveranstaltungen hatten. Ausserdem hatten die sich als Unternehmen aus Österreich ausgegeben, was derjenige in dem Beitrag eindrucksvoll wiederlegt hatte. Leider finde ich diesen Beitrag im Moment nicht. Vielleicht weiss ja jemand was ich meine und kann sich ebenfalls daran erinnern. Ich denke dass das dem mainstream helfen könnte. Leuchtet ja auch ein: Eine Firma die es in der Form gar nicht gibt kann unmöglich irgendwelche Amahnrechte inne haben.

In dem Zusammenhang kann man dann selbstverständlich über Betrug sprechen - etwas anderes ist es dann in dem Fall nicht, denn es muss ganz klar Vorsatz vorliegen um so etwas zu tun.

Wie gesagt: Wenn jemand den link findet, dann wüsste mainstream was ich meine. Ich finde das leider im Moment nicht
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Alt 28.02.2010, 15:57   # 9884
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Quelle: Shual IV: Strategischer Überblick 28.02.2010
Ich finde es schade, dass die anderen beklagten leider aus privaten Gründen ihre Angelegenheit vergleichen mussten. Sehe die vergleiche aber als großen Erfolg an, da für weitere Klagen N+L sich selber Beschränkungen auferlegt hat.
Es bleibt jetzt nur zu Hoffen, dass die verbliebenen Fälle(auch mit unserer finanziellen Unterstützung) dazu führen N+L bisher zu Unrecht eingenommenes Geld wieder abzuschöpfen. Des Weiteren hoffe ich, dass N+L im falle einer wissentlichen Falschbetreibung auch Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ich glaube mit Shual und Co. haben wir die richtigen an Bord damit dieses soweit möglich auch passiert.
Mit freundlichen Grüßen
!984
P.S. Allen noch einen schönen Sontag
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Alt 28.02.2010, 16:04   # 9885
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von muemmues Beitrag anzeigen
Irgendwo...
Evtl. meinst Du das hier: von Baxter.

Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
da für weitere Klagen N+L sich selber Beschränkungen auferlegt hat
Nicht nur für Klagen, auch für Abmahnungen und Drohbriefe.
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Alt 28.02.2010, 17:29   # 9886
Peter14111
 
Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 26
Hab da noch eine Frage:

Man hat die Abmahnung bekommen, die mod. UE. unterschreiben zurückgeschickt, und wartet nun evtl. wochenlang auf den Rückschein, der ist irgendwann da, kommt zu den Akten.

Dann wartet man wochenlang/monatelang auf den "Bettelbrief", den ignoriert man dann und wartet weiter.

Dann muss man ja damit rechnet evtl. in ein paar Monaten bis zu 3 Jahren vor Gericht gezerrt zu werden.

Dann sind aber ja die 6 Monate Aufbewahrungsfrist der Telekom für Daten längst abgelaufen.

Dazu jetzt:
- wenn man dann aufführt man hatte zum Beispiel ein WLAN-Netz
- oder man hat in eine WG gewohnt
- oder es waren Kinder in der Wohnung
- oder man fechtet die Beweisführung an aufgrund derer Software usw.

Wie ist das dann? Ist man im Nachteil weil die Daten nicht mehr zur Verfügung stehen (in Bezug auf WLAN, WG, Kinder), oder muss die Gegenseite dann erstmal beweisen das es ****- und stichfest ist???

Macht es Sinn die Telekom anzuschreiben und sich gespeicherte Daten von einem selber anzufordern bzw. bekommt man die überhaupt?

Und kann man die Telekom auffordern einem mitzuteilen WIE OFT Strafanzeige gestellt wurde, damit man weiss wieiviele Abmahnungen man noch erwarten darf??? Und vor allem wem die so alles die eigenen Daten rausgegeben haben?

Oder verhält man sich einfach ruhig, wartet ab, unterschreibt mod. UE und harrt der Dinge die da kommen?

Damit das klar ist, seit dem ersten Brief wurde null komma null runtergeladen, denke mal das ist für jeden der hier betroffenen eine Selbstverständlichkeit!
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Alt 28.02.2010, 17:35   # 9887
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Peter14111 Beitrag anzeigen
...
Warten musst Du überhaupt auf gar nix. Es ist auch fraglich, ob nach Abgabe einer mod.UE überhaupt jemals noch etwas kommt, weshalb sich ein Warten sowieso nicht empfiehlt.
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Alt 28.02.2010, 17:39   # 9888
Rufus
 
Benutzerbild von Rufus
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 46
Zitat:
Macht es Sinn die Telekom anzuschreiben und sich gespeicherte Daten von einem selber anzufordern bzw. bekommt man die überhaupt?
Deren Antwort war bei mir:

.....Die IP in den Verbindungsdaten darf nur
7 Tage gespeichert werden......

Vergabe und Speicherung der IP-Nummern, der Nutzungszeiträume und die Zuordnung zur Kundenkennung durch unser Haus erfolgen im übrigen nach gängigen Methoden der digitalen und automatisierten Datenverarbeitung.Insbesondere die Kundenkennung schließt Verwechslungen aus.

Wir bitten um Verständnis und empfehlen Ihnen, ggf. juristischen
Rat von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation
einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
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Alt 28.02.2010, 17:43   # 9889
Mume
 
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 7
Hab die Telekom kontaktiert, man sagte mir, dass grundsätzlich keine Daten herausgegeben wurden. Sie können sich gar nicht erklären, wie die Herren RA an meine Daten gelangten. Ha Ha
Hab dann gefragt, ob die meine Daten bzgl. Beweiszweck mir zukommenlassen können. Ich hab so ein Programm nicht und kenn mich mit dem ganzen Downladen gar nicht aus. Wollte aufgrund dessen wissen ob das überhaupt meine IP zu dem angeblichen Tatzeitpunkt war. Die nette Dame sagte mir, dass könne die T-Com nicht, die Daten blieben zwar 6 Monate gespeichert aber Herausgeben, das geht nun wirklich nicht. Ich solle doch mal auf meinen Router schauen, da wäre die IP-Adresse sicher zu finden.
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Alt 28.02.2010, 18:21   # 9890
abgemahnter_no_5438
 
Benutzerbild von abgemahnter_no_5438
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 71
Gibt es eigentlich eine Bundesweite modUE Annahme- und Verwahrungsstelle? Behält N+L nach Konkurs meine modUE oder bekommt der RI diese damit er tapezieren kann?
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Alt 28.02.2010, 18:41   # 9891
so_so
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
Zitat:
Zitat von Mume Beitrag anzeigen
Hab die Telekom kontaktiert,
...
Falls es weiterhelfen sollte: so in der Art hat mir die Mitarbeiterin der Telekom damals auch geantwortet: KEINE Rausgabe der Klarnamen... Ha, ha, ha....
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Alt 28.02.2010, 18:45   # 9892
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
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Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von abgemahnter_no_5438 Beitrag anzeigen
Gibt es eigentlich eine Bundesweite modUE Annahme- und Verwahrungsstelle? Behält N+L nach Konkurs meine modUE oder bekommt der RI diese damit er tapezieren kann?
Du bekommst die ModUE eingerahmt für die Wand zurückgeschickt. So hättest Du wenigstens ein Andenken an diese unfassbaren Zeiten und ein Beweisstück zugleich. Ich denke, in ein paar Jahren würde Dir ohnehin keiner mehr Deinen Erzählungen glauben, wenn er diesen Abmahnwahnsinn nicht am eigenen Leibe miterlebt hat.

PS: das war natürlich sarkastisch gemeint (nicht, dass das einer noch glaubt ).
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Alt 28.02.2010, 18:50   # 9893
so_so
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
Hallo Shual,

WAS ich nur nicht verstehe: WENN ich unschuldig bin, dann lasse ich mich doch nicht auf einen Vergleich ein. Da kann ich doch lieber gleich die 450€ zahlen und hab (immer noch nicht) meine Ruhe - so sollte man doch zumindest annehmen. Oder so.

Auf eine Klage lasse ich es nur ankommen, wenn ich mir sicher bin, unschuldig zu sein, oder wenn ich unbedingt - aus welchem Grund auch immer - die Kosten senken will. Oder seh ich das grad falsch?

Ich meine, ok... 800 Euro sind immer noch weniger als die im 1. Bettelbrief eingeforderten 1200 Euro. Und wenn ich vor Gericht gehe, dann hab ich evtl. die Hoffnung, danach in die Ablage: "zahlt nicht gerne, läßt es auch auf einen Gerichtstermin ankommen..." gesteckt zu werden. Aber ob es mir das wert ist?

Also wenn ich weiß, das ich unschuldig bin, dann lass ich es auch auf eine Klage ankommen. Ich hab nichts verbrochen, also bin ich auch nicht gewillt, einen Vergleich anzustreben. Wenn dann ein Richter zu mir sagen sollte: Ok, Sie sind zwar unschuldig, aber sie müssen trotzdem zahlen", dann versteh ich die Rechtswelt zwar nicht mehr, aber dann MUSS ich eben. Recht haben und Recht haben sind zweierlei Dinge. Und DANN, aber NUR dann, wäre ein "Erfolg" auch für mich in dieser Sache ersichtbar.

Also, ich sehe das Urteil als kleinen Erfolg an, für all die, die einen Vergleich nach dem 1. Bettelbrief anstreben. Für mich persönlich sehe ich darin noch keinen Erfolg - aber ich hoffe weiter!

Und es hat sich ja auch schon viel getan! Dank dieses Forums und dank den Menschen, die sich mit soviel Enthusiasmus an die Abwahnwelle dranwagen!

Mein Dank gebührt euch!
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Alt 28.02.2010, 18:57   # 9894
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen

PS: das war natürlich sarkastisch gemeint (nicht, dass das einer noch glaubt ).

Schade eigentlich
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Alt 28.02.2010, 18:59   # 9895
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
ich sehe das Urteil als kleinen Erfolg an
Welches Urteil meinst Du? Da es noch keine mündlichen Verhandlungen gab, gab es auch kein Urteil.
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Alt 28.02.2010, 19:02   # 9896
so_so
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Welches Urteil meinst Du? Da es noch keine mündlichen Verhandlungen gab, gab es auch kein Urteil.
Sorry!!!!! Und danke für den Hinweis!

VERgleichsWERT meinte ich - und das der im Fall der Fälle wohl für alle gilt, die nur für EIN Lied "verknackt" wurden... Ich Schwerverbrecher, ich
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Alt 28.02.2010, 19:07   # 9897
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
wohl für alle gilt, die nur für EIN Lied "verknackt" wurden...
Das ist nur die Begrenzung nach Oben und bedeutet ja keinesfalls, dass der "Vergleichswert" auch nur annähernd gerechtfertigt ist, selbst wenn eine Abmahnung zumindest scheinbar berechtigt wäre. Er bedeutet nur für alle Nichtzahler, dass dadurch das Gesamtrisiko nach Oben stark begrenzt wurde, so sie sich den letzten Schritt (mündliche Verhandlung) nicht zutrauen (z.B. im Unwahrscheinlichsten aller Fälle, dem Erhalt einer Klageschrift).
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 28.02.2010, 19:13   # 9898
so_so
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
Ja, soweit hab ich das auch verstanden. ...

Ähm und jetzt frage ich mich aber doch, nachdem ich noch ein paarmal darüber nachgedacht habe - und wir ja nun wissen, dass es kein Urteil ist, sondern ein Vergleichswert: Wenn es also kein rechtskräftiges Urteil ist, kann man sich dann trotzdem (rein rechtlich gesehen) darauf berufen? MUSS null das dann anerkennen? Oder dürfen die jedesmal nen anderen, evtl. höheren Vergleichswert benennen?

Entschuldigt meine vielleicht für euch blöden Fragen, aber ich bin weder mit dem Strafrecht noch mit dem Zivilrecht wirklich sonderlich gut bewandert.
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Alt 28.02.2010, 19:32   # 9899
abgemahnter_no_5438
 
Benutzerbild von abgemahnter_no_5438
 
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Beiträge: 71
2040 - Irgendwo in Deutschland. "Du Opa, erzählst Du uns nochmal die Geschichte mit den bösen Anwälten im Internet? Bitte, Bitte!"

Opa: "Und es war einmal ein böser, böser Anwalt und seine 7 Gnome... Die hausten in einem Betonbunker in Karlsruhe... Die 7 Gnome waren die Beherscher eine noch böseren Software... Leider wußten die Gnome nicht das die böse Software garnicht so böse war,sondern irgendwie Dumm. Aber ein Dahergelaufener hatte Ihnen das erzählt und sogar auf ein Blatt Papier geschrieben..."
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Alt 28.02.2010, 20:36   # 9900
Knights who say:NI
 
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Registriert seit: 14.07.2009
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Jaja,Sonntag is Spam- und Märchentag,,,

Ansonsten war´s immer Trolltag

Gehabt euch wohl
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