| | # 9881 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Das Thema sollte man eh erst dann aufgreifen, wenn es soweit ist. -----Doppelpost zusammengeführt am 28.2.2010 um 14:14:21----- Zitat:
Läuft wie bei den Musiktitelabmahnungen. Erstmal steht der hohe Betrag zur Debatte, der dann durch harte Arbeit kleiner gemacht werden muß. Werbung
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | ||
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| | # 9884 |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Quelle: Shual IV: Strategischer Überblick 28.02.2010 Ich finde es schade, dass die anderen beklagten leider aus privaten Gründen ihre Angelegenheit vergleichen mussten. Sehe die vergleiche aber als großen Erfolg an, da für weitere Klagen N+L sich selber Beschränkungen auferlegt hat. Es bleibt jetzt nur zu Hoffen, dass die verbliebenen Fälle(auch mit unserer finanziellen Unterstützung) dazu führen N+L bisher zu Unrecht eingenommenes Geld wieder abzuschöpfen. Des Weiteren hoffe ich, dass N+L im falle einer wissentlichen Falschbetreibung auch Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ich glaube mit Shual und Co. haben wir die richtigen an Bord damit dieses soweit möglich auch passiert. ![]() Mit freundlichen Grüßen !984 P.S. Allen noch einen schönen Sontag |
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| | # 9885 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
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| | # 9889 |
| Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 7
| Hab die Telekom kontaktiert, man sagte mir, dass grundsätzlich keine Daten herausgegeben wurden. Sie können sich gar nicht erklären, wie die Herren RA an meine Daten gelangten. Ha Ha Hab dann gefragt, ob die meine Daten bzgl. Beweiszweck mir zukommenlassen können. Ich hab so ein Programm nicht und kenn mich mit dem ganzen Downladen gar nicht aus. Wollte aufgrund dessen wissen ob das überhaupt meine IP zu dem angeblichen Tatzeitpunkt war. Die nette Dame sagte mir, dass könne die T-Com nicht, die Daten blieben zwar 6 Monate gespeichert aber Herausgeben, das geht nun wirklich nicht. Ich solle doch mal auf meinen Router schauen, da wäre die IP-Adresse sicher zu finden. |
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| | # 9892 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
PS: das war natürlich sarkastisch gemeint (nicht, dass das einer noch glaubt | |
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| | # 9893 |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
| Hallo Shual, WAS ich nur nicht verstehe: WENN ich unschuldig bin, dann lasse ich mich doch nicht auf einen Vergleich ein. Da kann ich doch lieber gleich die 450€ zahlen und hab (immer noch nicht) meine Ruhe - so sollte man doch zumindest annehmen. Oder so. Auf eine Klage lasse ich es nur ankommen, wenn ich mir sicher bin, unschuldig zu sein, oder wenn ich unbedingt - aus welchem Grund auch immer - die Kosten senken will. Oder seh ich das grad falsch? Ich meine, ok... 800 Euro sind immer noch weniger als die im 1. Bettelbrief eingeforderten 1200 Euro. Und wenn ich vor Gericht gehe, dann hab ich evtl. die Hoffnung, danach in die Ablage: "zahlt nicht gerne, läßt es auch auf einen Gerichtstermin ankommen..." gesteckt zu werden. Aber ob es mir das wert ist? Also wenn ich weiß, das ich unschuldig bin, dann lass ich es auch auf eine Klage ankommen. Ich hab nichts verbrochen, also bin ich auch nicht gewillt, einen Vergleich anzustreben. Wenn dann ein Richter zu mir sagen sollte: Ok, Sie sind zwar unschuldig, aber sie müssen trotzdem zahlen", dann versteh ich die Rechtswelt zwar nicht mehr, aber dann MUSS ich eben. Recht haben und Recht haben sind zweierlei Dinge. Und DANN, aber NUR dann, wäre ein "Erfolg" auch für mich in dieser Sache ersichtbar. Also, ich sehe das Urteil als kleinen Erfolg an, für all die, die einen Vergleich nach dem 1. Bettelbrief anstreben. Für mich persönlich sehe ich darin noch keinen Erfolg - aber ich hoffe weiter! Und es hat sich ja auch schon viel getan! Dank dieses Forums und dank den Menschen, die sich mit soviel Enthusiasmus an die Abwahnwelle dranwagen! Mein Dank gebührt euch! |
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| | # 9896 | |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
| Zitat:
VERgleichsWERT meinte ich - und das der im Fall der Fälle wohl für alle gilt, die nur für EIN Lied "verknackt" wurden... Ich Schwerverbrecher, ich | |
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| | # 9897 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Das ist nur die Begrenzung nach Oben und bedeutet ja keinesfalls, dass der "Vergleichswert" auch nur annähernd gerechtfertigt ist, selbst wenn eine Abmahnung zumindest scheinbar berechtigt wäre. Er bedeutet nur für alle Nichtzahler, dass dadurch das Gesamtrisiko nach Oben stark begrenzt wurde, so sie sich den letzten Schritt (mündliche Verhandlung) nicht zutrauen (z.B. im Unwahrscheinlichsten aller Fälle, dem Erhalt einer Klageschrift).
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 9898 |
| Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 177
| Ja, soweit hab ich das auch verstanden. ... Ähm und jetzt frage ich mich aber doch, nachdem ich noch ein paarmal darüber nachgedacht habe - und wir ja nun wissen, dass es kein Urteil ist, sondern ein Vergleichswert: Wenn es also kein rechtskräftiges Urteil ist, kann man sich dann trotzdem (rein rechtlich gesehen) darauf berufen? MUSS null das dann anerkennen? Oder dürfen die jedesmal nen anderen, evtl. höheren Vergleichswert benennen? Entschuldigt meine vielleicht für euch blöden Fragen, aber ich bin weder mit dem Strafrecht noch mit dem Zivilrecht wirklich sonderlich gut bewandert. |
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| | # 9899 |
| Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 71
| 2040 - Irgendwo in Deutschland. "Du Opa, erzählst Du uns nochmal die Geschichte mit den bösen Anwälten im Internet? Bitte, Bitte!" Opa: "Und es war einmal ein böser, böser Anwalt und seine 7 Gnome... Die hausten in einem Betonbunker in Karlsruhe... Die 7 Gnome waren die Beherscher eine noch böseren Software... Leider wußten die Gnome nicht das die böse Software garnicht so böse war,sondern irgendwie Dumm. Aber ein Dahergelaufener hatte Ihnen das erzählt und sogar auf ein Blatt Papier geschrieben..." |
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