Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 21.02.2010, 11:52   # 9341
300Hammer
 
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bei mir ist es genau so

auf seite 8 steht was von externe dienstleistungsunternehme
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Alt 21.02.2010, 12:09   # 9342
TheSeffe
 
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Na das Schreiben hier besteht auch nur aus 4Seiten und die UE und ein wisch über die Mandatschaft
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Alt 21.02.2010, 12:11   # 9343
Mume
 
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Verstehe. Das heisst man hat erstmal gesammelt. Was ich aber auch bissl komisch finde: der Beschluss ist per Fax vom Landgericht gekommen am 08.02. (Faxerkennung ist mit drauf), hat 6 Seiten, nur 3 liegen bei. Es ist auch keine Unterschrift der Richter bzw. irgendein Stempel mit drauf. Habe selber schon Beschlüsse vom Gericht, die haben das alles, und vor allem sind die nicht per Fax gekommen.

PS: 07.12. stimmt, aber Anlage ASt1 ist vom 08.12. Kleiner Fehler meinerseits
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Alt 21.02.2010, 12:30   # 9344
ulrich
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Zitat:
Zitat von Mume Beitrag anzeigen
Habe selber schon Beschlüsse vom Gericht, die haben das alles, und vor allem sind die nicht per Fax gekommen.
Das ist doch selbsterklährend, man legt doch seine Karten nicht so ohne Weiteres auf den Tisch. Zumal sie ja vielleicht gezinkt (falsch) sind.
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Alt 21.02.2010, 12:32   # 9345
manstream
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
II. Ablauf
8. Was ist eine vorauseilende modifizierte Unterlassungserklärung und wann brauche ich diese
Die vorauseilende mod. UE ist ein Sonderfall der mod. UE, die an den Rechteinhaber des Werkes geschickt wird. Vorauseilend heißt die deshalb, weil sie einer drohenden Abmahnung vorauseilt. Damit wird das Unterlassungsbegehren des Rechteinhabers bereits im Vorfeld erfüllt.
Angenommen, ich wurde wegen "Germanys Top 100" abgemahnt, allerdings nur wegen einem Titel/Künstler und die Kanzlei, die mich abgemahnt hat vertritt aber noch weitere RI auf diesem Sampler.
(die man hier finden kann: http://abmahnwahn.homeip.net/Web%20N...nd%20Lang.html)

Wenn ich nun vorrauseilende mod UE für diese weiteren Künstler, gleich mit der eigentlichen mod UE abschicke.

kann ich ja nicht mehr wegen dieser anderen Titel abgemahnt werden, oder?

inwiefern kann eine abmahnende Kanzlei denn dann noch an mich herantreten, bzw gehe ich richtig in der Annahme, dass die von der Kanzlei eventuel geforderten "straf-" Zahlungen dann nur noch geringer ausfallen können als 450€(zu zahlender pauschaler vergleichs betrag)?
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Alt 21.02.2010, 12:35   # 9346
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Mume Beitrag anzeigen
Habe selber schon Beschlüsse vom Gericht, die haben das alles, und vor allem sind die nicht per Fax gekommen.
Köln hat eben gerade wg. dieser Flut von Beschlussanträge §101 extra 40 neue Internetfaxgeräte angeschafft (hab ich aber weiter oben schon mal erwähnt) Da es hier um "Dringlichkeit" geht, ist das schneller als die Reiterei von anno dunnemals.
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Alt 21.02.2010, 12:40   # 9347
Oberamtsrat
 
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Zitat:
Zitat von Captain_Voodoo Beitrag anzeigen
@Oberamtsrat
2. Die Frisur vom Schnurer ist witzig, besonders mit der breiten Haarspange hinten.
3.Nicht so witzig finde ich die Aussage von Schnurer in der Sendung vom 23.1, dass man aus dem Internet alles herunterladen darf und nur der upload illegal ist. Das stimmt jedenfalls schon seit zwei Jahren nicht mehr. Es ist einfach stümperhaft und sträflich leichtfertig von Herrn Schnurer mit solchen Falschbehauptungen die Leute der Gefahr einer Abmahnung auszusetzen.
4.Insgesamt bin ich der Meinung, dass man (Bleich) aus der Sache mehr hätte machen können.
zu 2.) Für sein Aussehen kann niemand etwas. Zudem gibt es weitaus ungepflegtere Frisuren. Guido Horn z.B.
Wichtiger ist, daß man nicht Angst vor Läusen seines Gegenüber haben muß.

zu 3.) Angst vor Abmahnungen beim Download muß in der Tat niemand haben. Dafür bräuchte es Anwälte welche auch bereit wären, für kleines Geld (niedriger Streitwert) zu arbeiten.
Dies wäre jedoch das Pradoxon schlechthin.

zu 4.) Es gibt in dem Beitrag ein eine Menge Aussagen v. Hr.Bleich welche sehr empfindliche Punkte genau und unverblümt treffen.
Da sollte man sich nicht an einzelnen Wörtern hochziehen.

Zum Thema Verfassungsbruch : daß die Aufforderung an Frau Schnarrenberger diesbez. tätig zu werden die Aufforderung zum Verfassungsbruch darstellt, ist ja wohl hanebüchen.
Das BJM hat ja wohl jede Menge anderer Möglichkeiten diesem schändlichen Treiben einen Riegel vorzuschieben.
Eine Novellierung der 100€-Deckelung z.B. wäre kein großer Akt und würde das Problem umgehend lösen.

Man kann hier schon enttäuscht von Frau Schnarrenberger sein. Nach ihrem konsequenten Rücktritt beim Thema Lauschangriff hätte ich mir hier weitaus mehr Einsatz erwartet.
Da hat sogar Frau Zypries mehr gegen diesen Mißbrauch unternommen.
Und das will etwas heißen.

Insgesamt liefert hier die Mövenpick-Partei eine weitere Enttäuschung ab.
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Alt 21.02.2010, 13:00   # 9348
Palembang
 
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Aber wenn mn das bei CT liest bezieht sich das doch auf Müllmann,oder?Trifft das auch für andere zu?Die mit anderen zusammen arbeiten?
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Alt 21.02.2010, 13:03   # 9349
ulrich
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Zitat:
Zitat von Palembang Beitrag anzeigen
Die mit anderen zusammen arbeiten?
Was bis dato (heute) nicht bewiesen ist!

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Alt 21.02.2010, 13:09   # 9350
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
......
Wenn ich nun vorrauseilende mod UE für diese weiteren Künstler, gleich mit der eigentlichen mod UE abschicke.

kann ich ja nicht mehr wegen dieser anderen Titel abgemahnt werden, oder?

inwiefern kann eine abmahnende Kanzlei denn dann noch an mich herantreten, bzw gehe ich richtig in der Annahme, dass die von der Kanzlei eventuel geforderten "straf-" Zahlungen dann nur noch geringer ausfallen können als 450€(zu zahlender pauschaler vergleichs betrag)?
@manstream,

da hast Du einen Denkfehler! Wenn Du vorbeugende modUE schicken willst (wird hier und auch von diversen mitpostenden RA davor gewarnt), dann nur an die jeweiligen Rechteinhaber der evtl. abzumanenden Werke. Das setzt erst einmal eine ordentliche Recherchearbeit Deinerseits voraus. An NuL kannst Du diese vorb. modUE auf jeden Fall nicht mitschicken!

Und zweitens, die Vertragsstrafe an den RI für Dein Vergehen, die Du zu zahlen hast, bleibt im vollen Umfang erhalten. Lediglich die "Aufwendungen" für den Abmahnanwalt (Recherche etc.) würden sich reduzieren.

Gruß
montezuma##
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Alt 21.02.2010, 13:35   # 9351
Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von Oberamtsrat Beitrag anzeigen
Und wenn NuL die Schwierigkeiten hat, dürfte dies auch andere Loggerbuden betreffen ...
Von mir aus sehr gerne! Bin mal gespannt ob die es soweit kommen lassen, dass man ihnen etwas mehr in die Karten gucken kann.
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Alt 21.02.2010, 13:52   # 9352
Oberamtsrat
 
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Zitat:
Zitat von Kinderriegel Beitrag anzeigen
Von mir aus sehr gerne! Bin mal gespannt ob die es soweit kommen lassen, dass man ihnen etwas mehr in die Karten gucken kann.
Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, daß man eine angeblich fehlerfrei arbeitende Software welche zur Massen-Beweismittelerhebung dient, von unabhängigen Gut8ern überprüfen zu lassen hat !

Da dies offensichtlich nicht so ist, ist insofern äußerst verwunderlich daß ausgerechnet hier im ansonsten überregulierten Deutschland, jeder Jungwalt mit selbstgestrickten Programmen, auf Raubzug gehen kann.
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Alt 21.02.2010, 13:53   # 9353
Alles-Käse
 
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Hallo liebes Forum!

Update:

Abmahnung Nümann und Lang 10/09

1. Bettelbrief 2/10 (2 schlecht kopierte Seiten mit Zahlungsaufforderung und neuer Fristsetzung und Anahme der mod UE.)

... weiter nix zahlen und abwarten!!!

Gruß Alles-Käse!
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Alt 21.02.2010, 14:01   # 9354
sonic227
 
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also bei mir steht der schöne text mit dem gutachter auf seite 3
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Alt 21.02.2010, 14:20   # 9355
panik
 
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Zitat:
Zitat von Palembang Beitrag anzeigen
Aber wenn mn das bei CT liest bezieht sich das doch auf Müllmann,oder?Trifft das auch für andere zu?Die mit anderen zusammen arbeiten?
Du meinst mit anderen Loggerbuden? Ja ich sehe das auch so,das es da nur um N+L und die Evidenza geht.
Ob die Software anderer Anti Piracy Unternehmen (nennt man die so?) gutachterlich korrekt arbeiten oder nicht weiß man ja nicht.
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Alt 21.02.2010, 14:23   # 9356
outburn
 
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Zitat:
Zitat von Ela33 Beitrag anzeigen
Das was oben geschrieben wurde steht ja gleich auf der "Hauptseite" also Seite 1 der Abmahnung.

Auf Seite 4 von N+L steht dann allerdings:

Die zur Ermittlung verwendete P2P-Monitoring Software liefert ohne Ausnahme korrekte und gerichtsverwertbare Ergebnisse. Dies ist durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen belegt.
Nee, bei mir nicht.
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Alt 21.02.2010, 14:23   # 9357
ulrich
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Zitat:
Zitat von panik Beitrag anzeigen
Ob die Software anderer Anti Piracy Unternehmen (nennt man die so?) gutachterlich korrekt arbeiten oder nicht weiß man ja nicht.
Daran wird zur Zeit noch gearbeitet!
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Alt 21.02.2010, 14:34   # 9358
panik
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Daran wird zur Zeit noch gearbeitet!
Gut zu wissen, hoffentlich mit ähnlichem Erfolg wie gerade geschehen.

O.T. Dein Avatar gefällt mir, davon hab ich auch zwei
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Alt 21.02.2010, 14:37   # 9359
ulrich
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Zitat:
Zitat von panik Beitrag anzeigen
Gut zu wissen, hoffentlich mit ähnlichem Erfolg wie gerade geschehen.

O.T. Dein Avatar gefällt mir, davon hab ich auch zwei
das ist auch noch meiner, Traum Boxer

und die Maus auch noch! Lilly%20JPG
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Alt 21.02.2010, 14:38   # 9360
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von panik Beitrag anzeigen
Du meinst mit anderen Loggerbuden? Ja ich sehe das auch so,das es da nur um N+L und die Evidenza geht.
Ob die Software anderer Anti Piracy Unternehmen (nennt man die so?) gutachterlich korrekt arbeiten oder nicht weiß man ja nicht.
Wenn irgendein Autobauer eine Rückrufaktion wegen Bremsversagen startet, muss das noch nicht besagen, dass auch der Hersteller meines Autos gepfuscht hat.
Zumindest hinterlässt die Rückrufaktion bei allen Hersteller einen faden Beigeschmack (zumal viele den selben Zulieferer haben)

So wird auch diese Aktion andere AntiPiracy-Firmen aufhorchen lassen.

Im besonderen die Richterschaft.

Schließlich werden hier Daten beauskunftet welche durch vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen wurden. (ob wissentlich oder nicht)

Und durch die Beauskunftung gemäß §101 UrhG werden Rechte aus dem GG verletzt.

Zitat:
(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

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