Habe heute mit einer Rechtsanwaltskanzlei die sich auf Urheberrecht sehr gut versteht, gesprochen.
Die würden mich aussergerichtlich für eine "Pauschale" von 215.-
in der Sache vertreten. (Mod UE und ggf. Vergleich usw)
Der Anwalt erklärt mir das er zusätzlich zur bereits verschickten mod UE weiter quasi "vorab" an die anderen Kanzleien die auch Titel aus den German Top Charts von 16.11 abmahnen, senden. Auf meine Frage, ob man da nicht "schlafende Hunde weckt" meinte er - nein - wenn eine UE die Kanzlei vor der Abmahnung erreicht können die keine weiteren Maßnahmen - also Zahlungforderungen stellen - Frage stimmt das so?
habe von N+L Abmahnung bekommen. modUE per Einschreiben mit Rückschein raus, keine Zahlung.
Jetzt kam die nächste von Bindhardt und Fiedler, selbe Sampler, anderes Lied/Künstler.
Meine Frage:
Kann ich die selbe modUE nehmen, nätürlich mit geänderten Daten.
Ich meine wegen des Textes?
Gruß und vielen Dank für Eure Antwort
19.02.2010, 13:44
#
9064
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Milka39
Kann ich die selbe modUE nehmen, nätürlich mit geänderten Daten.
Ich meine wegen des Textes?
Gruß und vielen Dank für Eure Antwort
Keine Ahnung, welche du vorher verwendet hast...
Nimm DIESE
19.02.2010, 13:46
#
9065
poba
Registriert seit: 19.02.2010
Beiträge: 4
Hallo, ich bin neu hier und hab jetzt schonmal so einiges gelesen hier (aber nicht alles da ich auf meine Frage bis jetzt nicht wirklich was gefunden habe). Also: ich habe Anfang September 09 eine Abmahnung von N+L bekommen für Evacuate The Dancefloor. Da hab ich eine mod.Unterlassungserklärung hin geschrieben die mir von einem Anwalt diktiert wurde. Nun hab ich am Mittwoch ein zweites Schreiben erhalten. Da steht drin das die Mandantschaft die Unlerlassungserklärung annimmt. Die können aber vom Schreiben keine Einwendungen entnehmen, die geeignet sind, die Ansprüche der Mandantschaft zu Fall zu bringen.Ich hafte wohl als Störer. "...Zudem sind Sie verpflichtet, die Aufwendung unserer Mandantschaft gemäß §97a Abs. 1 UrhG zu erstatten. Daher geben wir Ihnen letztmalig Gelegenheit, das Vergleichsangebot... anzunehmen (450). Wie soll ich mich nun verhalten? Ich bin kurz davor denen ein Schreiben zu schicken das ich mir noch immer keiner Schuld bewusst bin (was ich auch mit in die mod. Unterlassungserklärung geschrieben habe) aber damit die Sache aus der Welt ist ich ein Vergleichsangebot von 100 machen würde. Damit mach ich aber ja doch irgendwie ein Schuldeingeständis.
Ich hoffe es kann mir einer helfen da ich bis jetzt immer nur was gelesen habe wo die erste Abmahnung gekommen ist.
19.02.2010, 13:48
#
9066
Milka39
Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Burn256
Keine Ahnung, welche du vorher verwendet hast...
Nimm DIESE
Genau diese hatte ich für N+L benutzt. Dann nehme ich die auch für Fiedler.
Danke für die schnelle Antwort
19.02.2010, 13:56
#
9067
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von poba
Da hab ich eine mod.Unterlassungserklärung hin geschrieben die mir von einem Anwalt diktiert wurde.
Hat der Anwalt nur diktiert, oder selbst an mit dem Abmahner in Verbindung gesetzt?.
Zitat:
Zitat von poba
Die können aber vom Schreiben keine Einwendungen entnehmen, die geeignet sind, die Ansprüche der Mandantschaft zu Fall zu bringen. Ich hafte wohl als Störer.
Das sieht nach gewöhnlichem Zahlungs-Erinnerungsschreiben aus.
Wenn Du noch den Anwalt verpflichtet hast, wird der Dir sicher raten zu verhandeln.
Wenn Du keinen Anwalt hast, abheften und abwarten.
19.02.2010, 13:59
#
9068
1984
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von poba
Hallo, ich bin neu hier und hab jetzt schonmal so einiges gelesen hier (aber nicht alles da ich auf meine Frage bis jetzt nicht wirklich was gefunden habe). Also: ich habe Anfang September 09 eine Abmahnung von N+L bekommen für Evacuate The Dancefloor. Da hab ich eine mod.Unterlassungserklärung hin geschrieben die mir von einem Anwalt diktiert wurde. Nun hab ich am Mittwoch ein zweites Schreiben erhalten. Da steht drin das die Mandantschaft die Unlerlassungserklärung annimmt. Die können aber vom Schreiben keine Einwendungen entnehmen, die geeignet sind, die Ansprüche der Mandantschaft zu Fall zu bringen.Ich hafte wohl als Störer. "...Zudem sind Sie verpflichtet, die Aufwendung unserer Mandantschaft gemäß §97a Abs. 1 UrhG zu erstatten. Daher geben wir Ihnen letztmalig Gelegenheit, das Vergleichsangebot... anzunehmen (450). Wie soll ich mich nun verhalten? Ich bin kurz davor denen ein Schreiben zu schicken das ich mir noch immer keiner Schuld bewusst bin (was ich auch mit in die mod. Unterlassungserklärung geschrieben habe) aber damit die Sache aus der Welt ist ich ein Vergleichsangebot von 100 machen würde. Damit mach ich aber ja doch irgendwie ein Schuldeingeständis.
Ich hoffe es kann mir einer helfen da ich bis jetzt immer nur was gelesen habe wo die erste Abmahnung gekommen ist.
Hallö!
Dein Vergleichsangebot wird von denen(mit sehr großer Wahrscheinlichkeit) nicht angenommen.Dein Schreiben(2 Bettelbrief) haben auch andere hier erhalten.Wie du Verfahren willst kannst du nur selber Entscheiden!
MfG
1984
19.02.2010, 14:01
#
9069
schnullerbacke
Registriert seit: 19.02.2010
Beiträge: 25
Hallo!
Bin auch neu hier und möchte mich als erstes mal für die vielen Informationen die ich nach 6 Tagen intensiven lesen hier erhalten habe bedanken.Ich habe auch eine Abmahnung von N+L erhalten.Titel ist Evacuate The Dancefloor von Cascada.Durch dieses Forum habe ich mich entschlossen eine modUE zu schreiben und nicht zu zahlen.Da liegt aber bei mir auch gleich das besagte Problem.Im Schreiben von N+L ist keine Adresse der 3 RI angegeben,diese muß doch aber bei der modUE angeben werden. Oder liege ich da falsch?Auch durch Google habe ich die Adressen nicht gefunden.Könnte mir bitte jemand weiter helfen?Bitte Bitte
19.02.2010, 14:05
#
9070
poba
Registriert seit: 19.02.2010
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
Hat der Anwalt nur diktiert, oder selbst an mit dem Abmahner in Verbindung gesetzt?.
Das sieht nach gewöhnlichem Zahlungs-Erinnerungsschreiben aus.
Wenn Du noch den Anwalt verpflichtet hast, wird der Dir sicher raten zu verhandeln.
Wenn Du keinen Anwalt hast, abheften und abwarten.
den Anwalt habe ich nicht mehr zur Hand. Ich hatte einfach bei meiner Rechtsschutz angerufen ob die dafür aufkommen würden (Anwaltskosten, ect. Die sagten mir halt das es nicht so ist.) Dort saß dann aber ein Anwalt der so nett war es mir zu diktieren. Ich kann ihn aber nicht mehr kontaktieren da wir die Rechtsschutz gewechselt haben.
19.02.2010, 14:06
#
9071
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von schnullerbacke
Hallo!
könnte mir bitte jemand weiter helfen?Bitte Bitte
Schreibe Bitte genau das in Deine mod UE was auch in der Originalen steht. Und auf keinen Fall unsere mod UE verändern.
19.02.2010, 14:11
#
9072
S10-Heizer
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 50
da gibt es noch einen früheren beitrag vom Kerner!
da hat sich Dieter Bohlen über filesharing geäußert und ich find das auch gut so was er da sagt!
das video findet man auf youtube oder ähnlicher plattformen!
19.02.2010, 14:11
#
9073
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von schnullerbacke
Im Schreiben von N+L ist keine Adresse der 3 RI angegeben,diese muß doch aber bei der modUE angeben werden. Oder liege ich da falsch?Auch durch Google habe ich die Adressen nicht gefunden.Könnte mir bitte jemand weiter helfen?Bitte Bitte
Da steht sicher etwas von c/o dabei (im Hause N+L sozusagen) und genau das als Adresse angeben
19.02.2010, 14:13
#
9074
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von poba
dDie sagten mir halt das es nicht so ist.) Dort saß dann aber ein Anwalt der so nett war es mir zu diktieren. Ich kann ihn aber nicht mehr kontaktieren da wir die Rechtsschutz gewechselt haben.
DA KEINE Rechtschutzversicherung für eine URHEBERRECHTSVERLETZUNG AUFKOMMT KANNST DU DAS GANZE SOWISO VERGESSN. ES GIBT IM KULANTEN FALL EINE erstberatung. ABER DIE IST IN DEN MEISTEN FÄLLEN AUCH NOCH FALSCH.
19.02.2010, 14:16
#
9075
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von poba
Dort saß dann aber ein Anwalt der so nett war es mir zu diktieren.
Wenn Du keinen Anwalt hast, abheften und abwarten.
19.02.2010, 14:18
#
9076
schnullerbacke
Registriert seit: 19.02.2010
Beiträge: 25
Zitat:
Zitat von ulrich
Schreibe Bitte genau das in Deine mod UE was auch in der Originalen steht. Und auf keinen Fall unsere mod UE verändern.
Ich habe auch vor Eure mod UE zu nehmen.Laut dieser muß ich ja die Straße und den Ort der RI eintragen.In dem Fall die 3 besagten Herren,dann Straße und Ort.Oder reicht es wenn ich nur die 3 Herren benenne ohne Straße und Ort?Danke schon im vorraus für Eure Antwort.
19.02.2010, 14:18
#
9077
poba
Registriert seit: 19.02.2010
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von ulrich
DA KEINE Rechtschutzversicherung für eine URHEBERRECHTSVERLETZUNG AUFKOMMT KANNST DU DAS GANZE SOWISO VERGESSN. ES GIBT IM KULANTEN FALL EINE erstberatung. ABER DIE IST IN DEN MEISTEN FÄLLEN AUCH NOCH FALSCH.
Das die Rechtsschutz nicht zahlt weiß ich seit dem auch. Wäre es denn vielleicht ne Idee wenn ich die hier modUE nochmal hin schicken würde? Und gucken was dann kommt?!
19.02.2010, 14:25
#
9078
Bleichgesicht
Registriert seit: 15.02.2010
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Kenneth
Hallo Leute, folgende Fragen:
Der Anwalt erklärt mir das er zusätzlich zur bereits verschickten mod UE weiter quasi "vorab" an die anderen Kanzleien die auch Titel aus den German Top Charts von 16.11 abmahnen, senden. Auf meine Frage, ob man da nicht "schlafende Hunde weckt" meinte er - nein - wenn eine UE die Kanzlei vor der Abmahnung erreicht können die keine weiteren Maßnahmen - also Zahlungforderungen stellen - Frage stimmt das so?
Gruß Ken
Ist das Praktikabel?
Denn bei Top 100 hat man mit etwas Pech so 40 Abmahnungen im Haus und das bei einem Dateidownload.
Das können dann zum Schluss auch 4 Klagen sein, aber wie gesagt ein download, daher scheinen sie die Firmen auf die Top 100 eingeschossen zu haben, oder?
19.02.2010, 14:27
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9079
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von schnullerbacke
Ich habe auch vor Eure mod UE zu nehmen.Laut dieser muß ich ja die Straße und den Ort der RI eintragen.In dem Fall die 3 besagten Herren,dann Straße und Ort.Oder reicht es wenn ich nur die 3 Herren benenne ohne Straße und Ort?Danke schon im vorraus für Eure Antwort.
liest Du eigentlich was so gepostet wird?
3 Postings über Deinem
Zitat:
Da steht sicher etwas von c/o dabei (im Hause N+L sozusagen) und genau das als Adresse angeben
Zitat:
Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte,
Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe,
Ist das Praktikabel?
Denn bei Top 100 hat man mit etwas Pech so 40 Abmahnungen im Haus und das bei einem Dateidownload.
Das können dann zum Schluss auch 4 Klagen sein, aber wie gesagt ein download, daher scheinen sie die Firmen auf die Top 100 eingeschossen zu haben, oder?
Bitte keine vorauseilenden Mod UE's abgeben, der Schuss könnte nach hinten losgehen.
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