Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 10.10.2009, 14:02   # 881
butano
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Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Öffentlich gemachte Verteidigungsstrategien gelten in meinen Augen als verbrannt. Ohnehin gibt es nicht die Verteidigung. Bei einer Klage muss man immer den Einzelfall sehen. Und warum sollte ich vor einem Prozess der Gegenseite die Möglichkeit geben zu reagieren? Hinterher - im Sinne aller Abgemahnten - würde ich veröffentlichen.
Als meine Gegenfrage könnte ich argumentieren, warum dieser Thread überhaupt eröffnet wurde, wenn es um spezielle Einzelfälle geht die juristisch geprüft werden sollten - tu ich aber nicht. Es ist eigentlich ganz normal, daß manche Ansinnen als "verbrannt" angesehen werden.
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Alt 10.10.2009, 14:04   # 882
ulrich
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Bist Du angeklagt worden oder abgemahnt? Wäre schon mal ein wichtiger Unterschied....
@butanou und da Du bisher nur Abgemahnt wurdest gild erstmal volgendes:

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, eine (vermeintliche) Rechtsverletzung zu unterlassen.
Hinweis: "vermeintliche" steht in Klammern, da erst das Gericht im Urteil Deine Rechtsverletzung feststellt.

Mit einer Abmahnung dokumentiert der Abmahnende, dass er mit einer Handlung nicht einverstanden ist. Dann kann der Abgemahnte sich später nicht darauf berufen, dass sein Verhalten hingenommen, akzeptiert und damit vertragsgerecht gewesen sei. Das Instrument der Abmahnung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Die Abmahnung wird im gewerblichen Rechtsschutz § 12 UWG bzw. § 97a UrhG angesprochen.
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Alt 10.10.2009, 14:08   # 883
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Als meine Gegenfrage könnte ich argumentieren, warum dieser Thread überhaupt eröffnet wurde, wenn es um spezielle Einzelfälle geht die juristisch geprüft werden sollten - tu ich aber nicht. Es ist eigentlich ganz normal, daß manche Ansinnen als "verbrannt" angesehen werden.
Dieses Forum ist eine Interessengemeinschaft Betroffener, das zur "Erstreaktion" geschaffen worden ist. Sprich modUE abgeben etc. Es dient nicht dazu explizit (d)einen Einzelfall zu diskutieren, sprich wie man sich im Detail verteidigt. Damit beraubt man sich selbst möglicher Chancen. Das verstehst du doch?
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Alt 10.10.2009, 14:11   # 884
butano
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
@butanou und da Du bisher nur Abgemahnt wurdest gild erstmal volgendes:

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, eine (vermeintliche) Rechtsverletzung zu unterlassen.
Hinweis: "vermeintliche" steht in Klammern, da erst das Gericht im Urteil Deine Rechtsverletzung feststellt.

Mit einer Abmahnung dokumentiert der Abmahnende, dass er mit einer Handlung nicht einverstanden ist. Dann kann der Abgemahnte sich später nicht darauf berufen, dass sein Verhalten hingenommen, akzeptiert und damit vertragsgerecht gewesen sei. Das Instrument der Abmahnung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Die Abmahnung wird im gewerblichen Rechtsschutz § 12 UWG bzw. § 97a UrhG angesprochen.
Danke vorerst dafür. Jedoch klage ich unter anderem auch den rechtmäßigen Erwerb meiner Nutzerdaten an. Der Kläger hat nachzuweisen, auf welchem Weg er meine Nutzerdaten erlangt hat. Sollte nachgewiesen werden, daß der Kläger über "krumme Wege" an meine Daten gelangt ist, kann er sich warm anziehen.
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Alt 10.10.2009, 14:19   # 885
ulrich
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Zitat:
Zitat von butano Beitrag anzeigen
Jedoch klage ich unter anderem auch den rechtmäßigen Erwerb meiner Nutzerdaten an. Der Kläger hat nachzuweisen, auf welchem Weg er meine Nutzerdaten erlangt hat. Sollte nachgewiesen werden, daß der Kläger über "krumme Wege" an meine Daten gelangt ist, kann er sich warm anziehen.

Wie kommt die abmahnende Kanzlei an meine Postanschrift?
Bis zum 01.09.2008 führte der Weg dahin nur über die jeweilige Staatsanwaltschaft.

Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, Datei, Hash oder GUID) werden protokolliert.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß § 113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentlichem Interesse meist eingestellt
- Serienbrief der Kanzlei und fertig ist die Abmahnung

Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen Landgericht (LG) des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1 (alt), Bielefeld für Telefonica und 1&1 (neu), Mannheim für Kabel BW usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief der Kanzlei und fertig ist die Abmahnung

Mir scheint Du hast doch so einiges beim Lesen, überlesen ..
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Alt 10.10.2009, 14:41   # 886
schnorkelbock
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
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Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen Landgericht (LG) des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1 (alt), Bielefeld für Telefonica und 1&1 (neu), Mannheim für Kabel BW usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief der Kanzlei und fertig ist die Abmahnung

Mir scheint Du hast doch so einiges beim Lesen, überlesen ..
Nunja, das ist auch alles richtig.

Nur: Es gibt für JEDES gerichtliche Verfahren eine Möglichkeit der Gegenwehr. Alles andere ist mit diesem Rechtsstaat nicht vereinbar.
Insofern wäre hier u.a. zu hinterfragen, inwiefern der Richter beim zust. LG korrekt gearbeitet hat. Nein, ich kenne den Weg nicht, aber den gibt es.

Oder die Abgabe der modUE in Anbetracht einer drohenden EV.
Ich lese immer hier zwischen den Zeilen, daß, wenn die UE kommt, der Betroffene sofort dran ist, zahlen muß u.s.w.
Stimmt auch nicht. Ich werde jetzt nicht die ZPO zitieren, das führt zu weit, aber es gibt auch hier juristische Schritte gegen die UE, die ohne weiteres zum Erfolg führen.

Ein findiger Anwalt findet immer einen Weg, entsprechende Rechtsmittel einzulegen, wesentlich besser als ich das darstellen kann. Und wenn der Fall wirklich so sein sollte, daß der bewandte Anwalt 100%ig sicher sein kann, daß der AI den Vorwurf eben NICHT begangen hat, dann braucht es auch keine modUE. Dann gibt es einige Wege, seinen Mandanten zum Erfolg zu führen.

Aber alles das setzt natürlich einen absolut bewandten RA und einen eindeutigen Sachverhalt voraus! So aus der Hüfte heraus würde ich solche risiko- und kostenintensiven Abenteuer niemals eingehen.


Gruß
K
__________________
<<< Wer Signaturen lesen kann, ist eindeutig im Vorteil ! >>>

<<< Die ersten 5 Beiträge dieses threads erklären fast alles...>>>
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Alt 10.10.2009, 14:59   # 887
darki2009
 
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schaut euch das mal an :

gulli: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?

es ist unfassbar was die ********* da machen.
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Alt 10.10.2009, 15:55   # 888
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von darki2009 Beitrag anzeigen
es ist unfassbar was die ********* da machen.
Unfassbar? Das ist der richtige Begriff. Aber ich bin der Meinung, JEDER sollte sich dessen bewußt sein, daß sowohl das Ausmaß des sogenannten "illegalen Filesharings" unfaßbar ist, als auch das Ausmaß "rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen". Deshalb sollte sich JEDER überlegen, wie man beide Probleme lösen kann, ohne jeweils eines der beiden Probleme mit frischen Düngemitteln zu versorgen.
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Alt 10.10.2009, 16:18   # 889
Ichse
 
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Zitat:
Zitat von darki2009 Beitrag anzeigen
schaut euch das mal an :

gulli: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?

es ist unfassbar was die ********* da machen.
Sehr schöner Fund! Das ist möglicherweise die Information, auf die ich lange gewartet habe. Damit lässt sich endlich auf politischer Ebene, Druck auf die Abmahner ausüben, um letztendlich eine Gesetzesinitiative zu erwirken, die dem Abmahnwahn beendet, indem man dem Abmahner ganz klar nachweist, dass er aus nur Gewinninteresse abmahnt. Der §97a war ein netter Versuch in diese Richtung, allerdings muss hier erheblich nachgebessert werden.

Diesen kleinen Artikel sollte sich jeder irgendwo speichern, möglicherweise lässt er sich auch in eine Verteidigungsstrategie einbinden. Viel wichtiger ist jedoch, dass man diesen Artikel für einen „Serienbrief“ an alle politischen Parteien und in einem Schreiben an den Bundestag verwenden kann. Man stelle sich vor, jeder Abgemahnte schreibt einen Protestbrief. Noch bevor Nümann den nächsten Bettelbrief fertig hat, könnte es dann bereits eine Gesetzesinitiative geben, die uns alle von den Sorgen befreit.
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Alt 10.10.2009, 16:47   # 890
Fellchen
 
Registriert seit: 02.06.2009
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Nochmal an alle. BITTE LASST DIE FINGER VON RA ********* IN MÜNCHEN!!!!!

Wer mittlerweile mit Ihm Kontakt hat, bitte umgehend bei mir melden!!!
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Alt 10.10.2009, 16:57   # 891
Bocki2000
 
Registriert seit: 05.10.2009
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Zitat:
Zitat von Ichse Beitrag anzeigen
Sehr schöner Fund! Das ist möglicherweise die Information, auf die ich lange gewartet habe. Damit lässt sich endlich auf politischer Ebene, Druck auf die Abmahner ausüben, um letztendlich eine Gesetzesinitiative zu erwirken, die dem Abmahnwahn beendet, indem man dem Abmahner ganz klar nachweist, dass er aus nur Gewinninteresse abmahnt. Der §97a war ein netter Versuch in diese Richtung, allerdings muss hier erheblich nachgebessert werden.
.
Sehr guter Beitrag!!!
Hatte ich auch schon gedacht das es hier garnicht mehr um den Abverkauf dieser schlechten Musik die hier abgemaht wird geht sondern viel mehr um die Einnahmen der Massenabmahnungen.
Wie ich schon sagte, wenn keiner zahlt geht dieses Geschäftsmodel mächtig in die Hose und die Prozente für den´´Gewinn´´dieser Zeitgenossen die uns hier schröpfen wollen müssen neu gesetzt werden.
´´JEDER VIERTE ABGEMAHNTE ZAHLT´´
Wozu soll ich da noch meine Musik legal verkaufen - das lohnt sich doch garnicht!!!
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Alt 10.10.2009, 21:53   # 892
panik2010
 
Registriert seit: 05.10.2009
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Hallo, habe heute den Rückschein erhalten mit der Unterschrift von der Kanzellei, musstet ihr auch dafür unterschreiben bei der Post das ihr den Schein erhalten habt ? Weil ich hatte nur den Rückschein und ein DHL Päkchen bekommen und Päkchen ist ja unversichert da muss man ja eigendlich nicht unterschreiben, also kann es nur für den Rückschein gewesen sein.
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Alt 10.10.2009, 22:22   # 893
butano
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Zitat:
Zitat von panik2010 Beitrag anzeigen
Hallo, habe heute den Rückschein erhalten mit der Unterschrift von der Kanzellei, musstet ihr auch dafür unterschreiben bei der Post das ihr den Schein erhalten habt ? Weil ich hatte nur den Rückschein und ein DHL Päkchen bekommen und Päkchen ist ja unversichert da muss man ja eigendlich nicht unterschreiben, also kann es nur für den Rückschein gewesen sein.
Genau so ist es. Wäre es ein Paket, hättest Du den Erhalt des Paketes bei der Post durch Deine Unterschrift quittieren müssen. Die Kanzlei kann Dir durch Deine Unterschrift auf dem Rückschein in dem Päckchen alles Mögliche untergejubelt haben.

Merke:
Ein Rückschein beinhaltet keine Unterschriftspflicht. Wenn man eine zweifelhafte Sendung gegen Rückschein erhält, sollte man sich nicht vom Postboten drängen lassen, den Rückschein zu unterschreiben. Keiner stellt Dich vor Gericht, wenn Du einen Rückschein nicht unterschreibst! Man sollte dann die Annahme verweigern. Eine zwanghafte Zustellung der Kanzlei kann dann nur durch den Gerichtsvollzieher erfolgen (wodurch dann aber Klage der Kanzlei beim Landgericht einrgereicht werden muß). Da der Kanzlei aber die "Annahmewilligkeit" (ich formuliere es mal so) bis dahin nicht klar ist, wird die Kanzlei nicht einfach so einen Gerichtsvollzieher mit der Sendungszustellung beauftragen, da damit Kosten verbunden sind bei denen erstmal die Kanzlei in Vorleistung (Kostenhaftung) treten würde. Das Risiko ist denen nicht kalkulierbar und sie fahren die "grobkörnige Bauernschiene" mit dem Rückschein.

Im Endeffekt besagt der unterschriebene Rückschein auch gar nicht, daß Du ausgerechnet eine bestimmte Sendung erhalten haben musst. Du kannst ja auch ganz was anderes erhalten haben (z.B. leere DIN-A4-Blätter, Backrezepte oder Zeitungsausschnitte). Das Gegenteil kann Dir keine ach-so-tolle Kanzlei der Welt beweisen !
Der Rückschein bestätigt der Kanzlei ja nur, daß Du eine Sendung von denen erhalten hast aber nicht, was Inhalt der Sendung ist .

Ziel der Maßnahme mit dem Rückschein ist die offensive Einschüchterung des potentiellen Betrügers (der aber keiner sein muß). Leider fallen viele unkundige Bürger darauf herein. Aber ein Postbote fährt nicht im Polizeiwagen vor, wird nicht nach BAT bezahlt und trägt auch keine Robe - das ist der "kleine" Unterschied .
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Alt 10.10.2009, 22:27   # 894
BAD69
 
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nein, den Rückschein musste ich nicht unterschreiben, der kommt (kam) ganz normal in den Kasten...
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Alt 10.10.2009, 22:28   # 895
panik2010
 
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Hehe, also das Päkchen war natürlich nicht von der Kanzellei, das war was privates. Ich hatte die mod. UE zur Kanzellei geschickt per Einschreiben + Rückschein und dieser kam heute von der Kanzellei unterschrieben zurück. Und ich wollte nur wissen für was ich unterschreiben musste bei der Post, für mein privates Päckchen oder für den Rückschein. Also das Päckchen hat nix mit der Kanzellei zu tun
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Alt 10.10.2009, 22:32   # 896
BAD69
 
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lol schon klar
denke aber, du hast für das Päckchen unterschrieben oder der Postbote war verwirrt
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Alt 10.10.2009, 22:36   # 897
Bocki2000
 
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Zitat:
Zitat von panik2010 Beitrag anzeigen
Hehe, also das Päkchen war natürlich nicht von der Kanzellei, das war was privates. Ich hatte die mod. UE zur Kanzellei geschickt per Einschreiben + Rückschein und dieser kam heute von der Kanzellei unterschrieben zurück. Und ich wollte nur wissen für was ich unterschreiben musste bei der Post, für mein privates Päckchen oder für den Rückschein. Also das Päckchen hat nix mit der Kanzellei zu tun
Das war ein versichertes Päckchen und daher die Unterschrift und nicht mehr!
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Alt 10.10.2009, 22:36   # 898
panik2010
 
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dann danke ich euch schon mal, dann war sie vieleicht doch verwirrt da man ja auch für Päkchen nicht unterschreiben muss
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Alt 10.10.2009, 23:00   # 899
BAD69
 
Registriert seit: 11.09.2009
Beiträge: 32
@Frank 2009

oh vielen lieben Dank, das aber nun sehr nett,
ja, habe das auch so "halb " gelesen gehabt,
medle mich jetzt immer rechtzzeitig hier an
will ja nix verpassen
und man erhält doch sehr nützliche Tipps
kann bloss selber gar keinen Rat --nicht wirklich geben-
lg
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Alt 10.10.2009, 23:19   # 900
princess15114
Moderation
Threadstarter
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.432
Sagt mal, kann mir mal einer verraten was heute hier los ist?
---> Nur PN, Beiträge dazu werden unverzöglich gelöscht.

Ihr schwallt hier über Unterschriften, Briefträger und Pakete.
Was hat denn das mit dem Abmahnwahn und der obigen Threadüberschrift zu tun.

Jeder der hier schreibt, hat i.d.R. eine "Eintrittskarte" vorzuweisen und ist auf Hinweise bedacht. Wer so eine Eintrittskarte nicht besitzt, der ist nach allgemeiner Erfahrung lediglich spamverdächtig.

Alles andere ist kontraproduktiv und müllt den Thread zu.

So, und bringt hier mal Ruhe rein, sonst gehts ab in die "Boxarena" und ich möchte mir erstmal die geistigen Ergüsse des Tages zu Gemüte führen.

PS. Sollte jemand Beiträge vermissen, sie wurden zunächst auf "invisible" gestellt und werden nach und nach wieder freigegeben, wenn ich es für nötig erachte.
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