Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 17.02.2010, 22:40   # 8881
we123
 
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Zitat:
Zitat von der-eisbaer Beitrag anzeigen
gibt es außer in der grammatik einen unterschied zwischen gewerblichem und gewerbsmäßgem ausmaß?
"Gewerbsmäßig" ist auf jeden Fall ein definierter Rechtsbegriff aus dem Strafrecht. Zieht in der Regel eine Strafverschärfung nach sich.
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Alt 17.02.2010, 22:40   # 8882
princess15114
Moderation
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Zitat:
Zitat von der-eisbaer Beitrag anzeigen

[-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 21:36:46-----

[-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 21:38:30-----
...
Das ist hier kein Chatroom!

Lies bitte den Grundkurs!
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Alt 17.02.2010, 22:48   # 8883
der-eisbaer
 
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entschuldigung dass ich versucht hab mich einzubringen außer der 1000. nachfrage was soll ich tun und versucht hab nen neuen ansatz zu finden.
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Alt 17.02.2010, 22:56   # 8884
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von der-eisbaer Beitrag anzeigen
entschuldigung dass ich versucht hab mich einzubringen außer der 1000. nachfrage was soll ich tun und versucht hab nen neuen ansatz zu finden.
Kein Problem; aber das meiste, was Du eingebracht hast steht schon im Grundkurs. Also nichts für ungut!

Also hier gucken:

Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2
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Alt 17.02.2010, 22:59   # 8885
der-eisbaer
 
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nehm ich auch nicht persönlich
aber bin ich der einzige dem es äußerst komisch vorkommt, dass strafverfolgungsbehörden für bedeutend gravierendere sachen keine ip auskunft bekommen und die einfach hingehen und sagen ole ole gewerb.... und freien zugang zu sämtlichen daten bekommen???
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Alt 17.02.2010, 23:01   # 8886
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von der-eisbaer Beitrag anzeigen
nehm ich auch nicht persönlich
aber bin ich der einzige dem es äußerst komisch vorkommt, dass strafverfolgungsbehörden für bedeutend gravierendere sachen keine ip auskunft bekommen und die einfach hingehen und sagen ole ole gewerb.... und freien zugang zu sämtlichen daten bekommen???
Ja, das hat der Gestzgeber so gewollt, damit die Statsanwaltschaft entlastet wird. Vorher bekam man nur dort drüber Auskunft (über Anzeige und Akteneinsicht des RI).

Es handelt sich hierbei um den 2. Korb im Urheberrecht.

Ich lese jetzt schon ein paar Wochen mit und hatte auch viele Ansätze, die ich aber je mehr ich gelesen habe mehr und mehr verwerfen konnte; also nicht böse gemeint.
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Alt 17.02.2010, 23:03   # 8887
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von der-eisbaer Beitrag anzeigen
bin ich der einzige dem es äußerst komisch vorkommt,
Wahrscheinlich (was glaubst Du denn, was wir hier tun und weshalb wir alle hier sind? Weil das so komisch ist?).
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Alt 17.02.2010, 23:03   # 8888
der-eisbaer
 
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nicht falsch verstehen, hat nichts mit nerven zu tun, aber dann hat die sta also weniger befugnisse als irgendein rechtsanwalt??? obwohl es bei denen um richtig gravierende sachen geht?
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Alt 17.02.2010, 23:06   # 8889
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von der-eisbaer Beitrag anzeigen
nicht falsch verstehen, hat nichts mit nerven zu tun, aber dann hat die sta also weniger befugnisse als irgendein rechtsanwalt??? obwohl es bei denen um richtig gravierende sachen geht?
Urheberrechtsverletzungen sind doch voll gravierend :ironie:

Hast Du denn mal die ersten Seiten dieses Threads gelesen?
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Alt 17.02.2010, 23:09   # 8890
der-eisbaer
 
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ich wollte hier auch nicht direkt als neuer in ungnade fallen, sorry,
aber wenn die sache mit den aufklebern spruchreif ist dann würd ich gerne welche bestellen.
nochmals nichts für ungut

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 22:10:41-----

Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
Urheberrechtsverletzungen sind doch voll gravierend

Hast Du denn mal die ersten Seiten dieses Threads gelesen?
naja ich dachte da eher an andere gravierendere sachen mit denen sich die sta beschäftigt!
und keine ip auskunft bekommt!

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 22:14:10-----

also wenn das deutschlands einziges problem ist, dann gehts dem staat ja richtig gut :sarkasmuss:
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Alt 17.02.2010, 23:16   # 8891
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von der-eisbaer Beitrag anzeigen
ich wollte hier auch nicht direkt als neuer in ungnade fallen, sorry
Sorry, das kann ich nicht bestätigen. Ich finde Deine Postings recht angenehm und abwechslungsreich. Aber es wäre natürlich für alle hier ungemein hilfreich, wenn jeder Neuabgemahnte/Neuangemeldete hier sich zuerst einmal den Grundkurs wegen der darin enthaltenen Basisinformationen durchlesen würde.
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Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
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Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 17.02.2010, 23:21   # 8892
der-eisbaer
 
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es sind die kleinen steine über die auch scheinbar "große" ins straucheln geraten, die machen keine offensichtlichen fehler, der teufel steckt im detail.
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Alt 17.02.2010, 23:49   # 8893
Kinderriegel
 
Benutzerbild von Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von edeb88 Beitrag anzeigen
kann man auch vorbeugende UE abgeben oder ist das eher sinnfrei?
Benutze einfach die Suchfunktion des Themas zu vorbeugende/vorauseilende UE und du wirst Antworten finden! Mein persönliches Fazit: Manche Anwälte und Provatpersonen empfehlen sie, die Mehrheit eher nicht!

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 22:51:05-----

Zitat:
Zitat von Kenneth Beitrag anzeigen
2. gibt es konkrete Fälle die nach Bezahlung weitere Abmahnungen für andere Inhalte des
gleichen Urheberrechtsinhabers (in meinem Fall German Top 100 Singlecharts / Fever von Cascada) erhielten - oder ist mit einer Zahlung damit nicht mehr zu rechnen? Nach meiner Recherche enthält das File eine zweiten Titel des selben "Künstlers"...

und weitere von anderen die laut Forum hier ebenfalls abgemahnt werden ... da kämen ja ruck zuck mehrere tausend
€ zusammen - kann das sein ?
Ja, davon gibt es einige Beispiele, so dass es durchaus SInn macht nicht zu bezahlen - denn wenn man shcon 3 Abmahnungen hat, dann entspricht das Kostenrisiko für ein verfahren schon fast der Summe für die 3 Abmahnungen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 22:52:16-----

Zitat:
Zitat von Mahnopfer Beitrag anzeigen
Ich leiste Widerstand und kann ihn mir leisten. Aber ich verurteile niemanden, der auf Grund seiner Verhältnisse Kosten und Risiken anders abwägt.
Wie eben schon erwähnt sollte man auch die fixen Kosten von 2-4 Abmahnungen mit den möglichen Kosten eines Gerichtsverfahrens abwägen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 22:53:41-----

Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
die kanzlei aber auch noch die rechte von "schoene neue welt" vertritt .. kann/muss ich damit rechnen eine weitere abmahnung zu bekommen?

wie sind diesbezüglich die erfahrungen?
Bei den Top XY Charts ist das Risiko immer gegeben noch ein oder zwei weitere Abmahnungen zu erhalten.

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 22:56:00-----

Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
Sehe ich aber nicht so. Wenn ich am 01.01 abgemahnt wurde und ich meinetwegen 6 Monate später eine erneute Abmahnung vom gleichen sampler erhalte, wo soll denn da die "zeitliche Dringlichkeit" die ja immer i.R. der EV erklärt wird, existieren?
Wenn zwei verschiedene Werke des Samplers von unterschiedlichen Kanzleien abgemahnz werden, kann es da durchaus einen starken zeitlichen Unterschied geben, wann die Abmahnungen eintrudeln. Bei ein und derselben Kanzlei kann es durchaus auch ein paar Wochen Unterschied betragen weil immer ein Werk nacheinander bearbeitet und abgemahnt wird (single/mono-tasking)
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Sorge dich nicht um morgen, denn der morgige Tag wird für das seine sorgen!
(Die Bibel)

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Alt 17.02.2010, 23:59   # 8894
pirita
 
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 5
Hallo,
ich habe heute den Forum gefunden und viele Sachen sind mir jetzt klar.
Mein Problem ist aber folgendes:
Für ca. 2 Wochen Abmahnung von Bindhart Fiedler Rixen Zerbe für Bushido for immer jung auf german top 100 single charts bekommen (350.- Euro)
Rechschutz angerufen und Anwalt empfohlen
Der Anwalt hatte keine Ahnung (sehe gerade hier nach dem ich alles gelesen habe), ist bestimmt ein gute alte Anwahlt aber nicht für Internet recht und ich habe ein Vollmacht für ihn gemacht und er hat ein Brief geschrieben wo er schreibt dass mir das nicht bekannt dass das passiert ist, aber trotzdem werde ich den Betrag überweisen (habe schon gemacht). Er hat auch in mein Name die original UE unterschrieben.
Jetzt kam noch eine Abmahnung von Nümann Lang für Cascada Fever german top 100 singlecharts.
Meine Frage:
wenn ich die modUE für N+L schicke kann die unterschrieben UE für Bindhart Fiedler... in Spiel kommen? Was soll ich tun?

Übrigens, der Anwahlt möchte von mir 600.- Euro haben für den Brief (kosten basiert in den 5001.- die die Sache kostet wenn ich die 450.- nicht bezahlt hätte), und die Rechschutz übernimmt den nicht...

Der Frist ist 22.2.10, bitte um einen Rat

Vielen Dank
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Alt 18.02.2010, 00:13   # 8895
manstream
 
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
1. das anschreiben ging an das geschäft meiner eltern, in dem sie kein internet betreiben/angeschlossen haben .... kann uns das irgendwie weiter helfen?

->Ist erstmal Nebensache...

hatte ich mir schon gedacht

Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
2. ich habe im alten thread schon viele schicksale verfolgt. leider immer nur zu dem punkt, das das zweite schreiben mit einer höheren forderung kommt und von diesem zeitpunkt aus weiter gewartet wird ( bei vorrausgegangener mod ue ohne zahlung)

gibt es zu diesem weg( mod ue + keine zahlung) schon weitere erkenntnisse/vorkommnisse?

->So ist die allgemeine Vorgehensweise... Desweiteren die Handvoll Klagen...

bedeutet das, dass bei all den foren usern, die nur die modUE ohne zahlung abgeschickt haben, nichts weiter passiert ist, außer dem zweiten schreiben, dass für gwöhnlich ca. 2-3 monate gebraucht hat?


Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
3. ...
oder habe ich da einen gedanken fehler

->Eigentlich kein Gedankenfehler

Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
4. kann/muss ich damit rechnen eine weitere abmahnung zu bekommen?
wie sind diesbezüglich die erfahrungen?

->kann man, muss aber nicht der Fall sein... bei einer erneuten Abmahnung einfach eine neue modUE abgeben.

würde mich eine "varaus" modUe für die infrage kommenden titel/interpreten vor den 450€ schützen?

... Ansonsten: Grundkurs lesen (die ersten 5 Kapitel) und die modUE
verwenden... auf keinen Fall das Original vom Abmahner unterschreiben

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 23:13:44-----

das mit dem zitieren bekomme ich gerade irgendwie nicht richtig hin



Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
1. das anschreiben ging an das geschäft meiner eltern, in dem sie kein internet betreiben/angeschlossen haben .... kann uns das irgendwie weiter helfen?

->Ist erstmal Nebensache...

hatte ich mir schon gedacht

Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
2. ich habe im alten thread schon viele schicksale verfolgt. leider immer nur zu dem punkt, das das zweite schreiben mit einer höheren forderung kommt und von diesem zeitpunkt aus weiter gewartet wird ( bei vorrausgegangener mod ue ohne zahlung)

gibt es zu diesem weg( mod ue + keine zahlung) schon weitere erkenntnisse/vorkommnisse?

->So ist die allgemeine Vorgehensweise... Desweiteren die Handvoll Klagen...

bedeutet das, dass bei all den foren usern, die nur die modUE ohne zahlung abgeschickt haben, nichts weiter passiert ist, außer dem zweiten schreiben, dass für gwöhnlich ca. 2-3 monate gebraucht hat?


Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
3. ...
oder habe ich da einen gedanken fehler

->Eigentlich kein Gedankenfehler

Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
4. kann/muss ich damit rechnen eine weitere abmahnung zu bekommen?
wie sind diesbezüglich die erfahrungen?

->kann man, muss aber nicht der Fall sein... bei einer erneuten Abmahnung einfach eine neue modUE abgeben.

würde mich eine "varaus" modUe für die infrage kommenden titel/interpreten vor den 450€ schützen?

... Ansonsten: Grundkurs lesen (die ersten 5 Kapitel) und die modUE
verwenden... auf keinen Fall das Original vom Abmahner unterschreiben

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Alt 18.02.2010, 00:16   # 8896
Kinderriegel
 
Benutzerbild von Kinderriegel
 
Registriert seit: 10.11.2009
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Zitat:
Zitat von pirita Beitrag anzeigen
Meine Frage:
wenn ich die modUE für N+L schicke kann die unterschrieben UE für Bindhart Fiedler... in Spiel kommen? Was soll ich tun?

Übrigens, der Anwahlt möchte von mir 600.- Euro haben für den Brief (kosten basiert in den 5001.- die die Sache kostet wenn ich die 450.- nicht bezahlt hätte), und die Rechschutz übernimmt den nicht...
k
Herzliches Beileid für die erste Abmahnung und die damit verbundenen Erfahrungen.

Ich würde an deiner Stelle jetzt eine modUE verfassen und abschicken und nicht noch mehr Geld für Anwälte ausgeben. Falls dann irgendwann mal vor Gericht die andere UE ins Spiel kommmen sollte, kannst du immer noch sagen, dass du einfach dem Rat deines Rechtsanwalts gefolgt bist - so sehe ich das zumindest ...

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.2.2010 um 23:18:06-----

Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von manstream Beitrag anzeigen
Könntest du probieren beim zitieren nur das wichtige anzuführen? Dann ist dein Beitrag etwas kürzer und man findet auch deine Fragen/Anmerkungen!
Eine Frage die ich rausgelesen habe: Ja bei den meisten ist bisher außer ein oder 2 Bettelbriefen nichts wieter passiert.

Was ist denn eigentlich los, dass auf einmal schon mitten in der Woche so viele neue Abgemahnte auftauchen?
__________________
Sorge dich nicht um morgen, denn der morgige Tag wird für das seine sorgen!
(Die Bibel)

Wegweiser Abmahnung - Grundkurs - Modifizierte Unterlassungserklärung - Wer mahnt was ab? - Spendenaktion -
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Alt 18.02.2010, 00:37   # 8897
300Hammer
 
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Beiträge: 24
hallo,
ich habe auch eine abmahnung bekomme am 12.02.10 von n+l
schreibe gerade meine modue- habe aber ein problem, da der anschluss auf zwei namen läuft
wie ist dann die richtige formulierung „hiermit verpflichte ich oder hiermit verpflichten wir“
bitte um eine info
vielen dank
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Alt 18.02.2010, 00:42   # 8898
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von 300Hammer Beitrag anzeigen
bitte um eine info
Bitte zuerst den Grundkurs lesen (blaue Schrift = Link zu weiteren Informationen -> einfach draufklicken):
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte
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Alt 18.02.2010, 00:49   # 8899
300Hammer
 
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 24
habe die schon x mal gelesen find leider nicht`s
oder bin ich schon gaga
danke
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Alt 18.02.2010, 00:52   # 8900
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von 300Hammer Beitrag anzeigen
habe die schon x mal gelesen find leider nicht`s
Wer wurde denn vom Abmahner abgemahnt (siehe Abmahnung)? Du oder Ihr? Entsprechend dann auch die mod.UE ausfüllen.
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