| | # 8708 |
| Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 11
| Kurze Frage: Habe jetzt das Wort Firma aus der ModUE rausgenommen und mit Gläubigern ersetzt wie in der UE von N+L. ... gegenüber den Gläubigern Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter c/o Nümann + Lang Rechtsanwälte, Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe, - nachfolgend Unterlassungsgläubigerin genannt.... Ist das so ok? |
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| | # 8709 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Wenn nicht, wird sich der Abmahner vermutlich wieder bei Dir melden - oder auch nicht. Alles was Du an der mod.UE änderst, geschieht auf eigenes Risiko. Individuelle Rechtsberatung ist nicht erlaubt.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 8711 | |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 59
| Zitat:
In meinem Fall habe ich trotz aller Vorteile nicht vor, die vorauseilende UE an die Fa. Purzel zu verschicken. Das hat auch einen ganz einfachen (zumindest für mich logischen) Grund: Es ist wohl so, dass aufgrund irgendwelcher Umstände (Unordnung in der Aktenführung.....???) weder bei der Fa. Purzel noch bei irgendeinem für sie tätigen Abmahnbüro meine Personalien aufliegen. Sonst hätte ich ja wohl schon entsprechende Post von denen bekommen. Wenn jetzt bei Purzels eine vorauseilende UE mit meinem Namen einflattert, dann wird die wohl entsprechend weitergeleitet und dann erhalte ich vermutlich auf jeden Fall Abmahnpost. Und das will ich nicht wirklich herausfordern. Denn auch bei pro-man1st ist seit der Einstellung des Strafverfahrens im Jahr 2008 keine Anwaltspost gekommen. Ich denk mal, dass es in meinem Fall der sinnvollere Weg ist. Hoff ich zumindest. Hab ja sonst keinerlei Erfahrung mit dem Thematik, außer dem Mitlesen hier im Forum. | |
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| | # 8712 |
| Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 103
| Na das wärs doch wenn das klappen würde! Können Filesharer mit dem Dienst MooZar bald Amnestie erlangen? Gugst du hier ! Können Filesharer mit dem Dienst MooZar bald Amnestie erlangen? |
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| | # 8715 | |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Zitat:
Die Verjährung von Forderungen aus Abmahnungen beginnt am Ende des Jahres in dem der Abmahner Kenntnis vom vermeintlichen Verletzer erlangte (§ 199 BGB) und beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Gerade bei Abmahnungen die um den Jahreswechsel erfolgen, ist eine genaue Einschätzung nur über Akteneinsicht möglich. Kenntnis vom vermeintlichen Verletzer hat der Abmahner daher weder schon zum Zeitpunkt des Log (da hat er nur eine IP und eine zugehörige Uhrzeit), noch erst, wenn die Abmahnung gedruckt wird. Der Zeitpunkt liegt irgendwann dazwischen. Nicht unbeachtet sollten auch Maßnahmen bleiben, die zu einer Hemmung von Verjährungsfristen führen. So hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Mahnbescheid mit der Zustellung die Verjährung. Folgeschreiben vom Abmahner und/oder Inkassounternehmen haben diese hemmende Wirkung nicht, sofern man nicht mit dem Gläubiger in Verhandlungen bzgl. der Forderungen tritt (§ 203 BGB). Auf Seite 1 dieses Forums zu finden! | |
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| | # 8716 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Wenn nichts dazwischen kommt . | |
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