Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 13.02.2010, 01:45   # 8401
Mahnopfer
 
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Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von TheMAsterOfDesaster Beitrag anzeigen
Sie haben immerhin stichhaltige Beweise vorzuweisen, die arbeiten ja mit einer Firma zusammen, welche testdownloads macht und die leute die anbieten herausschlüsselt... ansonsten könnten sie ja beim ISP keine Daten anfordern!! Jetz liegt es theoretisch an mir das Gegenteil zu beweisen, was schwer bis unmöglich ist!
Es wird behauptet stichhaltige Beweise zu haben. Vor Gericht ist es zunächst ein "Anscheinsbeweis".

Niemand hier behauptet, dass es einfach ist, aber keiner hier, der Ahnung hat, sagt dass es unmöglich ist.
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Alt 13.02.2010, 01:45   # 8402
TheMAsterOfDesaster
 
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 14
ja tatsache hab ich auch gerade gesehen... wo finde ich eine aktuelles Muster einer emUE??? decke ich damit auch gleich den 2 Titel in dem Chart-Container ab + zukünftiges?


änderung: ja klar hab ich schiss!! hatte bis heute keine erfahrung damit
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Alt 13.02.2010, 01:46   # 8403
Kersare
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Zitat:
Zitat von jasicher23 Beitrag anzeigen
Laut Recherche und so steht es auch in der Abmahnung vertritt NuL Cascada. In dem Dateiarchiv "German Top 100 Singlecharts" befinden sich 2 Titel von Cascada, deshalb kann eine erneute Abmahnung kommen.
Es wäre deshalb besser, eine emUE einzureichen.
Von einer emUE wird hier im Allgemeinen abgeraten. Gerade bei Containersachen (mMn) nicht empfehlenswert. Und ja, wenn der zweite Song auch auf der Abmahnliste steht, kannst Du eine Weitere Abmahnung bekommen.
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Alt 13.02.2010, 01:52   # 8404
BlödBeutel
 
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Beiträge: 37
Gibts denn eine Pf´licht die Verkehrsdaten 7 Tage aufzubewahren? Ich meine mich an meinen damaligen Anbieter Versatel zu erinnern. Die haben einen wichtigen Prozess geführt und gewonnen, sodass sie nicht dazu verdonnert werden konnten, ihre Daten länger als 24 Stunden aufzubewahren.

ist ne Weile her, aber vielleicht betreibts die Versatel immer noch so?
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Alt 13.02.2010, 01:52   # 8405
TheMAsterOfDesaster
 
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 14
auf welcher/wessen abmahnliste?

also in meinem Fall doch mUE + Tee trinken?
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Alt 13.02.2010, 01:56   # 8406
Kersare
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Leute, seid doch bitte mal so lieb und belest Euch erst einmal ein wenig, bevor Ihr solche Posts verfasst, bitte, bitte!!!

Gruß
montezuma##


Sie hören einfach nicht
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Alt 13.02.2010, 01:57   # 8407
Bambi
 
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Beiträge: 40
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Manche hier würden sagen, es sei wieder Troll-Time. Komisch, immer am Wochenende. Langsam werden mir Deine Posts suspekt.

Gruß
montezuma##
Ich gehöre zu "manche" (Leute). Sicher zu 99,999%, bei der vierten Stelle hinterm Komma bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich auf- oder abrunden soll.

Also 100% oder 99,998%
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Alt 13.02.2010, 01:57   # 8408
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von BlödBeutel Beitrag anzeigen
Gibts denn eine Pf´licht die Verkehrsdaten 7 Tage aufzubewahren? ....
@BlödBeutel,

gerade gestern erst habe ich gelesen, dass es einen Anbieter geben soll, der nicht speichert. War aber ein kleiner Anbieter und auch der sollte gerichtlich dazu verdonnert werden.

Und im hohen Norden (Hamburg) gibt es sogar den seltsamen Brauch, dass die Verbindungsdaten auf Zuruf der Abmahnanwälte vorläufig gespeichert werden. Und das soll sogar rechtmäßig sein.

Gruß
montezuma##
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Alt 13.02.2010, 02:00   # 8409
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von TheMAsterOfDesaster Beitrag anzeigen
auf welcher/wessen abmahnliste?

also in meinem Fall doch mUE + Tee trinken?
1. Abmahnliste

2. JA
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Alt 13.02.2010, 02:01   # 8410
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von TheMAsterOfDesaster Beitrag anzeigen
auf welcher/wessen abmahnliste?

also in meinem Fall doch mUE + Tee trinken?
Leute, ich muss schon wieder meckern!

Gibt es denn kein Mindestmaß an Eigeninitiative mehr???

Schau bitte in meiner Signatur unter Abmahn-Datenbank nach, da findest Du alles, um glücklich zu werden.

Gruß
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Alt 13.02.2010, 02:03   # 8411
Mahnopfer
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Sie hören einfach nicht
Irgendwer hat mir vor Monaten schon gesagt, dass diese Appelle nicht wirklich Sinn machen - und hatte Recht
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Alt 13.02.2010, 02:06   # 8412
jasicher23
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Von einer emUE wird hier im Allgemeinen abgeraten. Gerade bei Containersachen (mMn) nicht empfehlenswert. Und ja, wenn der zweite Song auch auf der Abmahnliste steht, kannst Du eine Weitere Abmahnung bekommen.
Danke für die Korrektur!
Ich denke, dass NuL auf folgendes spekuliert:
Da es meistens Leute getroffen hat, die das Dateiarchiv "German Top100) heruntergeladen haben und sich darin 2 Titel befinden, erwähnen sie bei der ersten Abmahnung nur einen Titel. Viele Leute bezahlen dann die 450,- und unterschreiben die mitgesendete UE um später wegen eines Vertragsbruches 5100,- geltend machen zu können, bei dem es um den 2. Titel geht. Und ja, der 2. Titel wird ebenfalls abgemahnt.
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Alt 13.02.2010, 02:15   # 8413
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von jasicher23 Beitrag anzeigen
Danke für die Korrektur!
Ich denke, dass NuL auf folgendes spekuliert:
Da es meistens Leute getroffen hat, die das Dateiarchiv "German Top100) heruntergeladen haben und sich darin 2 Titel befinden, erwähnen sie bei der ersten Abmahnung nur einen Titel. Viele Leute bezahlen dann die 450,- und unterschreiben die mitgesendete UE um später wegen eines Vertragsbruches 5100,- geltend machen zu können, bei dem es um den 2. Titel geht. Und ja, der 2. Titel wird ebenfalls abgemahnt.
@jasicher23,

Vertragsbruch begehst Du erst dann, wenn Sie Dir zum 2. Mal den gleichen Titel (nach Abgabe der UE) vorwerfen können. Deshalb ist es auch so unheimlich wichtig, beim Ausfüllen der modUE alles korrekt zu machen und nicht nur den Künstler zu erwähnen. Damit würde sich das automatisch auf alle Werke (Vergangenheit und Zukunft) des Küstlers ausweiten!

Gruß
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Alt 13.02.2010, 02:17   # 8414
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von jasicher23 Beitrag anzeigen
...
Alle blauen Zeichenfolgen sind Links zum Anklicken und lesen. So auch der Grundkurs...

Abgesehen davon: Einen Vertragsbruch gibt es nur, wenn NACH Abgabe einer mod.UE ein entsprechender Verstoss geloggt werden konnte.
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Alt 13.02.2010, 02:19   # 8415
BlödBeutel
 
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Bisher sind sie wohl nur auf Filesharer fixiert. Man liest immer nur "haben Sie zum Download angeboten...".
Runterladen ist auch gesetzlich verboten, aber solche Abmahnungen gabs bisher noch nicht oder? Also ich meine Leute die über Rapidshare&Co runterladen...
Davon abgesehen, dass Rapidshare mit allen Mitteln zu verhindern versucht Daten preiszugeben, weil sie ja bis jetzt (angeblich) nichts speichern und sich auch gegen eine Speicherung der Daten wehren.

Filehoster löschen höchstens den Upload und ermahnen den Uploader.
Die Anwälte scheinen es auch dort nur auf die Uploader abgesehen zu haben? Die wollten Rapidshare per gericht ja auch zur Datenherausgabe zwingen, aber sind in der ersten Instanz gescheitert.

In allen Urteilen, die man im Netz findet, wurden die Leute nur erwischt, weil sie bei Bittorrent, Emule & Co hochgeladen haben, released haben oder Sachen verkauft haben.

Reine Downloader wurden in Deutschland meines Wissens nach noch nicht verurteilt oder habe ich falsch recherchiert?
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Alt 13.02.2010, 02:27   # 8416
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
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Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von BlödBeutel Beitrag anzeigen
Bisher sind sie wohl nur auf Filesharer fixiert. Man liest immer nur "haben Sie zum Download angeboten...".
Runterladen ist auch gesetzlich verboten, aber solche Abmahnungen gabs bisher noch nicht oder? Also ich meine Leute die über Rapidshare&Co runterladen...
davon abgesehen, dass Rapidshare mit allen Mitteln zu verhindern versucht Daten preiszugeben, weil sie ja bis jetzt (angeblich) nichts speichern.
.....
@BlödBeutel,

auch Rapidshare geht es immer öfter an den Kragen, guckst Du hier!! (Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare)

Diesmal ging es um Bücher, beim letzten Mal um Filme von Constantin. Sicher nur eine Frage der Zeit, bis auch Musik dran ist.

Gruß
montezuma##
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Alt 13.02.2010, 02:32   # 8417
jasicher23
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@jasicher23,

Vertragsbruch begehst Du erst dann, wenn Sie Dir zum 2. Mal den gleichen Titel (nach Abgabe der UE) vorwerfen können. Deshalb ist es auch so unheimlich wichtig, beim Ausfüllen der modUE alles korrekt zu machen und nicht nur den Künstler zu erwähnen. Damit würde sich das automatisch auf alle Werke (Vergangenheit und Zukunft) des Küstlers ausweiten!

Gruß
montezuma##
@ Montezuma

Stimmt, du hast Recht! Im Grunde genommen reicht es daher aus, bei der mUE exakt den Titel und Künstler zu erwähnen, der in der Abmahnung erwähnt worden ist, obwohl es ein Archiv (Top100) war.

Ach ja, ich habe mind die ersten 15 Seiten, auch deine Seiten, durchgelesen. Sicherlich kannst du dir vorstellen, dass man hier und da mal etwas überliest und schließlich liegen meine Nerven gerade blank.
Die Beiträge von princess habe ich auch gelesen, trotzdem wurde ich nicht schlau, ob der Anschlussinhaber eine andere Person nenn kann, die für die Urheb.verl. verantwortlich war?
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Alt 13.02.2010, 02:32   # 8418
BlödBeutel
 
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Die Nachricht kenne ich, aber da gehts nicht um die Herausgabe derer, die die Dateien jetzt auf ihrem Computer haben.
Aber je mehr sich bei Filehostern tummeln, umso mehr Geschütze werden die Anwälte gegen diesen Wall auffahren.
Rein juristisch ist der reine Download wohl nicht "ganz so schlimm", daher wird sich bisher wohl nur auf den Vorwurf des Uploads (also zur Verfügung stellen) berufen.
An die Downloader kommen sie bei den Filehostern zur Zeit auch noch gar nicht, da deren Server keine IP-Adressen loggen.
Aber die Lücke wird eines Tages sicher auch noch gestopft...
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Alt 13.02.2010, 02:40   # 8419
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von jasicher23 Beitrag anzeigen
....trotzdem wurde ich nicht schlau, ob der Anschlussinhaber eine andere Person nenn kann, die für die Urheb.verl. verantwortlich war?
@jasicher23,

klar kann der tatsächliche Urheberrechtsverletzer genannt werden, aber es bringt keine Sinn. Dann wird der Verletzer neu abgemahnt und Du bleibst weiterhin in Form der Störerhaftung bei denen am Haken.

Also lieber die Finger weg von solchen Ideen.

Gruß
montezuma##
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Alt 13.02.2010, 02:42   # 8420
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von BlödBeutel Beitrag anzeigen
...
In der Regel erwischt es unschuldige Anschlussinhaber.
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