Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 10.02.2010, 10:53   # 8281
Kersare
Gastposter
 
Die Aktenzeichen eines wegen angeblich illegalen Filesharings abmahnenden Kollegen verleiten zu Zahlenspielen:

Zitat: Vielleicht sollte ich doch die Seite wechseln.

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 10:09:43-----

Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
@Kinderriegel

Guter Aspekt.....

Interessant ist aber bei der ganzen Sache, in wie weit Straf.- und Zivilrecht bei ein und dem selben Thema auseinanderdrifften. Und noch etwas ist aufgefallen, Zitat: Statt knapp 4000 Songs konnten die Forensiker nur vier Musikstücke feststellen.

Frage: wäre das auch bei einem Ziviprozess rausgekommen ?
Denn soweit ich mitbekommen durfte, beschäftigen sich die Herren und Damen in ihren schwarzen Roben im Zivi. nicht sonderlich mit der Größenordnug der Dateien ob die überhaupt zutreffend sind.
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 12:05   # 8282
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wenn ich den RA Küpperbusch nun richig verstanden hab, geht es ihm "hier"
("Und noch ein Wort zum Thema Geltendmachung der Anteile der Teilurheber oder Miturheber durch einen anderen Urheber. Dies wäre aus meiner Sicht eine Übertragung zur treuhänderischen Wahrnehmung der Verwertungsrechte....")
nicht mehr um das grundsätzliche Bestreiten einer Aktivlegitimation des Mit- oder Teilurhebers, sondern vielmehr die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes ...?!
(womit ich wieder bei einem meiner "Lieblingsthemen" wäre Schaden....)

Mal ehrlich: 500,00 Euro für einen von 4 - 13 "Beteiligten" für den download eines songs quasi als "music-on-demand", wenn man jetzt mal die legale GEMA-Lizenzierungs-Möglichkeit als Grundlage nimmt, ist ja wohl an Dreistigkeit nicht mehr zu toppen!

Zur Veranschaulichung verlinke ich hier gerne nochmal die Vergütungssätze der GEMA (die mMn auch dem Gericht zwecks "Schätzung der Lizenzanalogie" vorgelegt werden dürften):
Zitat:
Die Vergütung beträgt 15 % des Endverkaufspreises
Nehmen wir der Einfachheit halber mal den Preis von 1,00 Euro pro song, wären das 15 cent.
Von diesem Betrag erhält ein Mr. Vogt (als einer von 16?? Beteiligten) nach Abzug des GEMA-Anteils dann nur noch seinen Anteil aus einem Verteilungsschlüssel..... was da noch übrig bleibt... ich weiß nicht, ob sich da irgendeiner, geschweige denn ein Richter, die Mühe macht, zu rechnen

Wenn man jetzt noch bedenkt, dass bei einem einmaligen download (und automatischen Bereitstellen) über eine Tauschbörse die Gefahr einer Wiederholung quasi gegen NULL tendiert und eine "Verteilung" des gesamten Werkes wohl kaum an einen einzigen weiteren Nutzer stattgefunden hat (die Techniker mögen mich berichtigen!), frage ich mich immer noch, ob eine Verfolgung von Rechtsverletzungen in den hier vorliegenden Einzelfällen nicht eher als Schikane denn als berechtigte zivilrechtliche Verfolgung anzusehen wäre....

Auf die Würdigung dieses Gesamtbildes durch einen Richter wäre ich jedenfalls mal neugierig .

Gruß, orchid.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 12:32   # 8283
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von pacaya Beitrag anzeigen
...Man hat, bis auf wenige Ausnahmen, ein Recht auf diese Auskunft und ob das berechtigt ist oder nicht lass ich mir nicht von einem Abmahnanwalt sagen. In diesem Fällen sollte man sich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden und die Sache klären lassen...
Vollkommen richtig so:

"...muss aber der abmahnende Anwalt/Rechteinhaber - auf Antrag des Abgemahnten – darüber Auskunft erteilen. Natürlich könnte man jetzt der modifizierten Unterlassungserklärung auch einen Antrag zur Beauskunftung der gespeicherten Daten nach § 33 des BDSG beilegen. Erzielter Nebeneffekt: die abmahnenden Kanzleien müssten neben ihren großen Aufwendungen - Mehrarbeit - in Kauf nehmen..."


Quelle: Initiative Abmahnwahn Dreipage

Viele haben wohl bisher nicht den tatsächlichen Zweck dieser Anfrage verstanden.

Wenn man mir Arbeit macht, indem man mir eine Abmahnung schickt, werde ich jede legale Gelegenheit nutzen, der Gegenseite ebenfalls Arbeit zu bereiten.

Nur weil die Abmahner meine berechtigte Anfrage unverschämt ignorieren, sollte ich nicht darauf verzichten.

  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 12:33   # 8284
Pietro
 
Registriert seit: 10.02.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 10
Hallo Leute,

schon lange lese ich hier mit und bin einigen Leuten hier sehr dankbar für die tolle Arbeit und der etlichen hilfreichen Beiträge hier im Forum.

Nun wollte ich mal was beitragen.

Vor etwa 3 oder 4 Jahren (ich müsste nachschauen) hatte auch ich Post von der Anwaltskanzlei Waldorf. Ich hatte ein Video Stabilisator „Makro 2000“, welches zum Kopieren von VHS Cassetten ohne Verluste zu gebrauchen war, damals ahnungslos bei einem Auktionshaus verkaufen wollen. Dieses Gerät hatte ich vor weit über 20 Jahren regulär und legal für glaube 39, Euro bei Quelle bestellt. Nebeneffekt diesen Gerätes, es konnte Makroverschlüsselten Kopierschutz übergehen/entschlüsseln.

Das Auktionshaus schrieb mich an wegen Verletzung des Urheberrechtes und nahm den Artikel aus dem Programm. Ich konnte das damals nicht verstehen und bat um eine Erklärung, worauf ich direkt zu der Anwaltskanzlei Waldorf München weitergeleitet wurde. Statt einer Antwort kam 3 Tage später ein dicken Packen wegen Verletzung des Urheberrechtes und ich solle um die 15.000,- Euro Zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken. Damals hatte ich das so verstanden, dass die Angelegenheit nach Unterzeichnung und Rücksendung der UE erledigt sei, daher habe ich sie direkt unterzeichnet und abgeschickt, um die kurze Frist einzuhalten.

Zu dieser Zeit war im Netz noch nicht soviel zu lesen und ich hatte tierische Angst, doch nach ein paar Tagen kam wieder ein Packen und ich sollte irgendwas um die 6.000,- Euro zahlen. (Genaue Daten und Zahlen müsste ich nachschauen, habe ich irgendwie verdrängt)
Jedenfalls suchte ich nach anwaltlicher Hilfe. Dabei durfte ich noch feststellen, dass meine Rechtschutz „Urheberrechtsverletzung“ nicht abdeckt. Da ich aber schwerbehindert bin und im Rollstuhl sitze, habe ich nur eine kleine Rente, die mit dem Hartz4-Satz gleichzustellen ist, so konnte ich mir beim hiesigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen, der meine Anwaltskosten zum Glück abdeckte. Leider fand ich keinen Anwalt, der sich direkt mit dem Internet oder dem Urheberschutzgesetz auskannte und nahm den Anwalt, der am wenigsten Treppen am Eingang hatte – wegen dem Rollstuhl.
Nach all dem Pech und den Dummheiten, die mir widerfuhren konnte mein Anwalt doch den Streitwert auf 70,- Euro herunterschrauben, sodass ich sozusagen mit einem blauen Auge davon kam.

Aber ich muss dazu sagen, dass ich 3 Kinder habe und trotz ständiger Ermahnung nicht ausschließen kann, dass mir irgendwann, ein erneuter Verstoß gegen das USG ins Haus flattert. Wie ich mich zu verhalten habe und was zu tun ist, habe ich glücklicherweise hier erfahren, daher möchte ich mich noch einmal bei Euch hier ganz herzlich bedanken, ist ein klasse Forum.

Gruß Pietro

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 12:13:55-----

Hallo Leute
,
der Vollständigkeitshalber möchte ich Euch noch sagen, dass es meinen besten Freund auch mit „Autodata“ erwischt hat. Es soll im September letzten Jahres passiert sein. Jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft sich gemeldet, er soll sich dazu äußern. Das seltsame dabei ist, er ist querschnittgelähmt und hatte zusätzlich einen Schlaganfall, ist also auch noch halbseitig gelähmt – was also sollte er mit einem Werksatthandbuch. Er kann sich auch gar nicht erinnern. Das WLan ist zwar immer an, aber WPA2 verschlüsselt. Es geht da nur um ein CD2. Was ist mit CD 1 oder 3, 4, und 5 usw...

... kann da für jede CD (keine Ahnung wie viel da zu diesem Programm gehören) eine separate Abmahnung kommen? Er hat sich einen Anwalt genommen und wird wohl zahlen.

Gruß Pietro
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 13:32   # 8285
pacaya
 
Registriert seit: 24.01.2010
Beiträge: 4
Die Adressen des Datenschutzbeauftragten für das Bundesland in dem der abmahnene Anwalt ansässig ist, findet man zum Beispiel hier
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 14:05   # 8286
Nice try
 
Benutzerbild von Nice try
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 465
Zitat:
Zitat von Nice try Beitrag anzeigen
Sie loggen dich mehrere Monate. Und, schon weiche Knie....
Damit waren natürlich die Loggerbuden gemeint.
Die fordern dann so zeitnah die Auskunft über den Anschlussinhaber, das es egal ist wie lange die Telekom speichert.
Sie bekommen Dich immer...
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 18:24   # 8287
BeKlagter
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 4
So, es gibt bei mir Neuigkeiten.
Mein Anwaltsbuero hat sich gemeldet und gesagt, dass N+L einen Vergleich anbieten. Ca. 450 Euro, also die Summe, die Anfangs gefodert wurde, dann koennte die Klage fallen gelassen werden.

Jetzt gibt es zwei Moeglichkeiten:
1. Ich nehme den Vergleich an.
Dann ist die Sache fuer mich gegessen, der Spass hat mich rund 1000 Euro gekostet und ich habe meine Ruhe.
Wenn die anderen Angeklagten ebenfalls den Vergleich angeboten bekomme und annehmen, kommt es zu keinem Urteil und alles geht weiter wie bisher.
Die anderen Abgemahnten koennen sich dann darauf gefasst machen, dass sie bald dran sind (mein Meinung).

2. Ich nehme den Vergleich nicht an
N+L scheinen kalte Fuesse zu kriegen, wie wuerden sie sonst dazu kommen, einne Vergleich anzubieten. Wieso 450 Euro nehmen, wenn man 2500 Euro kriegen kann? Das machen sie sicher nicht aus Menschenfreundlichkeit ...
Ich haette auch kein Problem damit, stellvertretend fuer alle Anderen das durchzuziehen, mit allen Konsequenzen.

ABER: Bei der Spendenaktion kommt nichts zusammen (wie ich mir schon gedacht habe). Meine 250 Euro Spende kann ich also getrost als Lehrgeld verbuchen ... mit dem Vergleich komme ich dann auf ca. 1250 Euro Verlust.

Mein Fazit:
Wenn durch die Spendensammlung nicht schnell ordentlich Geld zusammenkommt, bleibt mir nur der Vergleich, um das finanzielle Risiko im Rahmen zu halten.
Kommt es dann durch diese Vergleichsangebote zu ueberhaupt keinem Verfahren, ist alles wie bisher und die Abmahnerei geht weiter.
-> Schlecht fuer JEDEN!!!

Werde ausserdem nochmal mit dem Anwaltsbuero Ruecksprache halten, wie die Chancen stehen, wenn die Klage durchgezogen wird.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 19:01   # 8288
Andreas27
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 14
Ich muss dazu sagen , dass ich von der Spendenbereitschaft irgendwie enttäuscht bin .Es muss doch nicht jeder gleich 250 € spenden , aber etwas
mehr als die ca.550 € sollten insgesamt schon drin sein !!! Ok , es war der ist stand zum 03.02 , und ich hoffe , es wird besser !!!!
Vor allem , es lesen hier so viele mit , holen sich Ratschläge , aber mal wenigstens 20€ ist bei vielen , den meisten , nicht drin !!!
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 19:58   # 8289
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von BeKlagter Beitrag anzeigen
So, es gibt bei mir Neuigkeiten.
Mein Anwaltsbuero hat sich gemeldet und gesagt, dass N+L einen Vergleich anbieten. Ca. 450 Euro, also die Summe, die Anfangs gefodert wurde, dann koennte die Klage fallen gelassen werden.
Wie bitte?

Du meinst das die erschreckend-schreckliche 100%-Beweissichere Klagewelle der Kanzlei Nümann + Lang darin endet, dass "Sekunden" nach Eingang der Klageerwiederungen (falls die überhaupt schon eintrafen) sich die Kanzlei Nümann + Lang aus sieben Kostenklagen mit einem "Frankfurter Vergleichsangebot" aus der Angelegenheit entfernen will?

:basketba:
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 20:13   # 8290
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Wie bitte?
Du meinst das die erschreckend-schreckliche 100%-Beweissichere Klagewelle der Kanzlei Nümann + Lang darin endet, dass "Sekunden" nach Eingang der Klageerwiederungen (falls die überhaupt schon eintrafen) sich die Kanzlei Nümann + Lang aus sieben Kostenklagen mit einem "Frankfurter Vergleichsangebot" aus der Angelegenheit entfernen will?
Na das ist doch mal ein doller Ausgang, der Prozess findet nicht statt, der Beklagte sagt mit seinen Vergleich ich war es, und zahlt auch noch die geforderten 450 Euro.
Das ist ja ein Ding !
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 20:13   # 8291
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Absatz

Zitat:
Zitat von BeKlagter Beitrag anzeigen
ABER: Bei der Spendenaktion kommt nichts zusammen (wie ich mir schon gedacht habe). Meine 250 Euro Spende kann ich also getrost als Lehrgeld verbuchen ... mit dem Vergleich komme ich dann auf ca. 1250 Euro Verlust.

Mein Fazit:
Wenn durch die Spendensammlung nicht schnell ordentlich Geld zusammenkommt, bleibt mir nur der Vergleich, um das finanzielle Risiko im Rahmen zu halten.
Kommt es dann durch diese Vergleichsangebote zu ueberhaupt keinem Verfahren, ist alles wie bisher und die Abmahnerei geht weiter.
-> Schlecht fuer JEDEN!!!
1. Es existiert keine "250€"-Spende. Wem hast Du 250€ überwiesen (PN)

2. Bei einem 450€-Vergleich kommst Du nicht auf 1250€ "Verlust. Man nimmt hier wohl eine Kostenteilung 50/50 - jeder das seine vor. Damit wären 32,50€ Gerichtsgebühren + 136,50€ Verfahrensgebühr (Justlaw) + 105,00€ Vergleichsgebühr (Justlaw) + 20,00 Pauschlae (Justlaw) + 49,68€ UST (Justlaw) + 450€ Vergleichsbetrag zu bezahlen = 793,18€

(nach RVG berechnet - Sondervereinbarungen und außergerichtliche Anrechungen interessieren mich nicht und dürfen nicht öffentlich gemacht werden.)

3. Spendenaktion? Dann vereinbare doch eine Ratenzahlung und warte mit dem "Antrag auf eine Spende" mal die nächsten zwei Monatsberichte ab.

"Es ist somit absolut notwendig einen Auszahlungsstopp bis zum Erreichen
- einer Abdeckungssumme in Höhe von mindestens zwei Verfahren
- der zeitlichen Grenze 31.03.2010
einzuführen. Natürlich sind auch Abdeckungen vor diesem Termin bei Bedarf möglich.
"

"Bedarf" ist vielleicht alleinerziehende Mutter mit krankem Kind und weiteren Kindern auf Hartz-IV.

4. Ein Verfahren wird sicher nicht verglichen.

5. Die eigenen Verfahrensentscheidungen können nicht von Leistungen Dritter abhängig gemacht werden. Wenn Du eh keine Chance hattest, dann solltest Du Dir eh die Erparniss von wohl über 700€ zum Klageeintrittsdatum schlicht dankbar mitnehmen und nicht in Foren rumjammern.

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 19:25:40-----

Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Na das ist doch mal ein doller Ausgang, der Prozess findet nicht statt, der Beklagte sagt mit seinen Vergleich ich war es, und zahlt auch noch die geforderten 450 Euro. Das ist ja ein Ding!
Also von einem erfahrenen Forenmitglied erwarte ich ein wenig mehr als dieses Gelabere.

Mit einem Vergleich sagt niemand "ich war es".

Andersrum: "alleinerziehende Mutter mit krankem Kind und weiteren Kindern auf Hartz-IV." Du glaubst doch nicht im Ernst das Märchen von den proffesionialisierungssüchtigen Idioten, die einen deartigen Fall auf Teufel komm raus in einen Insolvenzrisiko jagen? Und dann noch in Köln? Dem Land der Elternstörerhaftung nach § Immerschuld! Für solche Fälle jeweils 300€ bis 700€ zum richterlichen Vergleich in/vor der mündlichen Verhandlung gespart.

Und allein der Vorgang selbst ist nie dagewesen. Die Herren Nümann + Lang haben über 200 Seiten Material angesehen und gesagt: "Hiiiiilfeeee!"

Meine persönliche Meinung und Erwartung aber ist das nicht alle vergleichen wollen und daher ist die bereits jetzt fest stellbare "Wirkung" aller Schriftsätze und Aktionen eine höchst erfreuliche Angelegenheit die mich außerordentlich beglückt.

Zudem: "Grundsätzlich ist jeder Beklagter in einem Filesharing-Verfahren anspruchsberechtigt. Für jeden Beklagten gilt jedoch das Prinzip der „Prozeßöknomie“. Filesharer, die zB den Tatvorwurf bereits schriftlich oder telefonisch gegenüber der Kanzlei einräumten sind nicht geeignet überhaupt ein Verfahren am Gerichtsstandort Köln (uA) zu bestreiten. Es kann nicht Zweck der Unternehmung sein sinnlose und erfolglose Verfahren zu unterstützen."

Oder auf Deutsch: Wer denkt er könne auf Kosten anderer nach Ungewinnbartown einen lustigen Ausflug machen ist falsch gewickelt.

Noch deutlicher: "Das Urteil. Ein Urteil hat nur derjenige zu „wünschen“, der gleichzeitig eine Berufungsverhandlung anstrebt, oder diese im Erfolgsfalle auch tatsächlich durchstehen kann. Da man am zB Landgericht Köln noch weniger Erfolg zu erwarten hat wäre ein Gang vor das OLG mit einem entsprechend als aussichtsreich bewerteten Fall denkbar. Dies dürfte nur einen Einzelfall von Hundert betreffen. Hier gilt es das Spendenaufkommen entsprechend sorgsam einzusetzen. Es kann nicht Sinn der Angelegenenheit sein eine Massenvergleicherei zu unterstützen. Andererseits werden Einzelfälle auftreten in denen der soziale Hintergrund einen Urteilswunsch verbietet."

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 19:29:44-----

Zitat:
Zitat von Andreas27 Beitrag anzeigen
Ich muss dazu sagen , dass ich von der Spendenbereitschaft irgendwie enttäuscht bin .Es muss doch nicht jeder gleich 250 € spenden , aber etwas
mehr als die ca.550 € sollten insgesamt schon drin sein !!! Ok , es war der ist stand zum 03.02 , und ich hoffe , es wird besser !!!!
Vor allem , es lesen hier so viele mit , holen sich Ratschläge , aber mal wenigstens 20€ ist bei vielen , den meisten , nicht drin !!!
So wie ich das sehe haben wir jetzt die Tausender-Marke sicher geknackt. In nicht mal 4 Wochen.

Ich würde aber angesichts der dramatischen Entwicklungen durchaus auch empfehlen ab nächste Woche nochmal richtig Gas zu geben, was zT aber schon zur Vorbereitung ansteht und gerade die Entwicklungen berücksichtigen wird.

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 19:45:30-----

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
So wie ich das sehe haben wir jetzt die Tausender-Marke sicher geknackt. In nicht mal 4 Wochen.
Korrektur: 1500€+x

PS: Die Kanzlei N+L hat diesen Betrag über Abmahnungen in 1,5 Stunden "gesammelt", wofür "wir" 4 Wochen brauchen. Das ist schon etwas seltsam. Vielleicht sollten wir Spendenabmahnungen verschicken. Sowas zahlen die Leute.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 20:49   # 8292
dorfteich
 
Benutzerbild von dorfteich
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: hier
Beiträge: 278
Tachschön ...

Also, wenn NL wirklich so schnell einen Vergleich anstrebt, wo doch alles 100% Beweissicher dokumentiert ist, kommt mir das schon sehr merkwürden vor.

Wenn NL nicht so gierig gewesen wäre, UND es erstmal bei einer Abmahnung belassen hätte (1 Jahr), dann hätte ich selber bestimmt so 300,- gezahlt, und hätte Ruhe, obwohl ich gute Gegenbeweise habe, dass unser Einer es nicht gewesen sein kann!

Nun bin ich jedenfalls gespannt, was mit den bekannten Fällen passiert und wie hoch der Vergleich-Anteil ist.

so long
__________________
------------------------------------------------------
Dieses eBuch für die Erstinformation ist wichtig => Link
Spenden nicht vergessen => Abmahnwahn und Spendenaktion-Netzwelt

Nur wer vorbereitet ist, bekommt erst gar keine Krise!
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 23:18   # 8293
schnorkelbock
 
Benutzerbild von schnorkelbock
 
Registriert seit: 30.03.2009
Ort: überall und nirgends
Beiträge: 264
Kommts Prinzesschen mit dem Besen,
ist der Spuk hier mal gewesen !

EDIT BY PRINCESS
Waren ja wieder extrem viele HarzIV-Wollmaukel unter den Betten...

Solltest mal Dichter werden ...

  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 23:27   # 8294
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
......

Viele haben wohl bisher nicht den tatsächlichen Zweck dieser Anfrage verstanden.

Wenn man mir Arbeit macht, indem man mir eine Abmahnung schickt, werde ich jede legale Gelegenheit nutzen, der Gegenseite ebenfalls Arbeit zu bereiten.

Nur weil die Abmahner meine berechtigte Anfrage unverschämt ignorieren, sollte ich nicht darauf verzichten.
@Alter Esel,

Dein Enthusiasmus in allen Ehren. Aber glaubst Du wirklich, dass Du den Abmahnschergen damit Arbeit machst, oder ist es eher zur Beruhigung Deines Gewissens?

Die Antwortschreiben der Abmahner sind doch auch nur wieder standartisierte Textbausteine, das macht die Sekretärin zwischen ihrem zweiten Kaffee mit Croissant :malessen: und der Gegenzeichnung der Einschreiben-Rückscheine , kurz bevor sie unserem Peter den Rücken kraulen muss.

Wäre froh, wenn es anders wäre. Allein mir fehlt der Glaube!

Gruß
montezuma##

P.S. Habe mir jetzt gefühlte 10 Seiten Hartz4-Diskussionen durchlesen müssen Behaltet doch Eure Meinungen für Euch, Ihr werdet den jeweiligen "Gegenpart" doch nicht überzeugen und lasst uns lieber wieder zum Thema zurückkommen. DANKE!!!
__________________
Meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Grundkurs für Neuabgemahnte
modUE
Abmahn-Datenbank
Spendenaktion / Kriegskasse
Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 23:39   # 8295
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Die Antwortschreiben der Abmahner sind doch auch nur wieder standartisierte Textbausteine, das macht die Sekretärin zwischen ihrem zweiten Kaffee mit Croissant....
Auf den 1. Blick vielleicht, aber generell sehe ich das etwas anders.

1. Bei der Masse der Abmahnungen, die NüLa verschicken, wäre der Mehraufwand schon etwas bedeutender, wenn die Abgemahnten generell diese Anfrage der modUE beilegen würden.
2. Der Abmahner bestätigt idR, dass keine weiteren Daten vorliegen und auch nicht an Dritte weitergegeben wurden!
Das kann in späteren Angelegenheiten evtl. mal hilfreich sein.... jedenfalls nicht schädlich.
3. Werden keine Angaben gemacht, könnten die entspr. Beschwerden bei den Landesdatenschutzbeauftragten auch auf das "Massen-Abmahn-System" aufmerksam machen, was ich immer unterstützenswert finde.

Deshalb finde ich es wichtig, allen Abgemahnten grundsätzlich zu dieser Anfrage zu raten (ebenso wie Anforderung des Auskunftsbeschlusses nach § 101 UrhG, sofern dieser der Abmahnung nicht beiliegt).
Der Aufwand ist ja eher gering.
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 00:00   # 8296
HeinBloed
 
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
@Nice try: Klage zurückgezogen, oder Klage abgewiesen ist besser als der Zwegart...


Ich freue mich natürlich über jede Klage die zurückgezogen oder abgewiesen wird!

Aber mir wäre es lieber es wird genug Geld gespendet das mal ein ein Urteil gegen die Abmahner erreicht wird.

Denn jedes Urteil gegen die Abmahner lässt diese nur noch vorsichtiger werden und sie werden es sich genau überlegen weiterhin zu klagen.

Und das nutzt uns dann allen.

LG
__________________
Alles was ich hier schreibe ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung.
Wenn einem das Wasser schon bis zum Hals steht,sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 00:02   # 8297
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von schnorkelbock Beitrag anzeigen
Kommts Prinzesschen mit dem Besen,
ist der Spuk hier mal gewesen !
Den solltest Du Dir schützen lassen
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 00:20   # 8298
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von HeinBloed Beitrag anzeigen

Ich freue mich natürlich über jede Klage die zurückgezogen oder abgewiesen wird!

Aber mir wäre es lieber es wird genug Geld gespendet das mal ein ein Urteil gegen die Abmahner erreicht wird.

Denn jedes Urteil gegen die Abmahner lässt diese nur noch vorsichtiger werden und sie werden es sich genau überlegen weiterhin zu klagen.

Und das nutzt uns dann allen.

LG
Ich glaube jeder ist Deiner Meinung. Und alle die spenden und auch die, die nicht spenden sind Deiner Meinung.
Jetzt machen wir mal ein update.
So wie ich das sehe, sind die Kol. von der Abmahnfront ein wenig nervös geworden. Wir, die Abgemahnten, haben es schon mal bis zum Spiegel geschafft. Div. TV.- berichte machen daraus schon kleine Schlagzeilen, LawBlogs sind voll mit dem Thnema. Immer mehr (global) wird auf die Missstände der Abmahnindustrie hingewiesen (so fing es auch bei der Finanzkriese an).
Aller Anfang ist schwer und steinig. Der Anfang ist aber, mMn, gemacht. Jetzt gilt es die Steine aus den Weg zu räumen. Ich mache mir gerne die Hände schmutzig.

ARSCHBACKEN zusammen und durch
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 00:51   # 8299
Bambi
 
Benutzerbild von Bambi
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 40
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen

So Jungs, jetz is aber genug... über Geld spricht man nicht...
sondern, Geld hat man nicht....

ok, das war Spaß. Aber das hier ist ernst: Ein paar Euro hat jeder von Euch für die Spendenaktion übrig, und wenn der Betrag auch noch so klein ist, jeder entsprechend seinen Möglichkeiten.

Und hier sollte die Diskussion weiter gehen:

Spendenaktion I

Nicht über Hartz IV Empfänger, sondern wie wir uns insgesamt gegen den Abmahnwahn aufstellen!
  Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 01:40   # 8300
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Bambi Beitrag anzeigen

Und hier sollte die Diskussion weiter gehen:

Nicht diskutieren, agieren

und das meine ich allgemein
  Mit Zitat antworten
Antwort



Stichworte
alliance, autodata, cascada, josh, lernhaus, matthew, tasa
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html
Erstellt von Für Typ Datum
Kleiner Hinweis turn piracy into profit Beitrag #16622 Pingback 03.11.2010 15:08
Ermittlung wg illegaler Downloads - Virtual Racing. e.V. - Forum Beitrag #1 Pingback 14.10.2010 11:27
Abmahnwelle im Anmarsch - Seite 6 - Lovetalk.de Beitrag #1 Pingback 17.08.2010 16:55
Absahnwahn turn piracy into profit Beitrag #14639 Pingback 27.07.2010 08:53
Filesharing - Erwischt - und nun? - Lovetalk.de Dieses Thema Pingback 14.03.2010 00:55
Haben Sie schon gezahlt? turn piracy into profit Beitrag #2 Pingback 25.02.2010 15:30
Alte Erfolge – Neue Herausforderungen Verein gegen den Abmahnwahn Beitrag #1 Pingback 08.02.2010 10:22
Hilfe, Abmahnung! auf der suche nach intelligentem leben Beitrag #1 Pingback 21.12.2009 12:17
Was tun bei Abmahnungen? - Erste Hilfe - Security Forum Dieses Thema Pingback 19.10.2009 06:48


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:18 Uhr.