| | # 8281 |
| Gastposter | Die Aktenzeichen eines wegen angeblich illegalen Filesharings abmahnenden Kollegen verleiten zu Zahlenspielen: Zitat: Vielleicht sollte ich doch die Seite wechseln. -----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 10:09:43----- Interessant ist aber bei der ganzen Sache, in wie weit Straf.- und Zivilrecht bei ein und dem selben Thema auseinanderdrifften. Und noch etwas ist aufgefallen, Zitat: Statt knapp 4000 Songs konnten die Forensiker nur vier Musikstücke feststellen. Frage: wäre das auch bei einem Ziviprozess rausgekommen ? Denn soweit ich mitbekommen durfte, beschäftigen sich die Herren und Damen in ihren schwarzen Roben im Zivi. nicht sonderlich mit der Größenordnug der Dateien ob die überhaupt zutreffend sind. Werbung |
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| | # 8282 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat: ("Und noch ein Wort zum Thema Geltendmachung der Anteile der Teilurheber oder Miturheber durch einen anderen Urheber. Dies wäre aus meiner Sicht eine Übertragung zur treuhänderischen Wahrnehmung der Verwertungsrechte....") nicht mehr um das grundsätzliche Bestreiten einer Aktivlegitimation des Mit- oder Teilurhebers, sondern vielmehr die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes ...?! (womit ich wieder bei einem meiner "Lieblingsthemen" wäre Mal ehrlich: 500,00 Euro für einen von 4 - 13 "Beteiligten" für den download eines songs quasi als "music-on-demand", wenn man jetzt mal die legale GEMA-Lizenzierungs-Möglichkeit als Grundlage nimmt, ist ja wohl an Dreistigkeit nicht mehr zu toppen! Zur Veranschaulichung verlinke ich hier gerne nochmal die Vergütungssätze der GEMA (die mMn auch dem Gericht zwecks "Schätzung der Lizenzanalogie" vorgelegt werden dürften): Zitat:
Von diesem Betrag erhält ein Mr. Vogt (als einer von 16?? Beteiligten) nach Abzug des GEMA-Anteils dann nur noch seinen Anteil aus einem Verteilungsschlüssel..... was da noch übrig bleibt... ich weiß nicht, ob sich da irgendeiner, geschweige denn ein Richter, die Mühe macht, zu rechnen Wenn man jetzt noch bedenkt, dass bei einem einmaligen download (und automatischen Bereitstellen) über eine Tauschbörse die Gefahr einer Wiederholung quasi gegen NULL tendiert und eine "Verteilung" des gesamten Werkes wohl kaum an einen einzigen weiteren Nutzer stattgefunden hat (die Techniker mögen mich berichtigen!), frage ich mich immer noch, ob eine Verfolgung von Rechtsverletzungen in den hier vorliegenden Einzelfällen nicht eher als Schikane denn als berechtigte zivilrechtliche Verfolgung anzusehen wäre.... Auf die Würdigung dieses Gesamtbildes durch einen Richter wäre ich jedenfalls mal neugierig .Gruß, orchid. | ||
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| | # 8283 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
"...muss aber der abmahnende Anwalt/Rechteinhaber - auf Antrag des Abgemahnten – darüber Auskunft erteilen. Natürlich könnte man jetzt der modifizierten Unterlassungserklärung auch einen Antrag zur Beauskunftung der gespeicherten Daten nach § 33 des BDSG beilegen. Erzielter Nebeneffekt: die abmahnenden Kanzleien müssten neben ihren großen Aufwendungen - Mehrarbeit - in Kauf nehmen..." Quelle: Initiative Abmahnwahn Dreipage Viele haben wohl bisher nicht den tatsächlichen Zweck dieser Anfrage verstanden. ![]() Wenn man mir Arbeit macht, indem man mir eine Abmahnung schickt, werde ich jede legale Gelegenheit nutzen, der Gegenseite ebenfalls Arbeit zu bereiten. Nur weil die Abmahner meine berechtigte Anfrage unverschämt ignorieren, sollte ich nicht darauf verzichten. | |
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| | # 8285 |
| Registriert seit: 24.01.2010
Beiträge: 4
| Die Adressen des Datenschutzbeauftragten für das Bundesland in dem der abmahnene Anwalt ansässig ist, findet man zum Beispiel hier |
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| | # 8289 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Du meinst das die erschreckend-schreckliche 100%-Beweissichere Klagewelle der Kanzlei Nümann + Lang darin endet, dass "Sekunden" nach Eingang der Klageerwiederungen (falls die überhaupt schon eintrafen) sich die Kanzlei Nümann + Lang aus sieben Kostenklagen mit einem "Frankfurter Vergleichsangebot" aus der Angelegenheit entfernen will? :basketba:
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 8291 | ||||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Absatz Zitat:
2. Bei einem 450-Vergleich kommst Du nicht auf 1250 "Verlust. Man nimmt hier wohl eine Kostenteilung 50/50 - jeder das seine vor. Damit wären 32,50 Gerichtsgebühren + 136,50 Verfahrensgebühr (Justlaw) + 105,00 Vergleichsgebühr (Justlaw) + 20,00 Pauschlae (Justlaw) + 49,68 UST (Justlaw) + 450 Vergleichsbetrag zu bezahlen = 793,18 (nach RVG berechnet - Sondervereinbarungen und außergerichtliche Anrechungen interessieren mich nicht und dürfen nicht öffentlich gemacht werden.) 3. Spendenaktion? Dann vereinbare doch eine Ratenzahlung und warte mit dem "Antrag auf eine Spende" mal die nächsten zwei Monatsberichte ab. "Es ist somit absolut notwendig einen Auszahlungsstopp bis zum Erreichen - einer Abdeckungssumme in Höhe von mindestens zwei Verfahren - der zeitlichen Grenze 31.03.2010 einzuführen. Natürlich sind auch Abdeckungen vor diesem Termin bei Bedarf möglich." "Bedarf" ist vielleicht alleinerziehende Mutter mit krankem Kind und weiteren Kindern auf Hartz-IV. 4. Ein Verfahren wird sicher nicht verglichen. 5. Die eigenen Verfahrensentscheidungen können nicht von Leistungen Dritter abhängig gemacht werden. Wenn Du eh keine Chance hattest, dann solltest Du Dir eh die Erparniss von wohl über 700 zum Klageeintrittsdatum schlicht dankbar mitnehmen und nicht in Foren rumjammern. -----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 19:25:40----- Zitat:
Mit einem Vergleich sagt niemand "ich war es". Andersrum: "alleinerziehende Mutter mit krankem Kind und weiteren Kindern auf Hartz-IV." Du glaubst doch nicht im Ernst das Märchen von den proffesionialisierungssüchtigen Idioten, die einen deartigen Fall auf Teufel komm raus in einen Insolvenzrisiko jagen? Und dann noch in Köln? Dem Land der Elternstörerhaftung nach § Immerschuld! Für solche Fälle jeweils 300 bis 700 zum richterlichen Vergleich in/vor der mündlichen Verhandlung gespart. Und allein der Vorgang selbst ist nie dagewesen. Die Herren Nümann + Lang haben über 200 Seiten Material angesehen und gesagt: "Hiiiiilfeeee!" Meine persönliche Meinung und Erwartung aber ist das nicht alle vergleichen wollen und daher ist die bereits jetzt fest stellbare "Wirkung" aller Schriftsätze und Aktionen eine höchst erfreuliche Angelegenheit die mich außerordentlich beglückt. Zudem: "Grundsätzlich ist jeder Beklagter in einem Filesharing-Verfahren anspruchsberechtigt. Für jeden Beklagten gilt jedoch das Prinzip der Prozeßöknomie. Filesharer, die zB den Tatvorwurf bereits schriftlich oder telefonisch gegenüber der Kanzlei einräumten sind nicht geeignet überhaupt ein Verfahren am Gerichtsstandort Köln (uA) zu bestreiten. Es kann nicht Zweck der Unternehmung sein sinnlose und erfolglose Verfahren zu unterstützen." Oder auf Deutsch: Wer denkt er könne auf Kosten anderer nach Ungewinnbartown einen lustigen Ausflug machen ist falsch gewickelt. Noch deutlicher: "Das Urteil. Ein Urteil hat nur derjenige zu wünschen, der gleichzeitig eine Berufungsverhandlung anstrebt, oder diese im Erfolgsfalle auch tatsächlich durchstehen kann. Da man am zB Landgericht Köln noch weniger Erfolg zu erwarten hat wäre ein Gang vor das OLG mit einem entsprechend als aussichtsreich bewerteten Fall denkbar. Dies dürfte nur einen Einzelfall von Hundert betreffen. Hier gilt es das Spendenaufkommen entsprechend sorgsam einzusetzen. Es kann nicht Sinn der Angelegenenheit sein eine Massenvergleicherei zu unterstützen. Andererseits werden Einzelfälle auftreten in denen der soziale Hintergrund einen Urteilswunsch verbietet." -----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 19:29:44----- Zitat:
Ich würde aber angesichts der dramatischen Entwicklungen durchaus auch empfehlen ab nächste Woche nochmal richtig Gas zu geben, was zT aber schon zur Vorbereitung ansteht und gerade die Entwicklungen berücksichtigen wird. -----Doppelpost zusammengeführt am 10.2.2010 um 19:45:30----- Zitat:
PS: Die Kanzlei N+L hat diesen Betrag über Abmahnungen in 1,5 Stunden "gesammelt", wofür "wir" 4 Wochen brauchen. Das ist schon etwas seltsam. Vielleicht sollten wir Spendenabmahnungen verschicken. Sowas zahlen die Leute.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | ||||
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| | # 8292 |
| Registriert seit: 18.07.2009 Ort: hier
Beiträge: 278
| Tachschön ... Also, wenn NL wirklich so schnell einen Vergleich anstrebt, wo doch alles 100% Beweissicher dokumentiert ist, kommt mir das schon sehr merkwürden vor. Wenn NL nicht so gierig gewesen wäre, UND es erstmal bei einer Abmahnung belassen hätte (1 Jahr), dann hätte ich selber bestimmt so 300,- gezahlt, und hätte Ruhe, obwohl ich gute Gegenbeweise habe, dass unser Einer es nicht gewesen sein kann! Nun bin ich jedenfalls gespannt, was mit den bekannten Fällen passiert und wie hoch der Vergleich-Anteil ist. so long
__________________ ------------------------------------------------------ Dieses eBuch für die Erstinformation ist wichtig => Link Spenden nicht vergessen => Abmahnwahn und Spendenaktion-Netzwelt Nur wer vorbereitet ist, bekommt erst gar keine Krise! |
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| | # 8294 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
Dein Enthusiasmus in allen Ehren. Aber glaubst Du wirklich, dass Du den Abmahnschergen damit Arbeit machst, oder ist es eher zur Beruhigung Deines Gewissens? Die Antwortschreiben der Abmahner sind doch auch nur wieder standartisierte Textbausteine, das macht die Sekretärin zwischen ihrem zweiten Kaffee mit Croissant :malessen: und der Gegenzeichnung der Einschreiben-Rückscheine , kurz bevor sie unserem Peter den Rücken kraulen muss.Wäre froh, wenn es anders wäre. Allein mir fehlt der Glaube! Gruß montezuma## P.S. Habe mir jetzt gefühlte 10 Seiten Hartz4-Diskussionen durchlesen müssen
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 8295 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
1. Bei der Masse der Abmahnungen, die NüLa verschicken, wäre der Mehraufwand schon etwas bedeutender, wenn die Abgemahnten generell diese Anfrage der modUE beilegen würden. 2. Der Abmahner bestätigt idR, dass keine weiteren Daten vorliegen und auch nicht an Dritte weitergegeben wurden! Das kann in späteren Angelegenheiten evtl. mal hilfreich sein.... jedenfalls nicht schädlich. 3. Werden keine Angaben gemacht, könnten die entspr. Beschwerden bei den Landesdatenschutzbeauftragten auch auf das "Massen-Abmahn-System" aufmerksam machen, was ich immer unterstützenswert finde. Deshalb finde ich es wichtig, allen Abgemahnten grundsätzlich zu dieser Anfrage zu raten (ebenso wie Anforderung des Auskunftsbeschlusses nach § 101 UrhG, sofern dieser der Abmahnung nicht beiliegt). Der Aufwand ist ja eher gering. | |
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| | # 8296 |
| Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
| @Nice try: Klage zurückgezogen, oder Klage abgewiesen ist besser als der Zwegart... Ich freue mich natürlich über jede Klage die zurückgezogen oder abgewiesen wird! Aber mir wäre es lieber es wird genug Geld gespendet das mal ein ein Urteil gegen die Abmahner erreicht wird. Denn jedes Urteil gegen die Abmahner lässt diese nur noch vorsichtiger werden und sie werden es sich genau überlegen weiterhin zu klagen. Und das nutzt uns dann allen. LG
__________________ Wenn einem das Wasser schon bis zum Hals steht,sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen |
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| | # 8298 | |
| Gastposter | Zitat:
Jetzt machen wir mal ein update. So wie ich das sehe, sind die Kol. von der Abmahnfront ein wenig nervös geworden. Wir, die Abgemahnten, haben es schon mal bis zum Spiegel geschafft. Div. TV.- berichte machen daraus schon kleine Schlagzeilen, LawBlogs sind voll mit dem Thnema. Immer mehr (global) wird auf die Missstände der Abmahnindustrie hingewiesen (so fing es auch bei der Finanzkriese an). Aller Anfang ist schwer und steinig. Der Anfang ist aber, mMn, gemacht. Jetzt gilt es die Steine aus den Weg zu räumen. Ich mache mir gerne die Hände schmutzig. ARSCHBACKEN zusammen und durch | |
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| | # 8299 |
| Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 40
| sondern, Geld hat man nicht.... ok, das war Spaß. Aber das hier ist ernst: Ein paar Euro hat jeder von Euch für die Spendenaktion übrig, und wenn der Betrag auch noch so klein ist, jeder entsprechend seinen Möglichkeiten. Und hier sollte die Diskussion weiter gehen: Spendenaktion I Nicht über Hartz IV Empfänger, sondern wie wir uns insgesamt gegen den Abmahnwahn aufstellen! |
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mit dem Vergleich komme ich dann auf ca. 1250 Euro Verlust.
, kurz bevor sie unserem Peter den Rücken kraulen muss.
