Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 09.02.2010, 22:01   # 8261
overdozed
 
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Was heist auf zuruf?
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Alt 09.02.2010, 22:07   # 8262
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
Die Telekom speichert 7 Tage; auf "Zuruf" auch länger.
Also meines Wissens ist der Zurufbeschluss des LG Hamburg einzigartig.
Und ich vermute, dass Hansenet da nicht wirklich mitzieht (ist zumindest hier noch kein Hansenet-Abgemahnter mit Richterbeschluss nach § 101 UrhG aufgetaucht).

Ansonsten läuft es in den meisten Fällen so, dass die Gestattung der Beauskunftung in 2 Schritten erfolgt:
1. Einstweilige Speicheranordnung des zuständigen Gerichts (innerhalb der Speicherfrist des jeweiligen Provider, also Telekom 7 Tage)
2. Einige Zeit später (nach u.a. Möglichkeit der Stellungnahme des Providers) erfolgt dann die richterliche Auskunftsgestattung.

So auch bei der Telekom / LG Köln.
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Alt 09.02.2010, 22:09   # 8263
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von overdozed Beitrag anzeigen
....Wie groß ist das Zeitfenster das die Loggerbude dabei hat - bzw. wie lange speichert z.B. T-Online die entsprechenden IP Adress Daten?
@overdozed,

in der Regel speichern die Provider die Verkehrsdaten 7 Tage. Bis dahin müssen die Abmahner zu Potte kommen, damit die Daten nicht gelöscht werden.

Gruß
montezuma##

P.S. Andere waren mal wieder schneller, bin wohl zu müde
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Alt 09.02.2010, 22:10   # 8264
Der_Kater
 
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Das heißt man sollter der T-COM den Rücken kehren?
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Alt 09.02.2010, 22:15   # 8265
overdozed
 
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Eine weitere Frage: Wie kann ein Mehrfachabgemahnter rauskriegen was so loggingtechnisch noch so alles über Ihn vorliegt. Zum Beispiel um vorbeugende UE loszuschicken.

Kann er die Infos von der Telekom oder der Loggerbude oder der Abmahnkanzlei einfordern?

Danke
Dozer
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Alt 09.02.2010, 22:28   # 8266
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
Das heißt man sollter der T-COM den Rücken kehren?
@ Der_Kater,

dann gucke Dir mal die Januarstatistik von princess an, am besten auf Seite 16. Das hilft vllt. bei Deiner Entscheidung Aber bitte bedenken, dass die anderen Provider nur deshalb deutlich unter der T-Com liegen, da sie auch deutlich weniger Kunden haben.

Gruß
montezuma##

-----Doppelpost zusammengeführt am 9.2.2010 um 21:34:09-----

Zitat:
Zitat von overdozed Beitrag anzeigen
.....Kann er die Infos von der Telekom oder der Loggerbude oder der Abmahnkanzlei einfordern?....
@overdozed,

die werden doch ihre Gelddruckmaschine nicht nicht kaputt machen.
Von denen wirst Du nie eine Auskunft bekommen. Du kannst Dir nur selber die Mühe machen, in der Abmahndatenbank (siehe meine Signatur) nach evtl. noch "abmahnwürdigen" files für Dich zu suchen.

Gruß
montezuma##
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Alt 09.02.2010, 22:35   # 8267
overdozed
 
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Man könnte ja zum Beispiel eine Auskunftserteilung gemäß §§ 33, 34 Bundesdatenschutzgesetz bei der abmahnenden Kanzlei einfordern. Hat das schon mal jemand gemacht?

CU
Dozer
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Alt 09.02.2010, 23:06   # 8268
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von overdozed Beitrag anzeigen
Man könnte ja zum Beispiel eine Auskunftserteilung gemäß §§ 33, 34 Bundesdatenschutzgesetz bei der abmahnenden Kanzlei einfordern. Hat das schon mal jemand gemacht?

CU
Dozer
@Dozer,

Du hast noch nicht allzuviel hier gelesen, stimmt's?

Deine Idee kommt hier so ca. alle 4 Wochen zur Sprache. Manche fordern dann die Auskunftserteilung gem. §§ 33 und 34 mit dem zu erwartenden Erfolg: NICHTS, NULL, NADA, NITSCHEWO. Leider, aber wahr. Ich habe hier von noch niemandem gelesen, der jemals eine fundierte Auskunft bekommen hätte.

Gruß
montezuma##
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Alt 09.02.2010, 23:19   # 8269
overdozed
 
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Dann spar ich mir das...)

Danke!
Dozer
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Alt 09.02.2010, 23:38   # 8270
skywave
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Und ich vermute, dass Hansenet da nicht wirklich mitzieht.
Es wäre wirklich schön, wenn das der Fall ist, aber ganz genau weiß ich das natürlich nicht, weil ich kein Angestellter bei HanseNet bin.

Es gibt 1 Aussage, die dafür spricht und eine, die dagegen spricht.

Erstmal dieser Beschluss vom letzten Jahr, der auf der ******-Seite zu finden ist.
Quelle: http://www.abmahnung-******.net/down...o_282_09_b.pdf

Da steht nun nicht Hansenet und es könnte ja auch ein kleiner Provider sein, für den ebenfalls das LG Hamburg zuständig ist.

Eine Aussage, die dagegen spricht, findet sich im Heise Forum(Dezember 2009).
Zitat:
Laut seiner Aussage hat man zur Zeit als
Alice-Kunde wohl wenig zu befürchten, da die die Verbindungsdaten
nicht lange genug speichern.
Quelle: EinFreundvonmirarbeitetbeiproMedia | 50.000illegaleMusik-CDsbeschlagnahmt | News-Foren

Diese Aussage ist schon interessant, denn wenn Hansenet ohne vorherige EV sowieso auf Zuruf speichern müsste, dann könnten ja die Leute bei Rasch auch immer eine Speicherung auf Zuruf beantragen, aber offensichtlich ist das ja nicht der Fall, denn ansonsten wäre die Erwähnung bezüglich der Länge der Speicherung der Verbindungsdaten unnötig.
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Alt 10.02.2010, 00:52   # 8271
Rufus
 
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Hab mal versucht vom Loggdatum die Daten von der T-Com zu kriegen:

Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXX,

sorry, hier können wir Ihnen leider nicht helfen,
vom August 2009 sind keine Daten mehr vorhanden.

Die IP in den Verbindungsdaten darf nur
7 Tage gespeichert werden.

Benutzen Sie einen W-Lan Router?
Wenn ja,
könnte dieser nicht richtig konfiguriert sein
und Dritten die Möglichkeit bieten, darüber
Ihren Account zu benutzen.

Für einen sicheren Betrieb sind folgende Einstellungen
erforderlich:

SSID unterdrücken (Name der W-Lan Verbindung)
WPA - besser WPA2 Verschlüsselung aktivieren
nur eigene MAC-Adressen zulassen (Nummer der Netzwerkkarte)
Zugang zum Router mit Passwort sichern!

Zum Thema Urheberrecht:

Lassen Sie uns dazu bitte das Folgende ausführen:

Access Provider wie z.B. die Deutsche Telekom AG sind seit Anfang
September 2008 verpflichtet, im Rahmen ihrer datenschutzrechtlich
zulässigen Speicherpraxis Inhabern von Urheber- oder
Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben,
die aufgrund Recherchen der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte
Werke in sog. Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen. Dieser
Auskunftsanspruch der Rechteinhaber folgt aus § 101 Abs.2 des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Soweit dazu dynamische IP-Nummern
ausgewertet werden müssen, sieht § 101 Abs.9 UrhG wegen des damit
verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis vor, dass der
Rechteinhaber eine entsprechende gerichtliche Gestattung für den
Access Provider zu beantragen hat.

Erlässt das Gericht im Rahmen eines solchen Gestattungsverfahrens
binnen sieben Tagen nach Nutzung der von einem Rechteinhaber
detektierten IP-Nummer - solange speichert die Deutsche Telekom in
datenschutzrechtlich zulässiger Weise, um Angriffe technischer Natur
auf die Netzinfrastruktur verfolgen zu können - eine vorläufige
Sicherungsanordnung, sind die relevanten Daten zu sichern. Das Gericht
prüft dann im Rahmen der sog. Amtsermittlung, ob alle gesetzlichen
Voraussetzungen des Auskunftsanspruches und der Gestattung vorliegen,
ob also der Antragsteller wirklich der Inhaber der Urheber- bzw.
Leistungsschutzrechte ist, ob es sich um eine offensichtliche
Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt und ob
IP-Nummern nebst den Zeitstempeln im Hinblick auf ein konkretes
Filesharing-Angebot seriös festgestellt wurden. Liegen alle
Voraussetzungen vor, erfolgt (z.T. auch noch deutlich nach den
anfänglichen sieben Tagen) die gerichtliche Gestattung. Nach Erlass
der endgültigen Gestattungsanordnung sind die gesicherten Daten an den
Rechteinhaber bzw. die ihn vertretende Anwaltskanzlei zu
verauskunften.

Womöglich wurden im Rahmen der Befolgung eines solchen
Auskunftsanspruches bzw. einer entsprechenden gerichtlichen Gestattung
Angaben zu Ihren Kundendaten gemacht. Ob namentlich Ihre Kundendaten
verauskunftet wurden bzw. ob eine bestimmte IP-Nummer zu einem
bestimmten Zeitpunkt Ihnen zugeordnet war, lässt sich im Nachgang
allerdings nicht mehr ermitteln. Nachdem ein Kundendatum zu einer
IP-Adresse auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach § 101
Abs.9 des Urheberrechtsgesetzes beauskunftet worden ist, werden diese
Daten nach Abschluss des Vorgangs nicht weiter vorgehalten. Uns ist
darum ein Zugriff auf derartige Informationen oder eine technische
Überprüfung von Kundendaten und IP-Adressen nicht möglich.

Vergabe und Speicherung der IP-Nummern, der Nutzungszeiträume und die
Zuordnung zur Kundenkennung durch unser Haus erfolgen im übrigen nach
gängigen Methoden der digitalen und automatisierten Datenverarbeitung.
Insbesondere die Kundenkennung schließt Verwechslungen aus.

Wir bitten um Verständnis und empfehlen Ihnen, ggf. juristischen
Rat von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation
einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
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Alt 10.02.2010, 03:51   # 8272
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Update 10.02.2010

"In meinem Bericht "Sachverhaltsdarstellung 08.02.2010" wurde ein Teil auf Basis einer These des Herrn Rechtsanwalts Volker Küpperbusch, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Bielefeld gestaltet und diskutiert. Herr Rechtsanwalt Volker Küpperbusch hat mir die folgende Mitteilung zur Veröffentlichung geschickt, wofür ich mich herzlich bedanke."

[...]

Es kommt (dabei) wesentlich darauf an, welchen Beitrag der jeweilige Beteiligte erbracht hat und auf welche Weise dies geschehen ist. [...] Die Miturheberschaft ist zunächst dadurch geprägt, dass eine einheitliche Wertschöpfung besteht, sich also die einzelnen Anteile nicht gesondert verwerten lassen. Es reicht dabei die theoretische Verwertbarkeit aus, die dann vorliegt, wenn der betroffene Teil ohne unvollständig zu werden aus dem Gesamtwerk herauslösbar und irgendwie einzeln verwertbar ist. Wenn dies gegeben ist, liegt keine Miturheberschaft nach § 8 UrhG vor.
"

[Hier klicken um den ganzen Text zu lesen]
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Alt 10.02.2010, 08:54   # 8273
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Und der Nächste gleich noch hinterher. Hier zu 76% offtopic, aber ... egal...

Spezialthema "Task Force"

"Ein sehr beliebtes Anwaltsthema (Anwälte lieben Rechtsfragen) rund um die Existenz und Wirkung von Verbraucherschutzforen soll heute einen öffentlichen Hinweis erhalten. Der Text richtet sich also mehr an Rechtsanwälte insgesamt. Der Autor versucht dennoch halbwegs allgemeinverständlich und ab und an auch ironisch zu erläutern.

Anwaltlich angefragt wurden (im Übrigen nicht beim Urheber) offensichtlich die beiden Bereiche
"..Der dem Verbraucher “ersparte” Gegenwert einer kostenpflichtigen anwaltlichen Beratung liegt bei weit über 12,5 Mio €."
"Im Frühjahr 2009 bildete sich zudem eine sehr harmonische „Task-Force“, die in gerichtlichen Verfahren mitwirken konnte."
aus dem am 31.01.2010 veröffentlichten Text "Alte Erfolge - Neue Herausforderungen". Standen die Zeilen bei einer Veröffentlichung des "Vereins gegen den Abmahnwahn" in gleichlauternder Form gestern noch da sind sie heute weg. Nun lassen wir mal den überzeichnenden Sinn von "Werbetexten" gänzlich außer Acht (Beispiel: "Dr. Wachs Weißwachsmittel wachst am Weißesten", worin nur ein gewisser Kern von Wahrheit zu finden ist) bleibt also eine juristische Annäherung zur Wortwahl übrig. Eingehende anwaltliche Meinungen sind ausdrücklich erwünscht."

[Für die weiteren Informationen zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz n'stuff bitte hier klicken]
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Alt 10.02.2010, 09:01   # 8274
Tempolimit
 
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Guten morgen allerseits!

Hab ich gerade frisch entdeckt:

Filesharing: Strafprozess gegen mutmaßliche Tauschbörsen-Nutzerin gescheitert

LG
Tempolimit
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Alt 10.02.2010, 09:24   # 8275
Der_Kater
 
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@ Tempolimit

Es handelt sich um einen Strafprozess, das was dort steht gilt in keinem Fall für einen Zivilprozess! Bitte dies unbedingt zu beachten.
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Alt 10.02.2010, 09:51   # 8276
Tempolimit
 
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@Der_Kater

ja, das ist mir schon klar!
Wäre ja auch zu schön um wahr zu sein, aber man weiß ja nie.
Wollte doch nur was aktuelles rüberbringen, sorry.

LG
Tempolimit
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Alt 10.02.2010, 10:04   # 8277
Der_Kater
 
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Hi Tempolimit,

kein Problem. Der Link ist hier schon ganz oft aufgetaucht. Das Problem ist halt, das sich evtl. Abgemahnte in Sicherheit wiegen könnten, was aber nicht der Fall ist. Darum sollte halt immer der Hinweis gebracht werden, das es da Unterschiede gibt. Schön wäre es natürlich.

Die Frau in dem Fall könnte allerdings auch auf zivilrechtlichem Wege belangt werden. Das schrieb auch der Spiegel in seinem Bericht zu dem Fall.

Die Strafverfahren wurden eigentlich bei allen die hier schreiben eingestellt.

Grüße

Der Kater
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Alt 10.02.2010, 10:22   # 8278
Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
kein Problem. Der Link ist hier schon ganz oft aufgetaucht.
Und genau das ist das Gute daran. Der Fall - auch wenn es sich um eine strafrechtliche Sache handelt - macht die Runde. So wird die Thematik weit gestreut. Hier wird auch auf die Störerhaftung hingewiesen - und zwar in einem Ton, der das nicht unbedingt begrüßt
__________________
Sorge dich nicht um morgen, denn der morgige Tag wird für das seine sorgen!
(Die Bibel)

Wegweiser Abmahnung - Grundkurs - Modifizierte Unterlassungserklärung - Wer mahnt was ab? - Spendenaktion -
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Alt 10.02.2010, 10:25   # 8279
Der_Kater
 
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@Kinderriegel

Guter Aspekt. So kann man mal sehen, wie weit weg gegenüber dem Zivilprozess die Unschuldsvermutung gerückt ist.

Dennoch muß man immer darauf hinweisen! Ich finde manchmal, das das sehr locker gesehen wird mit dem "nicht zahlen"...wenn nun ein Neuabgemahnter das ließt könnte er zu euporisch werden.
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Alt 10.02.2010, 10:44   # 8280
pacaya
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@Dozer,

Du hast noch nicht allzuviel hier gelesen, stimmt's?

Deine Idee kommt hier so ca. alle 4 Wochen zur Sprache. Manche fordern dann die Auskunftserteilung gem. §§ 33 und 34 mit dem zu erwartenden Erfolg: NICHTS, NULL, NADA, NITSCHEWO. Leider, aber wahr. Ich habe hier von noch niemandem gelesen, der jemals eine fundierte Auskunft bekommen hätte.

Gruß
montezuma##
Viele Anwälte verweigern die Auskunft und berufen sich auf ihr Berufsgeheimnis. Ob das richtig ist, stelle ich mal in Frage, da sich dieses eigentlich nur auf ihr Verhältnis zum Mandanten bezieht. Man hat, bis auf wenige Ausnahmen, ein Recht auf diese Auskunft und ob das berechtigt ist oder nicht lass ich mir nicht von einem Abmahnanwalt sagen. In diesem Fällen sollte man sich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden und die Sache klären lassen.
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