| | # 8222 |
| Registriert seit: 23.09.2009
Beiträge: 1
| Hallo Leute. Habe im Juli.09 die Abmahnung bekommen von 2 Liedern, 590€. Bin zum Anwalt gegangen Mod.UE und nen Vergleich abgeschickt. Jetzt heute am 08.02.10 kommt nen schreiben von meiner Anwältin, das die MOD UE angenommen wurde, aber den Vergleich nicht annehmen wollen. Meine Anwältin ist noch 2Wochen im Urlaub. Ich wollte mal vorher wissen wie ich vorgehen kann. Ich habe definitiv nichts gezogen, mein WLan schlüssel war leider unbewusst auf und wir hatten böse Nachbarn. Es muss ein dritter gewesen sein was man leider nicht beweisen kann. Ich will den betrag nicht zahlen, und meine Frage jetzt, was kann mir passieren? Schicken die mir nen Inkasso Typen ins haus oder wie verläuft das? Oder Müssen die weiter vors Gericht? Meine Anwältin wird mir nähmlich raten zu Zahlen, sehe das nicht ein. Hoffe ihr könnt mir helfen... Gruß |
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| | # 8223 | ||
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 8.2.2010 um 14:20:08----- Nimm mal besser Deinen Vornahmen aus Deinem Post heraus, denn dadurch kann man Dich identifizieren -----Doppelpost zusammengeführt am 8.2.2010 um 14:24:12----- Zitat:
Bei einer solchen Haltung (Nichtzahler) gibt es die üblichen Risiken, die kannst Du auf ein paar Hundert Seiten hier ausgiebig studieren. Kurz gesagt: lies ein paar Stunden (besser Tage) hier im Forum und fange am besten mit dem Link in meiner Signatur an. Dann siehst Du klarer. | ||
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| | # 8224 | |
| Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 3
| Zitat:
Danke an Alle. Wir haben innerhalb von 4 Tagen reagiert. Die Akte ist soweit ich weis grade vom Anwalt an die SA zurück gegangen. Zumindest noch nicht zu N+L zurück. Vorbeugende ist an RI und N+L gegangen. Mal schaun. Danke nochmals Gruß Hackie | |
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| | # 8225 | |
| Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 337
| Zitat:
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| | # 8226 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
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| | # 8227 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 12
| wenn das kommt dann Prost Mahlzeit :Post will für rechtsverbindliche E-Mail 20 Cent - 08.02.2010 - ComputerBase Da wird abmahnen einfach und günstig gemacht. |
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| | # 8228 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Zitat:
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| | # 8229 |
| Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 33
| Wobei ich (wenn es kommen sollte) stark daran zweifele - ob diese "dubiosen" Abmahner eine dieser Zertifikate bekommen, hoffe mal nicht, dass sich die Post zum Zugpferd der Abmahnindustrie machen will ... Ich meine die verdienen VIEL besser an den 1,45EUR für den Großbrief Andere Frage ... Gibt es eigentlich eine Möglichkeit für die Abmahner, die "Forderung" bei der Schufa einzutragen? @dreizack Ich weiß ja das es legal ist, sich bei Youtube Videos anzusehen, aber wie sieht es mit der Nutzung dieser beliebten Capturesoftwares zu nutzen? Ich meine wirklich erlaubt ist es ja nicht, aber es ist ja von aussen (nach meiner Kenntniss) nicht nachzuvollziehen WAS in diesem Moment mit dem Stream von YP passiert, oder? Wie siehts eigentlich aus bei einer HS (ich weiß, einem normalen Abgemahnten steht diese nicht ins Haus) - werden da dann auch solche Tracks "beachtet"? Lässt sich ja kaum nachweisen, ob diese Musik legal/Illegal oder aus einer Grauzone beschafft wurde oder? |
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| | # 8230 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
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| | # 8231 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 8232 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 8.2.2010 um 17:22:36----- Zitat:
Erstrangig ist die legale Möglichkeit eine weltweite und unbegrenzte kostenlose Verbreitung vorzunehmen. 10. Rechte, die Sie einräumen "10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie 1. YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege; 2. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang." Es geht nicht darum, was ein "Nutzer" alles anstellen kann. Es geht darum was die Rechteinhaberschaft an Rechten einräumt.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | ||
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| | # 8233 | |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Zitat:
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| | # 8235 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
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| | # 8236 |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Wie verhält sich das, wenn sich jemand unbefugtes Zugang zum Internet verschafft? Als folgendes Szenario: Ein Accesspoint ist mittels Netzwerkanschluß außen angebracht, aber so, das jemand eine Leiter braucht, oder auf das Grundstück müßte um an diesen zu gelangen. Würde eine Person diesen Netzwerkanschluß nutzen, indem Sie den Accesspoint für die Zeit der Nutzung abklemmt und das eigene Kabel anschließt, was wäre dann mit der Störerhaftung? Hafte ich auch für unbefungten Zugang zu meiner Wohnung/Grundstück? |
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| | # 8237 |
| Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 42
| Ich könnte mir gut vorstellen das das genauso gehandhabt wird wie beim Winterdienst: ein Fremder betritt dein Gundstück was nicht von schnee und Glätte geräumt/befreit worden ist,er rutscht aus und da hat der Inhaber den Schaden zu zahlen. Oder nicht? |
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| | # 8238 |
| Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 50
| ja bei youtube find ich das manchmal auch echt klasse wenn ich mir z.b. ein video ansehen will wo jemand mit seinem pickup durchs gelände pflügt. so dann kann ich mir das video ansehen aber das hintergrundlied wurde abgestellt und man kann lesen,dass dieses lied zum video in meinem land gesperrt wurde! dann muss ich mir das als über einen ausländischen webproxy ansehen soweit sind wir schon! zur info mit dem lied konnte keiner was anfangen 1. hörte man leute was sagen und den v8 motor konnte man auch hören! |
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| | # 8239 | |
| Gastposter | Zitat:
Es es nicht viel mehr so,das die Beweisen müssen wer von der Sippe es war? Hat die Sippe nicht ein Zeugenverweigerungrecht? Bitte um Aufklärung! Und bitte nicht mit Zivilrecht argumentieren,es ist nämlich ein Leichtes das Ganze in Strafrecht''umzuwndeln'' | |
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| | # 8240 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Nein. (Im Übrigen ist der Begriff Sippenhaft vollständig falsch gewählt. Der Begriff ist längst historisch entzaubert worden.) Ich finde die neuere BGH-Rechtsprechung zum Thema Störerhaftung nicht nur sehr sinn stiftend, sondern auch richtig und verständlich. Der Tatbeitrag an zB einer fest gestellten Rechtsverletzung muß sich am sog "selbständingen Zurechnungsgrund" und seinen Kriterien messen lassen. Hierunter fällt "grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße" Jetzt kann man anhand der unpopulären richterlichen Meinungen aus Köln die in der nicht restriktiven erzieherischen Handhabung von Internetzugriffen von teils Kleinkindern sicherlich keinen Denkfehler bei den BGH-Richtern erkennen, da diese von einer vorwerfbaren Verursachung sprechen. Der in ständiger Rechtsprechung des BGH entwickelte "Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit" wird von den Kölner Richtern und anderen aufgrund manipulativer Rhetorik der Musikindustrie über Arbeitsplätze und Gewinne und böse graue Monsterraubmörderkopiererkinder vollständig falsch gesetzt. Das Kind selbst, und vielmehr die Jugendlichen sind über Werbung, Fernsehen, soziale Netzwerke, Schulen, Kunsumgüterindustrie etc... einem Terror ausgesetzt der sie in den überwiegenden Fällen in rechtsverletzende Taten im Internet "an ihren Lieblingen" zwingt. Den Eltern hieraus einen Strick zu drehen... tatsächlich sehr unfassbar. Tja...und die Leute hier wundern sich noch warum eine Fundamentalisten-Christen-Familie in den USA politisches Asyl bekommt. -----Doppelpost zusammengeführt am 9.2.2010 um 01:30:45----- Das hat aber nicht lange angedauert. Bitte peinlicher auf wenn schon substantiiert vorgetragene Kritikpunkte achten. Der Autor im Text legte dar, dass er eine ganz andere persönliche Meinung von der Sache hat als Rechtsanwalt Volker Küpperbusch. Da hier im board vornehmlich durch die Teilnehmerin "Orchid95" [Letztes Beispiel] die These Küpperbusch in Bezug auf die Abmahnungen des David Vogt auch auf die laufenden Verfahren übertragen wurde hat der Autor in Form der Verwendung eines Textes von RAin Ivonne A. E. Schulten über das Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2008, Az. I 20 U 72/06 den Gedanken des Herrn Rechtsanwalts Volker küpperbusch nur zu Ende gedacht. Dieser wurde zeitnah von der Veröffentlichung informiert und kann sich gegebenfalls öffentlich oder privat hierzu äußern. (Ein Testbriefchen an eine RAK ist aber schnell runtergeschludert... daran mangels sicher nicht.) Da der Autor jedoch gleichzeitig auf einen wichtigen Punkt hinweist: "Da die Lage der Rechte in Sachen Abmahner Matthew Tasa zur Überprüfung an den Amtsgerichten Köln und Düsseldorf vorliegt darf man gespannt sein welche richterlichen Meinungen entwickelt werden." sind anzügliche Kommentare mit "schweinischem" Inhalt nicht statthaft. Entschuldigend kommt jedoch in Betracht, dass offensichtlich nicht mal die Teilnehmerin "Orchid95" so richtig durchgestiegen ist was persönliche Meinung und Ableitung aus These Küpperbusch ist. Meine persönliche Meinung ist jedoch klarerweise, dass ich auch einen Schadensersatzanspruch bei David Vogt begründet (mit §) sehe, aber selbst auch falsch liegen kann, was wiederum die beschriebenen Konsequenzen mit sich bringen könnte.
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