| | # 8202 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
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| | # 8203 | |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Zitat:
mich treiben ähnliche Sorgen um, und ich freue mich über jeden Tag, an dem nicht wieder ein neues Schreiben den Briefkasten (meiner EX-Frau ) erreicht.Es bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als 6 Monate nach dem letzten abgemahnten Verstoß abzuwarten und zu hoffen - sofern man es wirklich war und noch weis, wann das letzte Mal gewesen ist.... Ach ja, 2x NuL und 1x BL:wut: cu | |
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| | # 8204 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.452
| Sachverhaltsdarstellung - 08.02.2010 "In meiner heutigen Ausgabe möchte ich mich eingehender mit dem Thema Geltendmachung von Schadensersatz im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnung nach angeblicher Feststellung einer Rechtsverletzung in sog. p2p-Tauschbörsen beschäftigen."
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 8205 |
| Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 1
| Hallo an alle die erfahrungen mit dem Abmahn gemacht haben leider habe ich das auch von den Kollegen NL ich möchte gerne einen anwalt einschalten daher die frage habt ihr erfahrungen gemacht mit den Rechtsanwälte MS-CONCEPT könnt ihr vielleicht sagen ob die mir helfen können Danke Im vorraus |
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| | # 8206 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.716
| Wozu? Um die mod.UE auszufüllen? Abgesehen davon, bedenke Folgendes: Anwaltsauswahl. |
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| | # 8207 | |
| Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 46
| Zitat:
"Nicht selten werden diese jedoch von Dritten kopiert und verwertet, ohne die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers zu berücksichtigen. Wir beraten Künstler, Kreativwirtschaftler und sonstige Werkschaffende in allen Belangen des Urheberrechts. Dabei gilt es, die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers an seinem geschaffenen Werk gegenüber Dritten sowie wie die Interessen Dritter gegenüber den Urhebern sachgerecht zu vertreten." Quelle | |
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| | # 8211 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| ...und RA Mühlberger schreibt Aufsätze dazu: Die Haftung des Internetanschlussinhabers bei Filesharing-Konstellationen nach den Grundsätzen der Störerhaftung Na und? |
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| | # 8212 | |
| Gastposter | Zitat:
Zitat: Ein Urteil des AG Mainz (Strafgericht) vom 24.9.2009 (Az. 2050 Js 16878/07.408ECs, erschienen in Heft 2/2010 der MMR (S. 117) mit Anmerkung von Jan Peter Müßig) zeigt deutlich die Unterschiede der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Beurteilung von Filesharing-Fällen auf. Während die Zivilgerichte derzeit den Einwand des Anschlussinhabers, er habe die streitgegenständlichen Dateien nicht heruntergeladen bzw. angeboten über die sekundäre Beweislast des Anschlussinhabers zu seinen Lasten entschieden wird, ist im Strafverfahren wegen einer Strafbarkeit nach §§ 106, 108 UrhG dieser Einwand aufgrund des Grundsatzes in dubio pro reo beachtlich. Aus dem Volltext: | |
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| | # 8215 | |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Im Zivilprozess gilt die Beweislast. -----Doppelpost zusammengeführt am 8.2.2010 um 12:42:01----- Zitat:
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| | # 8216 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
Das ist im Zivilrecht anders. Da geht es um Ansprüche, Haftung und Verantwortlichkeiten mit völlig anderen Beweisregeln. Deshalb gib es auch unterschiedliche Rechtsprechung. | |
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| | # 8217 |
| Gastposter | Ich will Euch weisgott nicht nerven möchte es nur kapieren, ab wann geht ein Fall, wie der oben, ins Strafrecht über? Zitat Doc Eik.: Dazu muss man dem Täter nachweisen, dass genau er die betreffende Tat begangen hat. Man müsste also dem Anschlussinhaber nachweisen, dass er auch vor dem Rechner gesessen und herunter geladen hat. Um die FRage geht es doch auch hier? Hab ich da irgendwo einen Knoten? |
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| | # 8218 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Ein Fall "geht nicht über". Wenn ein Delikt der Staatsanwaltschaft bekannt wird, dann ermittelt sie. Ob sie ermittelt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. In Filesharing - Fällen ermittelt sie heute regelmäßig nicht mehr, weil der Täter ebenso regelmäßig nicht zu ermitteln ist. Ein Anschlussinhaber ist eben gerade nicht Täter aus seiner Eigenschaft als Anschlussinhaber heraus. Das ist im Zivilrecht genau anders herum. Zitat:
Zitat:
Sobald es gelingt, den Anschlussinhaber aus dieser Position juristisch zu befreien, ist das Abmahngeschäft erledigt. | ||
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| | # 8219 |
| Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 3
| Moin Forum Ich habe am 14.01.2010 eine Einladung zur Polizei bekommen als Beschuldigter. Ich soll angeblich im August 2009 das Programm Autodata angeboten haben. Ich hab keine Aussage gemacht und hab mir nen Anwalt genommen. Ich könnte aber in Erfahrung bringen das mir wohl ein Abmahnung von N+L in Haus steht. Da die Sache noch bei der SA liegt, haben wir erstmal eine vorbeugende UE an den RI geschickt. Nun habe ich die Sache etwas Sacken lassen und 2 Wochen hier im Forum gelesen und gelesen ... Wie ich gelesen habe, sind die wenigsten Abmahnung über Polizei und SA gelaufen. Sondern direkt von N+L gekommen. Nun warten wr erstmal was von der Staatsanwaltschaft kommt. Ich hoffe auf eine Einstellung. Meine Frage ist: Da die Abmahnung eigentlich schon unterwegs ist, greift die Vorbeugende UE überhaupt noch? Oder darf die Abmahnung noch nich erstell sein bei N+L. Danke für die Info´s Gruß Hackie |
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| | # 8220 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Wenn man an N+L eine vorauseilende modUE schickt, weil diese Kanzlei die Strafanzeige erstattet hat, dürfen sie dem Abgemahnten nicht mehr die Kosten für die Abmahnung in Rechnung stellen. | |
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