Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2



Alt 07.02.2010, 20:33   # 8201
Doppelmahn
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Zitat:
Zitat von Doppelmahn Beitrag anzeigen
Andere Frage: Weiß jemand ob Rasch oder andere RA´s auch die Top100Chartkontainer loggen? Bei mir waren es bisher NuL und Baek Law.
Ok, vieleicht hab ich mich ja falsch ausgedrückt:
Ich bin bei einem Container 2x abgemahnt worden. Von 2 unterschiedlichen RA´s. Da ich wissen möchte was da noch so kommt würd ich gern wissen, welche RA´s noch diesen Top100Kontainer abmahnen. Woher soll ich wissen welche Werke? Ich hab die Songs die damals in dem Kontainer waren nicht auswendig im Kopf (kann ich auch nicht wissen). Asserdem sind das viele Verschiedene Songs.
Ich wollte eigentlich nur die Erfahrungen von anderen Leuten wissen, die auch den Chartkontainer angeblich gezogen haben und angeschrieben worden sind, bzw von welchen RA´s? Bei mir waren es NuL und Baek.L..
Ich geh mal davon aus, daß mich die, die mich schon mal dafür abgemahnt haben nicht mehr, (auch für einen anderen Rechteinhaber) abmahnen werden. Oder?
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Alt 07.02.2010, 20:47   # 8202
waldibrieffreund
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Zitat:
Zitat von Doppelmahn Beitrag anzeigen
Ich geh mal davon aus, daß mich die, die mich schon mal dafür abgemahnt haben nicht mehr, (auch für einen anderen Rechteinhaber) abmahnen werden. Oder?
Das ist nicht gesagt. Die Kanzleien mahnen ja nicht in Eigenregie ab, sie sind von den Rechteinhabern beauftragt. Wenn zwei Recheinhaber die gleiche Kanzlei beauftragt haben, kommen auch zwei Abmahnungen.
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Alt 07.02.2010, 20:58   # 8203
pro-man1st
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Zitat:
Zitat von Doppelmahn Beitrag anzeigen
Ok, vieleicht hab ich mich ja falsch ausgedrückt:
Ich bin bei einem Container 2x abgemahnt worden. Von 2 unterschiedlichen RA´s. Da ich wissen möchte was da noch so kommt würd ich gern wissen, welche RA´s noch diesen Top100Kontainer abmahnen. Woher soll ich wissen welche Werke?
Hallo Doppelmahn,

mich treiben ähnliche Sorgen um, und ich freue mich über jeden Tag, an dem nicht wieder ein neues Schreiben den Briefkasten (meiner EX-Frau) erreicht.
Es bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als 6 Monate nach dem letzten abgemahnten Verstoß abzuwarten und zu hoffen - sofern man es wirklich war und noch weis, wann das letzte Mal gewesen ist....
Ach ja, 2x NuL und 1x BL

cu

Geändert von pro-man1st (07.02.2010 um 21:07 Uhr)
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Alt 08.02.2010, 01:52   # 8204
Shual
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Sachverhaltsdarstellung - 08.02.2010

"In meiner heutigen Ausgabe möchte ich mich eingehender mit dem Thema Geltendmachung von Schadensersatz im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnung nach angeblicher Feststellung einer Rechtsverletzung in sog. p2p-Tauschbörsen beschäftigen."
__________________
Sehr guter Song

Damit das noch besser funktioniert.... einfach einen 20er spenden. Von mir aus auch 50€.
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Alt 08.02.2010, 11:46   # 8205
Krieger44
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Hallo an alle die erfahrungen mit dem Abmahn gemacht haben
leider habe ich das auch von den Kollegen NL
ich möchte gerne einen anwalt einschalten daher die frage habt ihr
erfahrungen gemacht mit den Rechtsanwälte MS-CONCEPT könnt ihr vielleicht sagen ob die mir helfen können Danke Im vorraus
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Alt 08.02.2010, 11:56   # 8206
Frank2009
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Zitat:
Zitat von Krieger44 Beitrag anzeigen
ich möchte gerne einen anwalt einschalten
Wozu? Um die mod.UE auszufüllen? Abgesehen davon, bedenke Folgendes: Anwaltsauswahl.
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Alt 08.02.2010, 12:10   # 8207
Rufus
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Zitat:
ich möchte gerne einen anwalt einschalten daher die frage habt ihr
erfahrungen gemacht mit den Rechtsanwälte MS-CONCEPT
Sie schreiben über sich........und über Urheberrecht

"Nicht selten werden diese jedoch von Dritten kopiert und verwertet, ohne die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers zu berücksichtigen.
Wir beraten Künstler, Kreativwirtschaftler und sonstige Werkschaffende in allen Belangen des Urheberrechts. Dabei gilt es, die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers an seinem geschaffenen Werk gegenüber Dritten sowie wie die Interessen Dritter gegenüber den Urhebern sachgerecht zu vertreten."

Quelle
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Alt 08.02.2010, 12:16   # 8208
Kersare
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AG Mainz: Angeklagte ist freizusprechen, da vorgeworfenes Filesharing nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden konnte
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Alt 08.02.2010, 12:19   # 8209
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Angeklagter, Freispruch ...
Diese Begriffe gibt´s im Zivilrecht nicht.

Zitat:
Zitat von Der_kater Beitrag anzeigen
Das ging hier um Strafrecht ...
... und ist somit insofern hier irrelevant ...

Geändert von Oberamtsrat (08.02.2010 um 12:26 Uhr)
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Alt 08.02.2010, 12:21   # 8210
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Das ging hier um Strafrecht: "Die Angeklagte schützte insoweit der strafrechtliche Grundsatz in dubio pro reo"

In dubio pro reo gilt hier ja gerade nicht.
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Alt 08.02.2010, 12:22   # 8211
Alter Esel
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Zitat:
Zitat von Rufus Beitrag anzeigen
Sie schreiben über sich........und über Urheberrecht
...und RA Mühlberger schreibt Aufsätze dazu:

Die Haftung des Internetanschlussinhabers bei Filesharing-Konstellationen nach den Grundsätzen der Störerhaftung


Na und?
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Alt 08.02.2010, 12:26   # 8212
Kersare
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Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
Das ging hier um Strafrecht: "Die Angeklagte schützte insoweit der strafrechtliche Grundsatz in dubio pro reo"

In dubio pro reo gilt hier ja gerade nicht.


Zitat:
Ein Urteil des AG Mainz (Strafgericht) vom 24.9.2009 (Az. 2050 Js 16878/07.408ECs, erschienen in Heft 2/2010 der MMR (S. 117) mit Anmerkung von Jan Peter Müßig) zeigt deutlich die Unterschiede der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Beurteilung von Filesharing-Fällen auf. Während die Zivilgerichte derzeit den Einwand des Anschlussinhabers, er habe die streitgegenständlichen Dateien nicht heruntergeladen bzw. angeboten über die sekundäre Beweislast des Anschlussinhabers zu seinen Lasten entschieden wird, ist im Strafverfahren wegen einer Strafbarkeit nach §§ 106, 108 UrhG dieser Einwand aufgrund des Grundsatzes in dubio pro reo beachtlich.

Aus dem Volltext:
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Alt 08.02.2010, 12:32   # 8213
Burn256
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Aus dem Volltext
der Kater meinte, dass bei UNS in dubio pro reo keine Anwendung findet
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Alt 08.02.2010, 12:35   # 8214
Kersare
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
der Kater meinte, dass bei UNS in dubio pro reo keine Anwendung findet
Das hab ich verstanden. Danke

Aber warum so unterschiedliche Rechtssprechungen, das will bei mir nicht rein
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Alt 08.02.2010, 12:40   # 8215
Der_Kater
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Im Zivilprozess gilt die Beweislast.

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.2.2010 um 12:42:01-----

Zitat:
Im Zivilprozess ist für den Erfolg einer Klage oft die Beweislast entscheidend, worunter die Verpflichtung einer Partei verstanden wird, die von ihr aufgestellten Behauptungen zu beweisen. Dabei helfen gelegentlich Beweisvermutungen, Beweiserleichterungen oder der Beweis der ersten Anscheins.
Quelle: Beweislast

Geändert von Der_Kater (08.02.2010 um 12:41 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 08.02.2010, 12:43   # 8216
Eikmeier
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Das hab ich verstanden. Danke

Aber warum so unterschiedliche Rechtssprechungen, das will bei mir nicht rein
Das liegt an der unterschiedlichen Zielrichtung der Rechtsgebiete. Strafrecht soll einen Rechtsbrecher wieder auf den Pfad der Tugend zurück führen und natürlich die von ihm begangenen Tat sühnen. Dazu muss man dem Täter nachweisen, dass genau er die betreffende Tat begangen hat. Man müsste also dem Anschlussinhaber nachweisen, dass er auch vor dem Rechner gesessen und herunter geladen hat.

Das ist im Zivilrecht anders. Da geht es um Ansprüche, Haftung und Verantwortlichkeiten mit völlig anderen Beweisregeln. Deshalb gib es auch unterschiedliche Rechtsprechung.
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Alt 08.02.2010, 13:19   # 8217
Kersare
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Ich will Euch weisgott nicht nerven möchte es nur kapieren,

ab wann geht ein Fall, wie der oben, ins Strafrecht über?

Zitat Doc Eik.:

Dazu muss man dem Täter nachweisen, dass genau er die betreffende Tat begangen hat. Man müsste also dem Anschlussinhaber nachweisen, dass er auch vor dem Rechner gesessen und herunter geladen hat.

Um die FRage geht es doch auch hier?

Hab ich da irgendwo einen Knoten?
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Alt 08.02.2010, 13:30   # 8218
Eikmeier
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
ab wann geht ein Fall, wie der oben, ins Strafrecht über?
Ein Fall "geht nicht über". Wenn ein Delikt der Staatsanwaltschaft bekannt wird, dann ermittelt sie. Ob sie ermittelt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. In Filesharing - Fällen ermittelt sie heute regelmäßig nicht mehr, weil der Täter ebenso regelmäßig nicht zu ermitteln ist. Ein Anschlussinhaber ist eben gerade nicht Täter aus seiner Eigenschaft als Anschlussinhaber heraus. Das ist im Zivilrecht genau anders herum.

Zitat:
Um die FRage geht es doch auch hier?
Nein, darum geht es in den Abmahnsachen nicht. Wenn es darum ginge, den wirklichen Täter ermitteln zu müssen, dann wäre das Geschäft praktisch tot. Die Abmahnsachen leben davon, dass die Gerichte im Moment dem Anschlussinhaber eine Gefährdungshaftung (also eine Haftung ohne Verschulden, ähnlich wie beim KFZ) auferlegen. Der Anschlussinhaber zahlt hier also nur deshalb, weil er Anschlussinhaber ist. (Das ist jetzt grob vereinfacht dargestellt, aber ich hoffe es macht die Sache verständlich.)

Zitat:
Hab ich da irgendwo einen Knoten?
Der Knoten sitzt glaube ich da, wo sich Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Der Halter eines KFZ haftet allein wegen dieser haltereigenschaft zivilrechtlich auf Schadensersatz, wenn ein Fahrer mit seinem KFZ einen Unfall baut. Strafrechtlich trägt der Halter an diesem Unfall regelmäßig keine Schuld, denn er hat ja nicht gehandelt. So ist es auch beim Filesharing. Die eigentliche Handlung begeht derjenige, der vor dem Rechner sitzt und saugt. Der Anschlussinhaber handelt nicht. Er zahlt trotzdem, weil er Anschlussinhaber ist.

Sobald es gelingt, den Anschlussinhaber aus dieser Position juristisch zu befreien, ist das Abmahngeschäft erledigt.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht

Geändert von Eikmeier (08.02.2010 um 13:36 Uhr)
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Alt 08.02.2010, 13:46   # 8219
Hackie
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Moin Forum

Ich habe am 14.01.2010 eine Einladung zur Polizei bekommen als Beschuldigter.
Ich soll angeblich im August 2009 das Programm Autodata angeboten haben.
Ich hab keine Aussage gemacht und hab mir nen Anwalt genommen.
Ich könnte aber in Erfahrung bringen das mir wohl ein Abmahnung von N+L in Haus steht.
Da die Sache noch bei der SA liegt, haben wir erstmal eine vorbeugende UE an den RI geschickt.

Nun habe ich die Sache etwas Sacken lassen und 2 Wochen hier im Forum gelesen und gelesen ...
Wie ich gelesen habe, sind die wenigsten Abmahnung über Polizei und SA gelaufen. Sondern direkt von N+L gekommen.

Nun warten wr erstmal was von der Staatsanwaltschaft kommt.
Ich hoffe auf eine Einstellung.

Meine Frage ist:
Da die Abmahnung eigentlich schon unterwegs ist, greift die Vorbeugende UE überhaupt noch?
Oder darf die Abmahnung noch nich erstell sein bei N+L.

Danke für die Info´s
Gruß Hackie
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Alt 08.02.2010, 13:52   # 8220
Alanis
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von Hackie Beitrag anzeigen
Meine Frage ist:
Da die Abmahnung eigentlich schon unterwegs ist, greift die Vorbeugende UE überhaupt noch?
Oder darf die Abmahnung noch nich erstell sein bei N+L.
Nein, ihr habt es genau richtig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat nichts mit der Abmahnung zu tun.

Wenn man an N+L eine vorauseilende modUE schickt, weil diese Kanzlei die Strafanzeige erstattet hat, dürfen sie dem Abgemahnten nicht mehr die Kosten für die Abmahnung in Rechnung stellen.
__________________
Abgemahnt? RTFM: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post688340
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