| | # 8181 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Der BGH erklärt das mit der Vertragsstrafe hier ganz gut verständlich: Urteil des I.*Zivilsenats vom*18.5.2006 -*I*ZR*32/03*- Werbung |
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| | # 8182 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
"4.2.6 Wie lange bin ich an die Unterlassungserklärung gebunden? Ist in der Unterlassungserklärung nichts anderes angegeben bzw. nachträglich eingetragen, so sind Sie 30 Jahre an die Erklärung gebunden, sofern Sie diese unterschrieben haben." | |
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| | # 8184 | |||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
Die zutreffende Verjährungsfrist würde auch nicht 30, sondern 3 Jahre, maximal aber 10 Jahre betragen. Die dreißigjährige Verjährungsfrist setzt einen vollstreckbaren Vergleich oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche voraus, die gibt es in unseren Fällen aber nicht. -----Doppelpost zusammengeführt am 7.2.2010 um 16:48:43----- Zitat:
Zitat:
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| | # 8187 | |
| Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 46
| Zitat:
![]() Aber 2 Abmahnungen zum selben Download (Top 100 vom 19.10.2009) von 2 Verschiedenen Anwälten. Wahrscheinlich die gleiche Zeit oder? Das hieße ja das Daten weitergereicht würden? | |
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| | # 8188 |
| Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 33
| Was ist denn eigentlich, wenn die Sache verjährt, bevor der Anwalt mir mitgeteilt hat dass er die UE angenommen oder NICHT angenommen hat? @Rufus: Bei mir waren ca. 2 Stunden zwischen den beiden "Logzeiten", kann also gut sein, dass die schnell der anderen Loggerbude ne eMail geschrieben haben, dass bei deren "Köder" grade viele Leecher/Seeder am Werke sind ... |
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| | # 8190 | |
| Registriert seit: 18.07.2009 Ort: hier
Beiträge: 278
| Zitat:
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| | # 8191 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Wenn Du die Original-UE unterschrieben hast, wirst Du vielleicht nie eine Annahmeerklärung bekommen. Dazu ist der Abmahner nicht verpflichtet. Gleichwohl ist sie verbindlich! Die modUE muß vom Abmahner angenommen werden, das tut er indirekt auch, indem er ihr nicht widerspricht. War die modUE fehlerfrei und hinreichend strafbewehrt, ist sie also auch verbindlich. In beiden Fällen verjährt der Zahlungsanspruch (unabhängig von der Unterlassungserklärung!) nach der gesetzlichen Frist (3 Jahre + X). | |
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| | # 8192 |
| Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 33
| Hi, ich hab natürlich die mod. UE abgeschickt Wusste jetzt nicht, das die mod. UE als angenommen gilt, wenn er nicht widerspricht! Mal sehen was noch kommt .... ausser dem Bettelbrief (mal sehen wie schnell BiFi ist, immerhin war die mal Handschriftlich unterschrieben und nicht nur ne schnöde Kopie) Gibt es eigentlich ne Statistik wieviele Mahnbescheide ergangen sind ? Also im Vergleich zu den Zahlen der Abmahnungen und der Abgemahnten hier - glaube ich nicht daran das es sehr viele sind. OT: Ist das eigentlich wirklich wahr, das sich Chris vom Peterle getrennt hat? - würde ja heißen, der Peter is jetzt fast ganz alleine in Wald und Flur ... |
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| | # 8193 | |
| Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 50
| Zitat:
@Dorfteich, bin ich blind oder wo steht das?
__________________ Aus Doppel wurde Dreifachmahn | |
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| | # 8194 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Der Abmahner kann Deine Erklärung duch schlüssiges Verhalten annehmen ("konkludente Annahme"), also z.B. indem er im ersten Bettelbrief den Erhalt bestätigt (ohne die Annahme ausdrücklich zu erklären), und dann die Aufforderung zur Zahlung seiner Forderung wiederholt. Solange er gar nicht reagiert, kannst Du Dir über die Annahme nicht sicher sein. Allerdings ist das auch nicht schlimm, da er solange auch keine Forderungen stellen kann Auf der sicheren Seite bist Du trotzdem, denn die modUE ist, wenn sie richtig ausgefüllt wurde, ausreichend, und kann nicht so einfach abgelehnt werden. Sollte der Abmahner weitere rechtliche Schritte (z.B EV) einleiten, würde er am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, da Du Dich ja bereits unterworfen hast. | |
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| | # 8197 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Du mußt also nach den "Werken" suchen. | |
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| | # 8198 |
| Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 1
| Hallo zusammen, ich habe Juni 2009 eine Abmahnung von Nümann & Lang wegen einem einzelnen Lied bekommen. Ich habe damals in einem Schreiben alles bestritten. So nun, ca. ein halbes Jahr später kommt ein zweiter Brief. Wieder mit der Aufforderung die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die 450 zu zahlen, sonst wollen sie die Ansprüche der Mandantschaft auf gerichtlichem Wege geltend machen. Was wäre jetzt ein sinnvolles vorgehen? Soll ich denen jetzt einen modifizierte Unterlassungserklärung schicken oder weiter das ganze bestreiten? |
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| | # 8199 |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Hast Du hier schon gelesen: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 Die meisten hier halten es eher so: modUE, nicht zahlen, kein Kontakt zum Abmahner. Eine Entscheidung mußt Du natürlich selber treffen... |
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| | # 8200 | |
| Registriert seit: 18.07.2009 Ort: hier
Beiträge: 278
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