Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 07.02.2010, 17:03   # 8181
Eikmeier
 
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Der BGH erklärt das mit der Vertragsstrafe hier ganz gut verständlich:

Urteil des I.*Zivilsenats vom*18.5.2006 -*I*ZR*32/03*-
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Alt 07.02.2010, 17:13   # 8182
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Die hat ganz offensichtlich einmal Jemand aus der Verjährung nach § 11 UWG und § 199 BGB abgeleitet und alle Anderen haben es übernommen und weiterverbreitet.
Schon einmal die Solmecke-FAQ gelesen?

"4.2.6 Wie lange bin ich an die Unterlassungserklärung gebunden?

Ist in der Unterlassungserklärung nichts anderes angegeben bzw. nachträglich eingetragen, so sind Sie 30 Jahre an die Erklärung gebunden, sofern Sie diese unterschrieben haben."

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Alt 07.02.2010, 17:30   # 8183
Mertons
 
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Eine ganz andere Frage stellt sich mir jetzt:

Braucht es eigentlich eine "Annahme" der UE bevor der Vertrag rechtskräftig wird ?

Ich meine, hier sind viele Betroffene unterwegs, welche seit Monaten oder gar länger nach Abgabe ihrer UE keine Antwort bekommen haben - also ob die UE angenommen wurde.
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Alt 07.02.2010, 17:42   # 8184
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Ist in der Unterlassungserklärung nichts anderes angegeben bzw. nachträglich eingetragen, so sind Sie 30 Jahre an die Erklärung gebunden, sofern Sie diese unterschrieben haben."
Diese Auffassung ist falsch. Der Bundesgerichtshof ist seit 1972 in ständiger Rechtsprechung der - meiner Ansicht nach zutreffenden Meinung, dass der durch ein Urteil oder einen Unterlassungsvertrag begründete Anspruch bis zu einer erneuten Zuwiderhandlung quasi dauernd erfüllt wird und daher selbst nicht der Verjährung unterliegt. Lediglich ein Verstoss gegen den Vertrag würde verjähren.

Die zutreffende Verjährungsfrist würde auch nicht 30, sondern 3 Jahre, maximal aber 10 Jahre betragen. Die dreißigjährige Verjährungsfrist setzt einen vollstreckbaren Vergleich oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche voraus, die gibt es in unseren Fällen aber nicht.

-----Doppelpost zusammengeführt am 7.2.2010 um 16:48:43-----

Zitat:
Zitat von Mertons Beitrag anzeigen
Eine ganz andere Frage stellt sich mir jetzt:

Braucht es eigentlich eine "Annahme" der UE bevor der Vertrag rechtskräftig wird ?
Grundsätzlich ja, wenn dei modifizierte Erklärung so vom Vorschlag des Rechteinhabers abweicht, dass sie als eine Ablehung des Angebotes verbunden mit einem neuen Angebot angesehen werden muss.

Zitat:
Ich meine, hier sind viele Betroffene unterwegs, welche seit Monaten oder gar länger nach Abgabe ihrer UE keine Antwort bekommen haben - also ob die UE angenommen wurde.
Das kann man nur beurteilen, wenn man im Einzelfall die angebotene Erklärung mit der tatsächlich abgegebenen vergleicht.
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Alt 07.02.2010, 18:04   # 8185
Bobby1960
 
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So, Nummer 3 ist da...
zuerst Nümann,Lang vom 15.12.09 - German Top 100 Singlecharts - Musikwerk "Schöne neue Welt", Tatdatum 19.10.09
dann
Schalast Partner vom 28.01.10 - Scooter . Under The Radar Over The Top (Retail-2009)-DRG, Tatdatum 18.11.09
und jetzt
Bindhardt, Fiedler,Rixen,Zerbe vom 04.02.10 - German Top 100 Singlecharts - Musikwerk: Bushido produziert Sonny Black& Frank White: Eine Chance/ Zu Gangsta, Tatdatum 19.10.09

Zu allen dreien - mod. UE
Dank diesem Forum kann ich als alleinerziehende Mutter eines 17-jährigen Jugendlichen einigermaßen ruhig bleiben, mal sehen, was da alles auf mich zukommt - danke.
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Alt 07.02.2010, 18:05   # 8186
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
...Der Bundesgerichtshof ist seit 1972 in ständiger Rechtsprechung der - meiner Ansicht nach zutreffenden Meinung, dass der durch ein Urteil oder einen Unterlassungsvertrag begründete Anspruch bis zu einer erneuten Zuwiderhandlung quasi dauernd erfüllt wird und daher selbst nicht der Verjährung unterliegt...
Mist...

...dabei hatte ich mir fest vorgenommen, im Sommer 2038 endlich ohne Vertragsstrafenrisiko "Die Römer" an alle Welt zu verteilen...

Da fällt mir aber ein...SuW haben mein damaliges Angebot (mod. UE) ohnehin bisher nicht angenommen.

Somit: Wer sucht gerade verzweifelt noch nach einem "letzten Fragment" für seine unvollständige Römersammlung?
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Alt 07.02.2010, 18:14   # 8187
Rufus
 
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Zitat:
Dank diesem Forum kann ich als alleinerziehende Mutter eines 17-jährigen Jugendlichen einigermaßen ruhig bleiben, mal sehen, was da alles auf mich zukommt - danke.
Evtl. sollte der 17 jährige Jugendliche mal aufhören zu saugen!

Aber 2 Abmahnungen zum selben Download (Top 100 vom 19.10.2009) von 2 Verschiedenen Anwälten.
Wahrscheinlich die gleiche Zeit oder?
Das hieße ja das Daten weitergereicht würden?
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Alt 07.02.2010, 19:25   # 8188
Mertons
 
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Was ist denn eigentlich, wenn die Sache verjährt, bevor der Anwalt mir mitgeteilt hat dass er die UE angenommen oder NICHT angenommen hat?

@Rufus:

Bei mir waren ca. 2 Stunden zwischen den beiden "Logzeiten", kann also gut sein, dass die schnell der anderen Loggerbude ne eMail geschrieben haben, dass bei deren "Köder" grade viele Leecher/Seeder am Werke sind ...
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Alt 07.02.2010, 19:35   # 8189
Doppelmahn
 
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Andere Frage: Weiß jemand ob Rasch oder andere RA´s auch die Top100Chartkontainer loggen? Bei mir waren es bisher NuL und Baek Law.
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Alt 07.02.2010, 19:41   # 8190
dorfteich
 
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Zitat:
Zitat von Doppelmahn Beitrag anzeigen
Andere Frage: Weiß jemand ob Rasch oder andere RA´s auch die Top100Chartkontainer loggen? Bei mir waren es bisher NuL und Baek Law.
schau Dich um <= klick
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Alt 07.02.2010, 19:45   # 8191
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Mertons Beitrag anzeigen
Was ist denn eigentlich, wenn die Sache verjährt, bevor der Anwalt mir mitgeteilt hat dass er die UE angenommen oder NICHT angenommen hat?
Die Frage stellt sich nicht, da die UE (besser: modUE!) mit der Zahlung der Forderung nichts zu tun hat.

Wenn Du die Original-UE unterschrieben hast, wirst Du vielleicht nie eine Annahmeerklärung bekommen. Dazu ist der Abmahner nicht verpflichtet. Gleichwohl ist sie verbindlich!
Die modUE muß vom Abmahner angenommen werden, das tut er indirekt auch, indem er ihr nicht widerspricht. War die modUE fehlerfrei und hinreichend strafbewehrt, ist sie also auch verbindlich.

In beiden Fällen verjährt der Zahlungsanspruch (unabhängig von der Unterlassungserklärung!) nach der gesetzlichen Frist (3 Jahre + X).
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Alt 07.02.2010, 20:44   # 8192
Mertons
 
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Hi,

ich hab natürlich die mod. UE abgeschickt Hatte nur einfach UE geschrieben und mod. UE gemeint.

Wusste jetzt nicht, das die mod. UE als angenommen gilt, wenn er nicht widerspricht!

Mal sehen was noch kommt .... ausser dem Bettelbrief (mal sehen wie schnell BiFi ist, immerhin war die mal Handschriftlich unterschrieben und nicht nur ne schnöde Kopie)

Gibt es eigentlich ne Statistik wieviele Mahnbescheide ergangen sind ?
Also im Vergleich zu den Zahlen der Abmahnungen und der Abgemahnten hier - glaube ich nicht daran das es sehr viele sind.

OT: Ist das eigentlich wirklich wahr, das sich Chris vom Peterle getrennt hat? - würde ja heißen, der Peter is jetzt fast ganz alleine in Wald und Flur ...
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Alt 07.02.2010, 20:56   # 8193
Doppelmahn
 
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Zitat:
Zitat von dorfteich Beitrag anzeigen
schau Dich um <= klick
Ich kenn die Liste, nun hab ich nochmal 10 Minuten investiert und find immer noch nicht wo der Sampler "Top100Chartkontainer" bei den Abmahnenden RA´s steht.
@Dorfteich, bin ich blind oder wo steht das?
__________________
Aus Doppel wurde Dreifachmahn
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Alt 07.02.2010, 21:06   # 8194
waldibrieffreund
 
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Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Mertons Beitrag anzeigen
Wusste jetzt nicht, das die mod. UE als angenommen gilt, wenn er nicht widerspricht!
Das ist so noch nicht ganz korrekt.
Der Abmahner kann Deine Erklärung duch schlüssiges Verhalten annehmen ("konkludente Annahme"), also z.B. indem er im ersten Bettelbrief den Erhalt bestätigt (ohne die Annahme ausdrücklich zu erklären), und dann die Aufforderung zur Zahlung seiner Forderung wiederholt.
Solange er gar nicht reagiert, kannst Du Dir über die Annahme nicht sicher sein. Allerdings ist das auch nicht schlimm, da er solange auch keine Forderungen stellen kann
Auf der sicheren Seite bist Du trotzdem, denn die modUE ist, wenn sie richtig ausgefüllt wurde, ausreichend, und kann nicht so einfach abgelehnt werden. Sollte der Abmahner weitere rechtliche Schritte (z.B EV) einleiten, würde er am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, da Du Dich ja bereits unterworfen hast.
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Alt 07.02.2010, 21:09   # 8195
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von Doppelmahn Beitrag anzeigen
Ich kenn die Liste, nun hab ich nochmal 10 Minuten investiert und find immer noch nicht wo der Sampler "Top100Chartkontainer" bei den Abmahnenden RA´s steht.
@Dorfteich, bin ich blind oder wo steht das?
Du mußt nach den einzelnen Titeln fanden...
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Alt 07.02.2010, 21:09   # 8196
Brand(t)opfer
 
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Aus Doppel wurde Dreifachmahn
warum soll es dir besser gehn als anderen
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Alt 07.02.2010, 21:09   # 8197
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Doppelmahn Beitrag anzeigen
find immer noch nicht wo der Sampler "Top100Chartkontainer" bei den Abmahnenden RA´s steht.
Der Chartcontainer wird nicht abgemahnt. Das geht auch nicht, weil da 100 verschiedene "Werke" mit unterschiedlichen Rechteinhabern enthalten sind. Jeder Recheinhaber mahnt für sein eigenes "Werk" selbst ab.
Du mußt also nach den "Werken" suchen.
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Alt 07.02.2010, 21:15   # 8198
freeZ!
 
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Hallo zusammen,

ich habe Juni 2009 eine Abmahnung von Nümann & Lang wegen einem einzelnen Lied bekommen.
Ich habe damals in einem Schreiben alles bestritten. So nun, ca. ein halbes Jahr später kommt ein zweiter Brief. Wieder mit der Aufforderung die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die 450 € zu zahlen, sonst wollen sie die Ansprüche der Mandantschaft auf gerichtlichem Wege geltend machen.

Was wäre jetzt ein sinnvolles vorgehen?
Soll ich denen jetzt einen modifizierte Unterlassungserklärung schicken oder weiter das ganze bestreiten?
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Alt 07.02.2010, 21:19   # 8199
Der_Kater
 
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Hast Du hier schon gelesen:

Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Die meisten hier halten es eher so: modUE, nicht zahlen, kein Kontakt zum Abmahner.

Eine Entscheidung mußt Du natürlich selber treffen...
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Alt 07.02.2010, 21:25   # 8200
dorfteich
 
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Zitat:
Zitat von freeZ! Beitrag anzeigen

Was wäre jetzt ein sinnvolles vorgehen?
Soll ich denen jetzt einen modifizierte Unterlassungserklärung schicken oder weiter das ganze bestreiten?
ähh, Du hast noch keine modUE abgeschickt?? Das ist sehr fahrlässig, schau auch hier => mein post
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