Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 09.10.2009, 10:47   # 801
princess15114
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Zitat:
Zitat von Marshall Beitrag anzeigen
@princess

Wie sieht derzeit der Stand mit dem Fragenkatalog an unseren Herrn Nümann aus? Gibt es schon einen Zwischenstand?
Wieso Zwischenstand? Für solche Vorgänge gibt es nur ein Endergebnis - die Antworten.
Zitat:
Wieviele konstruktive Fragen sind gekommen, die alle beschäftigen?
Über 20, die aber auf Grund ihres ähnlichen Inhaltes auf etwas mehr als die Hälfte zusammengefasst wurden.
Zitat:
Hat Herr Nümann schon verlauten lassen, ob und wann und wie mit den Antworten zu rechnen ist.
Nein, muss ja auch nicht. Die derzeitige Abwesenheit des Befragten hier, hinterlässt auf mich den Eindruck, dass man sich mit den Antworten auf die Fragen wohl beschaftigt.
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Alt 09.10.2009, 11:28   # 802
Rincewind
 
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@princess

Das du dir die ganze Arbeit gemacht hast (wofür ich dir, wie für alles andere, das du hier tust nochmal ein dickes sagen will) heisst dann auch, das du, entgegen einiger anderer hier, keinen Zweifel an der Echtheit von Herrn Nümann hast?
Wenn Ja, möchte ich ihm zumindest meinen Respekt dafür aussprechen, das er sich in die Höhle des Löwen gewagt hat ..... auch wenn mir immer noch nicht ganz klar ist, welche Intention er damit verfolgt hat.

Und ich hoffe, das du mit deiner Einschätzung bzgl. der Abarbeitung recht hast.
Denn auch wenn mein neuer Brieffreund aus einer anderen Stadt kommt, bin ich mal sehr gespannt auf Herrn N's Antworten. Denn ich glaube kaum, das sich diese sich inhaltlich gross von denen seinen Kollegen unterscheiden werden.
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Alt 09.10.2009, 12:28   # 803
Darko Milos
 
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:basketba::froschar:[QUOTE=auch ein opfer;695588]Hallo zusammen
Habe da mal eine Frage zum DigiProtect Prozess.
Und zwar zu dem passus
"Das Gericht legte dar, dass grundsätzlich der Anschein dafür spreche, dass der Anschlussinhaber die über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzung selbst vollzogen habe, dass dies jedoch widerlegt werden könne, was vorliegend dem Beklagten gelungen sei."

Weiß jemand wie es dem Beklagten gelungen ist zu beweisen das er als AI die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat?

Gruß Opfer



Wenn Du zur Tatzeit tatsächlich an einem anderen Ort gewesen bist und Du dafür Zeugen hast, können Die das jederzeit mit ein eidesstattlichen Versicherung bestätigen. Mit diesem Urteil im Rücken geht normalerweise jedem "Abmananwalt" vor Gericht die "Munition" aus, aber das kann auf dieser Klageinstanz durchaus von Gericht zu Gericht anders gesehen werden. Auf jeden Fall ist Dieses Urteil schon einmal sehr sehr hilfreich.

Von entscheidender Bedeutung und was in Diesem Zusammenhang auch viel wichtiger erscheint, ist die Tatsache, das es auf jeden Fall möglich ist, WEP UND AUCH WAP /WAP2 LAN Verbindungen von aussen zu entschlüsseln. Das ist mittlerweile sehr einfach, und auch in einem Prozess einem Richter sehr schlüssig darzulegen.

Es gibt diesbezüglich keinen 100 % Schutz seitens der Provider, und da liegt auch die Schwachstelle der "************" wie bei unserem Herrn Nümann.......ja, Sie lesen richtig Her Nümann, ich bezeichne Sie bewußt als kleine Ratte.


Zweifelsfrei ist das der Hauptgrund, warum es die "************" vermeiden, ihre "Forderungen" per Gericht durchzusetzen. Die Gefahr, das Sie dann endgültig auf den ***** fliegen und somit Ihre Quelle zum Versiegen bringen ist ungleich höher anzusiedeln.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert Diesem ganzen Schwachsinn ein Ende zu bereiten.......

:froschar:
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Alt 09.10.2009, 12:33   # 804
Nice try
 
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[QUOTE=Darko Milos;695682]:

Weiß jemand wie es dem Beklagten gelungen ist zu beweisen das er als AI die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat?

Gruß Opfer

Bitteschön:
"Unser Mandant war zum maßgeblichen Tatzeitpunkt nachweislich nicht zuhause. Somit konnte er kein Täter sein. Fraglich war nun, ob er für das Tun seiner minderjährigen Schwester zur Verantwortung gezogen werden konnte. Hier haben wir argumentiert, dass die Tatsache der Anschlussinhaberschaft nicht automatisch dazu führen kann und darf, dass der Inhaber eines Internetanschlusses in jedem Fall haftet. Wir haben dabei klargestellt, dass eine so genannte Störerhaftung doch nur dann infrage kommen kann, wenn es bereits in der Vergangenheit konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verstoß gegeben hätte. So war es in unserem Fall jedoch nicht. Sowohl die Eltern als auch der beklagte Bruder hatten die Schwester bzw. Tochter stets eingehend über die Gefahren des Internets belehrt. Das Gericht teilte unsere Auffassung."
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Alt 09.10.2009, 12:41   # 805
watt_ihr_volt
 
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[QUOTE=miggenmehl;695684]
Zitat:
Zitat von Darko Milos Beitrag anzeigen
:

Weiß jemand wie es dem Beklagten gelungen ist zu beweisen das er als AI die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat?

Gruß Opfer

Bitteschön:
"Unser Mandant war zum maßgeblichen Tatzeitpunkt nachweislich nicht zuhause. Somit konnte er kein Täter sein. Fraglich war nun, ob er für das Tun seiner minderjährigen Schwester zur Verantwortung gezogen werden konnte. Hier haben wir argumentiert, dass die Tatsache der Anschlussinhaberschaft nicht automatisch dazu führen kann und darf, dass der Inhaber eines Internetanschlusses in jedem Fall haftet. Wir haben dabei klargestellt, dass eine so genannte Störerhaftung doch nur dann infrage kommen kann, wenn es bereits in der Vergangenheit konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verstoß gegeben hätte. So war es in unserem Fall jedoch nicht. Sowohl die Eltern als auch der beklagte Bruder hatten die Schwester bzw. Tochter stets eingehend über die Gefahren des Internets belehrt. Das Gericht teilte unsere Auffassung."
Danke für Deine Mühe

würden mehr User nicht nur Überschriften lesen, wäre einiges an Aufklärungsarbeit weniger zu leisten und der Thread nicht so ausufernd.
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Alt 09.10.2009, 12:53   # 806
hagusta
 
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"Unser Mandant war zum maßgeblichen Tatzeitpunkt nachweislich nicht zuhause. Somit konnte er kein Täter sein.
Glück gehabt!Dieser Beweis möchte ich meinen hinkt.Da Filesharing auch ohne Anwesenheit betrieben werden kann!
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Alt 09.10.2009, 13:02   # 807
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von hagusta Beitrag anzeigen
"Unser Mandant war zum maßgeblichen Tatzeitpunkt nachweislich nicht zuhause. Somit konnte er kein Täter sein.
Glück gehabt!Dieser Beweis möchte ich meinen hinkt.Da Filesharing auch ohne Anwesenheit betrieben werden kann!
Wenn Du ein nicht Strafmündiges Geschwister hast, das sagt "Ich war,s!" Problem gelöst
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Alt 09.10.2009, 13:03   # 808
Ansgar
 
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Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von hagusta Beitrag anzeigen
"Unser Mandant war zum maßgeblichen Tatzeitpunkt nachweislich nicht zuhause. Somit konnte er kein Täter sein.
Glück gehabt!Dieser Beweis möchte ich meinen hinkt.Da Filesharing auch ohne Anwesenheit betrieben werden kann!
Auch, wenn der PC (nachweislich) ausgeschaltet war?
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Alt 09.10.2009, 13:05   # 809
Mondbär
 
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Das bestmögliche Szenario wäre, dass man nachweislich zum Logzeitpunkt mit der ganzen Familie im Urlaub war. So mal eben 10 Tage Malle oder so. Logzeitpunkt liegt innerhalb dieser 10 Tage.

Jeder Richter wird Dir abkaufen, dass Du in dieser Zeit alles zu Hause vom Netz genommen hast und deshalb auch nicht schuldig sein kannst.
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 09.10.2009, 13:19   # 810
hagusta
 
Registriert seit: 05.09.2009
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Zitat:
Zitat von miggenmehl Beitrag anzeigen
Wenn Du ein nicht Strafmündiges Geschwister hast, das sagt "Ich war,s!" Problem gelöst
Nützt auch nicht viel,du haftest lt.§832 BGB auch für die Kinder und in der Regel können auch Minderjährige auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden(§828 BGB)(Siehe Schreiben Hr.N+L)
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Alt 09.10.2009, 13:37   # 811
hagusta
 
Registriert seit: 05.09.2009
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Es würde wirklich den Usern helfen,wenn man den RA's demonstrieren könnte wie anfällig das WAP-Netz ist und damit das beweissichere Dokument als hinfällig aussehen zu lassen.
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Alt 09.10.2009, 13:42   # 812
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von hagusta Beitrag anzeigen
Es würde wirklich den Usern helfen,wenn man den RA's demonstrieren könnte wie anfällig das WAP-Netz ist und damit das beweissichere Dokument als hinfällig aussehen zu lassen.
Das Problem ist nicht die Verschlüsselung. Die eigentliche Sauerei ist die Untergrabung der 100.-€ Deckelung.

Die meisten hier wissen, warum sie hier sind....Ich auch.
100.-€ sind meiner Meinung nach immer noch zu viel (für ein Lied), aber das hätt ich noch als Schuss vor den Bug akzeptiert.

Nur so wie es jetzt läuft, erreichen die bei mir gar nix. Da wird gekämpft bis aufs letzte Hemd.....Amen!
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Alt 09.10.2009, 14:00   # 813
hagusta
 
Registriert seit: 05.09.2009
Beiträge: 59
100 Euronen hätte ich vielleicht im 1.Moment auch aktzeptiert.Bei der höheren Summe habe ich dann erst mal hier im Forum nachgesehen.Was auch m E. besser war.

Einen Ablassbrief würde ich gern an N+L schicken.Damit Sievon Ihrem Tun ablassen!!!
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Alt 09.10.2009, 14:06   # 814
ulrich
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Zitat:
Zitat von hagusta Beitrag anzeigen
Einen Ablassbrief würde ich gern an N+L schicken.Damit von Ihrem Tun ablassen!!!
Wer oder was hindert Dich daran? Ich nicht!
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Alt 09.10.2009, 14:12   # 815
auch ein opfer
 
Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 73
@3111
Danke für das Interwiew hat mir sehr geholfen.

@miggenmehl
Auch dir ein Danke für das Interwiew

@Darko Milos
Wie heißt das Programm mit dem man angeblich so leicht ein W-Lan knacken kann.Und funktioniert das nur bei WEP oder auch bei WPA und WPA2?

Und nochmals die bitte hier vernünftig miteinander umzugehen und Beleidigungen zu unterlassen.Dann ist es viel erträglicher hier.

Gruß Opfer
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Alt 09.10.2009, 14:32   # 816
DerJoker
 
Benutzerbild von DerJoker
 
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Zitat:
Zitat von auch ein opfer Beitrag anzeigen
@3111
Wie heißt das Programm mit dem man angeblich so leicht ein W-Lan knacken kann.
Auch wenn du mich nicht gefragt hast, geb ich dir eine Antwort.

WEP kann jeder mit BackTrack3 knacken. Das Programm ist frei im Internet zugänglich und schon lange kein Geheimniss mehr.
Eine vom USB-Stick bootfähige Version und ein handelüblicher Laptop und man kann loslegen.
Ich habe zum Test mein eigenes WEP damit geknackt, ist echt kinderleicht.

WPA2 TKIP dagegen ist nur mit erheblichem Aufwand und den "richtigen" Programmen die Nicht im Internet zu finden sind knackbar, aber es geht trotzdem.
Die Chance das dein Hobbyhackernachbar dein WPA2 mit TKIP Verschlüsselung knackt ist damit nahezu ausgeschlossen.

Also kurz und knapp:
WEP = absolut unsicher, knackbar in wenigen Sekunden
WPA = von Experten in einigen Minuten knackbar, abhängig von der Passwortlänge
WPA2/TKIP = 99,99% Sicherheit bei einer Passwortlänge von mindestens 8 Zeichen

Natürlich muss das Passwort immer sorgfältig gewählt sein, sonst nützt die beste Verschlüsselung nix.
Beispiel: Mein Nachbar ist Schalke fan, ich hab sein Routerpasswort "nur zum Test" in 10 Minuten durch rumprobieren erraten.
PS: Er hats inzwischen geändert.
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Alt 09.10.2009, 14:41   # 817
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von DerJoker Beitrag anzeigen
Natürlich muss das Passwort immer sorgfältig gewählt sein, sonst nützt die beste Verschlüsselung nix.
Beispiel: Mein Nachbar ist Schalke fan, ich hab sein Routerpasswort "nur zum Test" in 10 Minuten durch rumprobieren erraten.
PS: Er hats inzwischen geändert.
Mein Nachbar ist Borussia 09 Fan, was muss ich da machen .
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Alt 09.10.2009, 14:49   # 818
Hocky65
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 9
Hallo Leute nachdem ich von den Herren N&L zweimal Abgemahnt wurde hab ich einen bekannten der in der Rechtsabteilung der Telecom in Köln arbeite kontaktiert ihm die Situation geschildert und nachgefragt wie ich mich verhalten soll. Als erstes mal die
modUE schicken…. Wenn sich die Herren wieder melden auf fall den richterlichen Beschluss oder die anzeige bei der Staatsanwaltschaft anfordern …die brauchen die Herren auf jeden fall um bei der eure Daten einsehen zu dürfen …so und jetzt noch was…bei der Telecom sind im verlauf des Jahres mehrmals datendiebstähle vorgekommen….die Telecom vermutet das diese Daten an solche Anwälte verkauft werden und die sie dann untereinander austauschen…
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Alt 09.10.2009, 14:51   # 819
lil-Kleverin
 
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Kleve
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von Eckhard88 Beitrag anzeigen
Ich denke mal, damit stehe ich bei denen ganz oben ?!?
Oder hat jemand mehr als 3 Stück erhalten ?!?#
:miristsc:

naja wir hab en 2 bekommen aber jeweils mit 2 mal dem gleichem vornamen aber der nachname war bei jedem schreiben anders geschrieben

?????wie so was passieren kann keine ahnung aber zeigt doch das die dahinten den überblick verlieren und noch nicht mals wissen wie die abgemahnten wirklich heissen .....

oder sehe ich da was falsch????
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Alt 09.10.2009, 15:11   # 820
hardwaretyp
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 73
Zitat:
Zitat von Rincewind Beitrag anzeigen
@hardwaretyp

...er würde nie was schreiben, unrecht tust....
Ja, das hätte ich dann. Nur leider habe ich _fast nie_ geschrieben.

Zitat:
Zitat von syslord Beitrag anzeigen
Du weißt aber grundsätzlich schon was du willst und was du schreibst?... (1)

...Ranking macht einen guten Beitrag aus....hier zählt Qualität vor Quantität..... (2)

...Beistand findest du bei deinem Psychater des Vertrauens oder wie zuvor schon erwähnt bei einem Fachanwalt... (3)

...und erzähl Leute...wie die Sache zu laufen hat! (4)


...hättest auch gerne mal ein Danke... bekommst du eins von mir.. (5)
(1)Ja, ich weiß was ich...und falls nicht, lösch ichs wieder.
(2)Wenn zwei unterschiedl. Tips von Membern kommen, wonach schaust Du dann....ob der Nick sich toll anhört?
(3)Genau.....und bei Letzterem bin ich....hatte ich aber schon indirekt gesagt!
(4)Wo hab ich Jemanden gesagt, wie Sie/Er etwas unbedingt so machen soll?
(5)...hatte zwar nicht drum gebeten....aber danke!


Zitat:
Zitat von Palembang Beitrag anzeigen
Also das geht zu weit!Ich habe mch niemals lustig gemacht uber den Mist hier!Da ich selber mehrmals betroffen bin,liegt es fern sich darüber lustig zu mache!Es....
Habe ich auch nicht gesagt(...über den Mist hier..)......"Abmahnung lustig findet" aber doch.

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
...mit ihrer in ganz NRW gefürchtete RAe-Kanzlei...musste ich an meine Kindheit denken....wo mir meine Tante [sie hatte zwar keine Kanzlei] ab und an wenn ich "wehwehchen"..... (1)

nicht kommentierungswürdig (2)

Sollte man diese Entscheidung nicht der mod. Prinzess selbst überlassen? (3)

Und keiner hier denkt an irgendwelche Rankinpunkte... (4)

..zur "Endlösung" beitragen [auch ohne Deine Tante] wenn Du Dich in die Ecke stellen würdest und 5 Std. über den Mist den Du hier verzapfst nachdenkst, oder die nächsten 6 Monate.... (5)
(1)Ist nicht Ihre, sondern von meinem Onkel (hatte ich geschrieben?!). Manchmal, besonders bei groooßen Problemen hilft es zu "flennen" und wieder der arme Kleine zu sein.
(2)Dann laß es doch auch!
(3)Wo habe ich das nun geschrieben...der Chefin was vorzuschreiben. Bitten ist also diktieren, ...ahja!
(4)siehe Ricewind, Antwort 2
(5)...waren nun mehr als 5Std....., und?! (zu den 6Monaten weiter unten!)


Zitat:
Zitat von oro Beitrag anzeigen
ot

...bei so unbedarfter sprachverwendung....aufklärung empfehle ich v. klemperers "lti".

/ot
Der Sinn von "_" in der Sprache (Geschriebenes) ist Dir aber bekannt...?

-

Ihr seid hier die "Superhelden"...., die mir vorwerfen nicht richtig zu lesen....und selber aus z.B. -fast nie- ein -nie- machen, meinen schreiben zu müssen -nicht kommentierungswürdig-..... oder Zeilenweise Aussagen zu übernehmen für Kommentare (bin ich toll, mein Post geht über fast eine halbe Seite!) (übrigens mein Kommentar hier ist nur so lang, da ich zusammengefaßt auf Mehrere antworte!)
Nun zu den gewünschten 6Monaten:
Falls noch Jemand eine Frage hat, wie es so bei mir läuft.....komme 2x am Tag vorbei. Bei Tips und aktuellen Neuigkeiten helfen Euch bestimmt die "tollen Member" hier weiter...., die haben ja eine Glaskugel zum lesen!

Bis in 6Monaten...oder auf Anfrage auch früher.
hardwaretyp

----------------------------------------------------------------------
Alle meine Kommentare dienen der Hilfestellung und sind nicht als rechtl. Beistand/Faustformel anzusehen!!
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