Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 06.02.2010, 11:22   # 8121
dorfteich
 
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Zitat:
Zitat von bambam75 Beitrag anzeigen
Was ist wenn ich eine "eidesstattliche Erklärung"
Wenn das der Wahrheit entspricht, könnte das gut helfen,
kann Dir aber wer das Gegenteil nachweisen, hast Du ein ernstes
Problem, dagegen ist Deine Abmahnung ein Witz.
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Alt 06.02.2010, 11:59   # 8122
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von bambam75 Beitrag anzeigen
Was ist wenn ich eine "eidesstattliche Erklärung" abgebe, das ich diese Datei weder runtergeladen noch jemand zur Verfügung gestellt habe... und das sie sich auch nicht auf meinem PC befunden hat.... bringt das in einer Urheberrechtsverletzung etwas?
kenne das nur von Kreditkartenbetrug, und da reicht das aus.
Na, Du bist ja ein schlimmer

Eine Versicherung an Eides statt kann reichen, wenn der Abmahner selbst keine wirklich handfesten Belege liefern kann:
http://www.wb-law.de/news/wp-content...8-o-162-09.pdf
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Alt 06.02.2010, 14:25   # 8123
nEmi
 
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Hallo noch mal,

ich sitze grade an der mod. UE.

Bei meiner Abmahnung geht es um die "German Top 100 Singlecharts", genauer gesagt um das Musikwerk "Fever". Nun habe ich inzwischen raus gefunden, dass noch 2 andere Lieder bei diesen Top 100 dabei sein müssen, die ebenfalls von N+L abgemahnt werden, nämlich "Cascada - Evacuate The Dancefloor" und "Culcha Candela - Schöne Neue Welt".

Rechteinhaber von Fever: Cascada (Ballines, Pfeifer, Reuter)
RI von Evacuate The Dancefloor: Cascada (Eshuijs, Pfeifer, Reuter)
Ri von Schöne Neue Welt: David Vogt

(Darf ich die hier nennen? Falls nicht: sorry!)

Sollte ich das also gleich mit rein nehmen in die mod. UE, damit da nicht nächste Woche das nächste Schreiben kommt?

Oder die mod. UE für Fever fertig machen und so weg schicken und ein separates Schreiben für die anderen RI hinterher? Kann ich da dann ebenfalls die mod. UE als Vorlage nehmen?

Fragen über Fragen... mir qualmt der Kopf
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Alt 06.02.2010, 14:29   # 8124
ulrich
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Hallo noch mal,
Oder die mod. UE für Fever fertig machen und so weg schicken
Nur für das eine mod UE abgeben wo für Du aktuell abgemahnt wurdest. Bitte keine Vorrauseilende mod UE abgeben und nichts am Text verändern!

http://www.dr-wachs.de/blog/2007/10/...ngserklaerung/
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Alt 06.02.2010, 14:32   # 8125
nEmi
 
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Aber ich möchte dem gerne vorgreifen, dass da noch was nach kommt. Für andere Titel eben. Wenn ich das hier alles lese, kann man da ja fast von ausgehen, oder?

Also wenn ich die mod. UE erst für diesen einen Titel fertig mache, wie kann ich dann weiter vorgehen um weitere Abmahnungen zu vermeiden?

Und was ist mit diesem Schreiben mit der Aufforderung zur Auskunftserteilung? Was haltet ihr davon? Macht man damit eher auf sich aufmerksam oder ist das abschreckend?
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Alt 06.02.2010, 14:38   # 8126
ulrich
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Aber ich möchte dem gerne vorgreifen, dass da noch was nach kommt.
Ich rate dringenst davon ab.
Bitte Lesen: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung

Vor allen Dingen solltest Du mal ausgiebig hier im Forum Lesen, das bildet ungemein!
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Alt 06.02.2010, 14:42   # 8127
nEmi
 
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Ich habe das schon gelesen. Verstehe auch worum es geht. Bin mir aber ziemlich sicher, dass ich diese seltsamen Lieder (die ich nicht mal habe und auch nicht gut finde und deshalb auch niemals haben werde ) jemals irgendwo online stellen werde.

Hm... ich bin völlig ahnungslos was ich tun soll. Weiter überlegen erst mal
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Alt 06.02.2010, 14:46   # 8128
ulrich
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Hm... ich bin völlig ahnungslos was ich tun soll. Weiter überlegen erst mal
Überlege nur nicht so lange, denn sonst droht eine einstweilige Verfügung.
Und als Abgemahnter bist du verpflichtet eine mod UE abzugeben. Denn darauf hat der Rechte Inhaber ein Recht. Also, schreiben, eintüten und ab zur Post. Abschicken per Einschreiben und Rückschein ...
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Alt 06.02.2010, 14:48   # 8129
nEmi
 
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Ja die mod. UE sowieso! Die ist schon so gut wie fertig.

Ich habe nur wie gesagt keine Lust nächste Woche wieder eine Abmahnung zu bekommen für das nächste Lied, was definitiv ja auch dabei gewesen zu sein scheint. Dann geht es um die nächsten 450€. Dem würde ich eben gerne vorbeugen. Was ja nichts mit der mod. UE für den bereits abgemahnten Titel zu tun hat.
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Alt 06.02.2010, 14:50   # 8130
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Bin mir aber ziemlich sicher, dass ich diese seltsamen Lieder (die ich nicht mal habe und auch nicht gut finde und deshalb auch niemals haben werde ) jemals irgendwo online stellen werde.
Vergiss nicht.... damit verpflichtest du dich 30 Jahre...
und wer weiss, was ma über deinen Anschluss läuft...
nochmal... Störerhaftung. Du musst das nicht selbst verbreiten.

Aber vielleicht bist du dir ja sicher, dass du nieeemals Familie haben wirst... Ehepartner, Kinder, Enkelkinder... oder dass mal irgendwelche Verwandten oder Bekannten von dir aus online gehen...
In 30 Jahren kann ne Menge passieren

Gruss
Burn
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Alt 06.02.2010, 14:52   # 8131
ulrich
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Ich habe nur wie gesagt keine Lust nächste Woche wieder eine Abmahnung zu bekommen für das nächste Lied, was definitiv ja auch dabei gewesen zu sein scheint. Dann geht es um die nächsten 450€. Dem würde ich eben gerne vorbeugen. Was ja nichts mit der mod. UE für den bereits abgemahnten Titel zu tun hat.
Tu das was Du nicht lassen kannst, Hilfestellung has Du nun hier von mir bekommen.
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Alt 06.02.2010, 14:52   # 8132
nEmi
 
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Hm, ich sehe schon: ihr meint abwarten ist besser? Auch wenn man dort bereits auf der Liste steht?

Ohje
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Alt 06.02.2010, 14:55   # 8133
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen


Ich habe nur wie gesagt keine Lust nächste Woche wieder eine Abmahnung zu bekommen für das nächste Lied, was definitiv ja auch dabei gewesen zu sein scheint.
.
Zitat:

Sollten Sie trotz Abgabe der vorbeugenden Unterlassungserklärung von einer der unten stehenden Firmen in Anspruch genommen werden, können Sie darauf verweisen, dass von Ihnen bereits eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben worden ist. Zumindest die immensen Rechtsanwaltskosten können dann nicht mehr von ihnen verlangt werden. Wie bereits ausgeführt, wird es jedoch grundsätzlich möglich sein, von Ihnen Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen, falls sich später herausstellt, dass Sie die Urheberrechtsverletzung persönlich begangen haben. Dieser Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich unabhängig von der Abgabe der Unterlassungserklärung zu beurteilen.

Quelle
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Alt 06.02.2010, 14:55   # 8134
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Hm, ich sehe schon: ihr meint abwarten ist besser? Auch wenn man dort bereits auf der Liste steht?

Ohje
Deshalb ja.... Entscheiden musst du es selber... wir sind alle nur unterschiedliche Einzelfälle mit eigener Meinung, die mit Sicherheit nicht immer gleich ist

Wie es immer so schön heisst: Es gibt keinen Königsweg für einen Abgemahnten

Gruss
Burn
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Alt 06.02.2010, 14:59   # 8135
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Und was ist mit diesem Schreiben mit der Aufforderung zur Auskunftserteilung? Was haltet ihr davon? Macht man damit eher auf sich aufmerksam oder ist das abschreckend?
Das halte ich für Zeitvergeudung. Da könntest Du Deine Zeit sinnvoller verwenden für Strafanzeigen wegen des Verdachtes auf versuchten Betrug gegen jeden Abmahner, der Dir eine Folgeabmahnung zur gleichen geloggten Datei zu schicken wagt.
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Alt 06.02.2010, 15:06   # 8136
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Hm, ich sehe schon: ihr meint abwarten ist besser? Auch wenn man dort bereits auf der Liste steht?

Ohje
Unentschlossenen Fällen wie dir könnte eventuell die kostenlose Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs weiterhelfen...
Der ist heut sogar noch bis 15 Uhr erreichbar...

Aber auch dort wirst du nur eine Ersteinschätzung hören und keine Garantie erhalten...
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Alt 06.02.2010, 15:08   # 8137
nEmi
 
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Ja das ist vielleicht eine Idee, da könnte ich mal anrufen.

Wie gesagt, was den aktuellen Fall angeht bin ich entschlossen erst mal nichts zu tun, aber vorbeugend überlege ich noch. Na mal sehn...

Danke jedenfalls für die Ratschläge!
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Alt 06.02.2010, 15:10   # 8138
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Wie gesagt, was den aktuellen Fall angeht bin ich entschlossen erst mal nichts zu tun, aber vorbeugend überlege ich noch. Na mal sehn...
Ich hoffe du meinst mit Nichtstun mindestens eine modUE für diesen Fall
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Alt 06.02.2010, 15:11   # 8139
nEmi
 
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JA!!! Ich meinte nicht zu zahlen!

Mod. UE ist fertig!
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Alt 06.02.2010, 16:10   # 8140
flatratte
 
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Zitat:
Zitat von nEmi Beitrag anzeigen
Mod. UE ist fertig!
Hast Du nun nun mehrere Titel aufghenommen ?

Ich brüte momentan nämlich über die gleiche Frage:

leider hat es mich erwischt. Ich habe ein Abmahnung von Rechtsanwalt Rasch erhalten.
Ich werde nun als erster Schritt eine modifizierte UE unter Angabe des konkreten Titels erstellen. (wie unter Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung )

Fragen: Da ich potentiell von mehreren Titeln durch die RA Rasch abgemahnt werden betroffen bin ( http://abmahnwahn.homeip.net/Web%20Rasch.html):

1) Soll ich die weiteren Titel ebenfalls gleich in die mod UE aufnehmen ?
2) Birgt das irgendwelche Nachteile ?
3) Schütze ich mich damit vor weiteren Abmahnungen oder hat dies keine schützende Wirkung ?

Danke für alle Infos !!!

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