| | # 7681 | |
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Zitat:
Allein dieser Umstand macht die Abmahnungen dubios, denn wenn es tatsächlich um das zügige Unterbinden weiterer Rechtsverletzungen ginge, dann hätte man Interesse daran, möglichst schnell die Abmahnungen zu versenden. Das aktuelle Vorgehen der Anwälte spricht aber eher dafür, dass das Interesse mehr darin liegt, möglichst viele Rechtsverstöße zu sammeln, um anschließend groß Kasse machen zu können. Leider verweist § 102 UrhG auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften des BGB und sieht somit keine Eilbedürftigkeit für Abmahnungen vor. Rechtlich scheint wenig dagegen einzuwenden zu sein, monatelang mit der Abmahnung zu warten. Urteile kenne ich keine, aber ich suche auch nicht danach. Ohne Kenntnis des RI von der Rechtsverletzung verjähren die Ansprüche wohl nach spätestens 10 Jahren, mit Kenntnis nach 3 Jahren. Steht zumindest hier: Verjährung und Verwirkung im Urheberrecht - Teil 1 Einführung Damit hätte der RI 10 Jahre nach dem Verstoß Zeit, Dir eine Abmahnung zu senden, drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem er Name und Adresse erfahren hat. Gruß Alanis Werbung | |
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| | # 7682 | |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Zitat:
Frag mal auf der Strasse, bei Facebook, wkw etc., wer Fax und Digiprotect kennt. Fast keiner. Was wir wissen und uns bewegt ist bisher ein Nischenphänomen. Wieso sollte das die Gier bremsen? Bei den Umsätzen reichen ein paar ungestörte Jahre für die Rente mit 40 Die Strategie ist die gleiche wie in D und zeigt nur, dass Briten auf Anwälte und Abmahnungen ähnlich nervös reagieren, wie der deutsche Michel. | |
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| | # 7685 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.459
| Zitat: Da versichere ich doch glatt .... nein. Das ist längst noch nicht das Schlimmste. PS: Und ach ja: Das ist jetzt zwar ein gar schrecklicher leak .... aber auch nicht das Schlimmste.... Es gibt sogar einen Bericht in dem die Überwachung rückwärts läuft. "Ik hab den Scanervorgang da am 10.10.09 um 10:00 Uhr gestaaaaded und det Programm da hat dann bis am 10.10.09 um 06:00 Uhr voll rumgeloggt, schwör ich eh!". Kurz-Update Wir sind jetzt bei 10 Klagen angekommen. -----Doppelpost zusammengeführt am 27.1.2010 um 17:58:01----- Off-Topic-On (Ich frage mich jetzt nur warum ich heute Mittag 40 Minuten mit Dr. Wachs telefoniert habe.... ) Da bratmir einer einen Storch wie sich doch, die einzelnen Auffassungen und Standpunkte ändern. Vor Kurzen, als der Standpunkt des Herrn Dr. Rolf Freitag, zu dem Kreis-Gutachten veröffentlicht wurde, (dessen Inhalt ich rechtswidrig mir von einem angesehenen Rechtsanwalt erschlichen habe damit ich mich auch mal wichtig machen kann) wurde ich von einem, scheinbar freien Mitarbeiter (eine Lüge die ich seit Monaten rumlabere aber für die ich nicht mal den Hauch eines Beweises habe), zu Boden diskutiert. [....] ********. Gerade sag ich noch zu Deinem Anwalt, wir wissen nicht was Du als nächstes an Quatsch anstellst. Und eine Stunde später laberst du schon wieder einen hundserbärmlichen Quatsch daher, verunglimpfst Deine eigene Seite, verunglimpfst eine Anwaltskanzlei. Du hast keine Daten und keine Ahnung aber spielst den willigen Helfershelfer eines gewissen Herrn RA Nümann. Und PS: "ich wünsche viel Erfolg, besonderst den Beklagten!" Ja, Danke! Sagen die. vielen Dank für Deine latenten und amateurhaften Versuche den Prozeßverlauf mit billigen dummen nichtssagerpostings zu torpedieren. Ich wünsche eher Deinem Anwalt viel Erfolg bei der Überzeugungsarbeit Teil II. Und Dir wünsche ich einen ruhigen Urlaub vom Thema "Kostenklagen Nümann + Lang, Shual und sonstige Dinge".
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 7686 | |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Zitat:
Ein anderes Verfahren musste ich 12 Jahre durch ziehen. Da waren die Anwälte sehr sachlich, aber haben Papier ohne Ende produziert und ständig verschleppt. Steigert auch nicht die Lebensqualität. Daher glaube ich, ähnlich wie Ulrich, dass viele keine Vorstellung davon haben, wie der Krieg aussieht, in den sie bis zum "Endsieg" ziehen wollen. | |
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| | # 7687 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.618
| Zitat:
Wenn ich mit Freunden red, sind sie ganz entgeistert wie das in D überhaupt möglich sei. Aber ich weiß durch einen befreundeten Kanzleiangestellten in Wien, dass Waldorf dort auch abmahnt. Ist aber ein E-bay Fall. Zitat:
Interessant auch die Bei-links sowie die Kommentare | ||
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| | # 7690 | |
| Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
| Zitat:
Tu Felix Austria | |
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| | # 7694 | ||
| Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 337
| Zitat:
Zudem haben wir ja mit der Spendensammlung eine Art Rechtschutzversicherung für unsere Beklagten eingerichtet. Hängt natürlich komplett von einer regen Beteiligung ab. Eigentlich sollten wir eine Absicherung mit einem Beitrag hierfür verknüpfen. [Nur mal so ein Gedanke um die Spendenbereitschaft zu steigern ...] -----Doppelpost zusammengeführt am 27.1.2010 um 19:11:34----- Zitat:
Wir sind mittlerweile leider eine Bananenrepublik mit rechtelosen Melkkühen geworden. | ||
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| | # 7697 |
| Gastposter | Grausig: Anwalt einer Rechtschutzversicherung rät zu Unterzeichnung von Unterlassungserklärung! Ein Satz lässt mich aufhorchen Zitat: Denn bestenfalls wäre eine Störerhaftung in Betracht gekommen, die jedenfalls keinen Schadensersatzanspruch entstehen läßt. Ist das so ![]() ![]() ![]() ![]() Grausig: Anwalt einer Rechtschutzversicherung rät zu Unterzeichnung von Unterlassungserklärung! | Rechtsanwaltskanzlei Ratzka |
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| | # 7699 |
| Gastposter | Kann mir nun einer sagen, ob bei einer Verurteilung wg. Störerhaftung kein Schadensersatzanspruch besteht ? Zitat: Aber, die Rechtschutzversicherung war so kulant, dass sie anbot, den Mandanten mit einem Anwalt der Versicherung zu verbinden, der kostenlos einen Rechtsrat erteilen würde. Dieser Rat war ebenso kostenlos wie sinnlos und letztlich teurer für den Mandanten, als ein Besuch bei mir. Der Anwalt der Versicherung riet, ohne jemals die Abmahnung oder die Unterlassungserklärung gesehen zu haben, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den geforderten Betrag zu zahlen. Auch eine vernünftige Sachverhaltserforschung erfolgte nicht. Der Mandant unterschrieb und zahlte; nach erster überschlägiger Prüfung durch mich wohl unnötig. Denn bestenfalls wäre eine Störerhaftung in Betracht gekommen, die jedenfalls keinen Schadensersatzanspruch entstehen läßt. |
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| | # 7700 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.618
| Zitat:
Kommt darauf an, was als "Schaden" bezeichnet wird. Als Schaden zählt auch der Lizenzschaden den der Geschädigte hat. Aber dieser Schaden ist nur vom Verursacher zu verlangen und nicht vom Störer | |
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