Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2


Alt 21.01.2010, 15:51   # 7301
Kersare
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Liebe Gemeinde

21.1.10

Internet-Law: Filesharing: Wie funktioniert das Abmahngeschäft von DigiProtect konkret?
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Alt 21.01.2010, 17:02   # 7302
Oberamtsrat
 
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Registriert seit: 03.10.2009
Beiträge: 337
Da hätte ich noch die ultimative Steigerung

Gier frisst Hirn ! Abmahnwahn 4.0 : Wie dumm kann man eigentlich sein ?
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Alt 21.01.2010, 17:04   # 7303
buckshot
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

heute ist der Tag gekommen an dem auch ich mal einen Beitrag posten muss.

Kurz zu meinem Sachverhalt:

Ich habe Ende Juni/ Anfang Juli 09eine Abmahnung unserer "freunde" N+L erhlaten. Ich soll 2 Tracks vom Azad Album "Der weg des Assassine" gezogen und veröffentlicht haben.

Daraufhin hae ich mich intensiv in diesem Forum informiert und mich zur Abgabe einer Mod. UE und nicht zahlung der 450€ entschlossen.
Heute habe ich denn wohl den 2. Bettelbrief bekommen indem ich nun knapp 2000€ zahlen soll!!!

Meine frage lautet nun was soll ich mit dem zweiten Brief machen???

Zahlen will ich natürlich weiterhin nicht. Aber soll ich den Brif einfach abheften und weiter warten???

Für Ratschläge bin ich sehr Dankbar!!!
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Alt 21.01.2010, 17:22   # 7304
Kersare
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Zitat:
Zitat von buckshot Beitrag anzeigen
Heute habe ich denn wohl den 2. Bettelbrief bekommen indem ich nun knapp 2000€ zahlen soll!!!

Hallo buckshot,

wird wohl der 1. Bettelbrief sein. Wie Du schon selbst sagst. Abheften und gut ist. Auf keinen Fall Kontakt aufnehmen

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.1.2010 um 16:25:24-----

Zitat:
Zitat von Oberamtsrat Beitrag anzeigen

Bei den veröffentlichten Zahlen ist das kein Wunder das da immer mehr Lemminge auf den Zug aufspringen. Wird nicht das letzte mal sein.
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Alt 21.01.2010, 17:28   # 7305
buckshot
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 3
Hallo Kersare.

Stimmt ist ja dann erst der 1. Bettelbrief nach der Abmahnung.
Also muss ich in den nächsten Tagen (wobei bei den Herrschaften ja eher von Monaten auszugehen ist) mit einem weiteren schreiben Rechnen

Oder muss man damit rechnen das man als nächstes gleich den Mahnbescheid bekommt???

Hat da evtl. schon jemand erfahrungen????
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Alt 21.01.2010, 17:29   # 7306
Kersare
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Zitat:
Zitat von Oberamtsrat Beitrag anzeigen

Hab da auch noch was

Filesharing: Sie bevollmächtigen uns, aber nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung? | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.1.2010 um 16:34:22-----

Zitat:
Zitat von buckshot Beitrag anzeigen
Hat da evtl. schon jemand erfahrungen????

lese Dir bitte die ersten Seiten hier durch da werden schon viele Deiner FRagen geklärt

Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2
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Alt 21.01.2010, 17:58   # 7307
jayjay69
 
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Beiträge: 38
Zitat:
Zitat von buckshot Beitrag anzeigen
Hallo Kersare.

Oder muss man damit rechnen das man als nächstes gleich den Mahnbescheid bekommt???

Hat da evtl. schon jemand erfahrungen????
Hi Kersare,
setz dich gemütlich auf dein Sofa, vorher lass das Schreiben in deiner Schublade verschwinden, und relaxe.
Vielleicht kommt was, aber warscheinlicherweise so schnell wohl nicht.

Gruesse
JJ
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Alt 21.01.2010, 18:02   # 7308
Kersare
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Zitat:
Zitat von jayjay69 Beitrag anzeigen
Hi Kersare,
setz dich gemütlich auf dein Sofa, vorher lass das Schreiben in deiner Schublade verschwinden, und relaxe.
Vielleicht kommt was, aber warscheinlicherweise so schnell wohl nicht.

Gruesse
JJ
muß ich Dich verstehen
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Alt 21.01.2010, 18:03   # 7309
niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von buckshot Beitrag anzeigen
Oder muss man damit rechnen das man als nächstes gleich den Mahnbescheid bekommt???

Hat da evtl. schon jemand erfahrungen????
viele werden das nicht sein, kann mich nicht erinnern hier im forum soetwas gelesen zu haben. aber selbst wenn du einen mahnbescheid erhältst, macht das doch keinen unterschied. wiederspruch ankreuzen und zurück schicken.

wenn es dann weiter gehen sollte, wird man dir hier schon weiter helfen.


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Alt 21.01.2010, 18:20   # 7310
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
muß ich Dich verstehen
jayjay69 hat dich mit buckshot verwechselt.....
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Alt 21.01.2010, 18:25   # 7311
buckshot
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 3
Danke für die Ratschläge.

Na denn werd ich jetzt einfach mal abwarten was die nächsten Tage/Wochen/Monate so bringen.

Und welche enormen Forderungen dann im nächsten schreiben zu find sind.

Man sollte sich ein beispiel an den Ösis nehmen. Wenn man da beim downloaden erwischt wird zahlt man das dreifache des original Ladenpreises und dann hat es sich erst mal.
(setzt natürlich vorraus das es ein erst vergehen war )
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Alt 21.01.2010, 18:58   # 7312
klaus2808
 
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Beiträge: 32
So jetzt habe ich auch den zweiten Brief bekommen und habe somit ein Guthaben von 498,72 Euro. (Grins)
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Alt 21.01.2010, 19:04   # 7313
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von klaus2808 Beitrag anzeigen
So jetzt habe ich auch den zweiten Brief bekommen und habe somit ein Guthaben von 498,72 Euro. (Grins)
Na, dann verstehst du jetzt auch den Unterschied zu jemandem, dem ein Gerichtssiegel und mit Fettdruck "Einstweilige Verfügung" entgegen strotzt.

Die Kosten können diese Leute aber nicht erfassen. vielleicht drei Tage nach dem Schock.
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Alt 21.01.2010, 19:04   # 7314
jayjay69
 
Benutzerbild von jayjay69
 
Registriert seit: 29.08.2009
Beiträge: 38
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
muß ich Dich verstehen
Nee mussu nich. meinte natürlich buckshot, mea culpa
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Alt 21.01.2010, 19:19   # 7315
Kersare
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen

Die Kosten können diese Leute aber nicht erfassen. vielleicht drei Tage nach dem Schock.
Stehe ich heute irgendwie auf der Leitung oder ist das schon der Herbstanfang
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Alt 21.01.2010, 19:47   # 7316
klaus2808
 
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Du kannst diese Leute nicht fragen, denn diese Entscheidung liegt beim Abmahner.

Im Jahr 2009 haben sehr viele Kanzleien den Zug der Einstweiligen Verfügung (wieder) bestiegen. Ob die Entscheidung von N+L zB nun zwei oder 20 Anträge auf EV pro Monat zu stellen ist willkürlich und kann nicht den allgemein gültigen Ratschlag ersetzten, der allen hilft die Möglichkeit auszuschließen.

Außerdem hast Du scheinbar nicht das Risiko bedacht. Viele wehren sich gegen EVs was immer mit einem fünfstelliigen Prozeßkostenrisiko einhergeht.

Wieso sollte man also nicht den Ratschlag geben, dass ein Prozeßkostenrisoko von 2.200€ bis runter zu 1500€ besser ist als das 11.000€-Risiko? Bei den ersten Zahlen wirds schon zwangläufig prozentual weniger geben die es trifft, denn an solchen Verfahren verdient der Abmahner rein gar nichts.
Was du schreibst ist alles in Ordnung bis auf den ersten Satz. Letzer Versuch: Gibt es Personen (Abgemahnte) hier im Forum die garnichts unternommen haben. Wenn ja, wie ist euer bisheriger Verlauf. Ist es bisher bei einem Brief geblieben?
Shual ich respektiere deine Meinung und die mit Sicherheit schweißtreibende Arbeit in den letzten Monaten.
Aber bitte: Laß andere Meinungen und Strategien zu, auch wenn ich der einzigste bin was ich aber nicht glaube. Der RA muß eben halt eine Arbeitsgruppe mehr einstellen. Irgendeiner hat gestern gesagt erst informieren dann unterschreiben - genau richtig. Aber Informationen holt man sich nicht nur hier im Forum um eine Entscheidung zu treffen. Wie gesagt wir sitzen alle im gleichen Boot auch wenn eine andere Strategie verfolgt wird. Also ich erwarte eine Antwort auf meine Frage nur dann wenn man sie auch beantworten kann. Bitte keine Rechtsbelehrung mehr was evtl. passieren könnte. Ich bin gut informiert durch deine Beiträge die gut und informativ sind jedoch nicht meine Frage beantworten können.
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Alt 21.01.2010, 19:51   # 7317
HeinBloed
 
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
Vom Peter hört man auch nix mehr,der könnt ja mal wieder für für etwas stimmung sorgen.





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Alt 21.01.2010, 19:54   # 7318
klaus2808
 
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Na, dann verstehst du jetzt auch den Unterschied zu jemandem, dem ein Gerichtssiegel und mit Fettdruck "Einstweilige Verfügung" entgegen strotzt.

Die Kosten können diese Leute aber nicht erfassen. vielleicht drei Tage nach dem Schock.
??? Muß man das verstehen???
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Alt 21.01.2010, 20:03   # 7319
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
Zitat:
Zitat von klaus2808 Beitrag anzeigen
Was du schreibst ist alles in Ordnung bis auf den ersten Satz. Letzer Versuch: Gibt es Personen (Abgemahnte) hier im Forum die garnichts unternommen haben. Wenn ja, wie ist euer bisheriger Verlauf. Ist es bisher bei einem Brief geblieben?
Shual ich respektiere deine Meinung und die mit Sicherheit schweißtreibende Arbeit in den letzten Monaten.
Aber bitte: Laß andere Meinungen und Strategien zu, auch wenn ich der einzigste bin was ich aber nicht glaube.

was gibt es da zu überlegen? wenn du natürlich genug geld hast dann bitte.....:eyegrazy:

Kosten
Bei einer erfolgreichen einstweiligen Verfügung hat der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die rechtsanwaltliche Vertretung wird eine 1,2 Verfahrensgebühr berechnet. Hinzukommt eine Gerichtsgebühr. Die Streitwerte beginnen bei Wettbewerbsstreitsachen in der Praxis meist ab 10.000 €! Für einen durchschnittlichen Wettbewerbsstreitfall werden meist 15.000 oder 20.000 € angenommen.

quelle:
Die einstweilige Verfügung
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Alt 21.01.2010, 20:09   # 7320
Alanis
 
Benutzerbild von Alanis
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
Zitat:
Zitat von klaus2808 Beitrag anzeigen
??? Muß man das verstehen???
Na ja, ich denke, er wirbt einfach für die hier im Forum vorgeschlagene Vorgehensweise (modUE+keine Kohle+kein Kontakt).

Ohne eine UE droht eine Einstweilige Verfügung, die für den Verfügungsgegner (=den Abgemahnten) viel teurer wird. Mit einer UE ist die Hauptsache (Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung) erledigt und ein möglicher Rechtsstreit kann nur noch die Kosten der Rechtsverfolgung betreffen (die Kohle, die Dein Abmahner von Dir will).

Man muss es nicht verstehen, aber falls es so ist, sollte man sich an die hier tausendfach empfohlene Vorgensweise halten.
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