Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Alt 14.01.2010, 20:31   # 6641
BlueStar
 
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Ok, geht klar. Danke ...

Noch was:
In meiner modUE vom Anwalt steht jetzt nichts von Präjudiz. Ist diese Formulierung wichtig oder kann sie auch fehlen?
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Alt 14.01.2010, 20:36   # 6642
Nice try
 
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Zitat:
Zitat von hosch_01 Beitrag anzeigen
habe gerade mit ein telefonat mit"n alten bekannten der anwalt ist.

der sagt orig.UE unterschreiben aber den betrag der zu zahlen ist durchstreichen und abschicken...der anwalt will dann auch ein schreiben zu NuL schicken..weiss mom noch nicht was da drin sein soll.

mach das sinn? mal wieder ne andere variante ?!?!?
Das ist keine Variante, sondern....entschuldige.....BULLSHIT!
Hast Du wenigstens schon mal versucht die ersten 5 Seiten hier zu lesen???

Je länger ich drüber nachdenke um so komischer kommst DU mir vor. Nicht böse sein....
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Alt 14.01.2010, 20:38   # 6643
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von hosch_01 Beitrag anzeigen
habe gerade mit ein telefonat mit"n alten bekannten der anwalt ist.

der sagt orig.UE unterschreiben aber den betrag der zu zahlen ist durchstreichen und abschicken...der anwalt will dann auch ein schreiben zu NuL schicken..weiss mom noch nicht was da drin sein soll.

mach das sinn? mal wieder ne andere variante ?!?!?
BLOS NICHT!
Woher kommen blos diese unqualifizierten Ideen alle Nase lang?
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Alt 14.01.2010, 20:39   # 6644
Orchid95
 
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Leute bitte!

Die hier verlinkte modUE ist "wasserdicht" d.h. gerichtsbewährt.

Daran sollte nichts geändert, ergänzt, gestrichen oder sonst wie rumgebastelt werden!

Jeder Satz und jede Formulierung darin hat schon ihren Sinn und wurde von Rechtsanwälten/Juristen entwickelt und auch "auf dem laufenden" gehalten.
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Alt 14.01.2010, 20:42   # 6645
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von BlueStar Beitrag anzeigen
In meiner modUE vom Anwalt steht jetzt nichts von Präjudiz. Ist diese Formulierung wichtig oder kann sie auch fehlen?
Diese Formulierung sollte möglichst nicht fehlen - siehe z.B.

Zitat:
...
„Ohne Präjudiz“ bedeutet, dass ein strittiger Anspruch zwar teilweise erfüllt wird, damit aber nicht die Anerkennung dieses Anspruches im Sinne eines Schuldeingeständnisses zu verstehen ist
...
Präjudiz ? Wikipedia
In Verbindung mit der Abgabe der mod.UE bedeutet dies in erster Linie, dass später nicht behauptet werden kann, man hätte die Abmahnung als berechtigt anerkannt, weil man eine mod.UE abgegeben hat.
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Alt 14.01.2010, 20:47   # 6646
BlueStar
 
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Ok, danke. Das wollte ich wissen.
Dann muss ich das Teil neu ausfüllen, damit ich es morgen abschicken kann.
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Alt 14.01.2010, 20:50   # 6647
hosch_01
 
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ok ok,

langsam schnalle ich es auch... bin mir halt echt unsicher was kommen kann wenn ich diese modUE so wie hier angeboten abschicke und nich zahle.

ich habe kinder und langsam geht die kohle aus wenn ich dieses hier wieder bezahlen muss.
meine frau dreht auch schon durch...

ich muss mich immer an dieser werbung denken die am anfang jeder dvd kommt.....wann kommt papa nach hause....noch dreimal singen.

hoert sich beim erstem mal lustig an,aber nicht wenn es jemanden selbst trifft.

gruss
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Alt 14.01.2010, 20:52   # 6648
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von hosch_01 Beitrag anzeigen
hi cobalt,wissen die nicht eh schon dass ich bereits wegen einer anderen sache gezahlt habe LG beschluss usw...
Die "andere Sache" kam ja nicht von N+L, also auch nicht der gleiche Beschluss (hast du die Beschlüsse übrigends mal gesehen? Ich finde, sollte man immer anfordern, wenn er der Abmahnung nicht beiliegt, genauso wie Datenauskunft).

PS: Im Übrigen ergibt sich aus dem Auskunftsbeschluss nicht dein Klarname, der wird ja dem Antragsteller erst nach Gestattung der Auskunft durch den Provider mitgeteilt!)

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 20:55:44-----

Zitat:
Zitat von hosch_01 Beitrag anzeigen
ich muss mich immer an dieser werbung denken die am anfang jeder dvd kommt.....wann kommt papa nach hause....noch dreimal singen.
Niemand versteht das Geschäft mit der Manipulation so gut wie unsere Content-Industrie....

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 21:07:27-----

Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
würde da gerne mal Eure Meinung hören

Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Deutschland
Bin zwar kein "Jura", aber ich halte diesen Beschluss des LG Duisburg (den meinst du doch, oder?) auch für nen Hammer....

Meine Gedanken:
1. versteh ich gar nicht, warum der Klarname überhaupt bei so ner Bagatelle (1 Lied ?... schwere Straftat....) ermittelt wurde....
2. Wenn § 101 Abs. 9 UrhG nicht greift, dürfte eine Auskunft über StA erst recht nicht in Frage kommen. Sehr schön erklärt wird es auch in diesem Beitrag von RAe Solmecke und Kost
3. Der, den`s trifft, sollte auf jeden Fall auf ein "Beweisverwertungsverbot" hinweisen (falls es überhaupt mal zur Klage kommt).

Ohne Frage sollten die Grundrechte (hier Art. 10) schutzwürdiger sein als die Verfolgung privatrechtlicher Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche in "Bagatellfällen"....insofern:
NICHT NACHVOLLZIEHBAR
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Alt 14.01.2010, 21:07   # 6649
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von BlueStar Beitrag anzeigen
Dann muss ich das Teil neu ausfüllen, damit ich es morgen abschicken kann.
Bitte keine Schnellausfüllung...
Man braucht zwar fürs Ausfüllen (besser gesagt für das Ergänzen mit deinen eigenen Daten) kein Diplom.
Aber man sollte doch sehr auf Korrektheit achten.

Wann läuft denn die Frist für das Zurücksenden der modUE jetzt aus?
(hab ich wohl irgendwie überlesen)

Gruss
Burn
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Alt 14.01.2010, 21:14   # 6650
BlueStar
 
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Bis spätestens 18.01. muss ich die UE zurück geschickt haben.

Ich habe jetzt die hier benutzte UE mit den privaten Daten ergänzt, sowie und den Titel des Werkes (Film). Mehr ist ja nicht auzufüllen. Gibt es denn noch was wichtiges zu beachten?
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Alt 14.01.2010, 21:17   # 6651
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von BlueStar Beitrag anzeigen
Gibt es denn noch was wichtiges zu beachten?
Natürlich noch den Rechteinhaber, aber das hast du wahrscheinlich gerade nur vergessen zu schreiben.

Ansonsten nichts...
aber lieber 2mal zuviel die Korrektheit der Daten gegenlesen als einmal zuwenig

Gruss
Burn
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Alt 14.01.2010, 21:24   # 6652
XXL Rated
 
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So, nun kommt ein weiterer Abgemahnter ins Forum.
Natürlich, wie solls auch anders sein von Nü+L am 20.09 mit "Schöne neue Welt" aus den "German Top 100 Single-Charts". Zugang der Abmahnung am 11.01.2010 - Abgabe UE bis 21.01.2010. Nach langem stöbern im Netz bin ich am ersten Tag auf Netzwelt gestoßen und habe mir nicht nur die ersten 20 Seiten, sondern die ersten 100 und die letzten 120 Seiten durchgelesen. Ich werde die modUE abschicken und nicht zahlen. Soweit ist das mit meiner Frau geklärt. Ich werde auch keinen RA einschalten, da ich dies nach der jetzigen Situation nun nicht auch noch brauche. Eine wichtige Frage hätte ich aber dennoch zur modUE:
Wenn ich den Unterlassungsgläubiger einsetze - in meinem Fall "David Vogt c/o Nümann + Lang...........", steht in der modUE direkt davor "gegenüber der Firma". Ist das rechtlich dann so in Ordnung oder kann/muss ich statt "Firma" einen anderen Text wie z.B. "Person/Firma" oder "Gläubiger" einsetzen ?
Das geschütze Werk "Schöne neue Welt" steht in der originalen UE bei mir alleine, also ohne Künstler - ich weiß ja nun auch, dass es von Culcha Candela ist. Soll ich es dahinter schreiben ?
Über die Beantwortung der beiden Fragen würde ich mich riesig freuen und danke Euch schon mal vorab.
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Alt 14.01.2010, 21:30   # 6653
BlueStar
 
Registriert seit: 14.01.2010
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Natürlich noch den Rechteinhaber, aber das hast du wahrscheinlich gerade nur vergessen zu schreiben.

Ansonsten nichts...
aber lieber 2mal zuviel die Korrektheit der Daten gegenlesen als einmal zuwenig

Gruss
Burn
Wo muss denn der Rechteinhaber genannt werden?
Hab in den Hinweisen zur modUE gelesen, dass man bei Filmen NUR den Titel nennen soll, da der Rechteinhaber bereits im oberen Teil genannt ist.

Das meinst Du sicher, oder?

Man wird aber bei dieser Materie auch schnell unsicher ...
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Alt 14.01.2010, 21:33   # 6654
emandy
 
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Was ich nicht verstehe und was mir auch sehr seltsam vorkommt ist:

Es melden sich jetzt so viele Leute die im September (Top100) geloggt wurden mit dem Lied "schöne neue Welt" David Vogt.
Die meisten wurden so um den 20. September geloggt.

Ich und auch viele andere wurden auch im September (Top100) geloggt, aber Anfang September. Bei uns war es aber das Lied von Cascada "Evacuate The Dancefloor".

Irgendwie schon komisch oder was sagt Ihr dazu

__________________________________________________ __

Neue Info: N+L mahnt "Never alone" und "Departure" von dem Tonträger "Dream Dance Vol. 52" im Auftrag des werten Herrn Tasa und der Aergo Trade GmbH ab. Forderung 590 €
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Alt 14.01.2010, 21:33   # 6655
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von BlueStar Beitrag anzeigen
Das meinst Du sicher, oder?
Ja... wenn du ihn genau da erwähnt hast, dann ist es o.k.

Gruss
Burn
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Alt 14.01.2010, 21:39   # 6656
tim251274
 
Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 60
nimmt die Daten doch genau so wie die in deren Unterlassungserklärung steht.
Mehr nicht, hab ich auch so gemacht
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Alt 14.01.2010, 22:01   # 6657
Cobalt
 
Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von hosch_01 Beitrag anzeigen
hi cobalt,wissen die nicht eh schon dass ich bereits wegen einer anderen sache gezahlt habe LG beschluss usw...
Nein das wissen die nicht und es ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich ihnen kopierte Unterlassungserklärungen zukommen zu lassen, nach denen sie nicht verlangt haben und die Mandanten betreffen, die sie überhaupt nicht vertreten.

Der Rat Deines Anwalts die orginale UE zu schicken und den geforderten Betrag durchzustreichen , ist ebenfalls völlig falsch. Ich weiß nicht, was für merkwürdige Anwälte ihr hier konsultiert. Die sind zum einem ziemlich teuer und zum anderen scheinen sie keine Ahnung zu haben. Das gilt auch für BlueStar, wo der Anwalt sich sogar bar auf die Hand bezahlen lässt.
Hier gibt es eine Liste mit Anwälten, die in Sachen filesharing Abmahnungen als kompetent gelten. Wenn man schon einen Anwalt beuaftragt, dann so einen.
Allerdings benötigt man zunächst überhaupt keinen Anwalt. Eigentlich braucht man einen Anwalt nur dann, wenn man wirklich verklagt wird. Vor Gericht sollte man dann nicht ohne Anwalt erscheinen.
Für eine 450 Euro Abmahnung ist es sicher nicht ratsam einen Anwalt zu beauftragen, denn da stimmt die Verhältnismäßigkeit dann einfach nicht.
Die Abmahnung kann der Anwalt in der Regel nicht ungeschehen machen und seine Kosten muss man auf jeden Fall tragen. Im besten Fall, dann nämlich, wenn man nichts an den Abmahner zahlen muss, hat man also auf jeden Fall eigene Anwaltskosten von einigen hundert Euro zu tragen ( unter einem Pauschalbetrag von 200 Euro wird kaum ein Anwalt das Mandat übernehmen, gewöhnlich ist inkl. MwSt eher mit 300 Euro zu rechnen). Im schlechtesten Fall schafft es der Anwalt nicht den Abmahner herunterzuhandeln und dann entscheidet man sich vielleicht doch für die Zahlung und hat dann insgesamt Kosten von 700 oder 800 Euro zu tragen.
Deshalb ist und bleibt der Ratschlag: modUE abschicken und keine weitere Reaktion. Wird man wirklich verklagt, was passieren kann, aber angesichts der Vielzahl verschickter Abmahnungen unwahrscheinlich ist, kann man immer noch einen Anwalt beuauftragen, der dann auch noch eine außergerichtliche Einigung herbeiführen kann. Keiner von Euch muss ins Gefängnis.
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Alt 14.01.2010, 23:29   # 6658
Kinderriegel
 
Benutzerbild von Kinderriegel
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
Sorry, ist heute ABend etwas mehr geworden

Zitat:
Zitat von Putzilein Beitrag anzeigen
hat jemand alles schon durchgestanden in dieser sache??
Eine aktuelle Übersicht über Verfahren fidnest du zB HIER

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:31:18-----

Zitat:
Zitat von Putzilein Beitrag anzeigen
weiß jemand wie lange es ca. geht wenn nochmal was kommen sollte???
Weitere Abmahnungen können zwischen enr Woche und nem halben Jahr dauern. Ein erster Bettelbrief, in dem du an deine erste Abmahnung erinnert wirst, wird innerhalb von ca. 6 Monaten auftauchen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:34:43-----

Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Urheberrechtsabgabe für PCs beschlossen
Bin mal gespannt, ob das irgendwelche AUswirkungen ahben wird - aber das wird man dann bestimmt "differenziert betrachten" müssen ...

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:39:27-----

Zitat:
Zitat von so_so Beitrag anzeigen
aber wenn ich _nicht_ zahle kann es mir passieren dass irgendwann ein brief mit einer forderung über locker über 1.200 € ins haus flattert. das wäre für mich viel schlimmer als die eh schon heftigen 450. und falls ich das reduzieren könnte wäre es natürlich noch besser. aber dann wäre ich natürlich auch nicht sicher vor weiteren forderungen, oder?

Hm... da drängt sich mir doch ein kleiner "Verdacht" auf...
1. Trink nen Tee und beruhige dich erstmal ein bisschen ...
2. Wenn du dich entscheiden solltest die Forderung von 450€ nicht zu zahlen, warum würdest dann die 2. Forderung zahlen wollen?
3. Weitere Abmahnungen sind unabhängig davon, ob du zahlst oder nicht.
4. Netter "Verdacht" - wahrschienlich ist jedoch, dass die nur einen Kopierer haben - also müssen sie sich entscheiden ob gerade ne Abmahnung oder ein Bettelbrief kopiert werden soll ... FLießbandarbeit pur ...
5. Schlaf ne Nacht oder 2 drüber!

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:41:03-----

Zitat:
Zitat von joerg1960 Beitrag anzeigen
Wussten Sie z.B., dass die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher ausfallen dürfen als EUR 190,00 (zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.), wenn der Anwalt einen Verbraucher berät und keine Vereinbarung über die Gebühren getroffen wird?
Für das Gespräch mag das sein, wenn jedoch schon ein Schriftstück erarbeitet wurde, dürfte das die höheren Kosten erklären ...

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:44:09-----

Zitat:
Zitat von XXL Rated Beitrag anzeigen
Wenn ich den Unterlassungsgläubiger einsetze ?
Soll ich es dahinter schreiben ?
1. Ich persönlich würde "gegenüber dem Unterlassungsgläubiger" oder "Rechteinhaber" schreiben - aber das ist nur meine Meinung.
2. Dann würde ich das auch nur so schreiben wie es in der mitgelieferten steht.
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Alt 15.01.2010, 00:35   # 6659
Tk-5
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 2
Erstmal ein herzliches Hallo!

Bin froh das ich dieses Forum gefunden habe und ein bißchen "erleichtert".
Hatte auch Sep 2009 Post von Nümann und Lang bekommen (Abmahnung von 400Euro & sollte den Unterlassungsanspruch unterschreiben).
Habe daraufhin ne Anwalt eingeschaltet (ne Bekannten der das kostenlos macht)...habe weder die 400Euro bezahlt noch ihren Ue unterzeichnet. Meine Anwalt hat mehrmal mit Nümann und Lang geschrieben (wollte ne Fristverlängerung und den Betrag mindern).

Fazit: Heute hab ich wieder Post bekommen und jetzt drohen sie mit 16.000Euro (hatten sie schon in der Abmahnung geschrieben, dass dieses passieren kann) und einer Anklage!

Hat einer von euch wa ähnliches bekommen? Was würdet ihr mir raten, ne mod Ue abschicken?

Ps.: Es haldelt sich um 1 Album Shan Bakor!
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Alt 15.01.2010, 00:50   # 6660
Flesh_Storm
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Tk-5 Beitrag anzeigen
Erstmal ein herzliches Hallo!

Bin froh das ich dieses Forum gefunden habe und ein bißchen "erleichtert".
Hatte auch Sep 2009 Post von Nümann und Lang bekommen (Abmahnung von 400Euro & sollte den Unterlassungsanspruch unterschreiben).
Habe daraufhin ne Anwalt eingeschaltet (ne Bekannten der das kostenlos macht)...habe weder die 400Euro bezahlt noch ihren Ue unterzeichnet. Meine Anwalt hat mehrmal mit Nümann und Lang geschrieben (wollte ne Fristverlängerung und den Betrag mindern).

Fazit: Heute hab ich wieder Post bekommen und jetzt drohen sie mit 16.000Euro (hatten sie schon in der Abmahnung geschrieben, dass dieses passieren kann) und einer Anklage!

Hat einer von euch wa ähnliches bekommen? Was würdet ihr mir raten, ne mod Ue abschicken?

Ps.: Es haldelt sich um 1 Album Shan Bakor!
Dann wird Dir mit einer einstweiligen Verfügung gedroht, oder was ?
Hast du denn keine mod UE abgegeben ?
Wenn nicht, würde ich jetzt die mod UE abgeben und Deinen "Anwalt"
in Regress nehmen. Der hat doch sicherlich eine Haftpflichtversicherung,
wenn er schon keine Ahnung hat ?
Na ja, kostenlose Anwälte sind die Looser der Nation !

Gruß

Flesh_Storm
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