| | # 6643 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Woher kommen blos diese unqualifizierten Ideen alle Nase lang? | |
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| | # 6644 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Leute bitte! Die hier verlinkte modUE ist "wasserdicht" d.h. gerichtsbewährt. Daran sollte nichts geändert, ergänzt, gestrichen oder sonst wie rumgebastelt werden! Jeder Satz und jede Formulierung darin hat schon ihren Sinn und wurde von Rechtsanwälten/Juristen entwickelt und auch "auf dem laufenden" gehalten. |
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| | # 6645 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Zitat:
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| | # 6647 |
| Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 15
| ok ok, langsam schnalle ich es auch... bin mir halt echt unsicher was kommen kann wenn ich diese modUE so wie hier angeboten abschicke und nich zahle. ich habe kinder und langsam geht die kohle aus wenn ich dieses hier wieder bezahlen muss. meine frau dreht auch schon durch... ich muss mich immer an dieser werbung denken die am anfang jeder dvd kommt.....wann kommt papa nach hause....noch dreimal singen. hoert sich beim erstem mal lustig an,aber nicht wenn es jemanden selbst trifft. gruss |
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| | # 6648 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
PS: Im Übrigen ergibt sich aus dem Auskunftsbeschluss nicht dein Klarname, der wird ja dem Antragsteller erst nach Gestattung der Auskunft durch den Provider mitgeteilt!) -----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 20:55:44----- Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 21:07:27----- Zitat: Meine Gedanken: 1. versteh ich gar nicht, warum der Klarname überhaupt bei so ner Bagatelle (1 Lied ?... schwere Straftat.... ) ermittelt wurde....2. Wenn § 101 Abs. 9 UrhG nicht greift, dürfte eine Auskunft über StA erst recht nicht in Frage kommen. Sehr schön erklärt wird es auch in diesem Beitrag von RAe Solmecke und Kost 3. Der, den`s trifft, sollte auf jeden Fall auf ein "Beweisverwertungsverbot" hinweisen (falls es überhaupt mal zur Klage kommt). Ohne Frage sollten die Grundrechte (hier Art. 10) schutzwürdiger sein als die Verfolgung privatrechtlicher Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche in "Bagatellfällen"....insofern: NICHT NACHVOLLZIEHBAR | |||
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| | # 6649 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Man braucht zwar fürs Ausfüllen (besser gesagt für das Ergänzen mit deinen eigenen Daten) kein Diplom. Aber man sollte doch sehr auf Korrektheit achten. Wann läuft denn die Frist für das Zurücksenden der modUE jetzt aus? (hab ich wohl irgendwie überlesen) Gruss Burn | |
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| | # 6650 |
| Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 16
| Bis spätestens 18.01. muss ich die UE zurück geschickt haben. Ich habe jetzt die hier benutzte UE mit den privaten Daten ergänzt, sowie und den Titel des Werkes (Film). Mehr ist ja nicht auzufüllen. Gibt es denn noch was wichtiges zu beachten? |
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| | # 6652 |
| Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 1
| So, nun kommt ein weiterer Abgemahnter ins Forum. Natürlich, wie solls auch anders sein von Nü+L am 20.09 mit "Schöne neue Welt" aus den "German Top 100 Single-Charts". Zugang der Abmahnung am 11.01.2010 - Abgabe UE bis 21.01.2010. Nach langem stöbern im Netz bin ich am ersten Tag auf Netzwelt gestoßen und habe mir nicht nur die ersten 20 Seiten, sondern die ersten 100 und die letzten 120 Seiten durchgelesen. Ich werde die modUE abschicken und nicht zahlen. Soweit ist das mit meiner Frau geklärt. Ich werde auch keinen RA einschalten, da ich dies nach der jetzigen Situation nun nicht auch noch brauche. Eine wichtige Frage hätte ich aber dennoch zur modUE: Wenn ich den Unterlassungsgläubiger einsetze - in meinem Fall "David Vogt c/o Nümann + Lang...........", steht in der modUE direkt davor "gegenüber der Firma". Ist das rechtlich dann so in Ordnung oder kann/muss ich statt "Firma" einen anderen Text wie z.B. "Person/Firma" oder "Gläubiger" einsetzen ? Das geschütze Werk "Schöne neue Welt" steht in der originalen UE bei mir alleine, also ohne Künstler - ich weiß ja nun auch, dass es von Culcha Candela ist. Soll ich es dahinter schreiben ? Über die Beantwortung der beiden Fragen würde ich mich riesig freuen und danke Euch schon mal vorab. |
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| | # 6653 | |
| Registriert seit: 14.01.2010
Beiträge: 16
| Zitat:
![]() Hab in den Hinweisen zur modUE gelesen, dass man bei Filmen NUR den Titel nennen soll, da der Rechteinhaber bereits im oberen Teil genannt ist. Das meinst Du sicher, oder? Man wird aber bei dieser Materie auch schnell unsicher ... | |
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| | # 6654 |
| Registriert seit: 23.10.2009
Beiträge: 143
| Was ich nicht verstehe und was mir auch sehr seltsam vorkommt ist: Es melden sich jetzt so viele Leute die im September (Top100) geloggt wurden mit dem Lied "schöne neue Welt" David Vogt. Die meisten wurden so um den 20. September geloggt. Ich und auch viele andere wurden auch im September (Top100) geloggt, aber Anfang September. Bei uns war es aber das Lied von Cascada "Evacuate The Dancefloor". Irgendwie schon komisch oder was sagt Ihr dazu ![]() __________________________________________________ __ Neue Info: N+L mahnt "Never alone" und "Departure" von dem Tonträger "Dream Dance Vol. 52" im Auftrag des werten Herrn Tasa und der Aergo Trade GmbH ab. Forderung 590 € |
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| | # 6657 | |
| Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 94
| Zitat:
Der Rat Deines Anwalts die orginale UE zu schicken und den geforderten Betrag durchzustreichen , ist ebenfalls völlig falsch. Ich weiß nicht, was für merkwürdige Anwälte ihr hier konsultiert. Die sind zum einem ziemlich teuer und zum anderen scheinen sie keine Ahnung zu haben. Das gilt auch für BlueStar, wo der Anwalt sich sogar bar auf die Hand bezahlen lässt. Hier gibt es eine Liste mit Anwälten, die in Sachen filesharing Abmahnungen als kompetent gelten. Wenn man schon einen Anwalt beuaftragt, dann so einen. Allerdings benötigt man zunächst überhaupt keinen Anwalt. Eigentlich braucht man einen Anwalt nur dann, wenn man wirklich verklagt wird. Vor Gericht sollte man dann nicht ohne Anwalt erscheinen. Für eine 450 Euro Abmahnung ist es sicher nicht ratsam einen Anwalt zu beauftragen, denn da stimmt die Verhältnismäßigkeit dann einfach nicht. Die Abmahnung kann der Anwalt in der Regel nicht ungeschehen machen und seine Kosten muss man auf jeden Fall tragen. Im besten Fall, dann nämlich, wenn man nichts an den Abmahner zahlen muss, hat man also auf jeden Fall eigene Anwaltskosten von einigen hundert Euro zu tragen ( unter einem Pauschalbetrag von 200 Euro wird kaum ein Anwalt das Mandat übernehmen, gewöhnlich ist inkl. MwSt eher mit 300 Euro zu rechnen). Im schlechtesten Fall schafft es der Anwalt nicht den Abmahner herunterzuhandeln und dann entscheidet man sich vielleicht doch für die Zahlung und hat dann insgesamt Kosten von 700 oder 800 Euro zu tragen. Deshalb ist und bleibt der Ratschlag: modUE abschicken und keine weitere Reaktion. Wird man wirklich verklagt, was passieren kann, aber angesichts der Vielzahl verschickter Abmahnungen unwahrscheinlich ist, kann man immer noch einen Anwalt beuauftragen, der dann auch noch eine außergerichtliche Einigung herbeiführen kann. Keiner von Euch muss ins Gefängnis. | |
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| | # 6658 | |||
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| Sorry, ist heute ABend etwas mehr geworden ![]() Eine aktuelle Übersicht über Verfahren fidnest du zB HIER -----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:31:18----- Weitere Abmahnungen können zwischen enr Woche und nem halben Jahr dauern. Ein erster Bettelbrief, in dem du an deine erste Abmahnung erinnert wirst, wird innerhalb von ca. 6 Monaten auftauchen. -----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:34:43----- Bin mal gespannt, ob das irgendwelche AUswirkungen ahben wird - aber das wird man dann bestimmt "differenziert betrachten" müssen ... -----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:39:27----- Zitat:
2. Wenn du dich entscheiden solltest die Forderung von 450€ nicht zu zahlen, warum würdest dann die 2. Forderung zahlen wollen? 3. Weitere Abmahnungen sind unabhängig davon, ob du zahlst oder nicht. 4. Netter "Verdacht" - wahrschienlich ist jedoch, dass die nur einen Kopierer haben - also müssen sie sich entscheiden ob gerade ne Abmahnung oder ein Bettelbrief kopiert werden soll ... FLießbandarbeit pur ... 5. Schlaf ne Nacht oder 2 drüber! -----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:41:03----- Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 14.1.2010 um 23:44:09----- Zitat:
2. Dann würde ich das auch nur so schreiben wie es in der mitgelieferten steht. | |||
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| | # 6659 |
| Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 2
| Erstmal ein herzliches Hallo! Bin froh das ich dieses Forum gefunden habe und ein bißchen "erleichtert". Hatte auch Sep 2009 Post von Nümann und Lang bekommen (Abmahnung von 400Euro & sollte den Unterlassungsanspruch unterschreiben). Habe daraufhin ne Anwalt eingeschaltet (ne Bekannten der das kostenlos macht)...habe weder die 400Euro bezahlt noch ihren Ue unterzeichnet. Meine Anwalt hat mehrmal mit Nümann und Lang geschrieben (wollte ne Fristverlängerung und den Betrag mindern). Fazit: Heute hab ich wieder Post bekommen und jetzt drohen sie mit 16.000Euro (hatten sie schon in der Abmahnung geschrieben, dass dieses passieren kann) und einer Anklage! Hat einer von euch wa ähnliches bekommen? Was würdet ihr mir raten, ne mod Ue abschicken? Ps.: Es haldelt sich um 1 Album Shan Bakor! |
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| | # 6660 | |
| Gastposter | Zitat:
Hast du denn keine mod UE abgegeben ? Wenn nicht, würde ich jetzt die mod UE abgeben und Deinen "Anwalt" in Regress nehmen. Der hat doch sicherlich eine Haftpflichtversicherung, wenn er schon keine Ahnung hat ? Na ja, kostenlose Anwälte sind die Looser der Nation ! Gruß Flesh_Storm | |
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