Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2



Alt 12.01.2010, 03:10   # 6341
pro-man1st
hat wirklich was drauf
 
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Hallo Heikinio,

ist wirklich eine interessante Frage!
Ob in so einem Fall wirklich die Gerichtskostenbeihilfe einspringt, würde ich jetzt aber mal bezweifeln.
Mach mich mal auf die Suche......
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Alt 12.01.2010, 03:12   # 6342
S10-Heizer
fühlt sich wohl hier
 
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

ja ich bekam auch mehrere abmahnungen von denen und der hammer ist 2mal wegen dem selben lied die wissen auch nicht was sie machen!
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Alt 12.01.2010, 03:15   # 6343
Heikinio
kommt öfter vorbei
 
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Danke Shual, werde sicherlich nicht beim Peter mit Baströckchen durchputzen, obwohl es Ihm vielleicht gefallen würde, ich kämpfe weiter

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.1.2010 um 03:24:17-----

Zitat:
Zitat von pro-man1st Beitrag anzeigen
Hallo Heikinio,

ist wirklich eine interessante Frage!
Ob in so einem Fall wirklich die Gerichtskostenbeihilfe einspringt, würde ich jetzt aber mal bezweifeln.
Mach mich mal auf die Suche......
Warum bezweifeln?

Geändert von Heikinio (12.01.2010 um 03:24 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 12.01.2010, 07:38   # 6344
Mahnopfer
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von Humphrey Beitrag anzeigen
B

Gibt es irgendwo eine Übersicht über die Verhandlungen, die bekannt sind? Waren das besonders schwere Fälle oder wurden einfach Leute, denen nur ein File angelastet wurde, zufällig ausgewählt, um ein Exempel zu statuieren? Wieso haben manchmal die Abmahner und manchmal die unseren gewonnen? Wo lagen die Unterschiede? Ist es nicht immer dasselbe: Die Abmahner legen Logfiles mit der IP und den angeblich angebotenen Files vor und die Angeklagten sagen "Das muss ein Fehler sein, ich hab nichts angeboten oder downgeloaded." Wieso glauben die Richter einmal den Abmahnern, dass deren Logging Verfahren einwandfrei ist und manchmal nicht?
Stichworte Urteile, fileharing etc. da findest Du reichlich Entscheidungen.

Natürlich gibt es Muster. Aber jeder Fall, jeder Richter, jeder Anwalt, jeder Beklagte ist anders. Ein Richter ist ziemlich frei in dem war er glauben muss und was nicht. Die Qualität der Begründungen vor Gericht unterscheidet sich erheblich.

Es geht häufig gar nicht darum ob das Log-Verfahren einwandfrei ist, sondern dass ein Beklagter den Anschein der sich daraus ergibt nicht plausibel entkräften kann. Die Abmahner treten mit Gutachter und dem Anschein technischer Kompetenz auf und haben ihren immer gleichen Vortrag bestimmt gut geübt.

Natürlich gibt es Fälle die leichter zu gewinnen sind als andere. Wenn eine Mutti nicht abstreitet, oder abstreiten kann dass ihre Kinder ein paar hundert files geladen haben und vor Gericht nicht mehr vorzubringen hat, als dass sie von Computern keine Ahnung hatte und deshalb gar nicht kontrollieren kann, ob ihre Kinder sich an Verbote halten, dann geht es nur noch um die Höhe der Strafe.

BITTE MEHR LESEN

Wer die meisten Möglichkeiten hat, kann eine Situation am besten kontrollieren. Dazu muss ich zuerst mal wissen, welche Möglichkeiten in einem Verfahren warten. Auch mit einem Anwalt lohnt es sich immer den eigenen Kopf anzustrengen. Keiner kennt deinen Fall so gut wie Du!

Dein Anwalt muss verkaufen was Du ihm lieferst. Kannst Dir vorstellen, dass einen Unterschied macht, wenn der Anwalt sagt "mein Mandant hat keine Ahnung", oder wenn er die lange Liste mit Maßnahmen und Belegen vorträgt, die Du ergriffen hast, um deinen Computer sicher zu betreiben.

Im Mittelpunkt stehen nicht komplizierte juristische Fragen, sondern Fragen nach deiner Sorgfalt, die Überzeugungskraft deiner Argumente und technische Fragen.
Gerichtsverfahren enthalten viele Elemente, die fast jeder von uns aus eigener Erfahrung kennt. Es gibt Ähnlichkeiten mit Vorstellungs- und Verkaufsgesprächen und die Art der Kommunikation kann von sehr sachlich bis ziemlich polemisch gehen. Vor einer Verhandlung wird i.d.R. genug Post ausgetauscht, um sich ein Bild über die Strategie und den Stil des Angreifers machen zu können.

Das ist der Grund warum empfohlen wird, sich weder hier, noch direkt mit den Abmahnern, mehr als unbedingt nötig über seinen speziellen Fall zu verbreiten. Das z.B. RA Nümann auch so verfährt, was seine spezielle Strategie angeht, hat er in seinen posts hier selbst gesagt. Unsicherheit über die konkrete Lage ist nicht nur ein Ass im Ärmel des Gegners, sondern auch auf unserer Seite.

Bei den Angriffen steckt viel Imponiergehabe dahinter, denn keine Seite weiß sicher wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet. Der Vorteil der Gegenseite beruht m.E. am meisten darauf, dass sie völlig emotionsfrei und professionell einen Job erledigen, während auf unserer Seite viele von Ängsten beherrscht werden. "never walk like a victim", sonst wirst Du leicht das erste Opfer.

Sich gut informieren ist ein Weg um sicherer zu werden!!!

Geändert von Mahnopfer (12.01.2010 um 07:42 Uhr)
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Alt 12.01.2010, 09:25   # 6345
Kersare
sind wir nicht mehr losgeworden
 
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Morgen liebe Gemeinde



Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Hier einer aus der jüngeren Vergangenheit:

Zuordnung der IP-Adresse muss bei Verletzungen auf P2P-Musiktauschbörse lückenlos nachvollziehbar sein Landgericht Frankfurt_am_Main Urteil v. 22.09.2009 - Az.: 2-18 O 162/09

und hier noch einer:

OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2009 - Az. 4 U 77/09 - Missbräuchliche Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche – (Auch) Der Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. - MIR 2010, Dok. 001 - Medien In

und noch ein etwas älterer Fall:

LG Hamburg: Rechteinhaber muss bei Filesharing-Vorwurf Urheberrechte lückenlos nachweisen | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.1.2010 um 22:34:50-----

und noch ein etwas älterer Fall:

AG Mannheim: Kein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten bei vielen gleich gelagerten Fällen

Um Deine Liste etwas zu bereichern

Ein weiterer Massenabmahner gescheitert
Landgericht Dortmund, Az.: 19 O 39/08 vom 06.08.2009 : Akte Abmahnung


und hier findet ihr ne ganze Latte an Urteilen

Übersicht Rechtsprechung und Literatur zum Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

http://www.retosphere.de/offenenetze...2%A7-101-urhg/

Geändert von Kersare (12.01.2010 um 09:32 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 12.01.2010, 09:46   # 6346
Humphrey
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von Mahnopfer Beitrag anzeigen

Dein Anwalt muss verkaufen was Du ihm lieferst. Kannst Dir vorstellen, dass einen Unterschied macht, wenn der Anwalt sagt "mein Mandant hat keine Ahnung", oder wenn er die lange Liste mit Maßnahmen und Belegen vorträgt, die Du ergriffen hast, um deinen Computer sicher zu betreiben.

Das kann aber nach hinten losgehen: Wenn der Rechner sooo sicher betrieben wurde - wie soll dann noch jemand von außen das Ding gehackt haben? Wenn er sooo sicher ist, muss man selbst der Übeltäter sein, der geshared hat...

-----Doppelpost zusammengeführt am 12.1.2010 um 09:54:54-----

Also, den Fall finde ich sehr seltsam. Denn da steht:


...Nachdem die Klägerin im Wege des urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch die IP-Adresse erfahren hatte, nahm sie die Anschlussinhaberin in Anspruch.

Diese versicherte an Eides statt, dass sie sich zum Zeitpunkt der Uploads gar nicht im Haus befunden habe. Auch habe sonst kein anderer einen Schlüssel zu ihrer Wohnung und damit keinen Zugriff auf den PC. ..

Die Richter gaben der Beklagten Recht und hoben die einstweilige Verfügung auf.

...Denn sie habe im Wege einer Eidesstattlichen Versicherung nachweisen können, dass sie zum streitigen Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen sei. Auch habe sonst niemand Zugang zu ihrer Wohnung und damit auch nicht zum PC.

...

Schließlich habe die Klägerin nicht nachweisen können, dass die Beklagte auch tatsächlich die Anschlussinhaberin sei. Denn aus den vorgelegten Dokumenten gehe die Zuordnung der festgestellten IP-Adresse nicht lückenlos hervor.



***

Äh? Die Frau hat also einen Rechner, der nicht laufen kann, wenn sie nicht daheim ist oder was? Wie kann man mit der Aussage "Ich war nicht daheim." Erfolg haben? Versteh ich nicht - auch wenn es mich für die Frau freut. Und was soll heißen, dass die Zuordnung der IP nicht lückenlos ist? Das Verfahren war doch wie immer: IP wird geloggt, Provider gibt Klarnamen heraus. Was ist in dem vorliegenden Fall unsicherer als sonst?

Geändert von Humphrey (12.01.2010 um 09:54 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 12.01.2010, 09:56   # 6347
Kersare
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Zitat:
Zitat von Humphrey Beitrag anzeigen
Das kann aber nach hinten losgehen: Wenn der Rechner sooo sicher betrieben wurde - wie soll dann noch jemand von außen das Ding gehackt haben? Wenn er sooo sicher ist, muss man selbst der Übeltäter sein, der geshared hat...
gulli.com - news - Hack: Schwachstelle bei Router-Firewalls

und das ist nicht das einzige, was Mahnopfer meint ist, das DU und Dein Rechtsverdreher dem RICHTER das plausibel, einfach (als ob du es einen 5-jährigen erklärst) und glaubhaft machen kannst. Und da wird´s mMn sehr schwer.
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Alt 12.01.2010, 10:16   # 6348
waldibrieffreund
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von Humphrey Beitrag anzeigen
Wenn der Rechner sooo sicher betrieben wurde - wie soll dann noch jemand von außen das Ding gehackt haben? Wenn er sooo sicher ist, muss man selbst der Übeltäter sein, der geshared hat...
----
Äh? Die Frau hat also einen Rechner, der nicht laufen kann, wenn sie nicht daheim ist oder was? Wie kann man mit der Aussage "Ich war nicht daheim." Erfolg haben? Versteh ich nicht
...Was ist in dem vorliegenden Fall unsicherer als sonst?
Gut, daß Du nicht mein Richter sein wirst

Grundsätzlich ist der mehr oder weniger substantiierte Vortrag des Klägers erstmal nur eine Behauptung. Regelrecht beweisen kann der Kläger nie, daß der "ermittelte" Anschlußinhaber auch der Täter ist (Es sei denn, dieser hat die Tat vorher schon zugegeben). Hilfsweise wird der Kläger dann auch versuchen, den AI als Störer in Anspruch zu nehmen.
Die behauptete Ermittlung des AI wird erstmal als Anscheinsbeweis angesehen, den der Beklagte aber durch einen eigenen substantiierten Vortrag erschüttern kann.
In dem von Dir kritisierten Fall ist das wohl gut gelungen. Das zeugt nicht von einer Voreingenommenheit des Richters, sondern zeigt nur, wie wenig beweiskräftig die klägerischen Belege waren.

Geändert von waldibrieffreund (12.01.2010 um 10:27 Uhr)
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Alt 12.01.2010, 10:21   # 6349
Orchid95
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von Humphrey Beitrag anzeigen
Äh? Die Frau hat also einen Rechner, der nicht laufen kann, wenn sie nicht daheim ist oder was? ....
Die Frau hat substantiiert vorgetragen und an Eides statt ("unter dem Druckmittel der Strafbarkeit") versichert, dass niemand zu Hause war und der Rechner ausgeschaltet.

Zitat:
Es spreche nach Auffassung des Gerichts keine größere Wahrscheinlichkeit für die behauptete Rechtsverletzung als für die Darstellung der Antragsgegnerin, die diese unter dem Druckmittel der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt abgegeben habe. Für die IP-Adressen-Zuordnung hätten lediglich Ausdrucke von Auflistungen vorgelegen, die von jedem hätten stammen können. Dass diese Ausdrucke von einer Daten-CD des Providers, der die Auskunft über die IP-Adressen erteilte, stammten, habe nicht nachgewiesen werden können.
(Quelle)


Da war wohl einer schneller (danke @waldibrieffreund )
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Alt 12.01.2010, 10:22   # 6350
Mahnopfer
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Zitat:
Zitat von Humphrey Beitrag anzeigen
Das kann aber nach hinten losgehen: Wenn der Rechner sooo sicher betrieben wurde - wie soll dann noch jemand von außen das Ding gehackt haben? Wenn er sooo sicher ist, muss man selbst der Übeltäter sein, der geshared hat...
HAAAAAALLLLLOOOOOOO,

das ist nur ein Beispiel!!!

Vielleicht warst Du auch verreist, hast tot im Wohnzimmer gelegen, oder einen anderen stichhaltigen Grund womit Du den Anschein entkräften kannst. Ein sicherer Betrieb des Anschlusses gehört aber zum Standard - deswegen habe ich es erwähnt.
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Alt 12.01.2010, 10:26   # 6351
dreizack
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von Humphrey Beitrag anzeigen
Und was soll heißen, dass die Zuordnung der IP nicht lückenlos ist?
Das steht doch hinter dem von dir angegebenen Link: "Denn es handle sich lediglich um eine Auflistung, bei der nicht erkennbar sei, wer der Aussteller sei." Und wenn du wissen willst, wer für so etwas verantwortlich ist, musst du weitere Quellen zu diesem Fall suchen. Es war kein NuL-Fall, hier im Urteil (PDF) stehen die Klarnamen.
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Alt 12.01.2010, 13:08   # 6352
heineken09
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Sorry falls das schonmal geposted/gefragt wurde, ich kann mich grad nicht entsinnen...

Ab wann wertet man Abmahnungen als Massenabmahnung bzw abmahnen, um sich in erster Linie finanziell zu bereichern ? Wird das so "gerechnet" : 20 000 Abmahnungen/ Monat = Massenabmahnung ?

Gibt es soeine Formel überhaupt ? Oder wonach wird soetwas eingestuft ?

Greet
__________________
Forum gelesen - EbooK *Wegweiser-Abmahnung* gelesen
Gelogged: August
Brief kam: anfang September
mod UE rausgegangen: September

nicht gezahlt ... und jez den hier und das hier
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Alt 12.01.2010, 14:36   # 6353
Shual
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Standard AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von heineken09 Beitrag anzeigen
Gibt es soeine Formel überhaupt ? Oder wonach wird soetwas eingestuft ?
Nach der "Neuen Frankfurter Massenabmahntheorie" (Ag Frankfurt, Urteil vom 24.11.2009, Az.: 1514/09 - 10), ist derjenige als Massenabmahner (jur: "Massengeschäftsbetreiber") zu qualifizieren, der durch einen Gerichtsbeschluß am zuständigen Auskunftsgericht und nachfolgend durch Aufforderung zur Auskunft (Provider) eine "Vielzahl von IP-Adressen en block einholt."

Also ein Beschluß über eine Personengruppe.

Einen Begriff für eine Kanzlei die mehrere Hundert Beschlüsse über mehrere Zehntausend IP-Adressen im "en block - Verfahren" einreicht erzielen will existiert noch nicht.
__________________
Sehr guter Song

Damit das noch besser funktioniert.... einfach einen 20er spenden. Von mir aus auch 50€.
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Alt 12.01.2010, 14:47   # 6354
emandy
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Nur zur Info

N+L mahnt wieder ab.
"Schöne neue Welt" David Vogt
German Top 100 Singlecharts.
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Alt 12.01.2010, 14:55   # 6355
Kersare
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Das gewerbliche Ausmaß i.S.v. § 101 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG

Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich auf die Frage der Auslegung des gewerblichen Ausmaßes i.S.v. § 101 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG sowie die nach § 101 Abs. 4 UrhG und aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Gericht zu prüfende Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme und setzt sich mit der derzeitigen Praxis kritisch auseinander.

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Alt 12.01.2010, 14:56   # 6356
blunaluna
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Zitat:
Zitat von emandy Beitrag anzeigen
Nur zur Info

N+L mahnt wieder ab.
"Schöne neue Welt" David Vogt
German Top 100 Singlecharts.
das muss ja echt nen 'Hammerlied sein...ich kenn das nicht mal noch nie was von gehört..aber das das soooooooo lange ja schon abgemahnt wird ..war das lied solange in den Charts? das muss ja echt an mir vorbeigegangen sein
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Alt 12.01.2010, 15:17   # 6357
snowball
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Zitat:
Zitat von blunaluna Beitrag anzeigen
das muss ja echt nen 'Hammerlied sein...ich kenn das nicht mal noch nie was von gehört..aber das das soooooooo lange ja schon abgemahnt wird ..war das lied solange in den Charts? das muss ja echt an mir vorbeigegangen sein
Die Datei kann aber nicht sehr aktuell sein... Das Lied is m.E. schon seit Wochen nicht mehr in den Top100 oder?
Was ist denn die aktuellste Abmahnung von N+L?
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Alt 12.01.2010, 15:24   # 6358
emandy
wohnt im Forum
 
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Zitat:
Zitat von snowball Beitrag anzeigen
Die Datei kann aber nicht sehr aktuell sein... Das Lied is m.E. schon seit Wochen nicht mehr in den Top100 oder?
Was ist denn die aktuellste Abmahnung von N+L?
Doch, hab gerade geguckt. Ist sogar in der aktuellsten Top100 vertreten....

Ich würde sagen "Schöne neue Welt" David Vogt
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Alt 12.01.2010, 15:24   # 6359
Mahnopfer
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Reden AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te

Zitat:
Zitat von heineken09 Beitrag anzeigen
Sorry falls das schonmal geposted/gefragt wurde, ich kann mich grad nicht entsinnen...

Ab wann wertet man Abmahnungen als Massenabmahnung bzw abmahnen, um sich in erster Linie finanziell zu bereichern ? Wird das so "gerechnet" : 20 000 Abmahnungen/ Monat = Massenabmahnung ?

Gibt es soeine Formel überhaupt ? Oder wonach wird soetwas eingestuft ?

Greet
law blog Archiv Gute Zeichen!!
Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte | Piratenpartei Deutschland

Es gibt keine einheitliche und verbindliche Rechtsprechung zu dem Thema. Die Gerichte entscheiden in eigenem Ermessen.

Die Links zeigen aber, dass einiges läuft um die wahre Struktur hinter der Abmahnindustrie sichtbar zu machen. Die einzige Formel die ich bisher erkenne, ist die ansteigende Zurückstutzung der Forderungen je höher sie werden.

Die Rechtsprechung ist diesem Punkt ziemlich inkonsistent und widersprüchlich. Bei der Schadensberechnung im Bagatellfalll folgen die Gerichte gerne den Argumenten der Abmahner und verneinen den einfach gelagerten Fall, der die Kosten auf 100 € begrenzen würde.

Durch den Bezug auf Lizenzanalogie folgt man dem unbewiesenen Argument der Abmahner über den finanziellen Schaden. Nach den Gesetzen der Logik, auf die man vor Gericht aber nicht unbedingt hoffen sollte, ist der reklamierte weltweite Schaden durch einen Powersauger und Verteiler, vergleichbar mit dem Unterschied zw. einem Falschparker und einem betrunkenen Unfallfahrer. Ich glaube, hier zeigt sich, dass die Gerichte der Argumentation zu verursachten Schäden durch filesharing nicht mehr wirklich folgen, weil sie sichtbar nicht der Realität entspricht und deswegen in den Urteilen nicht zum tragen kommt. Selbst die Mahnanwälte rechnen ihre Forderungen aus den Bagatellfällen nicht 1:1 hoch wenn es zu teuer wird.

Dann muss sich Justizia allerdings fragen lassen, warum die Argumentation zu Schäden beim Powersauger in der Berechnung der Strafe weitgehend verneint wird, während sie im Bagatellfall regelmäßig zum tragen kommt. Obwohl angesichts der proportionalen Unterschiede, der Bagatellfall für die 100€ Deckelung spricht. Ich bin kein Jurist. aber mir fällt kein Rechtsgebiet ein, bei dem in den Urteilen so wenig Unterschied in der Strafzumessung zwischen Übertretungen und massiven (wiederholten) Verletzungen gemacht wird.

Ich halte das für fragwürdig.

Auch wenn ich verstehe, dass der Widerspruch daher kommt, dass man filesharer zwar stoppen und auch spürbar verwarnen will, aber das man andererseits nicht tausende von harmlosen Bürgern überwiegend jüngeren Alters deswegen kriminalisieren möchte.

Wie seht ihr das?

Geändert von Mahnopfer (12.01.2010 um 15:30 Uhr)
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Alt 12.01.2010, 15:34   # 6360
snowball
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Zitat:
Zitat von emandy Beitrag anzeigen
Doch, hab gerade geguckt. Ist sogar in der aktuellsten Top100 vertreten....

Ich würde sagen "Schöne neue Welt" David Vogt
Du hast tatsächlich recht, aber ich habe gerade die Top 100 Ende des letzten Jahres gecheckt und da war es nicht dabei...
Sehr komisch. Als ob es jemanden stört, dass der Song nicht mehr geshared wird
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